Sie haben eine nicht-exportgenehmigungspflichtige Software geladen. Sie müssen das Typenschild und den SIK (System Identification Key) auf die nicht-exportgenehmigungspflichtige Version umrüsten und die exportgenehmigungspflichtige Software von der Festplatte löschen. Wenn Sie die Steuerung exportieren und die bisherige Software nicht löschen, dann verstossen Sie möglicherweise gegen die Export- Vorschriften Ihres Landes. Ohne die Umrüstung kann die Steuerung nur als Programmierplatz betrieben werden. Soll die exportgenehmigungspflichtige Software jetzt gelöscht werden?
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