1546


Die Machtentwicklung Habsburgs
Das habsburgische Machtpotential wurde vornehmlich durch politische Heiraten (Habsburgische Heiratspolitik) und
das der Machtentfaltung entgegenlaufende Rechtsprinzip bestimmt, allen Söhnen ein Erbe zuzugestehen, was zu
häufigen Bruderzwisten sowie vielfachen Teilungen des Reiches führte. Außerdem schränkten die Erbfolgekriege
des 18. Jahrhunderts Macht und Besitz der Dynastie ein.
Der Aufstieg der Habsburger begann mit dem Ende des Interregnums im Heiligen Römischen Reich, als am 1.
Oktober 1273 Rudolf von Habsburg zum deutschen König gewählt wurde. Die Krönung erfolgte am 24. Oktober in
Aachen. Der Erlangung der Königswürde schloß sich eine Verlagerung des habsburgischen Machtzentrums aus dem
alemannischen Südwesten Deutschlands in den Osten an. Hier hatte der böhmische König Ottokar die Zeit des
Interregnums (1256 bis 1273) genutzt, seine Machtposition auszubauen. Er widersetzte sich der Königswahl Rudolfs
und ließ es zum offenen Konflikt mit dem Habsburger kommen. In der Schlacht auf dem Marchfeld am 26. 8. 1278
wurde Ottokar schließlich besiegt und fand auf der Flucht den Tod.
Mit diesem Sieg Habsburgs waren die machtpolitischen Voraussetzungen für den weiteren Aufstieg der Dynastie
geschaffen. Unter Friedrich III. gelangte 1452 die römisch-deutsche Kaiserwürde an das Haus Habsburg. Die
Heiratspolitik brachte in der Folgezeit u.a. Burgund und die Niederlande sowie den spanischen Thron in den Besitz
der Habsburger. Die Weltherrschaft Karls V. markierte den Höhepunkt in der Machtentwicklung der Dynastie, deren
innere Basis dann allerdings durch Erbteilungen allmählich erodierte, da bei den Habsburgern das Erbrecht aller
Söhne galt.
Eine weitere Zäsur war 1806 die Niederlegung der Krone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation«
durch Franz II., wodurch die enge Verknüpfung der Reichsgeschichte mit der Familiengeschichte auch formal
beendet wurde.
Das zur Zeit Kaiser Ferdinands I. 1839 erlassene Familienstatut« förderte zwar die Macht des Familienoberhauptes
und die strenge Reglementierung der Heiratspolitik, war aber als dynastischer Anachronismus kein Mittel, um die
Macht des Hauses Habsburg dauerhaft zu erhalten. Ihm wurden 1919 alle Herrscherrechte (...) in
Deutschösterreich« entzogen.


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