11 03 10 01 xxxschr b Hoch , Niedrigw m L


11.03.10.01.001

RheinSchPV

11.03.10.01.001

Für welche Rheinstrecken gelten die Beschränkungen der Schiffahrt bei Hochwasser zwischen den Marken I und Marken II ?

zwischen der Mittleren Rheinbrücke in Basel und der Schleuse Kembs

zwischen der Schleuse Iffezheim und der Spyck'schen Fähre

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.002

Welchen Beschränkungen ist die Schiffahrt, mit Ausnahme der
Kleinfah
rzeuge ohne Maschinenantrieb, bei Pegelständen ab Marke I
und ab Marke II u
nterworfen?

die Talfahrt muss ab Marke I in der Mitte des Stromes fahren

die Bergfahrt muss ab Marke I im mittleren Drittel des Stromes fahren

die Höchstgeschwindigkeit für die Berg- und Talfahrt beträgt 20 km/h

Schnelle Schiffe dürfen nach Überschreiten d. Marke I nicht mehr fahren

(gilt ab dem 01.10.2001)

ab Marke II ist die Schiffahrt eingestellt

>volle Punktzahl bei 3 ausschließlich richtigen Antworten, davon 1 zu Marke II

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.003

Wo finden Sie Vorschriften über die für die für die Hochwassermarken I und II geltenden Richtpegel ?

Die Richtpegel sind in der RheinSchPV, Kapitel 10, nachzulesen

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.004

Welche Folge hat es für die Schiffahrt, wenn die Hochwassermarke II
erreicht oder überschritten wird ? Welche Fahrzeuge dürfen nicht mehr fahren, welche Fahrzeuge dürfen noch fahren ?

Ab Marke II ist die Schiffahrt verboten, mit Ausnahme des

Übersetzverkehrs und der Behördenfahrzeuge im Einsatz.

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.005

Wer darf bei Hochwasserständen über Marke II auf dem Rhein noch fahren?
Kreuzen Sie alle richtigen Antwo
rten an.

Fahrzeuge, welche die gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstung für die Fahrt bei Hochwasser an Bord haben

Der Übersetzverkehr

X

Fahrzeuge, welche mit soviel PS ausgerüstet sind. daß sie in der Bergfahrt noch mindestens 6 km/h Fahrt machen

Behördenfahrzeuge im Einsatz

X

Nur Großfähren

Munitionstransportschiffe

Nur Personenfähren

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.006

Bei Hochwasserständen zwischen Marke I und Marke II darf ein Schiff auf dem Rhein nur noch unter bestimmten Voraussetzungen fahren.
Kreuzen Sie alle richtigen Antworten an.

Ein Sprechfunkgerät muß an Bord und der Verkehrskreis Nautische Informationen auf Empfang geschaltet sein

X

Bei der Fahrt müssen mindestens 2 Mann im Steuerhaus sein

Die Abladetiefe des Schiffes darf 3,00 m nicht überschreiten

Höchstgeschwindigkeit gegenüber dem Ufer beträgt 20 km/h

X

Beim Fahren einschließlich des Überholens sind höchstens bis zu zwei Schiffs- oder Verbandsbreiten zulässig

X

Die Talfahrt muß im mittleren Drittel und die Bergfahrt in den äußeren Dritteln
fahren

Punkte :

RheinSchPV

11.03.10.01.007

Welche Höchstgeschwindigkeit darf ein Fahrzeug auf dem Rhein im Streckenabschnitt lffezheim - Spyck'sche Fähre bei Hochwasserständen ab Marke I bis
Marke II nicht überschreiten?
Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

30 km/h

25 km/h

20 km/h

x

15 km/h

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Kapitel 1 bis 7 und 15 mit Lösungen

1

August. 2001 Kapitel 10.01 Beschr. bei Hoch- und Niedrigwasser Datei 11.03.10.01. bis 11.03.10.01.007



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