11 01 06 01 xxxúhrrgln allg m L


RheinSchPV

11.01.06.01.001

Muss ein talfahrendes Motorschiff, 500 to Tragfähigkeit, einem bergfahrenden Kleinfahrzeug ausweichen ?

bei klarer Sicht :

nein, Kleinfahrzeuge sind nicht kursweisungsberechtigt

bei unsichtigem

nein

Wetter

Punkte :

RheinSchPV

11.01.06.01.002

Auch Kleinfahrzeuge müssen untereinander besondere Fahrregeln beachten. Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an.

Kleinfahrzeuge ohne Maschine und ohne Segel weichen segelnden Kleinfahrzeugen aus.

x

Keinfahrzeuge unter Segel weichen allen anderen Kleinfahrzeugen aus.

Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb weichen Kleinfahrzeugen ohne Maschine aus.

x

Kleinfahrzeuge, die gerudert werden (Beiboote) weichen allen anderen Kleinfahrzeugen aus.

Fahrzeuge über 15 m, aber unter 20 m Länge, weichen anderen Kleinfahrzeugen nicht aus.

Punkte :

RheinSchPV

11.01.06.01.003

Zwei Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Kurse sich mit Kollisionsgefahr kreuzen, müssen wie folgt ausweichen :
Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Bei entgegengesetzten Kursen :

A B

Das zu Berg fahrende Fahrzeug weicht aus

Sie weichen beide nach Backbord aus

Sie weichen beide nach Steuerbord aus

x

Das zu Tal fahrende Fahrzeug weicht aus

Bei querlaufenden Kursen :

A

B

A weicht B aus.

x

B weicht A aus.

Punkte :

RheinSchPV

11.01.06.01.004

Welche Besonderheiten gelten bei den Fahrregeln für schnelle Schiffe?

Kreuzen Sie alle richtigen Antworten an.

Schnelle Schiffe müssen auch Kleinfahrzeugen ausweichen.

Schnelle Schiffe haben als Bergfahrer gegenüber anderen Fahrzeugen kein Kursweisungsrecht.

x

Schnelle Schiffe haben als Bergfahrer gegenüber anderen schnellen Schiffen ein Kursweisungsrecht.

Schnelle Schiffe müssen untereinander ihre Begegnung über Funk absprechen.

x

Kleinfahrzeuge müssen schnellen Schiffen den für ihren Kurs notwendigen Raum lassen.

x

Schnelle Schiffe müssen nur in der Bergfahrt anderen Fahrzeugen ausweichen

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Kapitel 1 bis 7 und 15 mit Lösungen

3

Okt. 2002 Kapitel 06.01 Fahrregeln, Allgemeines Datei 11.01.06.01.001 bis 11.01.06.01.004



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