11 01 06 04 Fahrrgln Fähren m L


BinSchStrO

11.01.06.04.001

Unter welchen Voraussetzungen dürfen Fähren die Wasserstraße
übe
rqueren?

Fähren dürfen nur die Wasserstrasse queren, wenn sie dadurch nicht

den durchgehenden Schiffsverkehr behindern.

Die anderen Fahrzeuge dürfen nicht gezwungen werden, unvermittelt

ihren Kurs oder ihre Geschwindigkeit ändern zu müssen.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.06.04.002

Haben sogenannte Großfähren Vorfahrt gegenüber der übrigen Schifffahrt?

Nein. Die durchgehende Schifffahrt hat immer Vorfahrt.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.06.04.003

Wo müssen nicht freifahrende Fähren ihren Liegeplatz einnehmen, wenn sie nicht in Betrieb sind?

Sie muss den Liegeplatz einnehmen, der ihr von der zuständigen

Behörde zugewiesen wurde.

Wurde ihr kein Liegeplatz zugewiesen, so muss sie so liegen, dass

das Fahrwasser frei bleibt.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.06.04.004

Wie lange darf sich eine nicht freifahrende Fähre im Fahrwasser aufhalten? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.

Nur solange, als es der Betrieb der Fähre erfordert.

X

Maximal 12 Stunden je Tag.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.06.04.005

Wo muss eine nicht freifahrende Fähre, die nicht in Betrieb ist, liegen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

An dem von der zuständigen Behörde zugewiesenem Liegeplatz.
Ist ihr kein Liegeplatz zugewiesen worden, muss sie so liegen, dass das Fahrwasser frei bleibt.


X

Immer in der Nähe des Wohnhauses des Fährführers (Sichtweite).

Immer an der Steuerbordseite des Fahrwassers.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.06.04.006

Müssen Fähren beim Überqueren der Wasserstraße auf den übrigen Verkehr Rücksicht nehmen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Nein.

Nur gegenüber schnellen Fahrgastschiffen.

Ja.

X

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung mit Lösungen

4

September 2001 Kapitel 06.04 Fahrregeln; Fähren Datei 11.01.06.04.XXX



Wyszukiwarka

Podobne podstrony:
11 01 06 04 xxx?hrrgln Fähren o L
11 01 06 02 Fahrrgln?gegn, Ueberh o L
11 01 06 03 Fahrrg w Rgln f d ?hrt o L
11 01 06 04 xxx?hrrgln Fähren m L
11 01 06 01 Fahrrgln allg o L
11 01 06 06 Fahrrgln,Uns Wetter, Radar m L
11 01 06 05 xxx?hrrgln,Brücken etc o L
Wykład 14 [11.01.06], Biologia UWr, II rok, Zoologia Kręgowców
11 01 03 04 xxx?z d Fzge b Stilll o L

więcej podobnych podstron