Die keltischen Helvetier


Die keltischen Helvetier, von denen die Schweiz ihre lateinische Namensform her- leitet, wanderten um 100 v. Chr. zwischen Jura und Alpen ein, wurden 58 v. Chr. von Cäsar unterworfen und dem Römischen Reich eingegliedert. 15 v.Chr. wurden auch die in den Ostalpen lebenden Rätier unterworfen.
 
Das Gebiet der heutigen Schweizgehörte mehreren römischen Provinzen an. Wichtigste Städte waren:
Vindonissa (Windisch), wo sich ein Legionslager befand,
Aventicum (Avenches), die Hauptstadt der Helvetier und
Colonia Augusta Raurica (Augst bei Basel).

Um 445 eroberten die Burgunder vom SW her das Wallis und das Gebiet bis zur Aare, wurden aber von der einheimischen Bevölkerung assimiliert. Auch im Tessin und in Graubünden konnte sich die bisherige Bevölkerung halten, während das übrige Land von den Alemannen besiedelt und germanisiert wurde, aus dieser Zeit stammen die späteren Sprachgrenzen. Im 6. Jahrhundert wurde das heutige Staatsgebiet dem Fränkischen Reich ein- gegliedert. Bei der Reichsteilung von 843 kam die Ost-Schweiz an das Deutsche Reich, im 11. Jahrhundert auch die West-Schweiz.
Auf dem Gebiet der späteren Eidgenossenschaft bildeten sich die Klöster St. Gallen, Einsiedeln, Allerheiligen in Schaffhausen, die Bistümer Genf, Lausanne, Sitten, Basel, Chur und Konstanz. Ferner entfalteten sich im 12. / 13. Jahrhundert mehrere Territorialherrschaften, zunächst die der Zähringer, später die der Savoyer und Habsburger. Gleichzeitig erkämpften sich die Länder Uri und Schwyz sowie einzelne Städte die Reichsfreiheit. Aus dem Gegensatz zwischen den zentralisierenden Herrschaftsbestrebungen der Habsburger und der genossenschaftlichen Tradition der Bauerngemeinden entstand die Eidgenossenschaft durch den Zusammenschluss der drei Urkantone Uri, Schwyz und Unterwalden im Jahre 1291 ("Ewiger Bund"), von denen der bedeutendste, Schwyz, später dem Gesamtgebilde den Namen gab. Nach dem Sieg über das Ritterheer Herzog Leopolds I. von Österreich in der Schlacht am Moorgarten 1315 wurde der Ewige Bund erneuert und 1332 um Luzern, 1351 Zürich, 1352 Glarus und Zug und 1353 um Bern vergrössert. Er entwickelt sich so zu einem Bündnis selbständiger Bauerngenossenschaften mit freien Reichsstädten.
1389 mussten die Habsburger nach den Niederlagen bei Sempach und Näfels die Unabhängigkeit der Eidgenossen anerkennen, 1415 wurde der Aargau, 1460 der Thurgau erobert und als erste Untertanenländer aufgenommen, in mehreren Schlachten Karl der Kühne von Burgund besiegt, 1481 kamen  noch die Städtekantone Freiburg und Solothurn hinzu. Durch den Sieg der Eidgenossen im Schwabenkrieg gegen Kaiser Maximilian I. kam es zur endgültigen Loslösung vom Deutschen Reich, die aber erst im Westfälischen Frieden 1648 bestätigt wurde. Mit dem Beitritt von Basel und Schaffhausen 1501 und Appenzell 1513 wurde der Bund zur Eidgenossenschaft der "Dreizehn Orte", er blieb bis 1803 bei diesem Stand.
Die Reformation wurde in der deutschen Schweiz von Zürich aus durch H. Zwingli, in der welschen Schweiz von Genf aus durch J. Calvin eingeführt.
Die drei Waldstätte, Luzern, Zug, Freiburg und Solothurn blieben katholisch,
Appenzell, Glarus, St. Gallen und Graubünden waren konfessionell gespalten.
Die so genannte Alte Eidgenossenschaft war ein Staatenbund, bestehend aus den 13 vollberechtigten Orten, mehreren Zugewandten Orten, Schirmorten und gemeinsame Untertanengebiete. Die Konferenz, auf der gemeinsame Probleme besprochen und Beschlüsse gefasst wurden, hiess Tagessatzung. Die Dreizehn Orte hatten ursprünglich demokratische Verfassungen, entwickelten sich aber im 16. und 17. Jahrhundert in Zürich, Basel und Schaffhausen zu Zunftaristokratien. In Bern, Freiburg, Solothurn und Luzern zu Herrschaften bevorrechtigter Geschlechter. Darauf kam es zu mehreren Aufständen und Verschwörungen, die von den rechtlich schlechter gestellten Bauern und Untertanen ausgingen, oder es kam in einzelnen Kantonen zu Familienkämpfen um die Macht. Nach Ausbruch der Französischen Revolution tauchten Reformpläne auf, die jedoch durch den Einmarsch der Franzosen vereitelt wurden. Die alte Eidgenossenschaft brach zusammen, nur Bern und die Innerschweiz leisteten, erfolglosen, bewaffneten Widerstand. Der neu entstandenen Helvetischen Republik wurde eine Verfassung oktroyiert. Die Schweiz wurde zunächst Einheitsstaat, die einzelnen Kantone Verwaltungsbezirke. Standesrecht und Untertanenverhältnisse wurden abgeschafft, Religions-, Presse-, Gewerbe- und Handelsrechte zugesichert, die westlichen Randgebiete - Genf, Berner Jura, später auch Wallis - von Frankreichannektiert. Durch die Mediationsakte vom 19.02.1803 wurde die Schweiz wieder ein Staatenbund von 19 souveränen Kantonen. Zu den 13 alten Orten (jetzt Kantone) genannt waren 6 neue hinzugekommen, ehemalige Zugewandte oder Untertanen, nämlich: St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Waadt und Tessin. Auf dem Wiener Kongress von 1814 / 15 erlangte die Schweiz die Anerkennung dauernder Neutralität. Mit dem Beitritt der letzten drei Kantone Wallis, Neuenburg und Genf und der Übernahme des ehemaligen Bistums Basel durch Bern (Berner Jura) erreicht das Schweizer - Territorium seinen heutigen Bestand. Innenpolitisch blieb die Schweiz ein Staatenbund mit weitgehender Souveränität der einzelnen Kantone. In den alten Orten übernahmen Zünfte und bevorrechtigte Geschlechter wieder die Herrschaft, in den Städtekantonen war die Landschaft gegenüber der regierenden Hauptstadt politisch weitgehend rechtlos. Der erzwungene Beitritt zur Heilligen Allianz brachte Einschränkungen der Pressefreiheit und des Asylrechts. Verfassungskämpfe führten 1830 / 31 in 10 Kantonen zu demokratischen Verfassungen mit Volkssouveränität, Rechtsgleichheit (auch zwischen Stadt und Land) und Trennung der Gewalten. Als auf eidgenössischer Ebene eine radikale Bewegung mit Gewalt die Umwandlung des Staatenbunds in einen Einheitsstaat plante, schlossen sich 1845 die konservativen Gegner, nämlich 7 katholische Kantone, zu einem "Sonderbund" zusammen. Der Sieg der eidgenössischen Truppen im Sonderbundskrieg 1847 stellte die Einheit des Landes wieder her. Nun wurde der Staatenbund  zwar nicht in einen Einheitsstaat, aber in einen Bundesstaat verwandelt mit einer zentralen Regierung, aber noch weitgehenden Rechten der einzelnen Kantone. Zentralisiert wurden Post, Münze, Masse, Gewichte, Zölle und die Aussenpolitik. Eine liberale und im Kern noch heute bestehende Verfassung sanktionierte den neuen Zustand (1848). Sie wurde 1874 durch die Vereinheitlichung des Obligationen-, Handels- und Wechselrechts und des Militärs, Einführung des fakultativen Referendums und Umwandlung des Bundesgerichts in einen ständigen Gerichtshof (Lausanne) ergänzt. Die Bedeutung der Schweiz wuchs durch internationale Einrichtungen (Abschluss der Genfer Konventionen 1864 und des Internationalen Postvertrages 1874, aus denen das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und der Weltpostverein in Genf hervorgingen).
Im 1. Weltkrieg bewahrte die Schweiz strenge Neutralität, übernahm aber in grossem Umfang die Aufgabe zur Ermittlung von Vermissten und Kriegsgefangenen, Austausch von Schwerverwundeten, Beförderung der Gefangenenpost (Rotes Kreuz). Nach dem Krieg wurde sie unter Wahrung ihrer militärischen Neutralität Mitglied des Völkerbundes, der seinen Sitz in Genf nahm. Auch im 2. Weltkrieg behielt die Schweiz ihre strenge Neutralität bei und wirkte danach an den internationalen Hilfswerken mit.

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