12 00 02 04 xxx SeeSchStrO Fahrrgln o L doc


Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.001

In welchen Fällen haben Sie mit Ihrem Fahrzeug den im Fahrwasser fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren?

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.002

Zwei Fahrzeuge nähern sich einer Engstelle, die nicht mit Sicherheit hinreichend Raum für eine gleichzeitige Durchfahrt gewährt. Wer hat Vorfahrt? a) in Gezeitengewässer b) in gezeitenfreien Gewässer

a)

b)

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.003

Wie haben sich Fahrzeuge zu verhalten, die
1.) in das Fahrwasser einlaufen
2.) das Fahrwasser queren
3.) im Fahrwasser drehen / wenden
4.) ihre Anker- und Liegeplätze verlassen?

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.004

Nach welchen Regeln muss außerhalb des Fahrwassers ausgewichen werden?

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.005

Wie haben Sie sich mit Ihrem Fahrzeug beim Drehen / Wenden im Fahrwasser zu verhalten?

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.006

Wo ist das Überholen verboten?

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.007

Was muss ein Fahrzeug, das außerhalb des Fahrwassers fährt, durch seine Fahrweise klar erkennen lassen?

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

1

August 2001 SeeSchStrO Fahrregeln. Dateien 12.00.02.04.001 bis 12.00.02.04.007



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