Zu den sogenannten alten Bundesländern gehören: Bayern (mit der Hauptstadt München), Baden-Württemberg (Stuttgart), Rheinland-Pfalz (Mainz), Saarland (Saarbrücken), Hessen (Wiesbaden), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), Niedersachsen (Hannover), Hamburg (Hamburg), Bremen (Bremen), Schleswig-Holstein (Kiel) und Berlin (Berlin). Die infolge der Wiedervereinigung der beiden Staaten (3.Oktober 1990) hinzugekommenen neuen Bundesländer sind: Sachsen (Dresden), Thüringen (Erfurt), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Brandenburg (Potsdam) und Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin). Ost-Berlin wurde mit West-Berlin vereinigt.
Deutschland war schon immer in Länder gegliedert, aber die Landkarte änderte im Laufe der Jahrhunderte häufig ihre Gestalt. Die wichtigsten Veränderungen in neuerer Zeit brachten die Napoleonischen Kriege zu Beginn des 19. Jahrhunderts, der preußisch-österreichische Krieg von 1866, der Erste Weltkrieg und die deutsche Niederlage im Zweiten Weltkrieg. Sie hatte die Besetzung und Teilung Deutschlands und die Auflösung Preußens, des größten deutschen Landes, zur Folge.
Die Bundesländer in ihrer heutigen Gestalt sind größtenteils nach 1945 entstanden, wobei sie überwiegend an alte Grenzziehungen anknüpfen. In der sowjetischen Besatzungszone wurden auf dem Gebiet der späteren DDR fünf Länder gebildet, die teils auf alten staatlichen Traditionen fußten. Doch bereits 1952 wurde die Struktur von der DDR-Führung zerschlagen und eine zentralistische Gebietsverwaltung eingeführt (14 Bezirke, die jeweils nach der Bezirksstadt benannt wurden, und die Hauptstadt Berlin). Kurz nach dem Sieg der friedlichen und demokratischen deutschen 'Oktoberrevolution' des Jahres 1989 wurden Forderungen nach Wiederherstellung dieser früheren Länder laut. Nach den ersten freien Wahlen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR beschlossen die Parlamentarier die Neubildung von fünf Bundesländern, die im wesentlichen die Gestalt aus der Zeit vor 1952 erhielten. Die flächengrößten Bundesländer sind: der Freistaat Bayern (70554 km2), Niedersachsen (47351 km2), Baden-Württemberg (35771 km2) und Nordrhein-Westfalen (34070 km2). Zu den an Fläche kleinsten Bundesländern gehören: Freie Hansestadt Bremen (zusammen mit der Nachbarstadt Bremerhaven - 404 km2), Freie und Hansestadt Hamburg (755 km2), Berlin (883 km2) und Saarland (2570 km2). Das bevölkerungsreichste deutsche Bundesland ist Nordrhein-Westfalen (17,3 Mill.), gefolgt von Bayern (11,4 Mill.) und Baden-Württemberg (9,8 Mill.).
Die Befugnisse der Länder berühren das tägliche Leben der Bürger unmittelbar. Die Länder haben eigene Verfassungen; sie üben vor allem die 'Kulturhoheit' aus, d.h. sie geben sich ihre eigenen Gesetze im Bereich des Schul- und Hochschulwesens. Außerdem sind sie vor allem für das Kommunalrecht und das Recht der Ordnungsbehörden zuständig.
Die Länder haben auch im Bereich der Verwaltung umfassende Kompetenzen. Neben den eigenen Landesgesetzen führen die Landesbehörden grundsätzlich auch die Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus. Bei der 'Auftragsverwaltung' nach Artikel 85 des Grundgesetzes, beispielsweise beim Bau von Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen, handeln die Länder im Auftrag und auf Rechnung des Bundes.