15 02 00 00 Patententzug und Aussetzen mit Lösungen doc


BinSchPatentV

15.02.00.00.001

In welchem Fall ruht die Gültigkeit eines Schifferpatentes ohne Anordnung der zuständigen Behörde?

Wenn der aus Altersgründen erforderliche Nachweis der

Tauglichkeit nicht fristgerecht nachgewiesen wird.

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.002

Was muss mit dem Schifferpatent geschehen, wenn das Patent entzogen
wurde?

Das Schifferpatent ist bei der ausstellenden Behörde abzuliefern

oder ihr zur Entwertung vorzulegen.

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.003

Die Wasser- und Schiffahrtsdirektion Hannover hat Schiffsführer A das Patent befristet entzogen. Wann kann er von der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ost in Berlin wieder zu einer Patentprüfung zugelassen werden?

Nicht vor Ablauf der festgelegten Frist.

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.004

Wann müssen Sie als Patentinhaber spätestens ein neues ärztliches Zeugnis vorgelegt haben?

Innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des

Patents

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.005

Welche Folgen hat es, wenn Sie als Patentinhaber nicht rechtzeitig das geforderte ärztliche Zeugnis vorlegen?

Fahrverbot, auch ohne besondere Anordnung

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.006

Welche Folgen hat es für einen Schiffsführer, wenn festgestellt wird, daß er ständig unter Alkohol fährt?

Patententzug

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.007

Wann muss einem Patentinhaber das Patent entzogen werden?

Wenn er sich zum Führen eines Fahrzeugs als ungeeignet

erwiesen hat.

Punkte :

BinSchPatentV

15.02.00.00.008

Welche Folgen hat es, wenn das ärztliche Zeugnis nicht rechtzeitig
erne
uert wird?

Das Patent ruht.

Punkte :

Kenntnis der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Binnenschifferpatentverordnung mit Lösungen

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Oktober 2001 BinSchPatentV; Entzug und Aussetzen Datei: 15.02.00.00.XXX



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