12 00 02 04 xxx SeeSchStrO Fahrrgln m L doc


Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.001

In welchen Fällen haben Sie mit Ihrem Fahrzeug den im Fahrwasser fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt zu gewähren?

Wenn ich mit meinem Fahrzeug:

  • in das Fahrwasser einlaufe

  • das Fahrwasser quere

  • im Fahrwasser wende

  • meine Anker- oder Liegeplätze verlasse

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.002

Zwei Fahrzeuge nähern sich einer Engstelle, die nicht mit Sicherheit hinreichend Raum für eine gleichzeitige Durchfahrt gewährt. Wer hat Vorfahrt? a) in Gezeitengewässer b) in gezeitenfreien Gewässer

a)

In Gezeitengewässern das Fahrzeug, das mit dem Strom fährt.

Bei Stromstillstand das Fahrzeug, das vorher gegen den Strom

gefahren ist.

b)

In gezeitenfreien Gewässern ohne Strom das Fahrzeug, das die

Steuerbordseite des Fahrwassers zu benutzen hat, in der Regel

also das einlaufende Fahrzeug.

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.003

Wie haben sich Fahrzeuge zu verhalten, die
1.) in das Fahrwasser einlaufen
2.) das Fahrwasser queren
3.) im Fahrwasser drehen / wenden
4.) ihre Anker- und Liegeplätze verlassen?

Sie haben die Vorfahrt der im Fahrwasser fahrenden

Fahrzeuge zu beachten.

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.004

Nach welchen Regeln muss außerhalb des Fahrwassers ausgewichen werden?

Nach den Kollisionsverhütungsregeln / KVR

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.005

Wie haben Sie sich mit Ihrem Fahrzeug beim Drehen / Wenden im Fahrwasser zu verhalten?

Die im Fahrwasser fahrenden Fahrzeuge haben Vorfahrt und

dürfen nicht gefährdet oder behindert werden.

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.006

Wo ist das Überholen verboten?

In der Nähe von in Fahrt befindlichen nicht freifahrenden Fähren,

an Engstellen,

in unübersichtlichen Krümmungen,

in Schleusenbereichen,

an Stellen und innerhalb von Strecken, die durch Überholverbots-

zeichen gekennzeichnet sind.

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.04.007

Was muss ein Fahrzeug, das außerhalb des Fahrwassers fährt, durch seine Fahrweise klar erkennen lassen?

Es muss klar erkennbar sein, dass das Fahrwasser nicht

benutzt wird.

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit Lösungen

5

August 2001 SeeSchStrO Fahrregeln. Dateien 12.00.02.04.001 bis 12.00.02.04.007



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