13 03 00 00 xxx RheinSchUO Besatzung m L doc


RheinSchUO

13.03.00.00.001

Wo finden Sie die Besatzungsvorschriften?

In der Rheinschiffsuntersuchungsordnung (RheinSchUO)

Teil III; Besatzungsvorschriften; Kapitel 23

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.002

Die Besatzung eines Fahrzeugs richtet sich in der Zusammensetzung und in ihrer Anzahl nach den Betriebsformen.
Welche Betriebsformen gemäß
RheinSchUO kennen Sie? Geben Sie auch die jeweilige maximale Fahrtdauer an.

A1 - Tagesfahrt bis zu 14 Stunden. Bei vorhandenem Fahrten-

schreiber einmal wöchentlich bis zu 16 Stunden

A2 - Halbständige Fahrt bis zu 18 Stunden

B - Ständige Fahrt bis zu 24 Stunden (Continue-Fahrt)

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.003

Welche ununterbrochene Mindestruhezeit steht einem Besatzungsmitglied zu?

In der A1-Fahrt:

8 Stunden außerhalb der Fahrt innerhalb v. 24 Stunden

In der A2-Fahrt:

6 Stunden außerhalb der Fahrt innerhalb v. 24 Stunden

In der B-Fahrt:

2 x 6 Stunden innerhalb von 48 Stunden

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.004

Welche beiden Möglichkeiten gibt es, um Matrose zu werden? Zählen Sie jeweils die Voraussetzungen auf.

Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit Matrosenbrief

und einem Mindestalter von 17 Jahren.

Nach mindestens 3 Jahren Fahrzeit als Angehöriger einer Decks-

Mannschaft, von denen maximal zwei Jahre in der See-, Küsten- oder

Fischereischifffahrt abgeleistet worden sein können und einem

Mindestalter von 19 Jahren

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.005

Wie verhalten Sie sich als Schiffsführer eines Motorschiffes über 86 m Länge in der A1 Fahrt, wenn Ihr Matrose wegen plötzlicher Krankheit das Schiff verlassen muss?

Die Fahrt darf bis zum nächsten erreichbaren geeigneten Liegeplatz

fortgesetzt werden, wenn neben dem Rheinpatentinhaber mindestens

noch ein weiteres Mitglied der Mindestbesatzung vorhanden ist.

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.006

Mit welchem Dokument kann ein Matrose seine Qualifikation als Besatzungsmitglied nachweisen ?

Mit dem Schifferdienstbuch.

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.007

Wer ist für die Eintragungen im Schifferdienstbuch (Dienstbeginn, Dienstende, Reisen und ihr Verlauf) verantwortlich? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Der Inhaber des Schifferdienstbuches ist selbst dafür verantwortlich.

Der jeweilige Schiffsführer, unter dem der Dienstbuchinhaber fährt.

X

Der zuständige Sachbearbeiter eines Wasser- und Schifffahrtsamtes.

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.008

Wer hat im Schifferdienstbuch die erforderlichen Eintragungen vorzunehmen und das Dienstbuch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sicher zu verwahren? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Die Person, auf die das Schifferdienstbuch ausgestellt ist.

Die für den Heimathafen zuständige Wasser- und Schifffahrtsdirektion.

Der Schiffsführer.

X

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.009

Darf ein Motorschiff über 86 m Länge in der A1 Fahrt mit verminderter Besatzungsstärke weiterfahren, wenn der Matrose wegen plötzlicher Krankheit das Schiff verlassen muss? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Nein, es muss die Fahrt unterbrechen und auf einen neuen Matrosen warten.

Es kann bis zum nächsten erreichbaren geeigneten Liegeplatz mit verminderter Besatzung weiterfahren.

X

Nein, der Schiffsführer muss eine dritte Person, wenn auch schiffsunkundig, an Bord nehmen

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.010

Zu den Urkunden an Bord gehört u.a. das Bordbuch. Wann sind die Eintragungen über den Fahrtbeginn bzw. das Fahrtende in dieses Dokument vorzunehmen?

Unmittelbar nach Fahrtbeginn und nach Beendigung der Fahrt.

X

Einmal in der Woche.

Einmal im Monat.

Punkte :

RheinSchUO

13.03.00.00.011

In welchen Abständen ist das Schifferdienstbuch der zuständigen Behörde zur Kontrolle vorzulegen? Kreuzen Sie die richtig Antwort an.

Mindestens einmal innerhalb 12 Monaten ab Ausgabedatum.

X

Nach jeder 12. Fahrt.

Mindestens zweimal im Jahr

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Rheinschiffsuntersuchungsordnung mit Lösungen

1

Okt. 2002 RheinSchUO - Besatzungsordnung Datei: 13.03.00.00.001 bis 13.03.00.00.011



Wyszukiwarka

Podobne podstrony:
13 02 00 00 xxx RheinSchUO Attest m L doc
13 01 00 00 xxx RheinSchUO Aufb u Inh m L doc
13 01 00 00 xxx RheinSchUO Aufb u Inh o L doc
33 03 00 00 xxx Stauen d Ladung doc
34 03 00 00 xxx Abfall u Reinh (2) doc
13 03 00 00 Fahrtaugbesch o L doc
15 02 00 00 xxx Patententz u Auss o L doc
13 02 00 01 Sicherheit v Fahrg o L doc
14 01 00 00 xxx ADNR Aufbau m L (2) doc
34 03 00 00 xxx Abfallbeh u Reinh d Rheins (4) doc

więcej podobnych podstron