34 04 00 00 xxx Benachrichtigung der Behörden doc


Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.001

Wem wird die Beschädigung einer Böschung in einem Hafen gemeldet?

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.002

Wem muss eine Festfahrung gemeldet werden?

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.003

Wem muss die Beschädigung oder Verschleppung eines Schiffahrtszeichens gemeldet werden?

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.004

Wem muss das Freiwerden von gefährlicher Ladung gemeldet werden?

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.005

Beim Einfahren in eine Schleuse beschädigen Sie das Leitwerk, wem ist die Anfahrung zu melden?

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.006

Sie liegen zum Löschen im Hafen. Ihr Matrose rutscht mit einer vollen Kanne Gasöl im Gangbord aus, das Öl läuft ins Hafenbecken. Welche Maßnahmen ergreifen Sie?

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.007

Ihr Motortankschiff mit gefährlicher Ladung ist auf Grund gekommen, hat gerakt und muß geleichtert werden.

Wer ist vor der Leichterung zu verständigen?

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.008

Wie benachrichtigen Sie nach einer Grundberührung die zuständigen Stellen der WSV am schnellsten?

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.009

Wie können Sie bei besonderen Notfällen andere Schiffahrttreibende möglichst umfassend und schnell warnen?

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.010

Welche Maßnahmen müssen unternommen werden, wenn ein Fahrzeug eine Schleuse, ein Ufer oder eine Kribbe (Buhne) beschädigt hat? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

unverzüglich der nächsten Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder der nächsten Dienststelle der Wasserschutzpolizei mitteilen

ausführliches Protokoll anfertigen, der Wasserschutzpolizei per Post zusenden

die Fahrt fortsetzen, Protokoll anfertigen und der nächsten Dienststelle der Polizei (Wasserschutz) melden

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.011

Wann hat ein Schiffsführer unverzüglich der nächsten Dienststelle der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung bzw. der Wasserschutzpolizei eine Mitteilung zu machen ? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

beim Wechsel der Betriebsform, in der das Fahrzeug fährt

beim Antreffen eines störenden Hindernisses in der Wasserstraße

vor Antritt einer Nachtfahrt

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.012

Was hat ein Schiffsführer bei Antreffen eines störenden Hindernisses in der Wasserstraße einer zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen ? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

ob und wann das Hindernis entfernt wird

so genau wie möglich die Stelle, an der das Hindernis angetroffen wurde

den Zeitraum, seitdem sich das Hindernis dort befindet

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.013

Wer ist verpflichtet, die nächste Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bzw. der Wasserschutzpolizei zu informieren, wenn ein Fahrzeug ein Schifffahrtszeichen verschleppt hat? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

der Ausrüster des Fahrzeugs

der Eigentümer des Fahrzeugs

der Schiffsführer des Fahrzeugs

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.014

Bei Verlust eines Gegenstandes, der die Schifffahrt gefährden könnte, hat der Schiffsführer neben der Mitteilung an die zuständigen Behörden noch was zu tun ? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

die Reederei informieren

die Reederei und die Versicherung informieren

die Stelle des Verlustes so genau wie möglich anzugeben und diese nach Möglichkeit zu kennzeichnen

der Gegenstand ist im nächsten Hafen zu ersetzen

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.015

Wem ist die falsche Lage einer Tonne unverzüglich mitzuteilen ? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

der Zentralen Schiffsuntersuchungskommission

der nächsten Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bzw. der Wasserschutzpolizei

dem Hafenmeister des nächstgelegenen Hafens

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.016

Wer hat die Einleitung fester Gegenstände oder anderer Stoffe, die geeignet sind, die Schifffahrt oder sonstige Benutzer der Wasserstraße zu behindern oder zu gefährden, zu melden? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

die Zentrale Schiffsuntersuchungskommission

die Reederei des Fahrzeugs, das die Einleitung verursacht hat

der Schiffsführer des Fahrzeugs, welches die Einleitung verursacht hat

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.017

Wann ist es verboten, feste Gegenstände oder andere Stoffe in die Wasserstraße zu werfen, zu gießen oder sonst wie einzubringen oder einzuleiten ? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

wenn diese Gegenstände oder andere Stoffe geeignet sind, die Schiffahrt oder sonstige Benutzer der Wasserstraße zu behindern oder zu gefährden

in der Zeit von 18.00 Uhr - 06.00 Uhr

bei Ein-/Ausfahrt in/aus Schleusen bzw. Häfen

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.018

Wer ist nach einem Unfall in einer Schleuse unverzüglich zu benachrichtigen? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

die Schiffsuntersuchungskommission

die örtliche Presse

die Schleusenaufsicht

Punkte :

Verhalten unter besonderen Umständen

34.04.00.00.019

Sie haben an Ihrem Fahrzeug ein Anker verloren.

Was veranlassen Sie?

Machen Sie bitte zwei Angaben.

Punkte :

Berufskenntnisse

Verhalten unter besonderen Umständen mit Lösungen

11

August 2001 Benachrichtigung der Behörden Datei: 34.04.00.00.001 - 34.04.00.00.019



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