Scanner: Yakuzza
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1. Allgemeines zur Ersten Hilfe
Verhalten des Helfers am
1.4.6
Unglücksort
10
Absicherung der Unfall-
1.4.7
stelle
10 1.4.8
Ziel der Erstversorgung
13 1.4.9
Erkennung lebensbe-
1.4.10
drohlicher Zustände
14 1.5
Pulsfühlen und Pupillen
reflexe 15
Notsignale
15 1.5.1
Bergung
18 1.5.2
Einklemmung
18 1.5.3
Rautek-Griffe
19 1.5.4
Bergung durch eine enge
1.5.5
Öffnung
20 1.5.6
Bergung aus enger Höhle
21 1.5.7
Einklemmung in Maschi-
1.5.8
nen
22 1.6
Selbstbefreiung und
Bergungsgeräte
22 1.6.1
Lagerung
22
Lagerung bei verschiede-
1.6.2
nen Erkrankungen oder
1.6.3
Verletzungen 22
Stabile Seitenlage
23 1.6.4
Transport
26 1.6.5
Transport auf der Trage
26 1.6.6
Transport durch 2 Helfer
27 1.6.7
Transport auf einem Stuhl
28 1.6.8
Transport mit dem Trag-
1.7
ring
28 1.7.1
Transport über der
1.7.2
Schulter
29 1.7.3
Transport auf dem Rük-
ken
Transport auf den Armen
Transport im Huckepack
Führung eines Verletzten
Hubschraubertransport
Stumpfe Verletzungen,
Wunden und Wundver-
band Prellung Quetschung
Wunden Wundlaufen
Wundverbände
Wundinfektion
Schlangenbisse
Insektenstiche Blutungen
und Blutstillung
Blutungen aus Schlag-
adern
Druckverband
Abdrückpunkte der
Schlagadern
Abbindung
Material zur Abbindung
Knebelabbindung
Abbindungsdauer
Blutungen aus Blutadern
Schock
Ursachen des Schocks
Erste Hilfe beim Schock
Ohnmacht
Freimachen und Freihal
ten der Atemwege
45
Atemspende 45
Vorbereitungen zur
Atemspende 45
Mund-zu-Nase-Beatmung 46
2.2.3 Mund-zu-Mund-Beat-
mung
2.2.4 Beatmung mit Tubus
2.2.5 Beendigung der Atem-
spende
2.2.6 Sauerstoffinhalation
Inhalt
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.4
1.1.5
1.2
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.3
1.3.1
2
9
2
9
3
0
3
0
3
1
3
2
3
2
3
2
3
2
3
4
3
5
3
6
3
8
3
8
3
9
3
1.3.2
1.4
1.4.1
1.4.2
1.4.3
1.4.4
1.4.5
2. Wiederbelebung
2.1
2.2
2.2.1
2.2.2
4
6
47
5
Scanner: Yakuzza
Homepage:Yakuzza Bookstore
URL: http://kickme.to/Yakuzza
Inhalt
2 2 .7
Beatmung mit Geräten
50
2
.3
Herzstillstand und
2 2 .8
Manuelle Ersatzbeat-
Herzmassage
53
mung nach Silvester
51
2
.3.1
Ausführung der Herz-
2 2 .9
Manuelle Ersatzbeat-
massage
53
mung nach Thomsen
52
2
.3.2
ABC der Wiederbele-
2 2 .1
0
Vorteile der Atemspende
53
bung
56
3. Besondere
Verletzungen
3.1
Kopfverletzungen
57
3
.8.1
Verbrennungen 1. Grades
70
3 1 .1
Weichteilverletzungen
57
3
.8.2
Verbrennungen 2. Grades
70
3 1 .2
Gehirnerschütterung
57
3
.8.3
Verbrennungen 3. Grades
70
3 1 .3
Offene Schädel-Hirnver-
3
.8.4
Erste Hilfe bei Verbren-
letzungen
57
nungen
70
3 2
Verletzungen im Gesicht,
3
.8.5
Sonnenstich
72
in Mund und Rachen
58
3
.8.6
Hitzeerschöpfung
72
3 2 .1
Weichteilverletzungen
58
3
.8.7
Hitzschlag
73
3 2 .2
Nasenbeinbruch
58
3
.9
Kälteschäden
73
3 2 .3
Oberkieferbruch
58
3
.9.1
Erfrierungen 1. Grades
73
3 2 .4
Unterkieferbruch
58
3
.9.2
Erfrierungen 2. Grades
73
3 2 .5
Verletzungen in Mund
3
.9.3
Erfrierungen 3. Grades
73
und Rachen
58
3
.9.4
Erste Hilfe bei Erfrierun-
3 3
Augenverletzungen
59
gen
73
3.4
Halsverletzungen
59
3
.9.5
Unterkühlung
74
3 5
Brustkorbverletzungen
59
3
.9.6
Erste Hilfe bei Unter-
3 5 .1
Lungenkollaps
59
kühlung
74
3 5 .2
Offene Brustwandverlet-
3
.10
Chemische Verletzungen
75
zung
59
3
.11
Verletzungen und Schä-
3 6
Bauchverletzungen
60
digungen durch den elek-
3.7
Verletzungen des Bewe-
trischen Strom
76
gungsapparates
60
3
.11.1
Niederspannungsunfälle
76
3 7 .1
Verstauchung
60
3
.11.2
Hochspannungsunfälle
77
3 7 .2
Verrenkung
61
3
.11.3
Blitzschlag
77
3 7 .3
Knochenbrüche
61
3
.12
Strahlenschäden
78
3 8
Hitzeschäden
69
4. Besondere Notfälle »
4.1
Notfälle im Gebirge
80
4
.1.8
Gewitter und Blitzschlag
83
4 1 .1
Rucksack-Apotheke
80
4
.1.9
Sonnen- und Schnee-
4 1 ,2
Sicherung des
blindheit
83
Verletzten
81
4
.1.10
Sonnen- oder Gletscher-
4 1 .3
Schock
81
brand
83
4 1 .4
Frakturen
81
4
.1.11
Erschöpfung
84
4 1 .5
Örtliche Erfrierung
82
4
.1.12
Höhen- oder Bergkrank-
4 1 .6 Unterkühlung
82
heit
84
4 1 .7
Lawinenunglücke
83
4
.1.13
Abransport im Gebirge
84
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Inhalt
4.
2
Ertrinken
86
4.8.
2
Gasvergiftungen
91
4.
Druckluftunfälle
87
4.8.
3
Vergiftungen über den
4.3 .1
Barotraumen
87
Magen-Darm-Kanal
92
4.3 .2
Druckfallkrankheit
87
4.8.
4
Vergiftungen durch die
4.
Einbrechen im Eis
87
Haut
92
4.
Verschüttung
88
4.8.
5
Vergiftungen über die
4.
Erhängen
88
Augen
93
4.
Ersticken
89
4.8.
6
Rauschzustände und
4.
Vergiftungen
90
D rogen Vergiftungen
93
4.8 .1
Meldeschema bei Vergif-
4.9
Plötzlich einsetzende Ge-
tungsfällen
90
burt
93
5. Plötzliche Erkrankungen
5.
1
Besondere Blutungen
94
5.3.
3
Gallen- u. Nierenkoliken
96
5.1 ,1
Nasenbluten
94
5.3.
4
Einklemmung eines Bru-
5.1 ,2
Bluthusten *
94
ches
96
5.1 ,3
Bluterbrechen
94
5.3.
5
D arm Verschluß
96
5.1 ,4
Darmblutungen
94
5.3.
6
Akute Harnverhaltung
96
5.1 ,5
Hämorrhoidalblutungen
94
5.4
Bewußtlosigkeit und
5.1 6
Blutungen aus den Harn-
Krämpfe
97
wegen
95
5.4.
1
Fallsucht
97
5.1 7
Blutungen aus der
5.4.
2
Krämpfe bei Kindern
97
Scheide
95
5.4.
3
Schlaganfall
97
5.
Akute Herz- und Lungen-
5.4.
4
Stoffwechselstörungen,
erkrankungen
95
Vergiftungen
97
5.2 .1
Herzkrampf
95
5.5
Fieber
98
5.2 .2
Herzinfarkt
95
5.6
Akute Schmerzzustände
98
5.2 .3
Lungenerkrankungen
95
5.6.
1
Kopfschmerzen
98
5.
Akute Baucherkrankun-
5.6.
2
Halsschmerzen
98
gen
96
5.6.
3
Muskelkrämpfe
98
5.3 1
B linddarm entzündung
96
5.6.
4
Hexenschuß
98
5.3 2
Magendurchbruch
96
5.6.
5
Seitenstechen
99
6. Maßnahmen der Ersten Hilfe zur
Fremdkörperentfernung
6.
1
Fremdkörper in der Haut
100
Rachen, Magen und Darm
101
6.
Fremdkörper im Auge
100
6.4
Fremdkörper im Gehör-
6.
3
Fremdkörper in Nase, im
gang
102
7. Hinweise für
den
Umgang mit Behinderten
7.
1
Handbehinderte
103
7.6
Anfallskranke
104
7.
Gehbehinderte
103
7.7
Geistigbehinderte
104
7.
Rollstuhlfahrer
103
7.
Blinde
104
Literaturverzeichnis
105
7.
Schwerhörige
104
Register
106
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1. Allgemeines zur Ersten Hilfe
Unter Erster Hilfe werden alle diejenigen Maßnahmen zusammengefaßt, die man bei
Verletzungen oder Erkrankungen bis zum Beginn einer fachkundigen ärztlichen
Behandlung anwendet.
Zur Erste-Hilfe-Leistung ist jeder nicht nur moralisch, sondern auch gesetzlich
verpflichtet. - Deshalb sollte in der heutigen Zeit jedermann wissen, was er bei
akuten Notfällen tun muß und tun darf. Soll Erste Hilfe wirkungsvoll ausgeführt
werden, so setzt sie beim Helfer eine gute Schulung voraus.
Um diese sollte er sich in den von den verschiedenen Hilfsorganisationen ange-
botenen vollständigen Erste-Hilfe-Kursen bemühen. Kurz- oder Schnellkurse sind
nicht ausreichend. Der plötzliche Notfall läßt nämlich keine Zeit, erst noch nach-
zulesen, in welcher Form die Erste Hilfe geleistet werden muß.
Das vorliegende Buch ersetzt also nicht den Besuch und dringend empfohlene
spätere Wiederholungen des Erste-Hilfe-Kurses mit praktischen Übungen. Das
Buch soll die in den Kursen erworbenen Kenntnisse erhalten und vertiefen und
eine schnelle Kontrolle der durchgeführten Maßnahmen ermöglichen.
Es sei noch besonders betont, daß Erste-Hilfe-Maßnahmen immer wieder geübt
werden müssen, wenn sie in einem Notfall wirksam werden sollen. Denn im allge-
meinen wird ein Laie der erste am Ort der Not sein. Seine fachgerechte Hilfe kann
ausschlaggebend sein für die Rettung eines Menschenlebens. Meist entscheidet der
Verlauf der ersten Sekunden und Minuten nach dem Notfall oder Unfall über das
Leben oder den Tod des Mitmenschen. Bis Sanitäter, Ärzte, Notarztwagen oder
Hubschrauber, wobei die letzteren nur in Großstädten und in einem gewissen Umkreis
vom Standort zur Verfügung stehen, zur Stelle sind, kann es schon zu spät sein.
Eben deshalb sollte am Anfang der Rettungskette ein ausgebildeter, geübter
Ersthelfer stehen.
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Verhalten des Helfers am Unfallort
1.1 Verhalten des Helfers am Unglücksort
Ruhe bewahren, Schreck, Angst und
Ekel schnell überwinden! Kurz nach-
denken, dann umsichtig handeln!
Durch Beobachtung des Verletzten
oder Kranken und der äußeren Um-
stände läßt sich meist die Verletzungs-
oder Erkrankungsart feststellen.
Den Verletzten möglichst erst dann
berühren und bewegen, wenn die
Maßnahmen der Ersten Hilfe beginnen
können und wenn man sich über die
möglichen Verletzungen des Verun-
glückten klar geworden ist.
Weiter gilt es, den Verletzten oder
Erkrankten und sich selbst vor zusätz-
lichen Schäden und Gefahren zu be-
wahren.
Es gibt keine noch so große Lebens-
gefahr, die es rechtfertigen könnte, auf
eine genügende Absicherung der Ge-
fahrenstelle zu verzichten und Helfer,
Verletzte, Kranke und Unbeteiligte
unnötig zu gefährden!
1.1.1 Absicherung der Unfallstelle
(Abb. 1.1.-1-3)
Als Helfer:
Das eigene Fahrzeug scharf rechts 30-
50 m vor der Unfallstelle mit ein-
geschalteter Warnblinkanlage aufstel-
len.
Mit dem eigenen Fahrlicht kann
dann, wenn nötig, die Unfallstelle be-
leuchtet werden.
Bei ungünstigen Verhältnissen eige-
nes Auto hinter der Unfallstelle eben-
falls ganz rechts abstellen. 1.1.1.1
Warndreieck und Warnblinkleuchten
200-400 m vor der Unfallstelle
aufstellen. Hat sich ein Unfall hinter
einer Kurve ereignet, muß das
Warndreieck vor der Kurve aufgestellt
werden.
Ebenso sind die Warnzeichen vor
Bergkuppen aufzustellen. Unverletzte
oder Leichtverletzte ebenfalls mit der
Abb. 1.1-1-3 Absichern der Unfallstelle. 1. Auf
der Autobahn
10
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Absicherung der Unfallstelle
2. Auf einer Straße mit Gegenverkehr
weiteren Absicherung der Unfallstelle
beauftragen.
Polizei und Krankenwagen alarmie-
ren lassen.
Dem ankommenden Verkehr ent-
gegenlaufen, warnen, zum Langsam-
fahren auffordern oder zur Seite win-
ken.
Warnzeichen werden durch Auf-
und Abbewegen des gestreckten Ar-
mes in halber Körperhöhe gegeben
(Abb. 1.1.5-1)
Nachts Lichtzeichen mit der Ta-
schenlampe geben (Siehe auch l.1.5).
Durch Mithelfer Anfahrwege frei-
halten lassen.
Noch laufenden Motor der Unfall-
fahrzeuge abstellen.
3. In einer Kurve
Feuerlöscher und Decken für mög-
licherweise entstehenden Brand be-
reitlegen, vor allem, wenn Benzin aus-
läuft.
Auf striktes Rauchverbot wegen der
Explosions- und Brandgefahr bei aus-
gelaufenem Benzin hinweisen.
Wenn Benzin in die Kanalisation
eingelaufen ist, herrscht auch weit ent-
fernt von der eigentlichen Unfallstelle
höchste Explosionsgefahr! Warnung
aussprechen!
1.1.1.2 Ist bereits ein Fahrzeugbrand
ausgebrochen, so kann man kleinere
Brände mit einer Decke ersticken,
wenn man keinen Feuerlöscher zur
Hand hat. Auch ist der Versuch ge-
rechtfertigt, mit Wasser zu löschen.
11
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Verhalten des Helfers am Unfallort
Besser richtet der Ersthelfer seinen
(mindestens 2 kg) Pulverlöscher, den er
an einer schnell erreichbaren Stelle in
seinem Fahrgastraum mit sich führt, auf
den Brandherd. Der Feuerlöscher ist
aber erst unmittelbar am Brandherd in
Betrieb zu nehmen und gezielt ein-
zusetzen, das Löschmittel ist sonst zu
schnell verbraucht! - Es werden kurze,
gezielte Pulverstöße von unten direkt
auf die Flammen gegeben. Wenn der
Brand gelöscht ist, nicht wahllos den
Rest des Inhaltes vom Pulverlöscher
über den Brandherd nachträglich ver-
teilen. Besser ist es, eine Reserve vom
Löschpulver zurückzubehalten, falls der
Brand wieder aufflackert. Ist das Feuer
gelöscht, sollte man sofort die
Batteriekabel abklemmen; durch ver-
schmorte Leitungen können Kurz-
schlüsse entstehen, die erneut einen
Brand verursachen. 1.1.1.3 B ei
Brandunglücken
alarmiert der
eingetroffene Ersthelfer zunächst die
Feuerwehr. Dann erst sollen eigene
Rettungs- und Löschversuche begon-
nen werden.
Vorsicht beim Eindringen in den
Brandraum! Tür oder Mauer als Dek-
kung benutzen, da nach der Türöffnung
eine Stichflammenbildung möglich ist.
Falls sich in den verqualmten Räumen
hilflose Personen, wie z. B. schlafende
Kinder oder bettlägerige Kranke
befinden, soll man gebückt oder auf
dem Bauche kriechend in den Raum
vordringen. Der Rauch sammelt sich
oben, so daß über dem Boden meist
noch atembare Luft erwartet werden
kann. Nasse Tücher vor Mund und Nase
erleichtern die Atmung, weil sie grobe
Rauchteilchen filtern. Sie schützen aber
nicht vor Einatmen von
Kohlenmonoxyd. Deshalb muß der
Rettungsversuch sehr schnell vor sich
gehen, wobei aufgefundene Verun-
glückte ohne Rücksicht auf Nebenver-
letzungen in den Bereich atembarer
Luft gebracht werden müssen. Wenn
nötig, werden die Maßnahmen der
Wiederbelebung abseits des Brandortes
unmittelbar angeschlossen.
Muß der Laienhelfer in besonderen
Fällen einen kleineren Brand bekämp-
fen, ehe er die hilflosen Personen er-
reichen kann, so bedenke er, daß ein
Brand von unten nach oben mit Lösch-
mitteln bekämpft wird. Ist es dem
Helfer nicht möglich, vor dem Eintref-
fen der Feuerwehr aktiv Hilfe zu lei-
sten, so sollte er versuchen, den vom
Brand bedrohten oder eingeschlosse-
nen Personen sinnvolle Hinweise für
ihr Verhalten zuzurufen:
Türen und Fenster sind im Flucht-
raum wegen der Gefahr der Verqual-
mungzu schließen. Schwieriger wird es
sein, die Gefährdeten davon abzuhal-
ten, nicht aus großer Höhe in die Tiefe
zu springen, sondern auf die Rettung
über Feuerwehrleitern zu warten.
1.1.1.4 Die Unglücksmeldung erfolgt
nach genauem Schema: Notrufnummer
meist im ganzen Bundesgebiet 110, bei
Feuer 112. Bei der Meldung wird kurz
angegeben:
1. Von wo wird gemeldet?
Der Meldende gibt seinen Standort
an.
2. Was ist geschehen?
Unfallhergang kurz schildern.
3. Wo ist es geschehen?
Unfallort beschreiben.
4. Wann ist es geschehen?
Zeitspanne seit Unfallereignis an-
geben.
5. Wie viele Menschen sind verun-
glückt oder verletzt?
6. Wer erstattet die Meldung?
Eigenen Namen mit Adresse nen-
nen.
1.1.1.5 Verhalten als Unfallbeteiligter:
Fahrzeug stehen lassen.
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Ziel der Erstversorgung
Wenn man selbst unverletzt ist, be-
ginnt man mit der Bergung und der Er-
sten-Hilfe-Leistung bei den Verletz-
ten.
Unverletzte Personen bitten, die
Absicherung zu übernehmen und die
Polizei zu benachrichtigen.
Kraftfahrzeugnummer der beteilig-
ten Fahrzeuge notieren.
Man mache sich eine Lageskizze und
Hinweise über den Straßenzustand,
über Beleuchtungsverhältnisse und
Bremsspuren.
Man bleibt so lange am Unfallort,
bis die Polizei alles aufgenommen hat.
Man lasse sich von der Polizei die
Personalien der verletzten Personen
geben: Name, Alter, Anschrift und
Beruf.
Der eigenen Versicherung und der
Versicherung des Unfallgegners den
Unfall und die Fahrzeugschäden mel-
den.
Der ausgebildete Ersthelfer muß er-
kennen können, welche Verletzung
oder Verletzungsfolge bei einem
Mehrfach-Verletzten zuerst versorgt
werden muß.
Sind durch einen Unfall mehrere
Personen betroffen, so gilt es, mit ge-
schultem Blick die am schwersten Ver-
letzten zu erkennen und ihnen zuerst
zu helfen.
Nach dem Erkennen der Schwere
der Verletzung muß die möglichst ra-
sche und erfolgreiche Wiederherstel-
lung der vitalen Funktionen des Ver-
letzten (Atmung, Kreislauf) angestrebt
werden.
1.1.2 Ziel der Erstversorgung ist: Die
Abwendung der akuten Lebensgefahr,
die durch Atem- und Kreis-
laufschwäche oder -stillstand droht, die
Bergung des Verunglückten aus dem
Gefahrenbereich,
die Herstellung der Transportfähigkeit
und die Fortführung aller lebenserhal-
tenden Sofortmaßnahmen beim
Transport.
Der richtige Ablauf und ein Erfolg
dieser Bemühungen ist entscheidend
für das Schicksal des Verletzten oder
Kranken.
Zunächst werden also lebensbedro-
hende, massive Blutungen gestillt,
dann werden die Atemwege frei ge-
macht und, wenn erforderlich, wird mit
der Atemspende und Herzmassage be-
gonnen.
Einem Schock ist durch entspre-
chende Maßnahmen entgegenzuwirken.
Die Verletzten oder Kranken sind
richtig zu lagern.
Blutungen sind zum Stillstand zu
bringen.
Wunden werden verbunden.
Verletzte Gliedmaßen sind richtig
ruhigzustellen, um vor allem Schmer-
zen zu lindern (die Verabreichung von
entsprechenden Medikamenten ist im
allgemeinen nur dem Arzt vorbehal-
ten!).
Die Verletzten oder Kranken sind
vor Überwärmung oder Unterkühlung
zu schützen.
Man beruhige die Verletzten oder
Kranken durch zuversichtlichen oder
tröstlichen Zuspruch.
Der ausgebildete Helfer bleibt beim
Verletzten oder Kranken und veran-
laßt dritte Personen, einen Arzt, Polizei
und Unfall-Rettungswagen zu alar-
mieren.
Auch Leichtverletzte sollte man
darauf aufmerksam machen, daß eine
Kontrolle und Behandlung durch den
Arzt ratsam ist.
Dann werden die Vorbereitungen
für den Transport getroffen. Wenn nö-
tig, wird auch der Transport in vorge-
schriebener Weise durchgeführt.
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Verhalten des Helfers am Unfallort
1.1.3 Erkennung lebensbedrohlicher
Zustände:
Unmittelbare Lebensgefahr bei Ver-
letzten oder akut Erkrankten besteht:
Wenn ein Atemstillstand infolge
Sauerstoffmangels oder Vergiftung
vorliegt,
wenn starke vergebliche Atembewe-
gungen eine Verlegung der Atemwege
anzeigen,
wenn die Atemspende infolge Verle-
gung der Atemwege undurchführbar
ist,
wenn eine Schnappatmung als Folge
einer schweren zentralen Atemstörung
durch Verletzung oder Krankheit auf-
tritt,
wenn die Atmung stark verlangsamt ist
und weniger als 10 Atemzüge pro Mi-
nute gemacht werden infolge Vergif-
tung oder Unterkühlung, wenn
Verletzte oder Kranke Atemnot mit
Blauwerden oder mit Rasseln in der
Brust zeigen,
wenn Halswirbelverletzungen mit
Rückenmarksbeschädigung oder
Halsweichteilverletzungen mit Erstik-
kungsgefahr vorliegen,
wenn der Puls infolge eines schweren
Kreislaufversagens durch Schock oder
Verblutung nicht mehr fühlbar ist
(Pulsprüfung s. S. 15),
wenn ein auffällig langsamer Puls unter
50-60 Schlägen in der Minute durch
Hirndruck oder Hirnblutung auftritt,
wenn die Pupillen durch Herzstillstand
weit und reaktionslos werden (Pupil-
lenreflexprüfung s. S. 15), wenn
offene Brustkorbverletzungen
vorliegen, die zu einem Zusammenfallen
des Lungengewebes führen, wenn aus
den verschiedensten Ursachen
Bewußtlosigkeit auftritt, wenn es bei
Bewußtlosen zu Erbrechen mit
Aspirationsgefahr kommt, wenn
schwerste Herzschmerzen mit
Todesangst auftreten, die meist auf ei-
nen Herzinfarkt hindeuten, wenn es
zu Fieberanstieg über 41,0° Celsius
kommt, wenn die Körpertemperatur
unter 33° Celsius durch Unterkühlung
absinkt.
In allen diesen Fällen muß die Le-
bensgefahr durch sofortige entspre-
chende Maßnahmen der Ersten Hilfe
soweit wie möglich beseitigt oder ver-
mindert und ein Arzt sowie der Unfall-
Rettungswagen schnellstens her-
beigerufen werden.
Abb. 1.1.4-2 Pulsfühlen an der Halsschlagader in
der Rinne zwischen Kehlkopf (»Adamsapfel«)
und vorderem Rand des Kopfnicker-muskels.
Abb. 1.1.4-1 Pulsfühlen an der Speichen-
schlagader.
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1.1.4 Prüfung des Pulses und des Pu-
pillenreflexes:
Der Puls wird im Bereich des Handge-
lenks an der Speichenschlagader oder
an der Halsschlagader gefühlt. Dazu
legt man die Finger 2, 3 und 4 einer
Hand entlang dem Schlagaderverlauf
auf die Haut (Abb. 1.1.4-1 u. 2). Ein
normaler Puls ist 60-80mal in der Mi-
nute kräftig und regelmäßig zu tasten.
Zur Prüfung des Pupillenreflexes deckt
man die geöffneten Augen ab, z. B. mit
den Handflächen, und nimmt die Hände
schnell weg. Durch das einfallende
Tageslicht oder durch das Licht einer
Taschenlampe müssen die Pupillen
enger werden. Bleiben die Pupillen
weit, so besteht höchste Lebensgefahr.
_______________Notsignale
1.1.5 Notsignale:
Die wichtigsten Zeichen, die man im
Notfall anderen gibt, sind hier zusam-
mengestellt:
1.1.5.1 Nach einem Autounfall sollte
man den ankommenden oder entge-
genkommenden Verkehr zum Lang-
samfahren auffordern. Dazu streckt
man einen Arm aus und führt ihn in
halber Körperhöhe auf und ab (Abb.
1.1.5-1).
Möchte man den Verkehr auf eine
völlige Blockade der Straße hinweisen,
so erhebe man die Arme und schwenke
möglichst ein Tuch mit den Händen
über dem Kopfbereich (Abb. 1.1.5-2
ä).
Bei Nacht führe man mit einer Ta-
schenlampe Kreisbewegungen oder
Ab
b. 1.1.5-1 Warnzeichen zum
La
ngsamfahren.
a) bei Tage
Abb. 1.1.5-2au. B
b) bei Nacht Warnzeichen
bei Gefahr.
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Verhalten des Helfers am Unfallort
Auf- und Abbewegungen der Lampe
in Kopf höhe durch (Abb. 1.1.5-2 b).
1.1.5.2 Für die Landung eines Hub-
schraubers sollte man sich durch Aus-
breiten der Arme oder durch weites
Hin- und Herschwenken eines Tuches
über dem Kopfbereich bemerkbar ma-
chen, wenn sich der Hubschrauber nä-
hert.
Bei der Landung eines Hubschrau-
bers im Gebirge zur Notfallhilfe sollte
der Helfer oder Rettungsmann ge-
nauere Zeichen geben. Der Landeplatz
darf nicht in Mulden vorgesehen wer-
den. Er muß 50 m im Umkreis ohne
Hindernisse sein.
Da die Landung immer gegen den
Wind erfolgt, muß der Helfer oder
Rettungsmann die Windrichtung an-
zeigen. Dabei steht er mit dem Rücken
gegen den Wind mit seitwärts ausge-
breiteten Armen etwa 10 m vom vor-
gesehenen Landeplatz entfernt.
Ein grünes Farbzeichen oder die
seitlich hoch, Y-förmig (Y = YES)
ausgestreckten Arme geben an, daß
Hilfe notwendig ist (Abb. 1.1.5-3a).
Ein rotes Warnzeichen oder ein lin-
ker schräg nach oben und ein rechter
schräg nach unten gestreckter Arm
weisen daraufhin, daß man keine Hilfe
braucht (Abb. 1.1.5.-3b).
Abb. 1.1.5-3a u. b Zeichen für Hubschrauber,
a) YES = Ja, es wird Hilfe gebraucht.
b) es wird keine Hilfe gebraucht.
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1.1.5.3 Alpines Notsignal (Abb. 1.1.5-
4)
In allen Alpenländern der Welt ist als
Notsignal vereinbart: Hörbare Zeichen
(lautes Schreien, Pfeifen, Trillerpfeife)
oder
sichtbare Zeichen (Spiegelung, Heben
eines deutlich sichtbaren, möglichst
grellen Gegenstandes oder Tuches,
Lampe, Laterne)
6mal in der Minute in möglichst gleich-
mäßigen Abständen. Dann l Minute
Pause. Dann erneut 6mal in der Minute
Zeichen geben.
Die Antwort besteht darin, daß man
3mal in der Minute regelmäßig eines
dieser hörbaren oder sichtbaren Zei-
chen abgibt.
Notruf
In l Minute _
l Minute Pause
In l Minute-
Antwort
In l Minute,
l Minute Pause
In l Minute,
Abb. 1.1.5—4 Alpines Notsignal.
Dann l Minute Pause.
Dann erneut 3mal in der Minute das
Antwortzeichen geben.
Bergwanderer oder Bergsteiger, die
Hilferufe oder dieses alpine Notsignal
Alarmierung (Abb. 1.1.5 a-e) durch Sirenen
a) Feueralarm.
l Minute Dauerton, 2 X unterbrochen.
Bei Bränden und Unglücksfällen zur Alarmierung der Feuerwehr und Hilfswilliger.
b) Katastrophenalarm.
l Minute Dauerton, 2 X unterbrochen
und l Minute Dauerton.
Bei Orkan, Sturmflut, Hochwasser, Deichbruch, größeren Unglücksfällen und großen Bränden zur
Alarmierung des Katastrophenschutzes und zur Warnung der Bevölkerung.
c) Luftalarm.
l Minute Heulton
Unmittelbare Gefahr von Luftangriffen oder Fernwaffenbeschuß.
d) ABC-Alarm.
l Minute Heulton, 2 X unterbrochen
30 sec Pause
l Minute Heulton, 2 X unterbrochen
AVX /\^\
Unmittelbare Gefahr von radioaktiven Niederschlägen, biologischen oder chemischen Kampfmitteln.
e
) Entwarnung.
l Minute Dauerton
Ende der unmittelbaren Gefahr.
Notsignale
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hören, versuchen sofort Erste Hilfe
nach den allgemeinen Regeln zu lei-
sten.
Durch die Besonderheiten des Ge-
ländes oder durch die Art des Unglük-
kes ist aber natürlich nicht jeder in der
Lage, wirkungsvoll zu helfen. In die-
sem Fall muß er ohne längere, unsicher
1.2 Bergung
Da man sich in jüngster Zeit um eine
bessere Definition der Begriffe Ber-
gung und Rettung bemüht, die in den
verschiedenen Erste-Hilfe-Kursen un-
einheitlich angewandt werden, sei hier
zumindest auf den Versuch der Be-
griffsbestimmung kurz eingegangen:
1. In Sicherheit bringen.
Befreiung von Personen aus einer
Notlage ohne Lebensgefahr.
2. Retten.
Befreiung von Personen aus einer
Lebensgefahr, der sie sich selbst
nicht entziehen können.
3. Bergung.
Befreiung von leblosen Personen.
Welcher Definition der Leser sich
auch für seine Bemühungen anschlie-
ßen mag, auf jeden Fall ist eine Ber-
gung vor dem Einsetzen lebenserhal-
tender anderer Maßnahmen nur dann
angezeigt, wenn bei fortbestehender
Unfallgefährdung Helfer und Verletzte
zuerst in Sicherheit gebracht werden
müssen, oder wenn man sich
überhaupt erst einmal durch Befrei-
ungsmaßnahmen einen Zugang zum
Verunglückten schaffen muß (z. B.
Verschüttung, Einklemmung, Sturz in
tiefe Grube usw.).
Bei allen Bergungsversuchen sollte
man berücksichtigen, daß auch nicht
sichtbare innere Verletzungen vorlie-
gen können. Deshalb sind Befreiungen
immer mit allergrößter Behutsamkeit
vorzunehmen.
ausgehende Versuche der Ersthilfe so
schnell wie möglich zur nächsten Hütte
laufen, damit von dort schnellste Hilfe
veranlaßt wird.
Weitere Notsignale, die man emp-
fängt:
1.1.5.4 Alarmierung durch Sirenen
(Abb. 1.1.5-5a-e, Seite 17)
Besteht trotz Verletzungen keine
unmittelbare Lebensgefahr, so kann
der Rettungseinsatz in Ruhe ohne jeg-
liche Hast durchgeführt werden. In
vielen anderen Fällen wird man sich
zunächst mit einer Teilbefreiung des
Verunglückten begnügen müssen, um
danach die übrigen lebensrettenden
Maßnahmen der Ersten Hilfe (wie z.
B. Atemspende) anzuwenden.
1.2.1 Man bedenke, daß man nach der
Einklemmung in einem Auto oft noch
durch Verschieben der Sitze nach hinten
im Unfallfahrzeug oder durch Auf-
schlitzen der Polsterung und Entfer-
nung der Füllung im Unfallfahrzeug so
viel Platz gewinnt, daß der Verun-
glückte wieder atmen kann, beatmet
werden oder sogar befreit werden
kann.
Ein an der Ersten-Hilfe-Leistung
Interessierter sollte in seinem Auto
eine Brechstange mitführen. Damit
lassen sich verbogene, klemmende Türen
am Schloß, Pedale, Sitze u. ä. am
Unfallfahrzeug ausbiegen oder aus-
brechen, so daß Befreiungen von nur
leicht Eingeklemmten möglich werden.
Um an den Eingeklemmten zu ge-
langen, sollte man das Einschlagen der
Scheiben unterlassen. Scharfkantige
Glassplitter beschädigen Insassen und
Retter. Mit einem Schraubenzieher u.
ä. werden Zierleisten und Gummi-
Bergung
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rahmen der Front- oder Heckscheiben
unterfaßt und so weit herausgehebelt,
daß man die Gummileiste fassen, weiter
herausziehen und die Scheibe ganz
entfernen kann.
1.2.2 Muß ein einzelner Ersthelfer ei-
nen Verletzten schnellstens aus akuter
Gefahr z. B. bei Explosionsgefahr oder
bei einem beginnenden Autobrand
retten, haben sich die sogenannten
RAUTEK-Griffe bewährt.
Diese sollen aber nur in Fällen vor-
dringlicher Entfernung des Verletzten
vom Unglücksort zur Sicherung seines
Lebens angewandt werden. Ver-
schlimmerung bestehender Verletzun-
gen oder neue Verletzungen durch die
RAUTEK-Griffe müssen dann in Kauf
genommen werden.
Diese Griffe erlauben es auch einem
nicht muskelkräftigen Helfer einen
schwergewichtigen Verunglückten
rasch aus dem Gefahrenbereich zu
bringen.
Ein liegender Verletzter oder Be-
wußtloser wird vom Kopfende her mit
flachen Händen im Schulter-Nacken-
Bereich so gefaßt, daß der Kopf des
Verletzten auf die Unterarme des Hel-
fers zu liegen kommt. Nun richtet man
den Oberkörper des Verletzten mit
sanftem Schwung vorsichtig auf. Diese
sitzende Position unterstützt und fixiert
der Helfer mit seinen Knien und
schiebt seine Arme von hinten unter
den Achselhöhlen des zu Bergenden
nach vorne durch. Dann faßt er einen
Unterarm des Verletzten und legt ihn
quer vor dessen Leib (Abb. 1.2.-1-3).
Der Helfer geht in leichte Kniebeuge
und zieht den Verletzten auf seine ge-
beugten Oberschenkel, um ihn auf
diese Weise aus dem Gefahrenbereich
leichter fortschleifen zu können (Abb.
1.2-4 u. 5).
Besser ist es allerdings, wenn meh-
rere Helfer den Verunglückten vor-
sichtig, am besten mit dem Kopf vor-
aus, aus dem Fahrzeug herausheben,
damit nicht zusätzliche Körperschäden
verursacht werden.
Abb. 1.2-1 Aufrichten des Oberkörpers
Rautek-Griffe
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Abb. 1.2-2 Rautek-Griff.
Stark eingeklemmte Verletzte lassen
sich erst durch die Feuerwehr mit Hilfe
besonderer technischer Maßnahmen
befreien.
Der umsichtige Ersthelfer achtet
besonders bei umgestürzten Fahrzeu-
gen darauf, ob die Verunglückten oder
Darunterliegenden mit auslaufender
Batteriesäure verätzt wurden. In sol-
chen Fällen werden die mit Säure ge-
tränkten Kleidungsstücke ausge-
schnitten oder ausgezogen und die
betroffenen Hautabschnitte reichlich
mit Wasser übergössen (siehe 3.10).
1.2.3 Bergung eines Bewußtlosen
durch eine enge Öffnung (»Mann-
loch«). Ist eine Person in einem Öl-
tank, Kesselwagen, Tank verunglückt
und bewußtlos, so erfolgt die Bergung
nicht mit dem Kopf, sondern mit den
Füßen voraus ins Freie durch das
Mannloch.
• Der Retter schlingt oberhalb der
Knöchel über beide Beine des Be-
wußtlosen eine breite Gurtschlaufe.
Die Helfer auf dem Mannlochstutzen
ziehen an einer Leine den Bewußtlosen
mit den Füßen voran hoch. Ein Helfer
im Behälter schiebt den Verunglückten
Bergung aus einem PKW mit Rau-
am Oberkörper mit in die
Höhe. Die Arme hängen schlaff
kopfwärts und hindern nicht den
Bergungsvorgang, wenn der
Verunglückte durch die enge
Behälteröffnung herausgezogen wird.
Bei der Bergung achte man auf die
Möglichkeit einer Gasvergiftung im
Behälter. Verzögern sich die schnellen
Rettungsmaßnahmen, so kann man als
Bergung
Abb. 1.2-3
tek-Griff.
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Bergung aus enger Höhle
Abb. 1.2-4 Rautek-Griff zur Bergung eines
Verletzten (siehe Text).
Notmaßnahme Preßluft in die Nähe
des Kopfes des Verunglückten mit ei-
nem Schlauch zuführen. Wegen Brand-
und Explosionsgefahr darf niemals
Sauerstoff am Unglücksort zur
Beatmung verwandt werden.
1.2.4 Wenn ein Bewußtloser in einer
engen Röhre oder Höhle liegt, kann
der Helfer, falls ihm keine anderen
Möglichkeiten zur Verfügung stehen,
Abb. 1.2-5 Der Verletzte wird mit dem Rautek-
Griff fortgezogen.
mit den Beinen voran zum Verletzten
hinkriechen. Mit einer Hand, die der
Helfer von außen seitlich unter seinem
angewinkelten Bein hindurchführt,
hebt er zunächst den Kopf des Be-
wußtlosen an. Die andere Hand führt
der Helfer von oben über seinen Ober-
schenkel und übernimmt mit ihr den
Kopf des Verunglückten, um ihn gleich
darauf mit beiden Händen weiter so
hoch anzuheben, daß sich der Helfer
Abb. 1.2-6 Bergung eines Verletzten durch Rückwärtsrutschen.
(Einzelheiten siehe Text).
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mit seinem Körper unter Kopf, Nacken
und Brustkorb des Verunglückten
schieben kann. Nachdem der Helfer
nun seine Beine parallel zum Oberkörper
des Verletzten weiter geschoben hat,
winkelt er sie an und bringt seine
Oberschenkel unter die Achseln des
Bewußtlosen. Indem sich der Helfer
mit beiden Beinen gleichzeitig ab-
stemmt, rutscht er rückwärts mit dem
Verunglückten aus dem Rohr oder der
Höhle heraus (Abb. 1.2.-6).
1.2.5 Bei Einklemmung in elektrisch
betriebenen Maschinen muß als erstes
die Stromzuführung unterbrochen
werden, damit nicht durch Wiederein-
schalten und Anlaufen der Motoren
weitere Körperteile in die Maschine
gezogen werden.
Der Ersthelfer kann hier nur durch
allgemeine Maßnahmen die Lage des
Verletzten erleichtern. Eine Bergung
sollte er nicht beginnen, sondern er
wird den Verletzten abstützen, den
Schock durch möglichst geeignete La-
gerung bekämpfen und Mut und Hoff-
nung zusprechen. - Er darf niemals
versuchen, z. B. eine eingeklemmte
Hand durch gewaltsames Ziehen am
Arm oder durch Drehen an der Ma-
schine zu befreien.
Rasch alarmierte Fachleute müssen
die quetschenden Maschinenteile
spreizen, überlegt demontieren und
absichern.
Falls nicht anders möglich, wird der
Verletzte mit den restlichen einklem-
menden oder perforierenden Maschi-
nenteilen in eine Klinik transportiert
und dort in Narkose befreit.
Notamputationen durch den Un-
fallchirurgen am Unfallort sind gele-
gentlich nicht zu umgehen, wenn der
eingeklemmte Körperteil so zerstört
ist, daß nach der Befreiung eine Wie-
derherstellung der verletzten Extre-
mität aussichtslos ist.
Weiteres über Bergung siehe auch
im Abschnitt 4. Besondere Notfälle
Seite 80.
1.2.6 Selbstbefreiungs- und Ber-
gungsgeräte, die im (»Schutz«) - Keller
für einen Katastrophenfall bereitstehen
sollten: Brechstange Schaufel
Klauenbeil
Klappspaten (Campingspaten)
Bügelsäge oder Fuchsschwanz
Stichsäge für Metall Einfach-
Spitzhacke Fäustel (1,5 Kilo)
Spitzsteinmeißel Flachsteinmeißel
Kneifzange oder Beißzange
Bergetuch Kräftige Fangleine
leichter Einreißhaken.
1.3 Lagerung
1.3.1 Die Lagerung von Verletzten und
plötzlich Erkrankten wird wie folgt
vorgenommen:
Bewußtlose bringt man immer in
stabile Seitenlage (siehe S. 23), um die
Atemwege freizuhalten und um bei
Erbrechen und Blutungen aus Mund
und Rachen eine lebensbedrohliche
Aspiration zu vermeiden.
Kranke oder Verletzte ohne Brech-
neigung und ohne Bewußtseinstrübung
werden in Rückenlage mit leicht er-
höhtem Kopf gelagert und transportiert
(Abb. 1.3-la).
Lagerung
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Die stabile Seitenlage
a)
b)
c)
d)
e)
Abb. 1.3-la-f Lagerungen bei verschiedenen
Erkrankungen oder Verletzungen (siehe Text).
Beim Schock ohne Bewußtseinsver-
lust wird der Verletzte in Rückenlage
mit tiefem Kopfende und erhöhtem
Fußende gelagert (Abb. 1.3-lb).
Bei Hitzschlag oder anderen Zu-
ständen mit starkem Blutandrang zum
Kopf wird eine Rückenlage mit erhöh-
tem Kopfende hergestellt (Abb. 1-3-
lc).
Tritt Atemnot durch Rippenbrüche
°der Herzschwäche ein, wird der Ver-
letzte oder Kranke in halbsitzende
Rückenlage mit der Möglichkeit zum
Aufstützen der Ellbogen gebracht
(Abb. 1.3-1 d).
Leibschmerzen lassen sich in Rük-
kcnlage durch Anziehen der Beine lin-
dern. Unter die Kniekehlen kann man
eine Rolle oder Decken legen (Abb.
1.3-le).
Bei Blutungen aus Nase, Mund und
Rachen ohne Schock und ohne Be-
wußtseinsverlust kann eine sitzende
Haltung mit aufgestütztem Kopf ein-
genommen werden (Abb. 1.3—If).
Soll eine künstliche Beatmung vor-
genommen werden, wird der Verletzte
oder Kranke in Rückenlage mit nach
hinten in den Nacken gebeugtem Kopf
gebracht.
Bevor man den Verletzten in die
entsprechende Lagerung bringt, breitet
man unter ihm eine vor Kälte und
Nässe schützende Unterlage aus und
deckt ihn, falls nötig, zum Schutz vor
Wind, Kälte und Regen zu. - Ist vor-
auszusehen, daß längere Zeit bis zum
Abtransport vergeht, wird nasse Be-
kleidung so vorsichtig wie möglich aus-
gezogen. Dabei gilt der Grundsatz, daß
zuerst die gesunde Seite, dann die ver-
letzte Seite ausgezogen wird.
1.3.2 Die stabile Seitenlage
Durch die stabile Seitenlagerung
fließen Blut, Erbrochenes und Schleim
aus Nase, Mund, Rachen und Atem-
wegen heraus, eine lebensbedrohliche
Aspiration wird durch diese Lagerung
weitgehend verhindert.
Um den Verletzten in die stabile
Seitenlagerung zu bringen, hockt sich
der Helfer seitlich neben den Verun-
glückten, den man zumeist nach dem
Unfall zunächst in Rückenlage gebracht
hat. Das Hand- und Kniegelenk der
gegenüberliegenden Seite des Verletzten
werden gefaßt und auf den Helfer
hingezogen. Damit dreht man den
Verletzten um seine Längsachse
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1.4 Transport
Verletzte oder Kranke werden nach der
Erste-Hilfe-Leistung, falls notwendig,
mit einem Krankenwagen zum Arzt oder
in die Klinik gebracht. In den meisten
Fällen ist es ungünstig, einen PKW
zum Transport zu verwenden. Häufig
werden Verletzungen in ungeeigneten
Transportfahrzeugen verschlimmert!
Der Transport im Fahrzeug soll
sachgemäß, zügig und vorsichtig erfol-
gen. Übertriebene Eile schadet nur!
Fahrten mit Höchstgeschwindigkeit
bringen immer reichlich Erschütterun-
gen mit sich, die innere, zunächst nicht
lebensbedrohliche Blutungen verstär-
ken können. Oft verblutet der Verletzte
durch diesen unsachgemäßen
Transport, ehe eine Klinik erreicht
wird. Eine Komplikation, die man doch
gerade vermeiden wollte! Man hat den
Verletzten buchstäblich zu
Tode transportiert und überdies noch
Gefahren für andere Verkehrsteilneh-
mer unnötig heraufbeschworen!
Gekonnter, schnellster Transport ist
nur bei drohender Erstickung und
starken inneren Blutungen berechtigt.
Der Verletzte oder Kranke darf nie
ohne Begleitung transportiert werden,
die Lagerung während des Transportes
sollte den oben genannten Richtlinien
entsprechen.
Man bringt grundsätzlich die Kran-
ken- oder Nottrage (Leitern, Bretter,
Türen) zum Verletzten und schleppt
nicht den Verletzten zur Trage.
1.4.1 Um einen Verletzten auf eine
Trage zu legen, knien drei Helfer auf
der gesunden Seite des Verletzten,
schieben ihre Arme unter ihn und he-
ben ihn gleichmäßig und gleichzeitig
ohne Abknickung auf Kommando an.
Abb. 1.4-la Anheben und Umlagerung eines Verletzten auf eine Trage.
Transport
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Transport durch zwei Helfer
Die Trage wird untergeschoben. Nun
wird der Verletzte behutsam auf die
Trage niedergelegt (Abb. 1.4-1 a). Das
Herüberlegen eines Verletzten auf eine
Trage kann auch im Grätschstand
durchgeführt werden (Abb. 1.4-lb und
c).
Während des Anhebens und Able-
gens werden die Arme des Verletzten,
damit sie nicht herunterfallen, gekreuzt
über dessen Brustkorb gelegt. -Auf
jeder Art von Trage muß der Verletzte
mit Gurten gesichert werden. Die
Helfer gehen mit der Trage nicht im
Gleichschritt.
Zwei Helfer können einen nicht be-
wußtlosen leichter Verletzten über
kurze Strecken wie folgt transportie-
ren:
1.4.2 Der eine Helfer faßt den Ver-
letzten mit dem RAUTEK-Griff (s.
dort), der zweite Helfer faßt links und
rechts einen Unterschenkel des Ver-
letzten und läuft zwischen dessen Bei-
nen nach vorn (Abb. 1.4-2). Er kün-
digt dem hinteren Träger alle Uneben-
heiten des Weges an, damit dieser nicht
stürzt.
Abb. 1.4-lb u. c Aufheben aus dem Grätschstand.
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Abb. 1.4-2 Transport eines Verletzten durch
zwei Helfer.
1.4.3 Hat man einen Stuhl zum
Krankentransport zur Verfügung, so
setzt man den Verletzten darauf. Der
eine Helfer faßt den Stuhl an der
Lehne, der andere an den Vorderbei-
nen an (Abb. 1.4-3).
1.4.4 Eine weitere Möglichkeit, mit
zwei Helfern einen Verletzten sitzend
zu transportieren, ist der Tragring.
Dieser wird mit einer Krawatte herge-
stellt, die man aus einem Dreiecktuch
gefaltet hat (Abb. 1.5.5-3). Die Kra-
watte wird zu einem Ring geknotet, in
den gerade zwei Hände greifen kön-
nen. Die überstehenden Enden des
Tuches werden um den Ring gelegt.
Die beiden Helfer fassen mit ihren
\N.
Abb. 1.4-4a u. b Tragen eines Verletzten mit
Hilfe eines Tragringes.
a) Herstellung und Fassen des Tragringes.
Abb. 1.4-3 Transport eines Verletzten auf ei-
nem Stuhl durch zwei Helfer.
äußeren Händen den Ring, auf den der
Verletzte gesetzt wird.
Die innenwärts liegenden Arme der
Helfer fassen die Schulter des Neben-
mannes und werden dem Verletzten als
Rückenlehne angeboten. Der Verun-
glückte kann zusätzlich die Schultern
seiner Träger umfassen (Abb. 1.4.-4a
und b).
Transport
Z._7
b) Transport des Verletzten auf dem Tragring.
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Transport auf den Annen
Abb. 1.4-5a-c Aufladen und Tragen eines Verletzten durch einen Helfer
1.4.5 Ist man allein, so kann man über
kurze Strecken einen bewußtlosen,
nicht schwer oder nicht am Rücken
Verletzten über der Schulter tragen.
Die Beine des Verletzten hängen beim
Träger vorne, der Kopf hinten herun-
ter, einen Arm des Verletzten zieht
sich der Helfer über die andere Schulter
(Abb. 1.4-5a-c).
1.4.6 Eine andere Möglichkeit, einen
Verletzten allein zu tragen, besteht
darin, daß man sich die Arme des Ver-
letzten über die Schultern hebelt und
vor der Brust kreuzt. Dann neigt der
Helfer seinen Oberkörper nach vorn
und zieht sich so den Verletzten auf
den Rücken (Abb. 1.4-6).
1-4.7 Ein Helfer kann einen nicht zu
schweren Verletzten auf den Armen
für kurze Strecken tragen, indem der
Verletzte seine Arme um den Hals und
Nacken des Helfers legt und sich fest-
klammert. Der Helfer faßt mit einem
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Abb. 1.4-6 Andere Möglichkeit, einen Ver-
letzten allein zu tragen.
Abb. 1.4-7 Tragen des Verletzten auf den Ar-
men.
Arm unter die Oberschenkel des Ver-
letzten und stützt mit dem anderen
Arm dessen Rücken ab (Abb. 1.4.-7)
oder
1.4.8 der Helfer nimmt den Verletzten
auf den Rücken (»Huckepack«), wenn
die Verletzungen es erlauben (Abb.
1.4-8).
1.4.9 Um einen gehfähigen Verletzten
zu führen, zieht man sich einen Arm
des Verletzten über die Schulter und
hält dessen Handgelenk mit der einen
Hand fest, die andere Hand umfaßt den
Verletzten von hinten her in der
Taillengegend (Abb. 1.4-9). Auf diese
Weise vermeidet man einen Sturz des
Verletzten, wenn dieser plötzlich einen
Schwächeanfall erleidet oder bewußtlos
wird.
Alle die geschilderten Methoden,
einen Verletzten ohne Unfall- oder
Krankentrage zu zweit oder allein zu
Transport
Abb. 1.4—8 »Huckepack«-tragen eines Ver-
letzten.
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Hubschrauber im Rettungs- und Transportdienst
Abb. 1.4-9 Ein Verletzter wird vom Helfer ge-
führt.
transportieren, sollten nur angewandt
werden, wenn keine schweren Verlet-
zungen vorliegen, wenn überhaupt
keine andere Möglichkeit des Trans-
portes besteht oder zu erwarten ist,
oder wenn ein Verletzter durch einen
oder zwei Helfer schnellstens ein län-
geres Wegstück aus einem größeren
Gefahrenbereich gebracht werden muß.
1.4.10 Hubschrauber im Rettungsund
Transportdienst
Der Hubschrauber ist eine Ergänzung
der bodengebundenen Rettungs- und
Transportmittel. Er ist mit einem Arzt
und einem Sanitäter besetzt und ver-
fügt über alle Geräte zur ärztlichen
Erstversorgung von Notfallpatienten.
Der Hubschrauber ist also in erster Linie
für eine schnelle ärztliche Versorgung
gedacht. Der begleitende Arzt
entscheidet, ob der Transport des Ver-
unglückten oder des Patienten mit dem
Hubschrauber oder mit einem Kran-
ken-Kraftwagen durchgeführt wird. Der
Einsatzradius eines Hubschraubers
beträgt etwa 50-70 km. Anforderung
des Hubschraubers: Der
Rettungshubschrauber kann an-
gefordert werden bei Unfällen mit
Personenschäden, wenn nicht sicher
ist, daß nur leichte Verletzungen vor-
liegen und bei medizinischen Notfäl-
len, die eine schnelle ärztliche Hilfe er-
fordern. Nach besonderer Anweisung
und Notwendigkeit wird er auch für
Transportflüge eingesetzt.
Bei der Anforderung muß nach dem
Unfall-Meldeschema vorgegangen
werden (siehe Seite 12). 1.4.10.1
Hinweise für die Landung: Man
mache sich am Notfallort durch
Einschalten der Warnblinkleuchte,
durch Ausbreiten der Arme oder in
sonst geeigneter Weise bemerkbar. Die
Landefläche soll: eine Mindestgröße
von 30 X 30 m haben,
an 2 Stellen frei von unmittelbar an-
grenzenden geschlossenen Hindernis-
sen (Baumreihen, Häuser u. ä.) sein,
einen festen Grund (Grasnarbe,
Asphalt, Beton) haben, eben und
möglichst ohne Gefalle sein.
Im Landebereich dürfen keine losen
Gegenstände herumliegen. Im Rotor-
strahl werden nicht nur Laub und Pa-
pier, sondern auch Hüte, Mützen,
Kleidungsgegenstände, Decken u. ä.
davon geblasen.
Der Drehkreis des Hauptrotors ist in
etwa 2,50 m Höhe. Der Heckrotor ar-
beitet nur 1,70 m über dem Erdboden.
Man achte auf diese Gefahrenbereiche!
Grundsätzlich darf der Nahbereich
des Hubschraubers bei laufendem Rotor
nicht betreten werden. Der Auf-
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Stumpfe Verletzungen, Wunden und Wundverband
enthalt im Drehbereich der Rotoren
eines Hubschraubers ist gefährlich. Es
ist deshalb generell ein Sicherheitsab-
stand von 15 m einzuhalten. Nur im
Rettungseinsatz darf der Pilot eine
Ausnahme zulassen.
Man nähere sich dem Hubschrauber
nur seitlich von vorn im Sichtbereich
des Piloten. Besatzung und Helfer be-
wegen sich dann unter dem Rotorkreis
nur in gebückter Haltung. Der Bereich
des Heckrotors ist wegen der großen
Lebensgefahr unbedingt zu meiden.
Die beiden Abb. 1.4.-10 und 11
zeigen die Gefahrenbereiche und ge-
ben den Abschnitt an, in dem man sich
günstigerweise nähern kann.
Signale für Hubschrauber siehe
Seite 16 und 1.1.5.2.
Abb. 1.4-11 Gefahren- und Annäherungsbe-
reich beim gelandeten Hubschrauber.
Abb. 1.4-10 Gefahrenbereiche beim gelandeten Hubschrauber.
1.5 Stumpfe Verletzungen, Wunden und Wundverband
Unter stumpfen Verletzungen faßt man
alle Beschädigungen des Körpers
zusammen, bei denen die Körperober-
fläche intakt bleibt. Jede stumpfe Ge-
walteinwirkung kann zu schweren in-
neren Schäden führen.
1.5.1 Prellung:
Geringe Anschwellung, meist schim-
mert die Farbe des Blutergusses blau
durch die Haut, später verfärbt sich
dieser Bezirk grün, dann braun,
schließlich gelblich.
Erste Hilfe: Ruhigstellung, feuchte,
kalte Umschläge.
1.5.2 Quetschung:
Eine größere Gewalteinwirkung zer-
reißt das Gewebe mitsamt den Blutge-
fäßen unter der Haut. Anschwellung
sowie Bluterguß und Schmerz treten
verstärkt gegenüber der Prellung auf.
Erste Hilfe: Ruhigstellung, kalte,
ständig erneuerte Umschläge.
1.5.3 Wunden:
Bei Wunden besteht eine mehr oder
weniger tiefgreifende Verletzung der
Körperoberfläche.
Tiefe und Ausdehnung einer Wunde
darf der Ersthelfer nicht feststellen.
l
GefahrenMreidi •
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Jede Wunde soll innerhalb 6-8
Stunden von einem Arzt beurteilt und
versorgt werden.
Sind unter zerrissenen oder blutigen
Stellen der Kleidung Wunden zu ver-
muten, so werden diese vom Ersthelfer
nur soweit freigelegt, daß er die Wun-
den übersehen und ungehindert ver-
binden kann.
1.5.3.1 Dazu müssen Kleidungsstücke
entfernt, notfalls aufgeschnitten wer-
den. Beim Ausziehen von Jacken oder
Hosen wird zuerst die gesunde Seite
ausgezogen, während beim Anziehen
die Kleidungsstücke zunächst über die
verletzte, dann über die gesunde Seite
angelegt werden.
1.5.3.2 Bei allen Hand- und Armver-
letzungen besteht die große Gefahr,
daß Fingerringe den betreffenden Finger
von der Blutversorgung abschnüren,
wenn es zu einer stärkeren Schwellung
auch entfernt der eigentlichen
Verletzungsstelle kommt. Wenn bereits
durch Schwellungszustände Ringe an
Fingern festsitzen, wird zunächst die
Haut mit Wasser und Seife oder öl
gleitfähig gemacht. Dann dreht man
den Ring mit Hilfe eines Fadens
schraubenförmig vom Finger, indem
man gleichzeitig die Fingerhaut hinter
dem Ring handwärts zieht (Abb. 1.5.3-
1).
Ein anderer Vorschlag geht dahin,
daß man den stark geschwollenen Finger
vom Fingernagel an mit einem Faden,
den man dort festhält und der eng
nebeneinander in Richtung Ring um
den Finger gewickelt wird, versucht,
das angesammelte Gewebswasser
handwärts auszupressen. Nach dem
Abwickeln des Fadens gelingt es oft,
den Ring abzuziehen (Abb. 1.5.3-2a u.
b). Läßt er sich jedoch auch auf diese
Weise nicht entfernen, muß er mit einer
Kneifzange oder Säge geöffnet
werden.
Abb. 1.5.3-2a u. b Auswickeln eines ange-
schwollenen Fingers zum Entfernen eines Ringes
(siehe Text).
1.5.3.3 Tiefere Wunden in der Nähe
von Gelenken können bis in das Ge-
lenk hineinreichen.
Erste Hilfe: Zunächst wird die
Wunde mit einem keimfreien Verband
bedeckt und dann das betroffene Ge-
lenk wegen der hohen Infektionsge-
fahr, wenn es eröffnet ist, auf einer
Schiene ruhiggestellt.
1.5.3.4 Durch Wunden am Brustkorb
und Bauch können diese Körperhöhlen
eröffnet werden und auch Eingeweide
vorfallen. Verletzungen der
Eingeweide selbst führen meistens zu
starkem Blutverlust in Brustkorb oder
Bauchraum hinein.
Erste Hilfe: Brustkorb- und Bauch-
wunden und vorgefallene Eingeweide
Wunden
•Abb. 1.5.3-1 Abziehen eines Ringes vom an-
geschwollenen Finger (siehe Text).
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Stumpfe Verletzungen, Wunden und Wundverband
werden sorgfältig steril und abdichtend
verbunden. Danach ist schneller, scho-
nender Transport ins Krankenhaus
notwendig.
1.5.3.5 Fremdkörper, die in Wunden
stecken, oder Blasen, die sich über das
Hautniveau erheben, bleiben unbe-
rührt, sie werden bis zur ärztlichen
Versorgung nicht entfernt und nicht
geöffnet. In ungewöhnlichen Notfällen
kann es dazu notwendig sein, z. B. grö-
ßere überstehende eingedrungene
Holz- oder Eisenstangen nahe dem
Körper ohne Wackelbewegungen ab-
zutrennen.
Erste Hilfe: Die Unebenheit der
Oberfläche wird nach steriler Bedek-
kung der Wunde durch entsprechende
Über- und Umpolsterung ausgeglichen.
Darüber wird ein fixierender Verband
angelegt.
1.5.3.6 Glatt abgetrennte oder glatt
abgequetschte
Körperteile
können
durch die Fortschritte der Chirurgie
und Mikrochirurgie gelegentlich er-
folgreich wieder angesetzt werden.
Ausriß- oder Ablederungsverletzun-
gen lassen allerdings meist kein Wie-
deransetzen (Replantation) der abge-
trennten Gewebsanteile zu.
Sind durch einen Unfall Arme, Fin-
ger, Ohrmuscheln, Nasenanteile, Beine
oder größere Hautabschnitte
abgetrennt, so werden diese in mög-
lichst sterile bzw. saubere Tücher ge-
wickelt und in eine Plastiktüte einge-
schlossen. Diese Plastiktüte wird dann
auf Eis gelegt. Eine direkte Berührung
von abgetrennten Gewebsanteilen und
Eis muß wegen der Kälteschädigung
unbedingt vermieden werden.
Nach der Benachrichtigung des
Krankenwagens soll dieser über Funk
dem zuständigen Krankenhaus ankün-
digen, daß ein Verletzter mit abge-
trennten und mitgebrachten Gewebs-
anteilen zu erwarten ist. Dann kann im
nächst gelegenen Krankenhaus zumin-
dest die Weiterleitung des Verun-
glückten in ein spezielles, dafür einge-
richtetes Krankenhaus vorbereitet
werden, nachdem eine Schockbehand-
lung des Verletzten durchgeführt und
das Amputat wie oben angegeben ver-
packt worden ist. Bei größerer Entfer-
nung bis in ein derartiges Krankenhaus
mit Replantationsdienst sollte ein
Hubschraubertransport durchgeführt
werden.
1.5.3.7 Auch noch so kleine Stich-und
Schußverletzungen können trotz der
Kleinheit der Eintrittsöffnung zu
erheblichen Verletzungen und tödli-
chen Blutungen im Bereich der Kör-
perhöhlen führen.
Erste Hilfe: Stich- und Schußverlet-
zungen werden durch den Ersthelfer
wie andere Wunden steril verbunden.
Dann muß unbedingt auf die Dring-
lichkeit der Wundkontrolle und -Ver-
sorgung in einer Chirurgischen Klinik
hingewiesen werden.
Bestand naher Kontakt mit explo-
dierenden Sprengkörpern, so finden
sich außerordentlich schwere Gewebs-
zertrümmerungen, traumatische Am-
putationen der Gliedmaßen und tief er-
gehende Verletzungen des Körpers
durch abgesprengte Projektile.
Erste Hilfe: Blutstillung und Wund-
verbände soweit möglich. Schneller
und schonender Transport ins Kran-
kenhaus.
1.5.4 Wundlaufen
Wundlaufen an den Füßen tritt bei
schlecht sitzenden Schuhen oder durch
Falten in den Strümpfen auf.
Erste Hilfe: Die betroffenen, gerö-
teten Hautstellen pudert man nach
sorgfältiger Fußwaschung und -ab-
trocknung ein und überklebt sie mit ei-
nem Wundschnellverband. Hierdurch
läßt sich die weitere Reibung verrin-
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gern. Anschließend zieht man trok-
kene, saubere Strümpfe an.
Ist es bereits zur Blasenbildung ge-
kommen, so bestreicht man diese mit
Jodtinktur und eröffnet die Blase am
unteren Pol mit sterilem Instrument.
Nach dem Abfließen des Gewebswas-
sers soll sich die Haut der Blase wieder
an die Unterlage legen, die abgehobene
Haut wird niemals entfernt. Darüber
sorgt ein Heftpflasterverband für
weiteren Schutz und vermindert die
schmerzhafte Reibung.
Durch Scheuern von Kleidungsstük-
ken und Reiben heißer, schweißfeuchter
Haut kann es am Gesäß und an der
Innenseite der Oberschenkel zu einer
schmerzhaften, oberflächlichen Ent-
zündung der Haut kommen (»Wolf«).
Erste Hilfe: Man kühlt das Gesäß
mit kaltem Wasser und entfernt den
Schweiß. Nach sorgfältigem Trocknen
pudert man sich ein. Steht Puder nicht
zur Verfügung, kann man sich auch mit
einer entzündungshemmenden Salbe
oder mit öl Linderung verschaffen.
1.5.5 Wundverbände
Der Wundverband soll eine Blutstil-
lung herbeiführen und verhindern, daß
weiterer Schmutz und Bakterien in die
Wunde eindringen. Deshalb werden
Wunden mit einer keimfreien Wund-
auflage bedeckt. Wunden und deren
Umgebung dürfen nie mit Fingern oder
keimhaltigen Instrumenten und Tü-
chern berührt werden. Deshalb ist auch
das Auswaschen oder Baden mit Wasser
oder anderen Flüssigkeiten verboten
(Ausnahme: Tollwut verdächtige
Wunden, Ätzwunden).
Auf Wunden werden im Rahmen
der Ersten Hilfe niemals Desinfek-
tionsmittel, Puder, Salben oder andere
Mittel aufgebracht.
Zum Anlegen des Wundverbandes
sitzt oder liegt der Verletzte.
1.5.5.1 Für die Erste-Hilfe-Leistung
stehen zahlreiche verschiedene keim-
freie Wundauflagen zur Verfügung
(Wundschnellverband, Verbandpäck-
chen usw.).
Die keimfreie Wundauflage, die
nicht mit den Fingern berührt werden
darf, wird durch Heftpflaster, Binden
oder Dreiecktücher fixiert. Dabei ist
darauf zu achten, daß bei zirkulärer
Befestigung die Durchblutung der
körperfernen Gliedmaßenabschnitte
nicht behindert wird.
1.5.5.2 Insbesondere werden Binden,
die eine sterile Wundauflage befesti-
gen sollen, grundsätzlich vom körper-
fernen zum körpernahen Gliedmaßen-
abschnitt gewickelt, um eine Blutstau-
ung zu vermeiden.
1.5.5.3 Beim fertigen Verbandpäck-
chen wird die Umhüllung aufgerissen
und entfernt. Dann zieht man das Ver-
bandpäckchen mit beiden Händen
auseinander, ohne die Wundauflage zu
berühren. Das kurze Bindenstück hält
man fest und fixiert die Wundauflage
durch Umwickeln mit dem langen Bin-
denstück (Abb. 1.5.5-1). Das Binden-
ende wird nach dem Wickeln unter die
Wicklungsgänge gesteckt oder mit ei-
nem Pflasterstreifen fixiert. Mit diesem
Wundverbände
Abb. 1.5.5-1 Anlegen eines Verbandpäck-
chens.
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Stumpfe Verletzungen, Wunden und Wundverband
fertigen Verbandpäckchen lassen sich
an Kopf, Armen und Beinen Verbände
anlegen.
Durch bestimmte im Erste-Hilfe-
Kursus kennenzulernende Wickel-
technik kann man ein Verrutschen des
Verbandes weitgehend verhindern.
Legt man jedoch auf schnellere Art
Mullbindenverbände nur zirkulär ge-
wickelt an, so kann man das Verrut-
schen verhindern, indem man Pflaster-
streifen in Längsrichtung über den
Verband von gesunder Haut zur ge-
sunden Haut aufklebt (Abb. 1.5.5-2).
1.5.5.5 Auch Dreiecktücher lassen
sich zur Befestigung von Wundaufla-
gen sehr gut verwenden. Wenn man ein
Dreiecktuch zu einer Krawatte faltet,
verfügt man über ein bindenähnliches
Gebilde zur Befestigung von Wund-
auflagen (Abb. 1.5.5-3 und 4).
Abb. 1.5.5—2 Fixation eines zirkulären Bin-
denverbandes mit Heftpflasterstreifen.
1.5.5.4 Ein interessierter Ersthelfer
sollte sich einige verschiedene Größen
eines Netzverbandes zur Fixation von
Verbandmaterial besorgen. Dieses
hochelastische, grob-maschige,
strumpfartige Gewebe wird über die
Gliedmaßen und den Verband wie ein
Strumpf gezogen und hält den Wund-
verband elastisch fest.
/\
Abb. 1.5.5-3 Ein Dreiecktuch wird zur »Kra-
watte« zusammengelegt.
Im Notfall genügen als Wundauflage
frisch gewaschene und gebügelte Ta-
schen- oder Handtücher, die als keim-
arm gelten. Watte oder Zellstoff dürfen
nie auf Wunden gelegt werden.
Stehen einem auch keine Behelfs-
verbandmittel zur Verfügung, dann
bleibt die Wunde bis zur Behandlung
durch den Arzt offen.
1.5.6 Wundinfektion
Mit dem verletzenden Gegenstand
dringen Schmutz- und Krankheitskeime
in die Wunde und damit in den Körper
ein. Es besteht Infektionsgefahr.
Der infizierte Körper wehrt sich
durch Vermehrung der weißen Blut-
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Abb. 1.5.5-4 Krawatte zur Fixierung eines Handverbandes.
körperchen und durch die Bildung von
Gegengiften. Sind die Keime (Bakte-
rien, Viren) stärker als die Abwehr-
kraft, so kommt es zur allgemeinen In-
fektion, früher Sepsis genannt. Eine
Wundinfektion führt zu verstärktem
Spannungsgefühl, zu Schwellung,
Schmerz, Rötung und Überwärmung in
der Wundumgebung. Es treten »rote
Streifen« in der Haut als Zeichen einer
Lymphbahnentzündung auf. Dringen
die Keime über die Lymphknoten oder
direkt ins Blut, lösen sie Schüttelfrost
und plötzlichen hohen Fieberanstieg
aus (»Blutvergiftung«).
Besonders gefährliche Infektionen
durch verschmutzte Wunden sind:
Tetanus, Gasbrand und Tollwut, die
auch heute noch in einem hohen Pro-
zentsatz tödlich verlaufen.
1.5.6.1 Tetanus
Beim Tetanus oder Wundstarrkrampf
kommt es ab 3.-4. Tag nach einer Ver-
letzung (es genügt z. B. eine kleine
Wunde oder ein Holzsplitter) zu unbe-
stimmten Spannungsgefühlen im Kör-
Per, zu Kopfschmerzen, Mattigkeit und
oft zu starker Schweißabsonderung.
Bald treten Kiefersperre durch Starre
der Kaumuskulatur und Verzerrung
des Gesichtes hinzu. Bei diesen
Veränderungen muß dringend ein
Arzt oder die Klinik auf gesucht werden.
Schutz vor dem Wundstarrkrampf
bietet die aktive Schutzimpfung, wenn
sie in den vorgeschriebenen Zeitab-
ständen vorgenommen und wiederholt
wurde.
1.5.6.2 Gasbrand
Den Gasbrand erkennt man daran, daß
eine starke Schmerzzunahme und
starke Anschwellung der Wundumge-
bung eintritt. Die umgebende Haut
wird zunächst weiß und glänzend, dann
zeigt sie infolge Zersetzung des Gewebes
eine braun-grau-schwarze Farbtönung.
Es treten Blasen in der Wundumge-
bung auf. Durch Druck auf eine solche
Schwellung läßt sich Gasknistern im
Gewebe auslösen.
Beim Auftreten derartiger Wund-
veränderungen ist der Verletzte unbe-
dingt und schnellstens in eine Chirur-
gische Klinik zu bringen.
1.5.6.3 Tollwut
Die Tollwut wird durch Biß- und Riß-
wunden von Tieren (Hunde, Katzen,
Füchse u. a.) übertragen. Wenn mög-
lich, soll das Tier, welches gebissen hat,
zur Beobachtung einem Tierarzt über-
geben werden. Das Virus wird durch
den Speichel des Tieres übertragen und
Wundinfektion
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Stumpfe Verletzungen, Wunden und Wundverband
kann auch in kleine, unerkannte Wun-
den beim Streicheln oder Leckenlassen
übertragen werden.
Die durchschnittliche Zeit bis zur
Tollwuterkrankung des Menschen be-
trägt 1-3 Monate nach der Bißverlet-
zung. Nicht alle von tollwütigen Tieren
gebissenen, unbehandelten Personen
erkranken. Das Erkrankungsrisiko ist
abhängig von der Art und dem Ort der
Bißverletzung sowie von der Wider-
standsfähigkeit des gebissenen Men-
schen. Vor dem Ausbruch der Erkran-
kung treten uncharakteristische Allge-
meinerscheinungen auf, wie z. B. Juk-
ken, Brennen oder Schmerzen an der
ehemaligen Verletzungsstelle, Störun-
gen des Allgemeinbefindens, Fieber
tritt allerdings nicht regelmäßig auf.
Schlingkrämpfe, Abneigung gegen
Wasser, starker Speichelfluß sind be-
reits Zeichen eines fortgeschrittenen
Krankheitsstadiums. Die einmal aus-
gebrochene Erkrankung führt beim
Menschen in der Regel zum Tode.
Erste Hilfe: Biß- und Rißwunden
durch Tiere sollten immer einem Arzt
vorgestellt werden. Ist es nicht mög-
lich, in kurzer Zeit einen Arzt zu errei-
chen, so sollte die Wunde zunächst in
heißem Seifenwasser gebadet und dann
mit 40-70 %igem Alkohol desinfiziert
werden.
Eine rechtzeitige, nach der Verlet-
zung begonnene aktive Impfung läßt
einen ausreichenden Impfschutz erzie-
len, der den Ausbruch der Krankheit
verhindert.
1.5.7 Schlangenbisse
Die wichtigste Giftschlange in unserer
Heimat ist die Kreuzotter. Auf Reisen
in fernen Ländern, durch Import oder
Hobby sind natürlich auch Bisse durch
andere Giftschlangen möglich.
Die Biß-Stelle besteht aus zwei
punktförmigen, leicht blutenden
Hautverletzungen. Es kommt sehr
rasch zu einer bläulichen Schwellung,
dann zu einer zunehmenden An-
schwellung der ganzen betroffenen
Gliedmaße. Das Schlangengift wirkt
nach einiger Zeit auch allgemein auf
den Körper und löst Übelkeit, Schwin-
delgefühl, Schweißausbruch, Kopf-
schmerzen, Atmungs- und Kreislauf-
störungen aus.
Erste Hilfe beim Schlangenbiß:
Stauung der Gliedmaße. Dazu legt man
herzwärts von der Biß-Stelle eine
Abschnürung an, die jedoch nur so
stark angezogen wird, daß das Blut
durch die Schlagader in die Gliedmaße
einströmt, aber durch die bereits abge-
drückte Blutader nicht mehr abfließen
kann. Daher wird die Gliedmaße bläu-
lich, und aus der Biß-Stelle tropft dun-
kelblau-rotes Blut ab. Durch diese
Maßnahme soll das Gift aus der Wunde
mit dem abtropfenden Blut ausge-
schwemmt werden, außerdem glaubt
man, durch die Blutstauung die Auf-
saugung des Giftes zu verhindern bzw.
zu verzögern.
Die verletzte Gliedmaße wird ru-
higgestellt und ein schneller, liegender
Transport ins Krankenhaus zur Wund-
versorgung und Serumbehandlung
veranlaßt. Günstig ist es, dem Kran-
kenhaus Biß-Verletzungen durch
Schlangen voranzukündigen, damit
dort das lebensrettende Serum
schnellstens besorgt werden kann.
1.5.8 Insektenstiche
können besonders im Bereich von
Mund und Augen gefährlich werden.
Erste Hilfe: Man versuche, den
möglicherweise steckengebliebenen
Insektenstachel zu entfernen. Um-
schläge mit kaltem Wasser, Alkohol
oder entzündungshemmende Salben
dämpfen die Anschwellung. Bei Sti-
chen in den Schlund besteht höchste
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Abdrückung der Schlagadern
Erstickungsgefahr wegen der schnell
auftretenden Schleimhautschwellung
m
it Atembehinderung. Um diese ge-
fährliche Schwellungsneigung zu ver-
1.6 Blutungen und Blutstillung
Blutende Wunden werden mit einem
einfachen Verband bedeckt (s. S. 35).
Meist steht damit auch die Blutung.
1.6.1 Blutungen aus Schlagadern zei-
gen sich dadurch an, daß hellrotes Blut
stoßweise im Rhythmus des Herz-
schlages aus der Wunde spritzt. Ist die
verletzte Schlagader durch Wundge-
webe bedeckt, kann die Pulsation des
Blutstrahles fehlen, es fließt dann hell-
rotes Blut aus der Wunde ab.
1.6.2 Als Erste-Hilfe-Maßnahme ird
ein Druckverband angelegt, indem man
über die keimfreie Wundauflage ein
Polster aus dick und fest zusam-
mengelegtem Tuch, Zellstoff, Kom-
pressen u. ä. legt und mit einer Binde
umwickelt (Abb. 1.6-1).
Gleichzeitig wird eine verletzte Ex-
tremität hochgehalten oder hochgela-
gert.
1.6.3 Sollte ein Druckverband oder ein
zweiter darüber ausnahmsweise
ringern, kann man dem Verletzten auf
dem Transport Eiswürfel in den Mund
oder schluckweise eisgekühlte Flüssig-
keit zu trinken geben.
keine Blutstillung herbeiführen (z. B.
bei Verletzung größerer Schlagadern),
muß die Schlagader zunächst in ihrem
Verlauf zwischen Wunde und Herz an
gut erreichbaren Stellen mit den Fin-
gern abgedrückt werden (Abb. 1.6-2-
7a und b), dann wird die verletzte
Gliedmaße herzwärts der Wunde
abgebunden (Abb. 1.6-8a).
Abb. 1.6-2 Die Schläfenschlagader wird mit den
Fingerspitzen einer Hand vor dem oberen
Ohransatz gegen das Schläfenbein abgedrückt.
Die andere Hand übt einen Gegendruck auf der
anderen Seite des Kopfes aus.
Binde
Abb. 1.6-1 Druckverband. Über die blutende
Wunde ist ein keimfreier Verband gelegt. Dar-
über wird ein Polster z. B. aus fest zusammenge-
legtem Tuch mit einer Binde angewickelt.
Abb. 1.6—3 Die Gesichtsschlagader wird gegen
den Unterkieferknochen in der Gegend des
Kaumuskelansatzes abgedrückt.
Druckpolster
steriler Verband
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Stumpfe Verletzungen, Wunden und Wundverband
Abb. 1.6-4 Abdrücken der Halsschlagader am
Vorderrand des Kopfnickermuskels. Das Ab-
drücken darf wegen der Gefahr von Durchblu-
tungsstörungen im Gehirn nur 2-3 Minuten
durchgeführt werden.
Abb. 1.6-5 Abdrücken der Schlüsselbein-
schlagader. Die Fingerkuppen drücken kräftig
hinter der Mitte des Schlüsselbeins nach unten
gegen die erste Rippe.
Abb. 1.6-6 Die Armschlagader wird an der
Innenseite des Bizepsmuskels gegen den Ober-
armknochen abgedrückt.
Abb. 1.6-7a Die Beinschlagader wird etwas
innen,wärts und unter der Mitte des Leistenbandes
mit beiden Daumen abgedrückt.
Abb. 1.6-7b Andere Haltung der Hände zum
Abdrücken der Oberschenkelschlagader.
1.6.4 Bei richtig angelegter Abbin-
dung hört die Blutung sofort auf, und
die abgebundene Gliedmaße wird
weiß. Hat man die Abbindung nicht
genügend fest angelegt, so kommt es
zur Blutstauung: Die Gliedmaße
nimmt eine blaurote Farbe an, aus der
Wunde läuft dunkelrotes bis blau-
schwarzes Blut vermehrt ab.
Verboten ist eine Abbindung im
Bereich des unteren Drittels des Ober-
armes, im Bereich des Ellbogen- und
Kniegelenkes und im oberen Drittel
des Unterschenkels wegen der Gefahr
einer Druckschädigung von Nerven.
(Lähmungsgefahr!)
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Material zur Abbindung
Abb. 1.6-8a und b Abbindung bei starker, sonst unstillbarer Blutung.
Abb. 1.6-9a-c Abbinden am Oberarm mit einer Dreiecktuchkrawatte. Diese wird schlaufen-förmig um
den Arm gelegt. Beide Zipfel werden durch die Schlaufe gezogen und unter sehr kräftigem Zug um den
Arm verknotet.
1.6.5 Zur Abbindung sind nur breite
Gurtbänder (Hosenträger, Rolladen-
gurte, Schläuche, oder ein schmal
zusammengelegtes Tuch, »Dreieck-
tuch«), niemals einschnürendes Ma-
terial wie Stricke, Schuhbänder, Draht
und dergleichen erlaubt (Abb. 1.6-9a-
c).
Um eine Abbindung am Ober-
schenkel vornehmen zu können, muß
b)
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a) Beine kurze Zeit bis fast zur Senkrechten he-
ben.
b) Dann auf schräge Ebene (maximal 10°) legen.
verschiedenen Organe sinnvoll verteilt,
die elastischen und dehnbaren
Blutgefäße weisen eine bestimmte
Spannung und damit eine bestimmte
Blutfülle auf. Infolge Schreck, Angst
oder Schmerz tritt über das vegetative
Nervensystem eine akute Blutvertei-
lungsstörung auf, so daß das Blut sich
in den erschlafften und erweiterten
Blutgefäßen des Bauchraumes sam-
melt (»versackt«). Die hierdurch ver-
ursachte Minderdurchblutung und der
Sauerstoffmangel im Gehirn führen
zur Ohnmacht. Die Haut ist ebenfalls
wie beim Schock blaß und kalt, der
Pulsschlag ist jedoch nicht beschleunigt
und beträgt etwa 60-70 Schläge in der
Minute.
c) Beinhochlagerung zur Schockbekämpfung.
Abb. 1.7-la-c Schocklage.
1.7.3 Wenn der Kreislauf durch
Schmerz, Angst oder Schrecken ver-
sagt, liegt eine andere Art von Schock
vor: »Ohnmacht«. - Unter normalen
Verhältnissen wird das Blut auf die
Erste Hilfe: Liegt nur eine Ohn-
macht vor, so erholt sich der Bewußt-
lose am schnellsten bei flacher Lage-
rung mit Hochlagerung der Beine.
Beengende Kleidungsstücke werden
geöffnet. Man sorge für Zufuhr frischer
Luft. Kalte Umschläge auf die Stirn
und Nackengegend sowie starke Ge-
ruchsreize (Riechfläschchen, Kölnisch
Wasser) beschleunigen die Rückkehr
des Bewußtseins.
Der Schock
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2. Wiederbelebung
2.1 Freimachen und Freihalten der Atemwege
Eine Verlegung der Atemwege führt in
kürzester Zeit durch Sauerstoffmangel,
vor allem im Gehirn, zu nicht wie-
dergutzumachenden Schäden. Beson-
ders bedrohlich sind Atembehinde-
rungen bei Bewußtlosen. - Durch
Erschlaffung der Kiefer- und Zungen-
muskulatur fallen der Unterkiefer und
Zungengrund zurück. Die Atemwege
sind verlegt.
Infolge mangelnder Reflexe können
durch Ansaugen (Aspiration) Fremd-
körper wie Blut, Mageninhalt u. a. in
die Atemwege eindringen.
Deshalb ist es vordringliche Auf-
gabe der Ersten Hilfe, bei allen Be-
wußtlosen die Atemwege innerhalb 30
Sekunden freizumachen und frei-
zuhalten. - Der Mund wird von
Fremdkörpern befreit, dann wird der
Kopf im Nacken nach hinten gebeugt
und der Unterkiefer vorgeschoben.
Kommt dadurch die Atmung regelmä-
ßig in Gang, wird der Verletzte in sta-
bile Seitenlagerung gebracht.
Läßt sich durch Säuberung des
Mundes, Vorschieben des Unterkiefers
und Rückbeugen des Kopfes die
Atmung nicht in Gang bringen, so wird
mit der Atemspende oder künstlichen
Beatmung begonnen, da ein Atemstill-
stand innerhalb 3-5 Minuten zum Tode
führt.
Zeichen eines Atemstillstandes sind:
Der Brustkorb des Verletzten hebt und
senkt sich nicht mehr, der
Verunglückte ist bewußtlos, seine Haut
verfärbt sich blau, die Pupillen werden
weit.
2.2 Atemspende
Bei der Atemspende wird dem Schein-
toten die Ausatemluft des Helfers in
die Nase geblasen. Ist die Nase verlegt,
wird von Mund-zu-Mund beatmet.
Dabei ist es aus hygienischen Gründen
ratsam, zwischen den Mund des Hel-
fers und die Nase bzw. den Mund des
Scheintoten ein Taschentuch zu legen.
Diese Art der Atemspende ist allen
anderen Erste-Hilfe-Beatmungsme-
thoden von Hand überlegen. Die Aus-
atemluft des Helfers enthält noch ge-
nügend Sauerstoff, um damit eine
ausreichende Beatmung des Scheintoten
zu erreichen. Durch die kräftige
Einblasung der Ausatemluft werden
die Lungen beim Scheintoten entfaltet
und das Zwerchfell im Sinne einer Ein-
atmung nach unten bewegt. Nach dem
Einblasen der Luft ziehen sich die ela-
stischen Lungen wieder in ihre Aus-
gangslage zurück. Hierdurch entsteht
eine »Ausatmung« von selbst.
Die manuelle Beatmung in Rücken-
lage nach Thomsen oder nach Silvester
wird nur bei schweren Gesichtsverlet-
zungen als Notlösung angewandt.
2.2.1 Die Atemspende führt man in
folgender Weise aus:
Der bewußtlose, nicht atmende
Verletzte oder Kranke wird in Rük-
kenlage gebracht. Der Helfer kniet sich
seitlich neben den Kopf. Eine Hand
faßt unter das Kinn und schiebt es
oberkieferwärts, so daß die untere
Zahnreihe vor die obere zu stehen
kommt. Der Daumen dieser Hand ver-
schließt den Mund durch Zusammen-
pressen der Lippen. Die zweite Hand
des Helfers liegt auf oder oberhalb der
Stirn des Scheintoten und bewegt den
Kopf nackenwärts (Abb. 2.2-1).
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Abb. 2.2-1 Der Mund wird verschlossen und der
Kopf nackenwärts bewegt.
War eine zurückgefallene Zunge
Ursache des Atemstillstandes, so setzt
die Atmung wieder ein.
2.2.2 Dauert der Atemstillstand an,
wird die Mundhöhle ausgewischt (Ta-
schentuch um den Finger wickeln),
falls vorhanden, wird die Mundhöhle
mit einem entsprechenden Hilfsgerät
abgesaugt, und Fremdkörper werden
entfernt. Beginnt danach die Atmung
noch nicht, atmet der Helfer tief ein
und bläst die Luft durch seinen Mund
in die Nase des zu Rettenden. Der
Mund des Helfers umschließt dabei
trichterförmig und fest die Nase des
Scheintoten (Abb. 2.2-2a).
Diese Mund-zu-Nase-Beatmung hat
folgende Vorteile:
Die Abdichtung ist leichter vorzu-
nehmen, besonders, wenn es sich beim
Atemspender um ein älteres Kind han-
delt. Außerdem ist die Nase des Emp-
fängers leichter zu reinigen und die
Atemwege sind leichter freizuhalten,
auch wenn Mund- und Kieferverlet-
zungen vorliegen. Infolge der Druck-
minderung beim Einblasen der Luft
durch die Nase wird ein Aufblasen des
Magens und damit ungewolltes, kom-
plikationsreiches Erbrechen verhindert.
Außerdem ist die Mund-zuNase-
Beatmung auch in Seitenlage besser
durchzuführen als die Mund-zu-Mund-
Beatmung.
2.2.3 In ähnlicher Weise wird die
Mund-zu-Mund-Beatmung (Abb. 2.2-
2b) durchgeführt, bei der der Helfer die
Nase des Nichtatmenden mit Daumen
und Zeigefinder der Hand verschließt,
die etwa in Höhe der Stirnhaargrenze
liegt. Der Helfer bläst dann seine
eigene Ausatemluft durch
Abb. 2.2-2b Mund-zu-Mund-Beatmung.
den querfingerbreit geöffneten Mund
des Verunglückten ein. Der Unterkiefer
des Verunglückten wird zur Öffnung
des Mundraumes dazu gering nach
unten geschoben und etwas vorgezogen.
Bei Kindern bläst man die Luft
gleichzeitig in Nase und Mund, mit ge-
ringerem Druck, bei Kleinkindern und
Atemspende
Abb. 2.2-2a Einblasen der Atemluft in die
Nase des Scheintoten.
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Beatmung über einen Tubus
Abb. 2.2-3 Der Mund wird abgehoben und die
Bewegung des Brustkorbes beobachtet.
Säuglingen mit wesentlich geringerem
Druck ein.
Nun wird der Mund abgehoben und
die Ausatmung am Brustkorb des Ver-
letzten beobachtet (Abb. 2.2-3).
Danach erfolgt die nächste Beat-
mung, und zwar wird sie lOmal schnell
hintereinander ausgeführt, dann legt
man 20 Sekunden Pause ein und führt
die Beatmung ohne Anstrengung im
normalen Atemtempo, d. h. etwa 15mal
in der Minute bei Erwachsenen, bei
kleineren Kindern 20-30mal, bei
Säuglingen 30-40mal in der Minute
weiter.
Wird eine zu schnelle und zu tiefe
Beatmung vorgenommen, so treten
gelegentlich beim Helfer Schwindelge-
fühle auf, die man durch eine kurze
Pause in der Atemspende beseitigen
kann.
Sollte sich der Brustkorb des
Scheintoten bei Vornahme dieser Be-
atmung nicht deutlich heben und sen-
ken, müssen Kopf- und Kieferhaltung
erneut kontrolliert und nochmals
nachgesehen werden, ob die Atem-
wege wirklich frei von Fremdkörpern
sind.
Der Helfer achte vor allem darauf,
daß er bei der Einblasung mit seinem
Mund die Nase oder den Mund
des zu Beatmenden auch wirklich dicht
abschließt.
Ist trotz dieser Bemühungen die
Atemspende undurchführbar, so ist
schnellste ärztliche Hilfe erforderlich,
um durch eine Intubation (Einführen
eines Plastik- oder Gummirohres in die
Luftröhre) oder durch Tracheotomie
(Luftröhrenschnitt) doch noch Hilfe zu
bringen.
2.2.4 Falls vorhanden und möglich,
wird mit einem sog. Beatmungstubus
beatmet. Dieser erspart dem Helfer die
direkte Berührung mit der Nase oder
dem Mund des Scheintoten und ist aus
hygienischen Gründen immer zu emp-
fehlen. Ein Beatmungstubus ist auch
nützlich für den Fall, daß der Wieder-
zubelebende Gift getrunken hat. Den
Erste-Hilfe-Einrichtungen sind ver-
schiedene Ausführungen von sog. Be-
atmungstuben beigefügt. - Die Ein-
führung eines solchen Tubus in den
Mund des Bewußtlosen sollte jedoch
Abb. 2.2-4 SAFAR-Tubus.
Abb. 2.2-5 Einführen des SAFAR-Tubus.
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Abb. 2.2-6 Ist der Tubus zu
2
/3 seiner Länge
eingeführt, wird er im Mund um 180° gedreht.
Abb. 2.2-7 Lage des eingeführten SAFAR-
Tubus.
1 = Nasen-Rachen-Raum.
2 = Harter und weicher Gaumen.
3 = Zunge.
4 = Kehldeckel.
5 = Ansatz für Mund des Beatmers.
dem geschulten Helfer vorbehalten
sein. Die Abb. 2.2-4-8 zeigen das
Aussehen, die Einführung und Lage
eines SAFAR-Tubus.
Einen besonders kurzen Mundan-
Abb. 2.2-9 Orotubus mit Nasenklemme.
satz weist der Orotubus (Abb. 2.2-9)
auf, so daß weniger Geübte bei der
Einführung nicht Gefahr laufen, den
Rachen zu verletzen oder Erbrechen
auszulösen.
Beatmung mit dem Orotubus® Der
Orotubus besteht aus einem Schild, mit
dem der Mund des Verunglückten
abgedichtet wird. In der Mitte des
Schildes befindet sich ein kurzer
Tubus. Diesen Tubus führt man in den
Mund des Nichtatmenden ein (Abb.
2.2-10). Durch diese Maßnahme wird
weder die Zunge nach hinten gescho-
ben noch ein Rachenreflex zum Erbre-
chen ausgelöst, wie es bei langen
Mundtuben der Fall sein kann.
Abb. 2.2-8 Beatmung mit Hilfe des SAFAR-
Tubus.
Abb. 2.2-10 Einführen des Orotubus in den
Mund nach Aufsetzen der Nasenklemme.
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Beatmung über einen Tubus
Abb. 2.2-11 Haltung der Hände des Helfers
bei der Beatmung über den Orotubus.
Am Orotubus ist eine Nasenklemme
befestigt, mit der die Nase des Verun-
glückten verschlossen wird. Eine Me-
talleinlage im Tubus verhindert, daß
der Tubus zusammengebissen werden
kann. Nun legt der Helfer beiderseits
seine Daumen an die seitlichen Gum-
migriffe des Tubus. Durch seitlichen
Daumendruck an der Tubusplatte wird
die Mundöffnung des Verunglückten
abgedichtet. Der Helfer umgreift mit
seinen Fingern den Unterkiefer und
zieht mit dem bekannten Kieferwin-
kelgriff den Unterkiefer nach vorne
oben, gleichzeitig halten die Hände des
Helfers den Kopf des Verletzten in der
nach hinten überstreckten, richtigen
Beatmungslage (Abb. 2.2-11)
Der Helfer setzt seinen Mund auf
den Beatmungstubus und bläst seine
Ausatemluft in die Lunge des Schein-
toten ein (Abb. 2.2-12a). Schon zu
Beginn, besser nach einigen erfolgrei-
chen Beatmungen wird das Gummi-
band des Tubus um den Nacken des
Verletzten geführt und damit der Tu-
bus zusätzlich gehalten. Bei der
Durchführung der Atemspende mit
dem Orotubus ist es notwendig, daß
sich der Nothelfer tief zu dem auf dem
Boden liegenden Verunglückten hin-
unter beugt. Durch ein Beatmungs-
ventil und ein Schlauchsystem ist es
möglich, die Atemspende auch in einer
weniger anstrengenden Haltung
durchzuführen (Abb. 2.2-12b).
a) Aufsetzen des Mundes auf den Orotubus.
b) Benutzung des Orotubus mit Schlauchsystem.
Abb. 2.2-12a u. b Beatmung mit dem Oro-
tubus.
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Dieses Schlauchsystem erlaubt es
auch, an unzugänglichen Stellen wie z.
B. Gräben, Schächten u. ä. eine
Atemspende durchzuführen. Außer-
dem kommt bei Anwendung dieses
Gerätes der Atemspender mit der
Ausatemluft des Verunglückten nicht
in Berührung.
Es sei noch einmal eindringlich dar-
auf hingewiesen, daß die Wiederbele-
bung durch Atemspende schnellstens
nach dem Atemstillstand begonnen
werden muß. Es ist nicht unbedingt
notwendig, den Verletzten zunächst zu
bergen. Man leitet sofort die Atem-
spende ein, sobald man nur an den
Kopf des Betroffenen herankommt.
Nachdem man die vorher genannten
Handgriffe (Kopf in den Nacken usw.)
durchgeführt hat, wird unmittelbar mit
der Atemspende begonnen. Sie darf
nicht unterbrochen werden und muß
lange genug auch auf dem Transport
durchgeführt werden.
2.2.5 Die Wiederbelebung durch
Atemspende wird erst dann beendet,
wenn der Verunglückte wieder selb-
ständig regelmäßig und kräftig atmet
oder wenn sichere Zeichen des Todes
eingetreten sind.
2.2.6 Die künstliche Beatmung darf bei
bestimmten Vergiftungen durch
ätzende Gase (wie z. B. Säuredämpfe,
Nitrose-Gase, Chlor und Chlorverbin-
dungen) nicht angewandt werden,
hierbei muß jede Anstrengung und
vertiefte Atmung beim Verunglückten
vermieden werden. In diesen Fällen
läßt man reinen Sauerstoff inhalieren.
2.2.7 Läßt sich aus den äußeren Um-
ständen feststellen, daß bei einem
Nichtatmenden eine Vergiftung mit
Tetrachlor-Kohlenstoff oder Phos-
phorsäure Estern (z. B. E 605) vor-
liegt, so darf auf keinen Fall eine
Atemspende durchgeführt werden. Die
Aufnahme geringster Mengen dieser
Gifte verursacht dann auch beim Helfer
eine tödliche Vergiftung. Hier muß
eine Beatmung mit Hilfsmitteln, wie z.
B. mit dem Balg- oder Beutelre-sutator
durchgeführt werden.
Der sog. Beutelresutator (Abb. 2.2-
13)
und andere kleine Beat-
mungsgeräte setzen zur Bedienung
Schulung und etwas Übung voraus, die
sich jeder in der heutigen Zeit in einem
Erste-Hilfe-Kurs für Fortgeschrittene
erwerben sollte!
Abb. 2.2-13 Beutelresutator.
Die Atemspende in der geschilderten
Weise ist bei schweren Zertrüm-
merungen des Gesichtsschädels kaum
anzuwenden. Auch hierbei ist die Be-
atmung mit Hilfsmitteln wie oben ge-
nannt die einzig richtige Lösung. Da
aber nicht jeder Ersthelfer mit derarti-
gen Beatmungsgeräten ausgerüstet ist,
und bis zur Bereitstellung dieser Geräte
lebenswichtige Zeit verstreichen kann,
sollen für diese Ausnahmefälle 2
manuelle Beatmungsmethoden dar-
gestellt werden. Trotz der nur ungenü-
gend zu erreichenden Belüftung der
Lungen sind diese beiden Methoden
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Manuelle Ersatzbeatmung nach Silvester
für den Ausnahmefall aber immer noch
besser als schicksalergebenes Nichts-
tun. Beide Methoden setzen voraus,
daß keine Verletzungen des Brustkor-
bes oder Bauchraumes vorliegen.
Wenn also eine Atemspende in der
oben geschilderten Weise nicht mög-
lich ist, weil sich kein abdichtender
Verschluß im Gesicht des Verletzten
zum Einblasen der Ausatemluft des
Helfers erreichen läßt, kann durch
einen Helfer (Abb. 2.2-14a und b)
oder durch zwei Helfer (Abb. 2.2-15 a
und b) folgende
2.2.8 Ersatzbeatmung nach Silvester
durchgeführt werden:
Unter die Schulterblätter des Ver-
a) Zusammenpressen des Brustkorbes.
b) Dehnen des Brustkorbes.
Abb. 2.2-14a u. b Künstliche Atmung nach Silvester durch einen Helfer.
a
) Zusammenpressen des Brustkorbes.
b) Dehnen des Brustkorbes.
Abb. 2.2-15a u. b Künstliche Atmung nach Silvester durch zwei Helfer.
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unglückten wird eine gerollte Decke u.
ä. gelegt. Die Helfer knien zu beiden
Seiten des Brustkorbes. Die eine Hand
des Helfers umgreift das Handgelenk
des zu Beatmenden, den anderen
Handballen legt der Helfer auf den
Ellbogen des Verunglückten. Nun
werden beide Ellbogen des Nichtat-
menden über der Brustmitte dicht zu-
einander gebracht. Dann üben die
Helfer über den Ellenbogen des Ver-
unglückten einen kräftigen Druck von
außen oben nach innen unten aus, damit
sich der Brustkorb zusammendrückt
(Abb. 2.2-15a). Bei diesem Vorgang
zählt der Helfer: »21-22«, dann wird
der Druck auf die Ellbogen plötzlich
aufgehoben und die Arme des
Verletzten werden im Bogen über sei-
nen Kopf bis zum Boden nach hinten
geführt. Bei diesem Bewegungsvorgang
zählt der Helfer wieder: »21-22« - dann
wird nach gleichem Schema wieder
von vorne begonnen.
2.2.9 Bei der manuellen Beatmungs-
methode nach Thomsen, die auch bei
Armverletzungen des Verunglückten
angewandt werden kann, liegt der
Nichtatmende auf dem Rücken. Unter
seinen Schulterblättern befindet sich
ein ca. 15 cm höh es Polster. Durch Zu-
rücklegen des gesunden Armes neben
den Kopf wird eine vergrößerte Einat-
mungsstellung des Brustkorbes herge-
stellt. Der Helfer kniet neben dem
Kopf des Verunglückten und nimmt
dessen Arm zwischen die Beine (Abb.
2.2-16a und b).
Nun legt der Helfer seine beiden
Hände flach mit leicht gespreizten Fin-
gern auf den unteren seitlichen Brust-
korb des Nichtatmenden. Die Finger-
spitzen des Helfers enden am Rippen-
bogen, die Daumen des Helfers liegen
parallel zum Brustbein. Der Helfer hat
seine Arme im Ellbogengelenk ge-
streckt. Dann drückt er mit gestreckten
Armen kräftig den Brustkorb beim
Zählen: »21-22« zusammen. Danach
werden die Hände plötzlich vom
Brustkorb des Verunglückten genom-
men, der Brustkorb kann sich wieder
ausdehnen und eine, wenn auch ge-
ringe Einatmung wird möglich. Nach 2
Sekunden wird nach gleichem Schema
wieder begonnen.
Zum Abschluß sei nochmals deut-
lich vermerkt, daß diese beiden ma-
a) »Ausatmung: 21-22«, Zusammenpressen des b) »Einatmung: 21-22« (siehe Text).
Brustkorbes (siehe Text).
Abb. 2.2-16a u. b Kunstliche Atmung nach Thomsen.
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Ausführung der Herzmassage
nuellen Methoden nur eine unzurei-
chende Beatmung ermöglichen und
daß sie nur in speziellen, sonst nicht zu
beatmenden Fällen (siehe oben) bis
zum Einsatz von Beatmungsgeräten
angewandt werden dürfen.
2.2.10 Manuelle Beatmungsmethoden
sind nicht einsetzbar, wenn gleichzeitig
eine Herzmassage erfolgen muß.
Deshalb werden noch einmal die gro-
ßen Vorteile der Atemspende genannt:
Bei der Atemspende behält der
Helfer beide Hände frei und kann si-
cher den Kopf des Verunglückten
überstrecken und den Unterkiefer an-
heben, so daß die Atemwege zuverlässig
freigehalten werden.
Die Atemspende kann in Rücken-
und Seitenlage des Verunglückten so-
fort beginnen, es muß keine besondere
Lagerung wie bei den manuellen Beat-
mungsmethoden beachtet werden.
Die Atemspende ist auf kleinstem
Raum ausführbar.
Die Durchführung der Atemspende
ist nicht anstrengend, die manuellen
Methoden ermüden die Helfer schnell.
Die Atemspende ist wesentlich
leichter zu erlernen als andere Beat-
mungsmethoden und sie führt zu einer
ausreichenden, lebensrettenden
Belüftung der Lunge des Nichtatmen-
den.
Die Atemspende ist für den Verun-
glückten immer gefahrlos, selbst wenn
der Helfer eine vorhandene Eigenat-
mung des Verunglückten übersieht.
Die Atemspende ist auch bei Ver-
letzungen der oberen Gliedmaßen, des
Brustkorbes oder Bauchraumes an-
wendbar.
2.3 Herzstillstand und Herzmassage
Ein Herzstillstand oder richtiger aus-
gedrückt ein Kreislaufstillstand liegt
vor, wenn bei einem Bewußtlosen der
Puls weder an der Halsschlagader noch
in der Leistengegend tastbar ist. Bei
der Betastung des Brustkorbes ist kein
Herzschlag fühlbar. Die Atmung steht
still. Die Pupillen werden oder sind
weit und reaktionslos auf Lichteinfall.
Die lebensrettende Sofortmaßnahme
durch den geschulten Ersthelfer besteht
in Atemspende und Herzmassage. Eine
Herzmassage kann nur erfolgreich
werden, wenn vorher in der Lunge
Sauerstoff durch die künstliche
Beatmung aufgenommen werden kann.
Deshalb wird immer mit der
Atemspende begonnen und die Herz-
massage angeschlossen.
2.3.1 Ausführung der Herzmassage
2.3.1.1 Man lagert den Wiederzube-
lebenden auf einer harten Unterlage
auf den Rücken, beengende Oberklei-
dung wird schnellstens geöffnet, bzw.
aufgeschnitten. Wenn möglich, legt man
in Höhe der Schultern eine gerollte
Decke, ein hartes Kissen oder
ähnliches unter.
Durch diese Maßnahme wird die
Halswirbelsäule stärker nach hinten
gebogen, und die Atemwege werden
frei. - Die Beine werden etwas hoch-
gelagert.
Der Helfer kniet oder steht, je nach
Höhe des Lagers, seitlich neben dem
Verletzten. Man beginnt mit Smaliger
Atemspende. Dann legt der Ersthelfer
beide Handballen übereinander auf die
harte untere Brustbeinhälfte (Abb.
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Herzstillstand und Herzmassage
Abb. 2.3-1 Das umrandete Feld am unteren
Brustbein zeigt den Druckpunkt für die Herz-
massage.
2.3-1) und drückt senkrecht von oben
auf den Brustkorb. (Abb. 2.3-2 u. 3)
Danach laßt er sofort los. Auf diese
Weise wrd der Brustkorb 15mal
rhythmisch zusammengedrückt.
Bei Kindern reicht der Druck eines
Handballens aus.
Bei Kleinkindern übt man den
Druck etva über dem mittleren Brust-
beindrittel mit den Endgliedern des
Abb. 2.3-2 Zur Herzmassage wird der Druck
senkrecht von oben auf das Brustbein ausgeübt.
2.-3. Fingers einer oder auch beider
Hände übereinander aus (Abb. 2.3-4).
Die Schnelligkeit des Zusammen-
drückens ist so abzuschätzen, daß in l
Minute der Brustkorb beim Erwachse-
nen 60-70mal, beim Kind 80-100mal,
beim Säugling 100-120mal zusam-
mengedrückt wird. Dabei sollen die
Beatmungen in einer Minute bei Er-
wachsenen 12-15mal, beim Kind
Abb. 2.3-3 Herzmassage und Atemspende durch zwei Helfer.
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Ausführung der Herzmassage
Abb. 2.3-4 Herzmassage beim Säugling und
Kleinkind.
20-30mal, beim Säugling 30-40mal
durchgeführt werden.
Der Rhythmus zwischen Atem-
spende und Herzmassage läuft also in
folgender Reihenfolge ab:
2.3.1.2 Ist ein Helfer allein, so werden
zuerst 5 Atemspenden von 15 Herz-
massagen gefolgt, dann wird fortge-
fahren mit 2 Atemspenden und wie-
derum 15 Herzmassagen, also 2
Atemspenden, 15 Massagen, 2 A-15 M
usw.
2.3.1.3 Sind zwei Helfer vorhanden,
so erfolgen zunächst 5 rasche Atem-
spenden, danach 5 Herzmassagen,
dann soll der Rhythmus:
l Atemspende - 5 Herzmassagen -l
A - 5 M usw. eingehalten werden.
Während der Atemspende wird
keine Herzmassage ausgeübt. Stehen
allerdings 2 eingespielte und gut ge-
übte Helfer zur Verfügung, so soll nach
jeder 5. Herzmassage eine Atemspende
zwischengeschaltet werden, der
vorgegebene Rhythmus der Herzmas-
sage wird nicht unterbrochen. Die
Atemspende paßt genau nach 5 Herz-
massagen in die Pause bis zur nächsten
Herzmassage. In diesem Idealfall wä-
ren die Wiederbelebungsmaßnahmen
am wirkungsvollsten. Bei auch nur Se-
kunden dauernder Unterbrechung der
Herzmassage, um eine Beatmung aus-
zuführen, fällt der Blutdruck auf annä-
hernd Null. Nach dem erneuten Ein-
setzen der Herzmassage werden bei
derartigem Vorgehen etwa 5 Herz-
massagen benötigt, um wieder einen
wirkungsvollen Blutdruck zu erreichen.
Das heißt also, daß sich erst ab der 6.
Herzmassage überhaupt wieder eine
Wirkung für den Kreislauf ergibt.
Deshalb sollte also eine erfolgverspre-
chende Wiederbelebung durch Atem-
spende und Herzmassage durch zwei
Helfer vorgenommen werden.
Die notfallmäßige Übernahme des
Beatmens und der Herzmassage durch
eine Person ist anstrengend und von
geringerer Wirkung.
Wenn ein zweiter Helfer am Hals
oder in der Leiste einen Schlagaderpuls
fühlt, die Pupillen wieder eng werden
oder eng bleiben, sind Herzmassage
und Atemspende wirkungsvoll. Die
Atemspende und Herzmassage sind so
lange fortzusetzen, bis die Atmung und
die Herzaktion von selbst und anhal-
tend in Gang bleiben. Die Helfer müs-
sen die Verletzten weiterhin dauernd
beobachten und den Puls fühlen. Tritt
erneut ein Atem- oder Herzstillstand
ein, wird wiederum mit Atemspende
und Herzmassage begonnen und auch
während des Transportes aufrechter-
halten.
Auch wenn fortbestehende, weite
Pupillen andeuten, daß eine erfolg-
reiche Wiederbelebung unwahr-
scheinlich wird, sollten die Wiederbe-
lebungsversuche aber bis zur endgülti-
gen Beurteilung durch einen Arzt
fortgeführt werden. 2.3.1.4 Der Druck
auf die untere Brustbeinhälfte wird bei
jungen Menschen geringer, bei alten
Menschen mit starrem Brustkorb
stärker ausgeübt. Durch diesen Druck
wird das Herz zwischen Brustbein und
Wirbelsäule zusammengedrückt und
das Blut aus dem Herzen in den
Kreislauf ausge-
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Herzstillstand und Herzmassage
trieben. Damit kann ein ausreichender
Kreislauf zur Durchblutung der wich-
tigsten Organe erzeugt werden.
Um den richtigen Druck für die
Kompression des Brustkorbes abzu-
schätzen, übt man bei den ersten Mas-
sagen zunächst vorsichtig nur soviel
Druck aus, daß sich das Brustbein etwa
3-4 cm einsenkt. Dadurch schätzt man
die richtige Dosierung für die folgen-
den schnellen Kompressionen ab, bei
denen sich das Brustbein ebenfalls 3-4
cm wirbelsäulenwärts einsenken soll.
Dazu läßt der Ersthelfer, der die
Herzmassage ausübt, beim Erwachse-
nen seine Arme möglichst gestreckt
und setzt sein Körpergewicht zur Ver-
stärkung des Druckes auf die untere
Brustbeinhälfte ein.
Jeder moderne Mensch sollte diese
Wiederbelebungsmaßnahmen in einem
Kurs der Ersten Hilfe am Phantom
üben, damit er im Notfall diese
einfachen, aber lebensrettenden Maß-
nahmen durchführen kann. Die richtige
Durchführung von Atemspende und
Herzmassage hat schon vielen
Menschen das Leben gerettet. Herz-
und Atemstillstand nach Unfällen stellen
nämlich nicht in jedem Fall tödliche
Komplikationen dar. Erfolgreiche
Wiederbelebungen sind möglich.
2.3.2 Das ABC der Wiederbelebung heißt also:
bei Bewußtlosigkeit
und Atemstillstand
und Kreislaufstillstand
Reinigung von Mund
und Rachen. Über-
strecken des Halses
nach hinten und Vor-
wärtsziehen des Unter-
kiefers
Erwachsene 12 X/min.
Kinder 20-30 X /min.
Säuglinge 30-40 X /min.
1 Helfer
15 Herzmassagen
2 Beatmungen
2 Helfer
5 Herzmassagen
l Beatmung
Erwachsener
60 Herzmass./min
12 Beatmung./min
12 Beatmung./min
Kind
80-100 Herzmass./min
20-30 Beatmung./min
Säugling
100-120 Herzm./min
30-40 Beatm./min
Beatmen
und Circulation
wiederherstellen
Atemwege
freihalten
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3. Besondere Verletzungen
3.1 Kopfverletzungen
3.1.1 Weichteilverletzungen
des
Kopfes bedingen häufig stark blutende
Wunden, die durch einen Kompres-
sionsverband gestillt werden müssen.
3.1.2 Eine stumpfe Schädelverletzung
liegt vor, wenn der Kopf gegen einen
harten Gegenstand schlägt oder wenn
er mit einem solchen geschlagen wird.
Dabei kann die äußere Weichteilum-
hüllung des Kopfes unverletzt bleiben.
Diese stumpfe Gewalteinwirkung.führt
zu einer Gehirnerschütterung. Das
Gehirn stellt vorübergehend seine
Funktion ein. Der Betroffene wird be-
wußtlos. Nach Rückkehr des Bewußt-
seins weiß er nicht mehr, was vor dem
Unfall geschah und wie der Unfall
selbst ablief. Er hat die Orientierung
über Ort und Zeit des Unfalls verloren.
Meist tritt Übelkeit und Erbrechen ein,
das auch schon während der Bewußt-
losigkeit beginnen kann.
Derartige Verletzte müssen unbe-
dingt im Krankenhaus einem Arzt vor-
gestellt werden.
Im Anschluß an eine Gewalteinwir-
kung auf den Kopf mit Bewußtlosigkeit
infolge Gehirnerschütterung oder Ge-
hirnquetschung entwickelt sich oft eine
Zunahme des Druckes in der Schädel-
kapsel.
Diese Druckzunahme ist häufig
durch ein zerrissenes Blutgefäß, das an
der Innenseite des Gehirnschädelkno-
chens verläuft, bedingt. - Der immer
größer werdende Bluterguß drückt das
Gehirn zusammen.
Die äußeren Zeichen für diese Ge-
hirnverdrängung mit Zunahme des
Druckes in der Schädelkapsel sind eine
wieder eintretende oder fortbeste-
hende Bewußtlosigkeit und seitenver-
schiedene Weite der Pupillen. Diese
Veränderung führt zum Tod, wenn der
Bluterguß nicht operativ beseitigt und
das blutende Gefäß gestillt wird.
Der ausgebildete Ersthelfer sollte
wissen, daß zwischen dem Unfallereignis
und dem Einsetzen der Bewußtlo-
sigkeit unter Umständen längere Zeit
(sog. freies Intervall) vergehen kann.
Deshalb sollten Verletzte mit den typi-
schen Anzeichen einer Gehirnerschüt-
terung (Bewußtseinsstörung, Erinne-
rungsstörung, Übelkeit, oder Erbre-
chen, Absinken der Pulszahl unter 55
Schläge in der Minute) immer einem
Arzt vorgestellt werden.
3.1.3 Offene Schädel-Hirnverletzun-
gen zeigen sich daran, daß im Bereich
des behaarten Kopfes neben Blut auch
weißliche Gehirnmasse hervorquillt.
Meist liegt Bewußtlosigkeit oder Be-
nommenheit vor. — Für eine offene
Schädel-Hirnverletzung spricht auch
das Ausfließen von wässriger, klarer
Flüssigkeit (Gehirnwasser) aus Nase
oder Ohr. Blutungen aus dem Ohr und
der Nase können ebenfalls auf einen
(Schädelbasis-)Bruch mit offener Ver-
bindung zum Gehirn hinweisen. Nach
einiger Zeit treten blutunterlaufene
Augenlider (Brillenhämatom) auf, da
sich der Bluterguß nach vorne in das
lockere Gewebe der Augenhöhlen
ausbreitet.
Erste Hilfe: Aus der Wunde ausge-
tretenes Gehirn darf auf keinen Fall in
die Schädelhöhle zurückgedrängt wer-
den. Die Wunde wird mit einem keim-
freien Verband bedeckt, wenn möglich
wird die Wunde ringsherum mit steri-
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Verletzungen im Gesicht, in Mund und Rachen
lern Verbandstoff abgepolstert, so daß
auf das ausgetretene Gehirn beim Ver-
binden kein Druck ausgeübt wird.
Der Schädel-Hirn-Verletzte wird auf
die unverletzte Seite in Seitenlage
gebracht. Der Kopf wird auf einem fla-
chen Kopfpolster gelagert. Es ist zu
beachten, daß die Atemwege bei
Bewußtlosen freigemacht und -gehalten
werden. Der Puls wird laufend
überprüft, um durch ein Absinken un-
ter 55 Schläge pro Minute die zuneh-
mende Gefahr eines Hirndruckes
rechtzeitig zu erkennen.
Falls notwendig, werden Atemspende
und Herzmassage durchgeführt.
Der Schädel-Hirn-Verletzte wird in
Seitenlage schonend in eine Klinik
transportiert. Auch nicht bewußtlose
Schädel-Hirn-Verletzte erhalten
nichts zu trinken, weil sich dadurch die
Gefahr des Erbrechens noch erhöht.
3.2 Verletzungen im Gesicht, in Mund und Rachen
3.2.1 Weichteilverletzungen im Ge-
sicht bluten meist sehr stark.
Erste Hilfe: Die Wunden werden
durch sterilen Verband bedeckt. Durch
Druck wird eine Blutung bis zur
Wundversorgung gestillt.
3.2.2 Ist es durch einen Unfall zu ei-
nem Nasenbeinbruch gekommen, so
zeigt sich dies in einer starken Schwel-
lung der Nase, die meist mit stärkerer
Blutung aus den Nasenlöchern einher-
geht.
Erste Hilfe: Es wird ein Schutzver-
band angelegt. Bei Benommenheit oder
Bewußtlosigkeit wird ein liegender
Transport in Seitenlage zum Arzt
vorgenommen.
3.2.3 Ein Oberkieferbruch zeigt sich
durch Verformung der Mund-Nasen-
gegend mit Schwellung an. Meist be-
stehen auch Lippenwunden bis in den
Mund hinein, die stärker bluten und
eine erhöhte Aspirationsgefahr mit sich
bringen.
Erste Hilfe: Je nach Erfordernis
wird ein Wundverband angelegt, die
Mundhöhle wird kontrolliert, falls not-
wendig, werden lose Zähne oder Ge-
bißteile entfernt. Bei Benommenheit
oder Bewußtlosigkeit wird auch hier
ein liegender Transport in Seitenlage
ins Krankenhaus oder in eine Spezial-
klinik vorgenommen.
3.2.4 Beim Unterkieferbruch entsteht
häufig eine Stufe in der Zahnreihe, das
Kinn ist geschwollen und verformt.
Meist ziehen auch Wunden von der
Lippe bis in den Mund hinein. Auch
hier besteht bei stärkerer Blutung er-
höhte Aspirationsgefahr.
Erste Hilfe: Wenn notwendig, wird
ein Wundverband und ein Kinnstütz-
verband angelegt. Vorher kontrolliert
man die Mundhöhle und entfernt lose,
in der Mundhöhle liegende Zähne oder
Gebißteile. Bei Benommenheit oder
Bewußtlosigkeit findet liegender
Transport in Seitenlage in ein Kran-
kenhaus statt. Ist das Bewußtsein er-
halten, läßt man den Verletzten sitzen,
dabei stützt er die Ellbogen auf seine
Knie und den Kopf in die Hände, damit
das Blut abfließen kann.
3.2.5 Verletzungen in Mund und Ra-
chen gehen meist mit stärkeren Blu-
tungen einher.
Erste Hilfe: Man kann diese Blu-
tungen weder durch Verband noch
durch Druck stillen. Daher sorgt man
für freien Abfluß des Blutes nach
außen und achtet auf die Freihaltung
der Atemwege. Wenn es dem Verletz-
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Offene Brustwandverletzung
ten möglich ist, soll er sitzen und den
Kopf leicht vornübergebeugt halten,
evtl. kann er den Kopf in die Hände
nehmen und dabei die Ellbogen auf
seine Knie abstützen. Sprechen oder
sonstige Bewegungen des Kopfes un-
terbleiben, damit die körpereigene
Blutstillung durch Ruhigstellung des
3.3 Augenverletzungen
Augenverletzungen werden unverzüg-
lich einem Arzt zugeführt.
Erste Hilfe: Eingedrungene Fremd-
körper werden nicht entfernt, das ist
Aufgabe des Arztes.
Man legt einen gut gepolsterten,
3.4 Halsverletzungen
Halsverletzungen können durch Mit-
verletzung von Kehlkopf, Luftröhre,
Blutgefäßen und Nerven lebensbe-
drohlich sein. Die Hauptgefahr besteht
darin, daß die Atemwege durch Blut-
erguß und Anschwellung von außen
oder von innen, durch verlegende
Wundteile oder durch Blutaspiration
eingeengt oder verschlossen werden.
3.5 Brustkorbverletzungen
Brustkorbverletzungen bergen die le-
bensbedrohliche Gefahr in sich, daß es
durch eine Verbindung nach außen zu
einem Lungenkollaps oder durch Zer-
reißung von großen Gefäßen zur inneren
Verblutung kommen kann.
3.5.1 Lungenkollaps (Pneumothorax)
Dringt Luft in den Spaltraum zwischen
Lungenoberfläche und innerer
Brustkorbwand von außen (Brust-
korbwandverletzung) oder von innen
(Lungenverletzung) ein, so zieht sich
die Lunge zusammen (»kollabiert«)
Wundgebietes beschleunigt wird. Da
das Verschlucken von Blut häufig zu
Erbrechen führt, sollte das Blut aus
dem geöffneten Mund in ein Gefäß
(Nierenschale) aufgefangen und ge-
messen werden, da sich dann auch
gleichzeitig die Höhe des Blutverlustes
gut schätzen läßt.
keimfreien Verband an und bedeckt,
wenn möglich, auch das gesunde Auge,
damit die Augen bis zur Behandlung
ruhiggestellt sind. Das setzt jedoch
voraus, daß der Verletzte von einem
Helfer geführt werden kann.
Erste Hilfe: Die wichtigsten Maß-
nahmen sind, bei starker Blutung für
eine schnelle Blutstillung zu sorgen, die
Atemwege freizumachen und freizu-
halten, richtig zu lagern und so schnell
wie möglich eine ärztliche Behandlung
herbeizuführen.
und fällt für die Atmung aus, da sie sich
nicht mehr ausdehnen kann.
3.5.2 Eine offene Brustwandverlet-
zung mit Verbindung zum inneren
Brustkorb kann man daran erkennen,
daß pfeifende oder schlürfende Wund-
geräusche auftreten, daß aus der
Wunde Luftblasen aufsteigen oder in
der Wunde Lungengewebe sichtbar
wird.
Der Verletzte zeigt Atemnot, die
Atmung ist beschleunigt, oberflächlich
und schmerzhaft.
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Liegt gleichzeitig eine Lungenver-
letzung vor, so hustet der Verletzte
hellrotes, schaumiges Blut und blut-
durchsetzten Schleim ab.
Erste Hilfe: Die lebensrettende So-
fortmaßnahme bei offenen Brust-
wandverletzungen besteht darin, einen
luftdichten Wundverschluß herzustel-
len. Dazu bringt man auf die Wunde
eine sterile Wundauflage und legt über
diese eine wasser- bzw. luftdichte Fo-
lie. Diese Auflagen werden mit Heft-
pflaster ausgiebig und abdichtend fi-
xiert. Außerdem wird der Verband mit
der Hand oder durch einen Druckver-
band angedrückt.
Der Verletzte wird bei Atemnot in
Rückenlage mit erhöhtem Oberkörper
gelagert und transportiert. Besteht
keine Atemnot, kann man den Brust-
korbverletzten auch mit erhöhtem
Oberkörper auf die verletzte Seite le-
gen, da hierdurch die Atemtätigkeit der
verletzten Seite eingeschränkt und
dadurch der Schmerz gelindert werden
kann. Unverzüglicher Transport in eine
Klinik ist notwendig.
3.6 Bauchverletzungen
Bauchverletzungen können zu lebens-
bedrohlichen Zuständen führen, wenn
durch äußere Gewalt die Organe des
Bauchraumes wie Leber, Milz, Darm
beschädigt werden. Äußere Wunden
brauchen dabei nicht aufzutreten. -
Wird die Leibeshöhle durch Wunden
eröffnet, so spricht man von offenen
Bauchverletzungen. - Beschädigungen
großer Blutgefäße, der Leber oder Milz
führen zur inneren Verblutung. -Wird
der Darm verletzt, tritt eine
Bauchfellentzündung ein.
Kommt es nach einer stumpfen
Bauchverletzung zu einem anhaltenden
schweren und zunehmenden
Schockzustand, so muß eine stärkere
Verletzung der Bauchorgane ange-
nommen werden.
Erste Hilfe: Ein Verunfallter, bei
dem Verletzungen im Bereich des
Bauchraumes anzunehmen sind, wird
auf dem Rücken gelagert und trans-
portiert.-Unter den Kopf und unter die
Knie legt man eine Polsterung. Durch
die Beugung der Knie werden die
Bauchmuskeln entspannt und der
Schmerz gelindert. Vorgefallene
Darmschlingen dürfen niemals in die
Bauchhöhle zurückgestopft werden. Sie
werden umpolstert und mit einem
sterilen, fest sitzenden Verband so ab-
gedeckt, daß gleichzeitig ein weiteres
Austreten von Eingeweiden unmöglich
ist. Es ist streng verboten, den Bauch-
verletzten trinken, essen oder rauchen
zu lassen.
3.7 Verletzungen des Bewegungsapparates
3.7.1 Die Verstauchung eines Gelen-
kes liegt vor, wenn eine Gewalteinwir-
kung ein Gelenk zu sprengen versucht.
Die Gelenkkapsel hält aber stand, das
Gelenk bleibt in seinem natürlichen
Zusammenhang.
Die übermäßige Kapselspannung
bewirkt eine Zerreißung kleiner Kap-
selblutgefäße (Bluterguß) oder eine
Reizung der Schleimhaut (nicht blutiger
Erguß). Durch die Blutung und den
Erguß schwillt das Gelenk an, es wird
schmerzhaft, und die Bewegungsmög-
lichkeit ist eingeschränkt.
Bauchverletzungen
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Erste Hilfe: Man stellt das schmerz-
hafte, angeschwollene Gelenk ruhig
und vermeidet Bewegungen, eine ärzt-
liche Behandlung sollte angeschlossen
werden.
3.7.2 Die Verrenkung eines Gelenkes
besteht darin, daß die Gelenkkapsel
zerrissen und der Gelenkkopf aus der
Gelenkpfanne getreten ist.
Die verrenkte Gliedmaße wird vom
Verletzten unter Äußerung starker
Schmerzen ängstlich ruhiggehalten.
Das Gelenk ist infolge einer federnden
Zwangshaltung gebrauchsunfähig. Je-
der Bewegungsversuch steigert die
Schmerzen, die zu einem Schock* füh-
ren.
Ein einseitiger Bänderriß deutet sich
im Bereich eines Gelenkes dadurch an,
daß das Gelenk seine Festigkeit ver-
liert und sich nach einer Seite aufklap-
pen läßt.
Eine Meniskus-Verletzung im Be-
reich des Kniegelenkes erkennt man
neben hochgradiger Schmerzhaftigkeit
und einer Anschwellung des Kniege-
lenkes gelegentlich daran, daß Teile
des beschädigten Meniskus zwischen
den Gelenkflächen des gebeugten
Kniegelenkes eingeklemmt werden, so
daß es nicht mehr gestreckt werden
kann.
Erste Hilfe: Ein verrenktes Gelenk
wird in der vorgefundenen Stellung ru-
higgestellt, gute Lagerung deutet sich
dadurch an, daß die Schmerzen im ver-
renkten Gelenk geringer werden. Die
Einrenkung wird immer durch einen
Arzt vorgenommen.
3.7.3 Knochenbrüche werden durch
Schlag, Sturz, Verdrehung oder Bie-
gung oder auch durch bestimmte
Knochenerkrankungen hervorgerufen.
Einen Knochenbruch erkennt man an
der abnormen Lage und Bewe-
gungsunfähigkeit der gebrochenen
Gliedmaße.
Meist liegt ein starker lokaler
Schmerz an der Bruchstelle vor. Wir
unterscheiden den geschlossenen
Knochenbruch, bei dem die umge-
bende Haut unverletzt ist, und den of-
fenen Knochenbruch, bei dem die
Bruchstelle durch eine Wunde Verbin-
dung mit der Außenwelt erhalten hat
und hohe Infektionsgefahr für den
Knochen besteht.
Bei offenen Knochenbrüchen sind
oft Bruchenden oder Knochensplitter
in der Wunde sichtbar.
Erste Hilfe: Der Helfer darf die ver-
mutlich gebrochenen Knochen niemals
bewegen, um die abnorme Beweglich-
keit in der Bruchstelle zu prüfen. Er
leistet schon bei Verdacht auf Kno-
chenbruch die Erste Hilfe in der Form,
wie sie bei einem Knochenbruch
durchgeführt wird. Besondere Vorsicht
ist bei Bewußtlosen anzuwenden, da
Hinweise des Verletzten auf die
Gebrauchsunfähigkeit einer Gliedmaße
fehlen.
Die Wunden offener Knochenbrü-
che werden mit einem sterilen Verband
bedeckt.
Die Ruhigstellung der gebrochenen
Gliedmaße durch Schienung beginnt
erst dann, nachdem der Schock abge-
klungen oder behandelt ist. 3.7.3.1 Für
die Schienung verwendet man in der
Ersten Hilfe biegsame und anpaßbare
Drahtleiter- (Gramer) -Schienen,
Pahde-Schienen mit langen, bis unter
die Achsel reichenden Holzstäben für
Frakturen im Oberschen-kel-
Hüftbereich, Thomas-Schienen oder
Bergwacht-Schienen nach dem Prinzip
der Streckschiene für Knochenbrüche
an den unteren Extremitäten. - Weiterhin
ist es möglich, mit anderem greifbarem
Material wie z. B. Brettchen, schmale
Bretter, Latten,
Knochenbrüche
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Verletzungen des Bewegungsapparates
Ski, Skistöcken, Stöcken, starker Pappe
eine Notschienung vorzunehmen.
Beim Anlegen einer Schiene müssen
zur Ruhigstellung der Verletzung die
benachbarten Gelenke mit ruhigge-
stellt werden. Vorspringende Kno-
chenstellen, wie z. B. die Knöchel, das
Wadenbeinköpfchen, die Gelenk-
knorren am Ellbogen müssen gepol-
stert werden.
Im Notfall reicht auch eine Schie-
nung am benachbarten gesunden Kör-
perteil aus.
Die Befestigung der Schiene an der
gebrochenen Gliedmaße mit Binden
oder Tüchern wird nicht unmittelbar
über dem Bruch angelegt und darf den
Blutumlauf nicht behindern.
Pneumatische Schienen, d. h. auf-
blasbare Plastikhüllen in Schienenform
bewähren sich immer wieder aufs neue
sehr gut. Zusammengefaltet beanspru-
chen sie wenig Platz. Der Ersthelfer
sollte davon einen kompletten Satz z.
B. im Auto bei sich haben. Die auf-
blasbaren Schienen führen eine
schmerzarme Ruhigstellung herbei und
verhindern durch den schonenden
Druck auf den Frakturbereich weiteren
Blutverlust aus Wunden und halten den
Blutverlust um die Fraktur klein.
Ein neues Hilfsmittel zur Ruhigstel-
lung von Mehrfach- und Serienfraktu-
ren ist die Vakuum-Matratze, die zu-
nehmend von den Krankentransport-
und Rettungswagen mitgebracht wird.
In der luftdichten Hülle dieser Ma-
tratze befinden sich Plastikkügelchen.
In einer der beiden Tragestangen ist
eine Vakuum-Pumpe eingebaut, mit
der sich die Luft aus der Matratze nach
dem Auflegen des Verletzten absaugen
läßt. Wird die Luft aus der Matratze
abgesaugt, so formt sie sich um den
Körper des Verletzten und gewährlei-
stet fast wie in einer Gipsform die si-
chere Schienung und Lagerung wäh-
rend des Transportes.
Schwerste Bruchverschiebungen mit
starken Achsenknickungen rechtferti-
gen den Versuch, die gebrochene Ex-
tremität in eine normale anatomische
Lage zu bringen, um eine Anspießung
der Nerven, Gefäße oder der Haut zu
vermeiden und um eine möglichst
schmerzarme transportfähige Stellung
herbeizuführen.
Dazu genügt meist ein leichter bis
mittelkräftiger Zug in der Längsrich-
tung der gebrochenen Gliedmaße.
Auch offene Brüche können auf diese
Weise ausgerichtet werden, meist ver-
schwinden damit auch die aus der
Wunde herausstehenden Frakturenden.
Die damit erreichte Entlastung der
Weichteile an der Bruchstelle ist höher
zu bewerten, als die mögliche Gefahr
der Verschleppung von Umweltkeimen
in die Wunde. Diese Um-weltkeime
sind meist relativ harmlos und nicht
immer die Ursache für langdauernde
Knocheneiterungen nach offenen
Brüchen.
Der Zug wird bis zur Anlage des ste-
rilen Wundverbandes und bis zur
Schienung aufrechterhalten.
Am besten schiebt ein zweiter Helfer
das gepolsterte Schienenmaterial unter
und befestigt es.
Muß ein Verletzter mit gebrochener
Extremität angehoben werden, bevor
die Gliedmaße geschient ist, darf nie-
mals die Bruchstelle selbst ergriffen
oder dieselbe beim Tragen an den ei-
genen Körper gedrückt werden. Die
gebrochene Gliedmaße darf auch nicht
schlaff herabhängen oder pendeln. Der
Helfer übt während des Tragens an der
gebrochenen Extremität einen leichten
Zug aus. Damit werden das Durch-
spießen der Knochenbruchenden durch
die Haut und unnötige Schmerzen
vermieden. Gelegentlich sollte
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man bedenken, daß nicht immer unbe-
dingt eine kunstgerechte Schienung
vorgenommen werden muß. Wenn
z
. B.
ein Verletzter mit dem gesunden Arm
seinen gebrochenen schmerzfrei und
schonend halten kann, würde der
Schienungsversuch nur unnötige neue
Schmerzen hervorrufen.
Die Knochenbrüche im einzelnen
Wirbelbrüche entstehen durch direkte
Gewalt auf die Wirbelsäule oder durch
Stauchung der Halswirbelsäule bei ei-
nem Kopfsprung in zu flaches Wasser.
Bei Wirbelbrüchen besteht immer die
große Gefahr, daß gleichzeitig oder
nachträglich das Rückenmark geschä-
digt wird.
3.7.3.2 Halswirbelbrüche: Neben ei-
nem Schmerz an der Bruchstelle gibt
der Verletzte bei Druck auf das Rük-
kenmark durch den Bruch ein unange-
nehmes Kribbelgefühl in beiden Armen
an. Hier besteht äußerste Lebensgefahr,
weil durch geringste Bewegung das
Halsmark völlig geschädigt werden
kann. Dies bedeutet unter Umständen
den sofortigen Tod oder eine hohe
Querschnittslähmung.
Erste Hilfe: Die Lagerung eines
derartig Verletzten sollte möglichst
unter der Anleitung eines Arztes erfol-
gen. Immer sind jedoch mehrere Helfer
erforderlich. Dabei hält ein Helfer den
Kopf des Verletzten in der vorge-
fundenen Lage mit größter Aufmerk-
samkeit. Drei weitere Helfer heben den
Verletzten nach Art eines Gabelstaplers
auf eine Trage. Der erste Helfer trägt
den Kopf und folgt aufmerksam allen
Bewegungen, so daß der Kopf des
Verletzten seine Lage zum Körper
nicht im geringsten ändert. Auf der
Trage wird der Kopf des Verletzten
durch Umpolsterung in der bisherigen
Lage fixiert.
Eine Lagerung und Fixierung auf
der Vakuum-Matratze leistet hier beste
Ruhigstellung.
Während der vorsichtigen Fahrt ins
Krankenhaus achtet ein begleitender
Helfer darauf, daß der Kopf nicht be-
wegt wird.
3.7.3.3 Brust- und Lendenwirbelbrü-
che äußern sich durch Rückenschmer-
zen im Bereich der Bruchstelle. Der
Verletzte kann sich nicht aufrichten.
Eine Mitbeschädigung des Rücken-
markes liegt vor, wenn der Verletzte
die Beine nicht mehr bewegen kann
oder wenn Stuhl und Urin unwillkür-
lich abgehen.
Erste Hilfe: Der Verletzte wird auf
einer glatten, harten Unterlage in Rük-
kenlage gelagert. Die Nacken- und
Lendengegend wird durch flache Un-
terlagen gepolstert. Seitenlage wird
nur angewandt, wenn gleichzeitig Er-
brechen oder Blutungen aus dem Mund
vorliegen. Besteht Verdacht auf
Wirbelsäulenverletzungen beim Auf-
finden eines Verletzten in Bauchlage,
bleibt die Bauchlage erhalten. Den
Verletzten in diesem Fall nicht umdre-
hen. Der Verletzte wird vorsichtig
durch wenigstens drei Helfer »steif wie
ein Brett« auf eine harte Trage gelegt.
Auch hier ist es günstig, wenn eine
Vakuum-Matratze zur Verfügung
steht.
Der Transport im Krankenwagen
soll vorsichtig und langsam durchge-
führt werden.
3.7.3.4 Steißbeinbrüche gehen mit
starken Schmerzen im Gesäß einher.
Auch hier werden Wirbelsäulen- und
Beinbewegungen vom Verletzten ge-
mieden.
Erste Hilfe: Es erfolgt vorsichtiger,
liegender Transport ins Krankenhaus.
Knochenbrüche
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Verletzungen des Bewegungsapparates
3.7.3.5 Beckenbrüche werden durch
größere Gewalteinwirkungen hervor-
gerufen. Meist besteht ein schwerer
Verletzungszustand mit Schmerzen im
Unterbauch, und es entwickelt sich ein
Schock. Entleert der Verletzte blutigen
Urin, muß eine gleichzeitige Harnröh-
ren- oder Harnblasenverletzung ange-
nommen werden.
Erste Hilfe: Der Verletzte wird vor-
sichtig auf eine Trage gelegt, unter die
Kniekehlen schiebt man ein Polster,
um die Muskelansätze am Becken zu
entspannen. Die Beine kann man lok-
ker so zusammenbinden, daß die Knie
nicht nach außen kippen.
Bei Lagerung auf einer Vakuum-
Matratze läßt sich die beste schmerz-
freie Lagerung erreichen.
3.7.3.6 Rippenbrüche werden durch
grobe Gewalteinwirkung auf den
Brustkorb verursacht. Es kommt zu
heftigen Schmerzen beim Atmen und
zu Atemnot. Spießen Rippenbrüche die
Lunge an, tritt hellroter, schaumiger
Auswurf auf, oder die Lunge sinkt
sogar zusammen.
Erste Hilfe: Man lagert den Verletz-
ten mit erhöhtem Oberkörper und öff-
net beengende Kleidung. Der Transport
ins Krankenhaus wird vorsichtig
vorgenommen.
3.7.3.7 Der Schlüsselbeinbruch ent-
steht durch direkte Gewalteinwirkung
auf das Schlüsselbein oder durch Sturz
auf den vorgestreckten Arm. Meist be-
steht eine mehr oder weniger deutliche
Stufenbildung mit Schmerzhaftigkeit
am Schlüsselbein. Der betreffende zu-
gehörige Arm kann nicht kraftvoll ge-
hoben werden.
Erste Hilfe: Die Ruhigstellung er-
folgt durch ein Armtragetuch oder eine
große Trageschlinge, die um den Hals
und das Handgelenk der betroffenen
Seite geführt wird. Dabei wird der
Oberarm an den Oberkörper angelegt
und der Ellbogen rechtwinklig gebeugt
gehalten.
3.7.3.8
Schultergelenkbrüche und
Oberarmbrüche bedingen oft neben
der Gebrauchsunfähigkeit eine wink-
lige Abknickung des Oberarms. Der
Verletzte hält den gebrochenen Arm
ängstlich fest und vermeidet jede
Armbewegung.
Erste Hilfe: Die Ruhigstellung des
gebrochenen Armes wird durch eine
große Arm trageschlinge bzw. durch
ein Dreiecktuch vorgenommen (Abb.
3.7-1-4). Falls vorhanden, legt man
eine Schiene von der Schulter bis zu
den Fingerspitzen bei rechtwinklig
gebeugtem Ellbogen an. Diese Schiene
wird mit einer Binde oder mit einigen
»Krawatten« befestigt (Abb. 3.7-5).
Steht ein längerer Transport bevor,
Abb. 3.7-1 Armtrageschlinge.
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Abb. 3.7-3
Abb. 3.7-4
wird der Oberarm zusätzlich am Brust-
korb angewickelt (Abb. 3.7-6).
3.7.3.9 Der Ellbogenbruch geht mit
Schmerz und Schwellung im Bereich
des Ellbogengelenkes einher. Der
Verletzte vermeidet ängstlich jede Be-
wegung im Ellbogengelenk.
Erste Hilfe: Die Ruhigstellung er-
folgt wie beim Oberarmbruch.
3.7.3.10 Unterarmbruch bedeutet im
eigentlichen medizinischen Sinn, daß
beide Unterarmknochen gebrochen
sind. In der Ersten Hilfe bezeichnet
man jedoch jeden Knochenbruch zwi-
schen Ellbogen- und Handgelenk als
Unterarmbruch, auch wenn nur einer
der beiden Knochen gebrochen ist. Die
Unterarmbruch-Stelle zeigt meistens
einen deutlichen Knick und eine stär-
kere Anschwellung. Der Arm wird ru-
higgehalten und jede Bewegung ver-
mieden.
Knochenbrüche
Abb. 3.7-2-4 Anlegen eines
Dreiecktuches als Armtragetuch.
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Verletzungen des Bewegungsapparates
Armschiene und Armtrage-
Abb. 3.7-6 Armschiene, Armtragesc
und Fixierung des Oberarmes am Brustk
Erste Hilfe: Die Ruhigstellung er-
folgt durch eine Schiene von der Schulter
bis zu den Fingerspitzen. Den Un-
terarm lagert man auf der Schiene so,
daß die Hohlhand bei rechtwinklig ge-
beugtem Ellbogen zur Brust zeigt. Die
Schiene wird locker angewickelt oder
durch »Krawatten« befestigt. Schließ-
lich wird eine Armtrageschlinge ange-
legt.
3.7.3.11 Handgelenksnahe Brüche
zeichnen sich oft durch eine bajonett-
artige Knickstellung und starke
Schwellung im Bereich des Handge-
lenks aus. Der Verletzte hält seinen
gebrochenen Gliedmaßenabschnitt
meistens fest und vermeidet Hand - und
Fingerbewegungen.
Erste Hilfe: Man legt eine Schiene
vom Ellbogen bis etwas über die Fin-
gerspitzen an, die Schiene wird fest ge-
wickelt und der im Ellbogen recht-
winklig gebeugte Unterarm durch eine
Armtrageschlinge oder durch einen
Abb. 3.7-7 Ruhigstellung des Unter durch
Schiene und Tragevorrichtung mit eines
hochgesteckten Jackenzipfels.
Abb. 3.7-5
schlinge.
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hochgesteckten Jackenzipfel gehalten
(Abb. 3.7-7).
3.7.3.12 Mittelhand- und Fingerbrü-
che sind an der abnormen Stellung im
Bereich des gebrochenen Knochens
und an der Schwellung erkennbar. Der
Verunfallte hält die verletzte Hand mit
der gesunden fest und vermeidet Hand-
und Fingerbewegungen auf der
verletzten Seite.
Erste Hilfe: Die Ruhigstellung er-
folgt durch eine Schiene, die von den
Fingerspitzen bis zum Ellbogen reicht,
oder durch einen einfachen Handoder
Fingerverband. Die Schiene wird
zusätzlich durch eine Armtrageschlinge
oder den hochgesteckten Jak-kenzipfel
oder durch ein Dreiecktuch gehalten. -
Im Notfall genügen ein Handverband
und ein Tragetuch. -Einzelne Finger
werden im Rahmen der Ersten Hilfe
nicht geschient.
3.7.3.13 Der Oberschenkelhalsbruch
tritt häufig bei alten Menschen auf, die
aus geringfügiger Ursache stürzen. Nach
dem Sturz bleibt der Fuß der verletzten
Seite auffallend nach außen gekippt.
Dem Verunglückten ist es unmöglich,
auf dem schmerzhaften Bein zu stehen.
Häufig wird über starke ausstrahlende
Schmerzen in das Kniegelenk der
betroffenen Seite geklagt.
Erste Hilfe: Man lagert die verun-
glückte Person flach auf den Rücken
und achtet darauf, daß durch Polste-
rung seitlich neben dem Fuß während
des Transportes möglichst wenig
schmerzhafte Bewegungen des Beines
verursacht werden.
3.7.3.14 Oberschenkelbrüche erkennt
man an den starken Formveränderungen
durch auffallende Verkürzung,
Abknickung oder Verdrehung des
Oberschenkels bzw. des Beines
Abb. 3.7-8a-c Schienung eines Oberschenkel- oder Hüftgelenkbruches.
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Verletzungen des Bewegungsapparates
Abb. 3.7-8d Schienung des verletzten Beines am
gesunden Bein. Polsterung der Knöchel und
Oberschenkelknorren.
und an der vollkommenen Gebrauchs-
unfähigkeit.
Erste Hilfe: Unter mäßigem Zug am
verletzten Bein bringt man den Ver-
letzten auf eine Trage, als Notbehelf
erfolgt eine Ruhigstellung möglichst
mit 3 Schienen aus nicht biegsamem
Material (Abb. 3.7-8a-c).
Die erste Schiene reicht von der Ze-
henspitze oder Hacke bis zum Gesäß.
Die zweite Schiene wird vom Fuß-
außenrand bis zur Achselhöhle anue-
legt, die dritte Schiene verläuft \ o m
Fußinnenrand bis zum Damm. Voi ste-
hende Knochenabschnitte wie die
Knöchel und Oberschenkelknorren
sowie der Beckenkamm werden vorher
gepolstert. Die Schienen werden mit 7
Krawatten befestigt, wobei die Knoten
seitlich auf der Schiene liegen. Steht
kein Schienungsmaterial zur Verfü-
gung, werden beide Beine zusammen-
gebunden, nachdem zuvor die gegen-
einander gerichteten Knöchel und
Oberschenkelknorren gepolstert wur-
den (Abb. 3.7-8d).
3.7.3.15 Kniegelenkbrüche werden
durch den Ersthelfer wie ein Ober-
schenkelbruch versorgt. Am Unfallort
ist es meist nicht erkennbar, ob ein
Kniescheibenbruch, Kniebänderriß,
Meniskusriß oder ein Knochenbruch
vorliegt. Deshalb wird das Kniegelenk
in der vorgefundenen Haltung ruhig-
gestellt. Besteht keine auffällig ab-
norme Haltung, erfolgt die Schienung
wie beim Oberschenkelbruch.
3.7.3.16 Der Unterschenkelbruch
weist Formveränderungen durch
Schwellung, Knickbildung oder unna-
türliche Haltung des körperfernen
Gliedmaßenabschnittes auf. Es beste-
hen starker Schmerz und völliges Be-
wegungsunvermögen, oft umklammert
der Verletzte mit beiden Händen den
gebrochenen Unterschenkel.
Erste Hilfe: Der gebrochene Unter-
schenkel wird durch eine aufblasbare
Schiene, durch Drahtleiter- oder Be-
helfsschienen ruhiggestellt. Wenn
möglich, legt man 2 Schienen an, die
erste von den Zehenspitzen bis zum
Gesäß, die zweite vom Fußaußenrand
bis zur Hüftgegend.
Die Schienen oder Behelfsschienen
werden mit 4-5 Krawatten o. ä. befe-
stigt. Die Knoten sollen seitlich auf der
Schiene liegen (Abb. 3.7-9a u. b).
3.7.3.17 Knöchelbrüche weisen eine
sehr starke Schwellung im Bereich der
Knöchel auf. Am Unfallort ist oft nicht
zu unterscheiden, ob nur eine Verstau-
chung, Verrenkung oder ein Bruch
Polster
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Abb. 3.7-9a und b Unterschenkelschienung.
Abb. 3.7-10 Ruhigstellung der Knöchelgegend mit Hilfe einer gerollten Decke.
vorliegt. Meist liegt eine Kombination
von Verrenkung und Bruch vor. Des-
halb sollte der Ersthelfer immer einen
Bruch annehmen und entsprechend
handeln.
Erste Hilfe: Das Schuh werk wird
geöffnet, gelockert, evtl. ausgezogen.
Die Ruhigstellung erfolgt auf einer
Schiene, die von den Zehenspitzen bis
zur Kniekehle reicht.
Wenn möglich, sind noch seitlich
Schienen von der Fußsohle bis hand-
breit unter die Kniekehle anzulegen.
Auch hier haben sich die aufblasbaren
Plastikschienen sehr gut bewährt.
Wenn nichts anderes vorhanden ist,
genügt auch eine festgerollte Decke,
die U-förmig um den Fuß und die
3.8 Hitzeschäden
Verbrennungen werden durch Einwir-
kung von Feuer, von heißen oder glü-
henden Gegenständen, durch heiße
Flüssigkeit oder Dampf oder durch
Strahlung (Sonnenlicht, ultraviolettes
Licht) hervorgerufen.
Je nach der Tiefe der Verbrennung
werden unterschieden:
Knöchel gelegt und fixiert wird (Abb.
3.7-10).
3.7.3.18 Fuß- und Zehenbrüche ver-
ursachen starke Schmerzen beim Geh-
versuch. Im Bereich der Bruchstelle
besteht eine Schwellung.
Erste Hilfe: Wenn möglich, sollte
der Schuh als Schienung belassen wer-
den. Liegen allerdings gleichzeitig
Wunden oder sehr starke Schwellun-
gen vor, wird der Schuh entfernt und
ein Fuß- oder Zehenverband angelegt,
oder der Fuß wird auf einer rechtwinklig
gebogenen Schiene ruhiggestellt. Die
Schiene wird mit 3-4 Krawatten oder
ähnlichem Material am Unterschenkel
und Fuß fixiert.
Verbrennungen 1. Grades
- Hautrötung
Verbrennungen 2. Grades
- Hautrötung mit Blasenbildung
Verbrennungen 3. Grades
- Tiefgehende Zerstörung, Verko-
chung, Verkohlung des Gewebes.
Knochenbrüche
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3.8.1 Verbrennungen 1. Grades
Das beste Beispiel für eine Verbren-
nung 1. Grades ist der Sonnenbrand. Es
kommt zu einer schmerzhaften
Hautrötung, die unter Abschälen der
Haut nach 8-10 Tagen abheilt. -
Großflächige Verbrennungen 1. Grades
stören das Allgemeinbefinden und
bedingen starke Schmerzen.
Erste Hilfe: Eine geringfügige Aus-
dehnung einer Verbrennung 1. Grades
braucht keine besondere Erste Hilfe.
Man kann die schmerzhafte Haut ein-
pudern oder mit entzündungshem-
menden Salben einreiben (Ausnahme
von der Regel des Behandlungsverbo-
tes!). Gegebenenfalls soll ein Arzt zu
Rate gezogen werden.
3.8.2 Verbrennungen 2. Grades
Bei der Verbrennung 2. Grades
kommt es innerhalb von 15-20 Minu-
ten nach Einwirkung der Hitzeschädi-
gung zur Blasenbildung, die zunächst
nicht überall gleichmäßig in den zweit-
gradig verbrannten Abschnitten auf-
zutreten braucht.
Erste Hilfe: Auf die verbrannten
Körperabschnitte wird ein trockener
steriler Verband aufgelegt. Notfalls
genügen frisch gewaschene und gebü-
gelte Hand- oder Bett-Tücher. Der
Verband wird sehr locker angelegt.
Auf keinen Fall werden die Brandbla-
sen eröffnet, sie bleiben unberührt. Es
ist streng verboten, Puder, öl, Salben
oder Mehl oder sonstige Hausmittel
auf die verbrannten Körperabschnitte
zu bringen. Die Behandlung hat durch
den Arzt stattzufinden.
3.8.3 Verbrennungen 3. Grades
Hier liegt ein schwerer, meist flächen-
hafter Verletzungszustand vor. Flä-
chenhafte Verbrennungen entstehen,
wenn die Kleider eines Menschen
brennen oder eine leicht entzündliche
Flüssigkeit, mit der ein Mensch über-
gössen ist (z. B. Benzin u. ä.), in Brand
gerät. Menschen, deren Haare oder
Kleider brennen, laufen meist schrei-
end davon.
3.8.4 Erste Hilfe: Den Brennenden
aufhalten, zu Boden werfen und rollen,
die brennenden Kleidungsstücke soll
man, wenn möglich, herunterreißen.
Die Flammen werden durch Abdecken
mit einem Teppich oder mit einer
Decke erstickt (Wolldecke, kein Che-
miefasergewebe!) oder mit Wasser ge-
löscht. Feuerlöscher dürfen im allge-
meinen nicht auf brennende Menschen
gerichtet werden.
Es sei denn, der Ersthelfer über-
zeugt sich davon, daß er mit Sicherheit
einen Pulver-Löscher oder K-Löscher
vor sich hat. Wenn durch den Einsatz
dieser Feuerlöscher ein Mensch von
der Gefahr des Verbrennens gerettet
wurde, so stehen möglich werdende
Nebenwirkungen auf den menschli-
chen Organismus in keinem Verhältnis
zur erfolgreichen Lebensrettung. Al-
lerdings dürfen Pulver-Feuerlöscher
nicht aufs Gesicht gerichtet werden.
Nach der Benutzung eines K-Lö-
schers muß gut gelüftet werden, da
sonst eine Vergiftung durch Kohlen-
dioxydeinatmung möglich ist.
Verbrannte Kleidungsreste werden
notfalls ausgeschnitten und von der
Haut entfernt. Man konnte nachwei-
sen, daß es durch diese Maßnahme ge-
lingt, die Brandtemperatur in der Haut
schneller zu senken und damit die Hit-
zezerstörung des Gewebes so rasch wie
möglich zu beenden.
Auf der Haut klebende, vor allem
Kunststoff-Kleidung wird nicht ent-
fernt. Auch öle, Fette, Teer, Bitumen
oder Asphalt werden, wenn sie heiß
oder brennend unmittelbar auf die
Haut gelangt sind, nicht entfernt.
Hitzeschäden
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Erste Hilfe bei Verbrennungen
Wenn man die verbrannte Kleidung
entfernt hat, empfiehlt es sich, den ver-
brannten Körperabschnitt zur Abküh-
lung mit reichlich kaltem, sauberem
Wasser 10-15 Minuten lang zu über-
gießen. Diese Maßnahme sollte inner-
halb der ersten 30 Minuten nach der
Verbrennung einsetzen.
Wenn sofort nach der Verbrennung
mit der Abkühlung begonnen werden
kann, kann diese Behandlung auch bei
großflächigen Verbrennungen durch-
geführt werden. Danach werden die
Brandwunden mit einem keimfreien
Verband bedeckt.
Durch das Übergießen der ver-
brannten Körperpartien mit kaltem
Wasser läßt sich schnell eine Schmerz-
linderung herbeiführen. Außerdem
werden gefährliche sekundäre Schä-
den, die bei jeder Verbrennung auftre-
ten, aufgehalten.
Der weiteren Freisetzung von Gift-
stoffen aus dem verbrannten Gewebe
(»Nachbrennen«), der weiter andau-
ernden Zellzerstörung, der Schwel-
lungsneigung und Einschränkung der
Blutversorgung des geschädigten Ge-
websbezirkes wird Einhalt geboten.
Außerdem verzögert und verkürzt
diese Kaltwasser-Übergießung das
Schockstadium; sie verhindert weitge-
hend die Umwandlung einer zweitgra-
digen in eine drittgradige Brandwunde,
und sie hat auf die Wundheilung, In-
fektionsgefährdung und Sterberate ei-
nen günstigen Einfluß.
Der Verbrannte wird mit Brand-
wunden-Verbandtüchern oder mit
sauberen Hand- oder Bett-Tüchern
ohne jeglichen Zusatz von Puder oder
Salben bedeckt. Schnellster, schonender
Transport in eine Klinik ist notwendig.
Ist kein keimfreies Verbandmaterial
oder keimarmes Behelfsverband-
Material vorhanden, muß die
Brandwunde offen bleiben.
Eine großflächige Verbrennung wird
immer von einer gefährlichen
Verbrennungskrankheit begleitet.
Darunter faßt man alle durch die Ver-
brennung entstehenden Einwirkungen
auf den Organismus zusammen.
Die Schwere der Verbrennungs-
krankheit steigt mit der Größe der
Verbrennungsfläche. Deshalb hat man
zur Abschätzung der Ausdehnung einer
Verbrennung die sog. Neunerregel
aufgestellt, mit der die verbrannte Flä-
che in Prozent der Körperoberfläche
abgeschätzt wird (Abb. 3.8-1).
Eine vereinfachte Möglichkeit zur
Abschätzung der Verbrennungsfläche
geht davon aus, daß die gesamte
Handinnenfläche eines Menschen etwa
l % seiner Körperoberfläche ausmacht.
Das bedeutet, daß man sich die
Handinnenfläche des Verbrannten so
Kopf 9%
Hals 1%
Jedes Bem
Abb. 3.8-1 Neuner-Regel.
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oft auf dessen verbrannte Hautab-
schnitte gelegt denkt, bis diese ganz
bedeckt wären. Paßt also die Handin-
nenflache eines Verbrannten 15mal
auf dessen verbrannte Haut, so liegt
eine Verbrennungsfläche von 15 % vor.
Bei jeder ausgedehnten Verbren-
nung, beim Erwachsenen ab 15% der
Körperoberfläche, bei Kindern ab 10%
der Körperoberfläche, kommt es
infolge von Flüssigkeitsverschiebungen
und Flüssigkeitsverlust durch die
Brandblasen zu einem lebensgefährli-
chen Schockzustand. Um diese lebens-
bedrohliche Verschlimmerung der lo-
kalen Schädigung aufzuhalten, darf der
gut ausgebildete Laienhelfer folgende
Maßnahme durchführen, wenn bei
großflächigen Verbrennungen voraus-
zusehen ist, daß ärztliche Hilfe für in-
travenöse Flüssigkeitszufuhr am Un-
fallort nicht zu erreichen ist und daß bis
zur Aufnahme in eine Klinik mehr als
5 Minuten vergehen:
Vor dem Eintritt des Schocks wer-
den Flüssigkeiten, die durch den Mund
aufgenommen werden, schnell über
den Dünndarm aufgesaugt. Sie wirken
sich deshalb als Schockvorbeugung
günstig aus.
Man versetzt l Liter Flüssigkeit mit
einem Teelöffel Kochsalz (ca. 3
Gramm) und gibt dem Verbren-
nungsverletzten 500-700-1000 cm
3
=
ml dieser schwachen Salzlösung zu
trinken. Infolge der Flüssigkeitsver-
luste und -Verschiebungen klagt der
Verbrannte zunehmend über Durst.
Tee oder Wasser allein, d. h. ohne Salz,
darf man wegen der Gefahr einer
Überflutung des Blutes mit salzlosem
Wasser (Wasservergiftung) nicht ge-
ben.
Eine Flüssigkeitszufuhr durch den
Mund ist natürlich nicht erlaubt, wenn
zusätzliche Verletzungen im Magen-
Darm-Bereich angenommen werden
müssen oder wenn der Verletzte in-
folge eines bereits eingetretenen
Schocks bewußtlos ist oder erbricht.
Ärztliche Hilfe am Unfallort bei
ausgedehnten Verbrennungen ist
wünschenswert. Durch intravenöse
Schock- und Schmerzbekämpfung
kann die gefährliche Verbrennungs-
krankheit aufgeschoben werden. Da-
nach soll schneller, vorsichtiger Trans-
port ins Krankenhaus erfolgen, um so
rasch wie möglich eine gezielte Inten-
sivbehandlung beginnen zu können.
3.8.5 Der Sonnenstich tritt ein, wenn
längere Zeit Sonnenstrahlen auf den
unbedeckten Kopf und Nacken ein-
wirken. Es kommt durch lokale Über-
wärmung zur Reizung der Hirnhäute
mit Kopfschmerzen, Schwindel und
Nackensteifigkeit. Der Betroffene kann
bewußtlos werden.
Erste Hilfe: Die Maßnahmen der
Ersten Hilfe werden wie beim Hitz-
schlag durchgeführt, besonders sind
aber Kopf, Stirn und Nacken zu küh-
len.
3.8.6 Hitzeerschöpfung
Wenn bei großer Hitze durch Schweiß
reichlich Wasser und Kochsalz verloren
werden und gleichzeitig körperlich
gearbeitet und ungeeignete Kleidung
getragen wird, kann es leicht zur Hit-
zeerschöpfung kommen.
Die Anzeichen sind hochgradige
Schwäche mit auffallender Blässe,
Frösteln mit kaltem Schweißausbruch,
schneller und schwacher Puls. Die
Körpertemperatur ist regelrecht.
Ohne Hilfe entwickelt sich bald eine
Bewußtlosigkeit.
Erste Hilfe: Der an Hitzeerschöp-
fung Leidende wird im Schatten gela-
gert und von zu enger Kleidung befreit.
Bei Anzeichen von Frösteln deckt man
den Betroffenen zu und bringt ihn in
Hitzeschäden
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Erste Hilfe bei Erfrierungen
Seitenlagerung. Ist das Bewußtsein
ungestört, gibt man zum Ersatz der
Flüssigkeit und der Kochsalzverluste
salziges Wasser zu trinken. Dabei ver-
rührt man l Teelöffel Salz auf l Liter
Wasser. Bei Bewußtlosigkeit muß die
Zufuhr von salzigem Wasser natürlich
unterbleiben. Bei Atemstillstand wird
sofort mit der Atemspende begonnen. -
Es ist darauf zu achten, daß nach Er-
holung unbedingt erneute körperliche
Anstrengungen vermieden werden.
3.8.7 Der Hitzschlag entspricht einem
allgemeinen Hitzeschaden. Ist die Luft
stark mit Feuchtigkeit gesättigt und
bestehen nur geringe Luftbewegungen
bei gleichzeitig hoher Umgebungstem-
peratur, kann der Organismus keine
Wärme mehr abgeben. Diese Wärme-
abgabe erfolgt sonst durch Schweiß-
verdunstung und Abstrahlung.
Infolge der Erhöhung der Körper-
temperatur bis auf 40°-43° Celsius
treten Hirnschwellung und Bewußtlo-
sigkeit auf. Der Kopf ist hochrot, die
Haut trocken und heiß.
Wird diese plötzlich grau-blau, wird
das Gesicht blaß und der Puls kaum
fühlbar, besteht ein Schock mit Le-
bensgefahr.
Erste Hilfe: Man bringt den am
Hitzschlag Leidenden in den Schatten,
lagert Kopf und Oberkörper hoch, dreht
einen Bewußtlosen in Seitenlage,
entfernt die Kleidung soweit wie mög-
lich und versucht, durch Luftfächeln
und durch Besprengen mit Wasser eine
Abkühlung herbeizuführen. Bei
Atemstillstand wird unverzüglich mit
der Atemspende begonnen. - Nach der
Wiederkehr des Bewußtseins muß man
weiteres Liegen erzwingen. Die Kör-
pertemperatur wird fortlaufend rektal
gemessen. Wegen der Möglichkeit des
Erbrechens ist Vorsicht beim Trinken
geboten, man sollte nur gekühlte Flüs-
sigkeiten in kleinen Schlucken reichen. -
Vorsichtiger Transport in Seitenlage
zur Vorstellung beim Arzt ist ratsam.
3.9 Kälteschäden
Kälteschäden sind dadurch bedingt,
daß durch Entzug von Wärme lokale
(Erfrierungen) oder allgemeine (Un-
terkühlung) Wirkungen auftreten.
3.9.1 Erfrierungen 1. Grades zeigen
sich in einer vorübergehenden Rötung
und Schwellung der Haut mit
Schmerzempfindung.
Erste Hilfe: Bei der Erfrierung 1.
Grades empfiehlt es sich, den be-
troffenen Körperabschnitt z. B. im
warmen Wasser zu erwärmen.
3.9.2 Erfrierungen 2. Grades färben
die Haut blau-rot. Es kommt zu starker
Schwellung mit Blasenbildung und
heftigen Schmerzen.
Erste Hilfe: Diese veränderten Kör-
perabschnitte werden mit einer sterilen
Bedeckung versehen, gepolstert und,
wenn nötig, geschient. Nach dem
Transport ins Krankenhaus wird dort
die weitere Behandlung übernommen.
3.9.3 Erfrierungen 3. Grades zeichnen
sich durch zunehmende Blau- und
Schwarzverfärbung der befallenen
Körperabschnitte aus, die Farbände-
rung ist Ausdruck des eingetretenen
Gewebetodes. Es besteht Gefühllosig-
keit der abgefrorenen Körperteile.
3.9.4 Erste Hilfe: Es wird ein steriler
Verband aufgelegt und ein schneller
Transport ins Krankenhaus veranlaßt.
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Eigene Wiedererwärmungsversuche am
Unfallort oder zu Hause sollten un-
terbleiben. Sie sind nur in Notfällen, in
denen erfahrene ärztliche Hilfe nicht zu
erreichen ist, durchzuführen.
Es gelten folgende Grundsätze: Zu-
nächst muß der gesamte Körper rasch
erwärmt werden. Dazu werden kräf-
tige Bewegungsübungen soweit wie
möglich durchgeführt oder vorge-
wärmte Decken, Wärmflaschen oder
ein heißes Bad vorbereitet. Die erfro-
renen Extremitätenabschnitte werden
dabei kalt gehalten, d. h. außerhalb des
Bades oder der anderen Erwärmungs-
maßnahmen.
Nach der Erwärmung des Körpers
werden die erfrorenen Gliedmaßenab-
schnitte langsam durch heiße, feuchte
Umschläge, die millimeterweise lang-
sam in Richtung auf das Gliedmaßen-
ende weitergeschoben werden, aufge-
taut. Die Wiedererwärmung in dieser
Art dauert oft viele Stunden.
Ist es nicht möglich, in der beschrie-
benen Weise infolge besonderer Um-
stände (weit abseits gelegene Berg-
hütte u. ä.) vorzugehen, so muß als
Notbehelf möglichst schnell der ge-
samte Körper wiedererwärmt werden.
Die einsetzende Blutzirkulation muß
dann das erfrorene Gewebe, soweit es
noch möglich ist, wieder aufwärmen.
Verboten sind das Reiben der erfrore-
nen Gliedmaßenabschnitte mit Schnee
oder das alleinige sofortige rasche ört-
liche Auftauen in heißem Wasser oder
am Feuer, ohne für eine Gesamterwär-
mung des Körpers zu sorgen.
3.9.5 Die Unterkühlung des gesamten
Körpers wird durch Absinken der
Körpertemperatur unter normale Werte
hervorgerufen. Dieser Zustand ist
äußerst gefährlich und kann durch
feuchte Kälte und Windabkühlung be-
reits bei Temperaturen über dem Null-
punkt herbeigeführt werden. Wasser
entzieht dem Körper die Wärme ca.
25mal schneller als die Luft. So kommt
es insbesondere bei Seenotunfällen
besonders schnell zu Unterkühlungen.
Bei einer Wassertemperatur von 5°
Celsius überlebt ein Mensch nur ca.
1V2 Stunden. Auch intensive
Schwimmbewegungen, bei denen über
die Muskelarbeit Wärme erzeugt wird,
können die Auskühlung nicht verzö-
gern, im Gegenteil, die Auskühlung
wird beschleunigt. Bei der Muskelar-
beit wird nämlich gleichzeitig die Haut
stärker durchblutet und damit die
Wärmeabgabe noch vergrößert. Daraus
ergibt sich die Tatsache, daß beim
Sprung ins kalte Wasser möglichst
dicke Bekleidungsstücke übergezogen
werden sollen, wodurch sich die Über-
lebenschancen beträchtlich erhöhen.
Bei der Unterkühlung kommt es zu-
nächst zu Kälteschmerzen, dann zu ei-
ner zunehmenden Kältestarre der
Muskulatur mit Empfindungslosigkeit.
Allmählich wird der Unterkühlte teil-
nahmslos, und die fortschreitende Un-
terkühlung bedingt eine unüberwindli-
che Schlafsucht. Puls und Atmung
verlangsamen sich, schließlich wird der
Unterkühlte bewußtlos. Diesen Zu-
stand nach der Bergung aus Schnee-
massen oder aus kaltem Wasser be-
zeichnet man vielfach auch als Schein-
tod. Sinkt die Körpertemperatur unter
27-25° Celsius ab, tritt der Tod durch
Herz- und Atemstillstand ein.
3.9.6 Erste Hilfe: Unterkühlte müssen
grundsätzlich möglichst rasch wie-
dererwärmt werden, das sollte, wenn
möglich, unter Aufsicht eines Arztes
stattfinden. Durch ein heißes Vollbad
von 42° und eine warme Traubenzuk-
ker-Infusion wird die Körpertemperatur
angehoben. Die Aufsicht durch einen
Arzt ist deshalb nötig, weil es beim
Kälteschäden
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Erste Hilfe bei Unterkühlung
Wiedererwärmen zu einem plötzlichen
Kreislaufversagen kommen kann.
Ist ein Arzt nicht erreichbar, läßt
man zunächst die Gliedmaßen des Un-
terkühlten aus der Badewanne heraus
und erwärmt nur den Rumpf.
Dann werden die einzelnen Glied-
maßen nacheinander ins Wasser ge-
bracht. Wenn die angeführten Maß-
nahmen nicht durchführbar sind, muß
im Notfall der Unterkühlte auf jeden
Fall ausgezogen und mit neuer, trocke-
ner Kleidung versehen werden. Liegt
die Körpertemperatur noch über 35°
Celsius, kann man den Unterkühlten in
einem (z. B. mit Wärmflaschen) vor-
gewärmten Bett rasch aufwärmen und
muß ihn dabei ständig beobachten.
Atem- und Kreislaufstörungen sind
möglich. Bei Atem- oder Herzstillstand
werden Wiederbelebungsversuche
sofort begonnen. Nach der Rückkehr
des Bewußtseins wird warmer, stark
gesüßter Tee, niemals Alkohol
verabreicht. Anschließend sollte ärzt-
liche Behandlung erfolgen.
Der sog. Bergungstod Unterkühlter
tritt dann ein, wenn bei ungenügenden
Anwärmversuchen oder bei selbsttäti-
ger Fortbewegung die Haut- und
Gliedmaßendurchblutung so weit in
Gang kommt, daß kaltes Blut von der
Körperoberfläche in das Körperinnere
gelangt. Dadurch wird nun der Kör-
perkern rasch abgekühlt, und Tod durch
Atem- und Herzstillstand ist möglich.
Als Eigenhilfe versucht der Körper
nämlich solange wie möglich die Kern-
temperatur durch Ausschaltung der
peripheren Blutzirkulation hochzuhal-
ten. Wenn man nun den Unterkühlten
anwärmt, muß das so kräftig erfolgen,
daß das zum Körperinnern fließende
Blut bereits aufgewärmt ist, also nicht
Kälte, sondern Wärme mitbringt. Diese
Forderung läßt sich am besten durch
ein heißes Vollbad unter ärztlicher
Aufsicht erfüllen. Ist dies nicht
möglich, so sollte ein rascher Transport
in kaltem Transportmittel an einen Ort
mit entsprechender Bademöglichkeit
durchgeführt werden.
Deshalb sind unvollkommene An-
wärmversuche oder selbsttätige Fort-
bewegung des Unterkühlten auf jeden
Fall zu unterlassen. Unterkühlte müs-
sen transportiert werden, damit sie
nicht, wie oben beschrieben, den aku-
ten Bergungstod erleiden.
3.10 Chemische Verletzungen
Durch Einwirkungen von Säuren,
Laugen oder anderen chemischen Mit-
teln auf Haut, Schleimhaut oder tiefere
Gewebe des Körpers entstehen Verät-
zungen.
Erste Hilfe: Verätzungen der Haut
und Augen werden sofort und minu-
tenlang mit reichlich sauberem Wasser
abgespült. Am Auge muß man dabei
das Ober- und Unterlid abheben, um
durch langes Spülen alle Chemikalien-
reste entfernen zu können. Dabei darf
die abfließende Spülflüssigkeit nicht
Abb. 3.10-1 Augenspülung bei Verätzungen.
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Verletzungen und Schädigungen durch den elektrischen Strom
mit dem unverletzten Auge in Berüh-
rung kommen (Abb. 3.10-1). - Che-
mikaliendurchtränkte Kleidung wird
entfernt. Dann legt man einen trief-
nassen, keimfreien Verband auf die
geschädigten Hautabschnitte und bringt
den Verletzten sofort zum Arzt oder in
die Klinik.
Bei Verätzungen des Verdauungs-
kanals mit Säuren gibt man reichlich
Wasser oder Milch zu trinken. Wenn
vorhanden, läßt man eine Aufschwem-
mung von gebrannter Magnesia trin-
ken.
Bei Verätzungen des Verdauungs-
kanals mit Laugen soll Wasser, Milch
oder stark verdünnter Speiseessig zu
trinken gegeben werden. Erbrechen
soll möglichst nicht herbeigeführt wer-
den, da die schwer veränderten und
zerstörten Schleimhäute der Speise-
röhre und des Magens durch das
Erbrechen aufgerissen werden könn-
ten.
Man sollte keine Zeit mit der Her-
stellung neutralisierender Flüssigkeiten
verlieren, am schnellsten steht Wasser
zum Trinken zur Verfügung. Damit
werden die schädlichen Chemi-kalien
verdünnt.
Alle Verätzungsverletzten müssen
umgehend und dringend ins Kranken-
haus gebracht werden. Der umsichtige
Ersthelfer gibt die Reste des chemi-
schen Mittels zur Untersuchung ins
Krankenhaus mit, damit dort gegebe-
nenfalls eine gezielte Behandlung er-
leichtert wird.
3.11 Verletzungen und Schädigungen durch den elektrischen Strom
Die Schwere des Elektroschadens wird
bestimmt durch die Spannung (Nie-
derspannung bis 1000 Volt, Hoch-
spannung über 1000 Volt), durch die
Frequenz (wobei unser Haushaltsstrom
mit 50 Hz besonders gefährlich ist),
durch die Stärke des Stromes und die
Dauer des Stromflusses, sowie durch
den Weg, den der Strom durch den
Körper nimmt, und durch die Leit-
fähigkeit der Umgebung. Wasser leitet
den Strom sehr gut. Deshalb nie in der
Badewanne elektrische Geräte ver-
wenden!
Die Stromeinwirkung kann Herz-
kammerflimmern oder einen Herz-
stillstand mit sofortiger Bewußtlosig-
keit und Atemstillstand verursachen.
Der Strom kann auch Muskel-
krämpfe hervorrufen, die unter ande-
rem bedingen, daß der Betroffene nicht
mehr in der Lage ist, die stromführende
Leitung infolge Muskelkrampfes
loszulassen. Unter Umstän-
den wird der Betroffene aber durch
einen Krampf der großen Körpermus-
keln vom Stromleiter weggeschleudert.
Beim Stromdurchfluß treten auch
lokale oder ausgedehnte elektrische
Verbrennungen auf.
Erste Hilfe: Die Hauptaufgabe des
Ersthelfers besteht bei elektrischen
Unfällen darin, den Verunglückten so
rasch wie möglich aus dem Stromkreis
zu bringen.
3.11.1 Bei Unfällen mit Stromleitungen
bis 250 Volt (Niederspannungs-
Haushaltsstrom) muß man mit der nö-
tigen Vorsicht versuchen, den Strom
auszuschalten (Schalter ausschalten,
Stecker herausziehen, Sicherung her-
ausdrehen) und gegen Wiederein-
schalten abzusichern.
Gelingt das nicht, muß man den
Verunglückten ohne Ausschalten des
Stromes vom Stromleiter wegziehen.
Dazu muß sich der Helfer aber unbe-
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dingt isolieren! Der Helfer stellt sich
auf nicht leitende Gegenstände, wie
Gummi, Glas, trockene Kleidungs-
stücke. Er umwickelt seine Hände mit
trockenem Stoff oder zieht dickere
Gummihandschuhe an, oder schiebt
den Stromleiter mit trockenem, nicht
leitendem Material vom Verunglückten
weg.
Sofort danach beginnt, falls nötig,
ohne Zwischentransport an Ort und
Stelle die Wiederbelebung (s. dort).
3.11.2 Hochspannungsanlagen sind
durch einen roten Blitzpfeil auf einem
Schild mit dem Hinweis: Hochspan-
nung. Vorsicht! Lebensgefahr ge-
kennzeichnet.
Ein Mindest-Sicherheitsabstand von
5 m muß eingehalten werden.
Bei Unfällen durch sog. hochge-
spannten Strom genügt es nicht, sich zu
isolieren oder mit trockenem Material
den Stromleiter wegzuschieben. Der
hochgespannte Strom bleibt trotz Be-
helfsisolierung durch Funkenschlag
oder Flammenbogen für den Helfer le-
bensgefährlich.
Erste Hilfe: Hier muß der Helfer
Polizei oder Feuerwehr benachrichti-
gen zwecks Abschaltung oder Unter-
brechung des Stroms durch Fachleute.
Der Verunglückte darf vor dem Ab-
schalten des Stromes auf keinen Fall
mittelbar oder unmittelbar berührt
werden.
Falls vorauszusehen ist, daß nach
dem Ausschalten des Stromes sich ein
Muskelkrampf löst, kann der Verun-
glückte beim Abschalten des Stromes
abstürzen. Deshalb ist er vorher zu si-
chern, oder es ist für entsprechende
Auffangvorrichtungen zu sorgen.
Beim Bruch einer Hochspannungs-
leitung muß man ca. 10 m Abstand von
der am Boden liegenden Leitung hal-
ten. Durch die Entstehung eines soge-
nannten Spannungstrichters kann der
Helfer Schäden erleiden, wenn er sich
der Stelle nähert, an der die Leitung
den Boden berührt. Deshalb soll die
Rettung eines Verunglückten möglichst
nach Eintreffen von Fachleuten
durchgeführt werden. Eine Rettung
durch Laien wird möglich, wenn man
mit einer trockenen Leine, die von zwei
Helfern aus weitem Abstand gespannt
wird, den Verunglückten aus dem Ge-
fahrenbereich zieht.
Die weiteren Erste-Hilfe-Maßnah-
men berücksichtigen zunächst, falls
notwendig, die Wiederbelebung durch
Atemspende und Herzmassage. Da-
nach werden die Verbrennungen mit
keimarmen Verbandstoffen bedeckt.
Man denke an die Möglichkeit von
Knochenbrüchen und sorge für schnel-
len, schonenden Transport in eine Kli-
nik.
3.11.3 Der Blitzschlag ist ein Hoch-
spannungsunfall. Entweder tritt auf der
Stelle der Tod ein, oder die Getroffenen
kommen ohne wesentlichen Schaden
mit dem Schrecken davon, weil evtl.
nasse Oberbekleidung den Blitz zur
Erde abgeleitet hat.
Bei einem Gewitter mit Blitzschlä-
gen nehme man eine Hockstellung mit
geschlossenen Beinen ein. Stehen, Ge-
hen oder Hinlegen sind gefährlich.
Man vermeide, sich unter einzeln ste-
hende Bäume, Heuschober oder Feld-
scheunen zu stellen. Das Sprichwort
bei Blitz und Donner: Buchen, die
sollst du suchen, entbehrt jeder
Grundlage. Buchen sind wie alle ein-
zeln stehenden Bäume gefährlich.
Auch im dichten Wald soll man sich
hinhocken und sich nicht an Bäume
anlehnen. Bei Gewitter darf man nicht
im Wasser bleiben. Autos sind jedoch
völlig sicher, sie wirken als Faraday-
scher Käfig.
Blitzschlag
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Erste Hilfe: Sollte ausnahmsweise
jemand den Blitzschlag mit sichtbaren
Schäden überleben, so finden sich die
Strommarken, das sind schwärzliche
Verbrennungsstellen, als sogenanntes
Tannenbaummuster auf der Haut.
Wiederbelebungsversuche bei Herz-
3.12 Strahlenschäden
Durch Unglücksfälle in Atomreakto-
ren, beim Umgang mit radioaktiven
Substanzen oder durch Einwirkungen
radioaktiver Strahlung nach Kernwaf-
fenexplosionen treten Strahlenschäden
im menschlichen Körper auf.
Bei Atomexplosionen unterscheidet
man mehrere Gefahren und Schäden:
1. Der Lichtblitz kann zur vorüberge-
henden Blendung, unter bestimmten
Umständen zu bleibenden Au-
genschäden führen.
2. Die Hitzewelle bringt schwerste
Verbrennungen mit sich und ist nach
den bisherigen Atomexplosionen
mehrere Kilometer im Umkreis der
Explosion wirksam und bedingt flä-
chenhafte Brandentstehung.
3. Die Druckwelle mit Luftstoß- und
Schleuderwirkung zerstört Gebäude
und verursacht Splitterwirkung und
Verschüttung.
Für diese drei Schadensformen wer-
den die allgemein üblichen Probleme
der Ersten Hilfe entstehen; das Aus-
maß der Schäden ist jedoch schwer ab-
zuschätzen. Im Umkreis von einigen
Kilometern ist ja alles Leben erloschen.
4. Die atomare Strahlung als schlimmste
Folge einer Atomexplosion ver-
ursacht akute Strahlenkrankheiten
und Spätschäden im menschlichen
Körper von verheerender und lang-
anhaltender Wirkung. Die radioak-
tive Strahlung ist mit unseren Sin-
nesorganen nicht wahrzunehmen.
stillstand und Atemlähmung sollen zu-
nächst durchgeführt werden. In den
meisten Fällen hat aber der Blitzschlag
durch elektrische Einwirkungen und
starke Verbrennungen bereits zum
Tode geführt.
Zunächst kommt es nach der Kern-
waffenexplosion zur Momentan-
strahlung oder Direktstrahlung.
Diese Direktstrahlung schädigt den
menschlichen Körper sehr stark und ist
fast immer tödlich. Durch diese
Strahlung wird der Körper aber
nicht radioaktiv, er ist für seine Um-
gebung daher nicht gefährlich. Sofort
danach entsteht die gefährliche
Rückstandsstrahlung oder Zweit-
Strahlung, die durch Strahlung aus ra-
dioaktivem Staub, radioaktivem Nebel
oder radioaktiven Wasserteilchen zu-
stande kommt. Von dieser Rück-
standsstrahlungwerden sehr weite Ge-
biete betroffen. Alle Lebewesen, das
Wasser, alle Nahrungsmittel und Ge-
genstände sind dann radioaktiv ver-
seucht. Durch die direkte Strahlung
oder durch die mit den Nahrungsmit-
teln oder durch eingeatmeten Staub
aufgenommene Radioaktivität wird
der menschliche Körper schwer ge-
schädigt.
Die Strahlenkrankheit umfaßt unter
anderem tiefgreifende Störungen im
Bereich des Blutbildungssystems und
des Magen-Darmtraktes mit Erbrechen
und blutigen Stühlen. Häufig finden sich
auch ausgedehnte Hautschädigungen
durch die Strahlenwirkung.
Überlebende müssen mit einem langen
Siechtum und mit Vererbungsschäden
rechnen.
Nothilfe: Ist es möglich gewesen,
rechtzeitig einen Schutzraum aufzusu-
Strahlenschäden
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chen, darf man diesen erst verlassen,
wenn durch Messungen nachgewiesen
wurde, daß keine Gefahr mehr besteht.
Hatte man schon Kontakt mit radioak-
tiver Umgebung, muß man vor dem
Betreten eines Schutzraumes die Klei-
der wechseln und sich gründlich wa-
schen.
Vor radioaktivem Niederschlag
sollte man sich durch Schutzanzüge,
ABC-Schutzmaske oder behelfsmäßig
durch ein feuchtes Tuch vor Nase und
Mund sowie durch Überziehen einer
Decke bzw. Plane über Kopf und Kör-
per schützen.
Nicht kontrollierte Lebensmittel
oder Wasser dürfen weder angefaßt
noch zu sich genommen werden.
Bei aller noch möglichen Hilfelei-
stung denke der Retter an die unsicht-
bare Gefährdung durch die nicht sicht-
bare Strahlung. Radioaktiv verseuchte
Personen und Gegenstände aller Art
strahlen stets weiter und bleiben ge-
fährlich.
Der Helfer achte deshalb unbedingt
auf Selbstschutz durch entsprechende
Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und
ABC-Schutzmaske.
Von radioaktiver Strahlung getrof-
fene »verstrahlte« Menschen müssen
so schnell wie möglich von Unbe-
strahlten getrennt werden. Ein be-
strahlter Mensch ist schwer geschädigt
und überhaupt nicht belastbar. Er muß
liegend und schonend transportiert
werden.
Die »verstrahlte« Person wird aus-
gezogen und mit Wasser und Seife zur
Entfernung strahlenden Materials von
der Körperoberfläche gewaschen. Bei
bestehenden Brandwunden muß die
Waschung unterlassen werden, die
Wunden werden nur steril bedeckt.
Verstrahlte Kleidung muß vergra-
ben oder durch eine Spezialwäsche un-
schädlich gemacht werden. Solche
Kleidung nie verbrennen, mit der
Asche wird eine gefährliche radioak-
tive Streuwirkung erzeugt. Bis zur Be-
seitigung ist radioaktive Wäsche be-
sonders zu kennzeichnen.
ABC-Schutzmaske
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4. Besondere Notfälle
4.1 Notfälle im Gebirge
In diesem Abschnitt wird keine umfas-
sende Darstellung aller Besonderheiten
der Notfälle und Rettungsmaßnahmen
in den Bergen gegeben (wie z. B.
Rettung aus der Felswand, Abseilen
eines Verletzten u. ä.). Derartige Hilfs-
und Rettungsmaßnahmen müssen in
speziellen Kursen geübt und können
nicht allein durch Text und Bild erlernt
werden. Am Ort der Not wird überdies
für solche Fälle die Hilfe der erfahrenen
Bergwachtmänner notwendig sein.
Die folgenden Hinweise sollen dem
Hilfswilligen und in Erster Hilfe aus-
gebildeten Bergwanderer für den Not-
fall im Gebirge von Nutzen sein. Ge-
fährliche Ereignisse lassen sich immer
dann leichter meistern, wenn man sich
die Situation schon einmal vorgestellt
und das richtige Verhalten genau
durchdacht hat.
Am häufigsten treten Unfälle bei
den Gelegenheitsausflüglern auf, die
ohne entsprechende Ausrüstung, ohne
eine gewisse Mindesterfahrung im Ge-
lände und Wetter und ohne auf die
Ratschläge der Einheimischen zu hö-
ren, in die Berge gehen. Aber auch
Wanderer mit bergsteigerischem Kön-
nen und ausreichender Ausrüstung und
Erfahrung erleiden Unfälle, wenn sie
gelegentlich ihre eigenen Fähigkeiten
und die Gefahren des Gebirges falsch
einschätzen. - Am seltensten sind
Bergunfälle bei erfahrenen Berg-
steigern.
Die sachgemäße Notfallversorgung
von Verletzten in den Bergen stellt
eine schwere, verantwortungsvolle,
zugleich aber auch dankbare Aufgabe
dar. In den Bergen erhält der Helfer
nicht so schnell Unterstützung, er ist
auf sich selbst angewiesen, muß selbst
entscheiden, handeln und Verantwor-
tung tragen.
Die Erste Hilfe bei Unfällen in den
Bergen unterscheidet sich also sehr
wesentlich von der Ersten Hilfe in an-
derem Gelände. So gelingt es sonst
normalerweise, z. B. den Verletzten in
kurzer Zeit durch bewährte Trans-
portmittel nach der Erstversorgung in
ein Krankenhaus zu transportieren.
Der Ersthelfer im Gebirge hat viel
weniger Hilfsmittel zur Verfügung, er
kann nur mit dem, was er im Rucksack
mit sich führt, improvisieren.
4.1.1 Um in den Bergen sich und an-
deren helfen zu können, sollte man in
seiner kleinen Rucksack-»Apotheke«
mindestens mitnehmen:
2 Dreiecktücher
mehrere Verbandpäckchen
2-3 Mullbinden
2 elastische Binden, 10 cm breit
l Packung Wundschnellverb and
l Rolle Leukoplast
10 Sicherheitsnadeln
Schmerztabletten
Salbe gegen Bluterguß und Prellungen
Tabletten gegen Durchfall
Tabletten gegen Halsschmerzen
Lippensalbe
Augentropfen oder Augensalbe gegen
Bindehautreizung
Schere
Splitterpinzette
Taschenmesser
Reepschnur
Rettungsfolie
Grundsätzlich sollte man in den
Bergen möglichst nicht allein gehen;
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kommt es zu einem Unfall, so gibt es
nur wenig Möglichkeiten, sich zu hel-
fen.
Geht man aber doch allein, so sollte
man immer in seiner Unterkunft das
Tourenziel, den gewählten Weg und
die Rückkehrzeit angeben. Denn wer
nicht vermißt wird, kann auch nicht ge-
sucht werden.
Ist man in Not geraten, so gibt man
das Alpine-Notsignal (siehe 1.1.5.3).
Bemerkt man, daß man mit dem
Flugzeug gesucht wird, so sollte man
das internationale Notzeichen SOS
etwa 2 m groß durch Steine, Klei-
dungsstücke oder Spuren im Schnee
auslegen.
Das Verhalten beim Eintreffen ei-
nes Rettungs-Hubschraubers ist auf
Seite 31 dargestellt.
4.1.2 Sicherung des Verletzten:
Der Verletzte muß an einen Platz ge-
bracht werden, an dem er vor Stein-
schlag, Lawinen, Wasser und Witte-
rungseinflüssen sicher ist.
Die Lagerung des Verletzten sollte
so bequem und so warm wie möglich
vorgenommen werden. Bei Bewußtlo-
sen erfolgt stabile Seitenlagerung.
Nachdem der Verunglückte ent-
sprechend seiner Verletzungsart ver-
sorgtwurde, versucht man Hilfe zu ho-
len.
Ein Verletzter sollte aber nur dann
allein zurückbleiben, wenn wirklich
keine andere Möglichkeit besteht. Ei-
nen Bewußtlosen hingegen läßt man
nie unbewacht.
Holt man Hilfe, darf man beim Ab-
stieg kein Risiko eingehen. Nachdem
der Hilfeholende eine bewohnte Hütte
erreicht und eine Rettungsmannschaft
alarmiert hat, muß er den Weg zum
Verletzten so genau erklären können,
daß die Helfer den Weg auch bei Dun-
kelheit oder Nebel finden können.
Wenn gut merkbare Geländeforma-
tionen fehlen, sollte man beim Abstieg
den Weg mit Steinmännern markieren.
Bleiben Personen bei einem Ver-
letzten zurück, dürfen sie nicht schon
mit dem Abtransport des Verletzten
beginnen, um der Rettungsmannschaft
entgegen zu kommen. Mit dieser un-
überlegten Hilfeleistung erhöht sich
das Risiko, daß Helfer und Verletzter
trotz der Wegbeschreibung des Hilfe-
holenden von den Bergwachtmännern
nicht schnell genug gefunden werden.
4.1.3 Bei drohendem oder eingetrete-
nem Schock des Verunglückten wer-
den alle bereits an anderer Stelle be-
schriebenen Maßnahmen eingeleitet:
Der Verletzte wird in die Schockla-
gerung gebracht und Arme und Beine
hochgehalten.
Nach der Erstversorgung der Ver-
letzungen wird mit dem Abtransport so
lange gewartet, bis sich der Kreislauf-
zustand des Patienten gebessert hat.
Wenn keine Bewußtlosigkeit, keine
Übelkeit, kein Erbrechen und mit Si-
cherheit keine inneren Verletzungen
vorliegen, gibt man Flüssigkeit zu trin-
ken.
Erfahrene Helfer werden den Ver-
unglückten in Schocklagerung ab-
transportieren. Ist es unmöglich, den
Verletzten waagerecht abzutranspor-
tieren, so muß er sich bei einem Ab-
transport in senkrechter Stellung
spätestens nach 30 Minuten in einer
Pause von 10-15 Minuten durch
Flachlagerung erholen können.
Besonders der schockierte Verletzte
muß unbedingt vor weiteren Wärme-
verlusten durch isolierende Unterlage
und zusätzliche Kleidungsstücke ge-
schützt werden.
4.1.4 Frakturenversorgung im allge-
meinen wie bei 3.7.
Frakturen
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Eine besondere Schienungstechnik
ist mit der sogenannten Bergwacht-
Streckschiene möglich, bei der durch
Ruhigstellung des gebrochenen Beines
mit gleichzeitiger anhaltender Zugwir-
kung und Streckung sehr schnell eine
Schmerzlinderung einsetzt. Diese
Schiene, die von Bergwachtmännern
verwandt wird, gibt die beste Vorbe-
dingung für eine gute Schienung zum
schmerzarmen Transport. Selbstver-
ständlich müssen auch improvisierte
Schienungsverfahren einen Knochen-
bruch so gut schienen, daß durch die
Bewegungen beim Transport nicht
Schmerzen entstehen oder fortbeste-
hen. Man achte besonders darauf, daß
die zirkulären Fixationsbinden bei der
Schienung nicht zu Störungen des
Blutumlaufes führen, da sich sonst
Kälteschäden schneller einstellen kön-
nen.
4.1.5 Bei einer örtlichen Erfrierung
löst der Ersthelfer schnürende Klei-
dungsstücke und packt den betroffe-
nen Körperabschnitt warm ein. In ei-
nem warmen Raum wird dann der
erfrorene Gliedmaßenabschnitt lang-
sam aufgetaut, wie auf Seite 74 be-
schrieben. - Konnte man eine warme
Hütte erreichen, so kann man aus-
nahmsweise und nur unter dieser Vor-
aussetzung Alkohol als stark gefäßer-
weiterndes Mittel in Form von heißem,
gezuckertem Rotwein oder in Form ei-
nes heißen Rumgetränkes heranziehen.
Im Freien bleibt nur die Möglich-
keit, dem Verletzten möglichst viel
wärmende Kleidung anzuziehen oder
ihn in einem gemeinsamen Biwacksack
durch Übertragen der Körperwärme
des Helfers aufzuwärmen. Dann soll
man Oberschenkel und Arme, dann
Unterschenkel und Unterarme,
schließlich Finger und Zehen kräftig
massieren. Nachdem sich ein heftiger
Schmerz langsam verringert, werden
die Blutgefäße von körperwärts immer
weiter geöffnet und erwärmen die er-
frierenden Körperabschnitte wieder.
4.1.6 Unfallverletzte können im
Hochgebirge meist erst nach mehreren
Stunden geborgen werden. Inzwischen
erleiden sie fast immer eine Unterküh-
lung. Rascher Umschlag von schönem
Wetter in sehr kalte Wetterlagen ist
auch im Sommer möglich.
Erste Hilfe: Ein durchnäßter Unter-
kühlter muß getrocknet, warm ange-
zogen und vor Wind und Regen ge-
schützt werden.
Einwickeln des Unterkühlten in eine
Rettungsfolie aus Metall zum Schutz
vor weiteren Wärmeverlusten ist
ebenfalls von großem Nutzen.
Ist bereits der lebensgefährliche
Zustand der Unterkühlung eingetre-
ten, so kann am Ort der Not ein ge-
meinsames Biwack von Ersthelfer und
Verletzten in einem Biwaksack die
Körperwärme des Unterkühlten er-
höhen.
Ein Unterkühlter sollte selbst nicht
laufen. Neben Erschöpfung und Fehl-
verhalten des Kreislaufs kann das kalte
Blut der Körperoberfläche, das sich
mit dem warmen Blut des Körperin-
nern zu schnell mischt, bei anstrengender
Bewegung zum sogenannten akuten
Bergungstod führen (siehe auch
3.9.6). Es wird deshalb empfohlen, den
Verletzten unbedingt warm und wind-
dicht eingepackt zu transportieren. Man
vermeide es aber auf jeden Fall, einen
Unterkühlten auf stundenlangem
Weg ins Tal unbedingt in ein
Krankenhaus transportieren zu wollen,
wenn man eher eine heizbare Hütte er-
reichen und dort eine Erwärmung
durchführen könnte.
Die einzelnen Maßnahmen der
Notfälle im Gebirge
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Sonnen- oder Gletscherbrand
Wiedererwärmung sind auf Seite 74
beschrieben.
4.1.7 Lawinenunglücke erfordern ra-
sches Handeln. Überleben Lawinen-
verunglückte die erlittenen Verletzun-
gen, so droht ihnen Erstickung und
Unterkühlung. Die Überlebenszeit in
einer Lawine beträgt durchschnittlich 2
Stunden. Durch die warme Aus-
atemluft bildet sich nach etwa 2 Stun-
den eine Eismaske, durch die dann Er-
stickung eintritt, obwohl der lockere
Schnee eigentlich genug Atemluft ent-
hielte.
Erste Hilfe: Kann man den letzten
Standpunkt eines Verschütteten oder
seinen Verschwindepunkt festlegen, so
ergibt sich die vermutliche Lage des
Verunglückten unterhalb dieser
Punkte. Mit dem umgekehrten Skistock
wird sondiert. Meist braucht man aber
zahlreiche Helfer in Suchketten, um
einen Lawinenverschütteten auf-
zufinden. Lawinenhunde und elektro-
nische Geräte zur Rettung Lawinen-
verschütteter leisten wertvolle Hilfe.
Findet man den Verschütteten auf, so
muß zunächst sein Kopf freigelegt, der
Mund gereinigt und unverzüglich mit
Wiederbelebungsmaßnahmen, Atem-
spende und Herzmassage begonnen
werden. Befindet man sich in lawinen-
verdächtigem Gelände, so sollte man
die Lawinenschnur anlegen, den Fang-
riemen lösen und die Hände aus den
Schlaufen nehmen. Gerät man in eine
abgehende Lawine und ist die schnelle
Flucht durch schräge Abfahrt aus dem
Rand des Lawinenfeldes heraus auch
für einen guten bis sehr guten Skiläufer
nicht mehr aussichtsreich, dann sollte
man Stöcke, Rucksack und Ski abwer-
fen. Man versuche, sich mit Schwimm-
bewegungen an der Oberfläche der
Lawine zu halten. Ist man von einer
Lawine verschüttet, so wird der Rat
gegeben, in Hockstellung die Arme
vors Gesicht zu nehmen und die Atem-
wege durch eine vorgehaltene Hand zu
schützen.
4.1.8 Gewitter und Blitzschlag in den
Bergen sind gefährlicher als im tieferen
Gelände. Man entferne sich von Gip-
feln, Graten und Wasserrinnen und
steige so schnell wie möglich tiefer.
Weiteres siehe Abschnitt 3.11.3.
Erste Hilfe: Zur Wiederbelebung
des vom Blitz Getroffenen werden
Atemspende und Herzmassage durch-
geführt.
4.1.9 Sonnenblindheit und Schnee-
blindheit werden durch starke Son-
neneinstrahlung auf ungeschützte Au-
gen hervorgerufen.
Erste Hilfe: Durch längeren Auf-
enthalt in einem dunklen Raum bildet
sich diese unangenehme Veränderung
bald zurück. Man schützt sich vor Son-
nen- und Schneeblindheit durch eine
Sonnenbrille mit Seitenschutz. Im
Notfall kann man sich eine solche
»Brille« aus einem Stück starken Pa-
piers oder Pappdeckels herstellen, in-
dem man in Augenhöhe einen Nadel-
stich auf ein kleines Loch erweitert und
sich eine sogenannte Lochbrille her-
stellt.
4.1.10 Ein Sonnen- oder Gletscher-
brand entsteht durch intensive ultra-
violette Strahleneinwirkung auf die
Haut und stellt einen Verbrennungs-
schaden dar. Wäsche aus Kunststoff
läßt ultraviolette Strahlen durchtreten.
Erste Hilfe: Hat man sich in den
Bergen ohne vorherige Gewöhnung
einer länger dauernden ultravioletten
Körperbestrahlung ausgesetzt, so muß
in besonders starken Fällen diese Ver-
brennung, die zu allgemeinen Verän-
derungen führen kann, ärztlich behan-
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delt werden. Sonst kann der Ersthelfer
einen Sonnenbrand ohne Blasenbil-
dung durch Einpudern oder durch
Einreihen eines Sonnenbrand-Gels
lindern.
Besonders schmerzhaft macht sich
der Höhensonnen- oder Gletscher-
brand an den Lippen bemerkbar. Hier
kann man fetthaltige Salben auftragen,
besser ist es natürlich, dieser unange-
nehmen Veränderung mit einer weißen
Lichtschutzsalbe vorzubeugen.
Sonnenstich siehe Abschnitt 3.8.5
Hitzschlag siehe Abschnitt 3.8.7
4.1.11 Erschöpfung zeigt sich an durch
zunehmende, unüberwindbare
Müdigkeit, Herzjagen, Entschlußlo-
sigkeit, Gleichgültigkeit, Waden- und
Oberschenkelschmerz, Seitenstechen,
Übelkeit und Brechreiz.
Erste Hilfe: Lassen diese Zeichen
eine allgemeine Erschöpfung erken-
nen, muß eine Rast an wind- u. kälte-
geschützter Stelle durchgeführt wer-
den. Dem Erschöpften gibt man
zuckerhaltige Nahrungsmittel, Tee
oder Kaffee. Dann wird der Abstieg
begonnen, auf keinen Fall darf die
Tour fortgesetzt werden. Ist der Er-
schöpfte nicht mehr in der Lage zu ge-
hen, so muß man ihn an einem windge-
schützten Platz lagern, für Wärmezu-
fuhr sorgen und wenn nötig, abtrans-
portieren.
4.1.12 Die Höhen- oder Bergkrank-
heit tritt bei mangelnder Akklimatisa-
tion ab 3000 m wegen des verminderten
Sauerstoffgehaltes der Luft auf. Es
kommt zu Kopfschmerzen, Ohrensau-
sen, Schwindelgefühl, Blässe, Übelkeit,
Erbrechen, starker Müdigkeit und
Benommenheit.
Erste Hilfe: Bei diesen Anzeichen
mangelnder Höhenanpassung wird eine
längere Rast eingelegt, man lagert
den Bergkranken und gibt zuckerhal-
tige Getränke. Dann wird abgestiegen,
wobei der Helfer auf plötzliche Schwä-
chezustände und Fehltritte des Berg-
kranken achten muß.
4.1.13 Abtransport im Gebirge
Der Abtransport eines Verletzten stellt
für den Nothelfer im Gebirge das
größte, oft sogar ein unüberwindliches
Problem dar. Ist man als Helfer allein,
so kann man die Seitennähte des
Rucksackes vom Rucksackboden nach
oben soweit auftrennen, daß die Ober-
schenkel des Verletzten hindurch pas-
sen, wenn man den leeren Rucksack
dem Verunglückten wie eine Hose an-
zieht. (Abb. 4.1.13-1). Der Rucksack
und die Tragegurte müssen mit Reep-
schnüren verstärkt werden. Man lege
immer wieder kleine Pausen ein, in de-
nen sich der Verunglückte liegend er-
holen kann. Diese Tragevorrichtung ist
natürlich nur bis zu einem bestimmten
Gewicht des Verletzten anwendbar.
Abb. 4.1.13-1 Siehe Text.
Stehen zwei Helfer zur Verfügung,
kann man aus Stangen oder Ski eine
Nottrage herstellen. Die Ski oder
Stangen werden durch die nach innen
Notfälle im Gebirge
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Abtransport im Gebirge
Abb. 4.1.13-2 Siehe Text.
durchgezogenen Ärmel einer Jacke
gesteckt. Der Brustteil der Jacke wird
über den Ski oder die Stange geschla-
gen und zugeknöpft (Abb. 4.1.13-2).
Kann man dem Verletzten einen sit-
zenden Transport zumuten, so schie-
ben sich zwei nebeneinander stehende
Helfer mehrere Stöcke hinter ihrem
Rücken durch die Tragriemen ihrer
Rucksäcke. Die Tragriemen des Ruck-
sackes müssen dabei durch Schnüre
zusätzlich verstärkt werden. Der Ver-
letzte sitzt dann zwischen beiden Hel-
fern auf dem »Stocksitz«. Er gibt sei-
nen rechten und linken Arm jeweils
über die äußere Schulter der Tragen-
den, wobei diese seinen Unterarm am
Handgelenk zum Festhalten fassen
können (Abb. 4.1.13-3).
Im Winter kann man mit Ski und
Stöcken und einer kräftigen Schnur ei-
nen einfachen Pflugschlitten herstellen,
auf dem man den Verletzten ins Tal
bringen kann.
Wird der Abtransport durch Geräte
der Bergwacht vorgenommen, so ste-
hen Gebirgstragen zum Schleifen oder
mit einem Rad, Tragesitze, Tragsäcke,
Stahlseilgeräte, im Winter der »Akja«
(bootsförmiger Schlitten) u. ä. zur
Verfügung.
Abb. 4.1.13-3 siehe Text.
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4.2 Ertrinken
Beim Ertrinken führt das eindringende
Wasser zunächst über einen Stimmrit-
zenkrampf zum Atemstillstand. Durch
schließlich wieder einsetzende Atem-
bewegungen dringt das Wasser in die
Lungen ein.
Süßwasser tritt dann in kurzer Zeit
in großen Mengen über die Lungen in
den Blutkreislauf. Dadurch werden die
roten Blutkörperchen aufgelöst und
die Verteilung der Salze im Blut schwer
gestört. Es kommt zum tödlichen Herz-
kammerflimmern.
Beim Eindringen von Salzwasser in
die Lungen gelangen Salze ins Blut,
außerdem zieht das salzreiche Meer-
wasser Flüssigkeit und Eiweiß aus dem
Blut in die Lungen hinein. Durch das
entstehende Lungenödem und durch
die Unmöglichkeit, Sauerstoff aufzu-
nehmen, tritt der Tod ein.
Schiffbrüchige kommen meist eher
durch Unterkühlung als durch Ertrin-
ken im Salzwasser ums Leben.
Durch Sturz in Eiswasser, oder wenn
überhitzte Personen in sehr kaltes
Wasser springen, kann der Tod durch
reflektorischen Herzstillstand eintre-
ten.
Ein Kopfsprung in unbekannte
Wassertiefe endet oft durch eine
schwere Schädelhirnverletzung oder
einen Halswirbelbruch tödlich.
Eine plötzliche Störung lebenswich-
tiger Funktionen, z. B. Herzinfarkt,
Schlaganfall, Ohnmachtsanfall, epi-
leptischer Anfall, kann im Wasser ei-
nen Ertrinkungstod verursachen.
Erste Hilfe: Schon bei der Rettung
Ertrinkender soll im Wasser mit der
Atemspende begonnen werden, sobald
man den Kopf des Ertrinkenden über
Wasser halten kann. Die Atemwege
werden von groben Fremdkörpern be-
freit.
Am Ufer wird sofort in Rückenlage
mit der Wiederbelebung (Atemspende,
ggf. Herzmassage) begonnen.
Zwischen den einzelnen Atemspenden
können die Atemwege nochmals von
Flüssigkeit durch Absaugen befreit
werden. - Man darf keine Zeit dadurch
verlieren, daß man den Ertrunkenen
zur Wiederbelebung erst ans Ufer
bringt und dann durch Bauchlage und
Anheben der unteren Körperhälfte
versucht, das Wasser aus den Lungen
ablaufen zu lassen. Auf diese Art ge-
lingt es nicht, in die Lungen eingedrun-
genes Süßwasser zu entfernen.
Wenn Meerwasser in die Atemwege
eingedrungen ist, kann nach der zu-
nächst sofort begonnenen 3-5 maligen
künstlichen Beatmung versucht wer-
den, durch Umdrehen wie oben be-
schrieben, etwas von der Flüssigkeit
aus der Lunge ablaufen zu lassen. Nach
diesem kurzen Versuch wird sofort
weiter beatmet und gegebenenfalls eine
Herzmassage durchgeführt.
D a eine Entfernung des Wassers aus
der Lunge also nicht mehr möglich ist,
ist auch die Sorge unbegründet, durch
künstliche Beatmung das eingedrun-
gene Wasser weiter in die Lungenbläs-
chen zu treiben.
Nachdem die Wiederbelebungs-
maßnahmen eingeleitet und fortge-
führt worden sind, muß einer Unter-
kühlungvorgebeugt werden. Die nasse
Kleidung wird entfernt und der Körper
des Verunglückten in trockene Decken
u. ä. eingehüllt.
Ertrinken
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4.3 Druckluftunfälle
4.3.1 Barotraumen.
Kann beim Tauchen infolge zu schnel-
lem äußerem Druckanstieg oder in-
folge krankhafter Veränderungen ein
Druckausgleich in den körpereigenen
luftgefüllten Hohlräumen (Nasen-,
Stirn-, Kiefer- und Ohrenhöhlen) nicht
stattfinden, so kommt es zu schmerz-
haften Zuständen. Wenn z. B. ein
Druckausgleich zwischen Mittelohr
und äußerem Gehöranteil nicht statt-
findet, so verspürt der Tauchende zu-
nächst Schmerzen im Bereich des
Trommelfells. Das Trommelfell kann
sogar einreißen. Dringt dann kaltes
Wasser in die Mittelohrhöhle, wird das
Gleichgewichtsorgan gereizt, es treten
Schwindel, Seh- und Orientierungs-
störungen auf.
Erste Hilfe: Kommt es durch diese
Veränderungen zum Zustand des Ver-
sinkens (Ertrinkens), so werden die
Wiederbelebungsmaßnahmen, wie bei
4.2 geschildert, durchgeführt.
4.3.2 Druckfallkrankheit oder ein
Dekompressionsunfall liegt vor, wenn
der vorher auf einen Menschen einwir-
kende erhöhte Umgebungsdruck
plötzlich abfällt und Gase im Körper
frei werden. Beim Atmen von Luft unter
erhöhtem Druck wird vermehrt
Sauerstoff und vor allem Stickstoff im
Blut und Gewebe gelöst. Bei zu
schnellem Auftauchen aus Wassertie-
fen von über 10m werden dann plötz-
lich die im Blut und Gewebe gelösten
Gase in Form von Bläschen frei. Die
Gasblasen führen zur Unterbrechung
der Blutzirkulation in den kleinen und
kleinsten Gefäßen. Bei schweren Stö-
rungen im Bereich der Lungen, des
Herzens und des Gehirns kann der Tod
eintreten. Weniger schwerwiegende
Veränderungen durch diese Gasblasen
führen zu langanhaltenden Schmerzen
in Muskeln, Gelenken und Knochen.
Erste Hilfe: Bei den Zeichen der
Druckfallkrankheit kann der zu schnell
Aufgetauchte, wenn es sein Zustand
erlaubt, in Begleitung eines gesunden
Tauchers wieder auf seine Ausgangs
tiefe gebracht werden. Dann muß ord
nungsgemäß in der für die Tauchtiefe
vorgeschriebenen Zeit wieder aufge
taucht werden. Besser ist es, den an der
Druckfallkrankheit Leidenden
schnellstens an einen Ort zu bringen,
wo eine Rekompressionskammer zur
Verfügung steht.
Für den Transport muß beachtet
werden, daß der Verunglückte nicht
mit einem Flugzeug oder Hubschrau-
ber in größerer Höhe in das nächste
Krankenhaus gebracht wird. Durch die
Flughöhe nimmt der Luftdruck weiter
ab, wodurch sich die Druckfallkrank-
heit noch verschlimmert.
4.4 Einbrechen im Eis
Es wird empfohlen, daß der im Eis
Eingebrochene durch Ausspreizen der
Arme versucht, sich auf einer dünnen
Eisdecke über Wasser zu halten. Er
sollte vermeiden, sich hoch zu arbeiten,
da dann das Eis weiter einbricht.
Erste Hilfe: Infolge der schnell ein-
wirkenden Kälte müssen Rettungs-
maßnahmen vor einer Unterkühlung
schnellstens durchgeführt werden. -Der
Helfer verteilt sein Gewicht auf der
dünnen Eisdecke dadurch, daß er
Druckfallkrankheit
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Verschüttung_______________
liegend auf einer breiten Unterlage
(Leiter, Brett) und nach Anseilen sich
dem Eingebrochenen nähert. Man
sollte ihm Rettungshilfen wie ein Brett,
Seil oder Leiter zuschieben. Wenn
möglich, Rettungsmaßnahmen mit
mehreren Helfern durchführen.
Wenn der im Eis Eingebrochene be-
reits durch Unterkühlung kraftlos wird
und sich am Rettungsgerät nicht mehr
sicher festhalten kann, darf der Retter
dem Verunglückten auf keinen Fall die
Hand reichen, um ihn herauszuziehen.
Dabei besteht die Gefahr, daß der
Helfer mit in das Eisloch hineingezo-
gen wird. Wenn der Helfer den Einge-
brochenen erreicht hat, und dieser sich
nicht mehr selbst an der Rettung betei-
4.5 Yerschüttung
Durch einstürzende Baugruben, durch
nachrutschenden Sand in einer Sand-
grube oder durch Lawinen kommt es
zur Verschüttung.
Erste Hilfe: Derartige Unglücksfälle
erfordern schnellste und umsichtige
Hilfe. Der Helfer muß jederzeit daran
denken, daß nach Beseitigung der
Schuttmassen nichts einstürzt oder
nachrutscht und er sich nicht selbst ge-
fährdet. Findet man beim vorsichtigen
Ausgraben, das in der Nähe des ver-
muteten Verunglückten mit der Hand
vorgenommen werden soll, einen Kör-
perteil, so versucht man, die Lage des
Verschütteten zu bestimmen, und legt
möglichst schnell Kopf und Gesicht
frei. Dann entlastet man umgehend
Brust und Bauch, reinigt zunächst
Mund- und Rachenhöhle, um bei
Atemstillstand eine Atemspende
4.6 Erhängen
ligen kann, so muß der Helfer versu-
chen, dem Verunglückten eine Fang-
leine umzulegen. Dabei muß der Helfer
in bestimmten Fällen selbst in das
Wasser gleiten. Deshalb sollte er mit
einer Schwimmweste und einer
Fangleine versehen sein. Die übrigen
Helfer können dann den Verunglück-
ten, den Helfer und das Bergungsma-
terial mit Hilfe der Fangleine wieder
ans Ufer ziehen.
Bei sehr dünnem Eis und weiter
Entfernung vom Ufer muß ein Boot
verwandt werden. Wenn möglich, wird
auch hier das Boot mit einer Fangleine
versehen, damit es vom Ufer zurück-
geholt werden kann.
durchführen zu können. Nun werden
vorsichtig weitere Befreiungsversuche
durchgeführt, wobei man immer wie-
der darauf achtet, daß nicht nachträg-
lich Trümmer einstürzen oder Schutt-
massen nachrutschen können und die
bisherigen Bemühungen zunichte ge-
macht werden. Neben Feuerwehr und
anderen geschulten Helfern ist auch ein
Arzt zu benachrichtigen, der eine
Schock- und Schmerzbekämpfung
schon während der Befreiung einleiten
kann. Nach der Bergung wird der Ver-
unglückte auf jeden Fall ins Kranken-
haus gebracht, da man mit einer ge-
fährlichen Quetschungskrankheit, die
zu Schock und anderen schweren Ver-
änderungen führt, rechnen muß.
Zur Verschüttung durch Lawinen
siehe 4.1.7.
Beim Erhängen erfolgt der Tod durch
Verschluß der Atemwege und durch
Unterbrechung der Blutzirkulation im
Gehirn, wenn nicht schon vorher der
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Erste Hilfe bei Ersticken
Tod durch Genickbruch eingetreten ist.
Erste Hilfe: Man muß sofort das
strangulierende Material entfernen,
den herunterfallenden Körper stützen,
dann hinlegen und den Kopf in Beat-
mungslage bringen. Atemspende und,
wenn nötig, Herzmassage müssen be-
gonnen werden. Nach erfolgreicher
Wiederbelebung ist immer noch mit
einem raschen Zuschwellen der Atem-
wege zu rechnen. Deshalb schnellster
Transport in die Klinik.
4.7 Ersticken
Fremdkörper kleinerer Art, die in die
Luftröhre geraten, werden meistens
durch starke Hustenstöße wieder her-
ausbefördert. Große Speisebrocken,
verschluckte Gebisse u. ä. können je-
doch zur Erstickung führen.
Kinder und Bewußtlose ersticken
nicht selten durch Aspiration von Flüs-
sigkeiten, von Erbrochenem oder Blut
oder durch Decken oder Kissen, die
über den Kopf geraten.
Erste Hilfe: Dem Erstickenden muß
sofort der Mund geöffnet werden. Der
Helfer kniet oberhalb des Kopfes des
Verunglückten und legt die Daumen
beiderseits auf dessen Unterkiefer.
Während sich die Zeigefinger des Hel-
fers um die Kieferwinkel des Verun-
glückten krümmen, drücken beide
Daumen den Unterkiefer abwärts
(Abb. 4.7-1). Nun kann man mit einem
Daumen die Wange zwischen die
Zahnreihen eindrücken und auf diese
Weise den Mund offen halten. Ein Zu-
beißen kann auch durch Einschieben
eines Gummikeils, Holzstückes oder
eines festgefalteten Tuches zwischen
die Zähne verhindert werden. Wenn
möglich, werden die Fremdkörper mit
den Fingern herausgeholt. Zum Aus-
wischen des Mundes umwickelt man
seine Finger mit einem Tuch. Wenn
keine zusätzlichen Verletzungen vor-
liegen, kann man den Betroffenen auch
auf einem Stuhl weit nach vorn beugen
oder »auf den Kopf stellen« und durch
Abb. 4.7—1 Zur Öffnung des Mundes werden
beide Daumen auf dem Unterkiefer kräftig
nach unten gedrückt.
Schläge mit der flachen Hand auf den
Rücken zwischen den Schulterblättern
versuchen, die Fremdkörper heraus-
zubef ordern.
Mehr Erfolg verspricht der Hand-
griff nach Heimlich: Um die Taille des
sitzenden Erstickenden legt der Helfer
von hinten seine beiden Arme. Die
eine Hand ballt er zur Faust und legt sie
auf den Bauch des Betroffenen zwi-
schen Nabel und Rippenbogenwinkel.
Die andere Hand greift die Faust. Mit
beiden Händen drückt der Helfer nun
kurz und sehr kräftig evtl. mehrfach auf
die Bauchdecke schräg nach oben in
Richtung auf das Zwerchfell.
Sind die Atemwege frei, wird bei
Scheintoten sofort mit der Wiederbe-
lebung begonnen. Rasche ärztliche
Hilfe ist notwendig, wenn der Fremd-
körper nicht entfernt werden kann und
ein Luftröhrenschnitt die einzige le-
bensrettende Maßnahme ist.
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4.8 Vergiftungen.
Vergiftungen als echte Unglücksfälle
treten ein, wenn Kinder oder Erwach-
sene aus Neugierde oder irrtümlich
Gifte zu sich nehmen. Besonders ge-
fährlich ist das Aufbewahren von Che-
mikalien, wie Laugen, Säuren, Rei-
nigungs-, Insektenvertilgungs- oder
Pflanzenschutzmitteln in Bier- oder
Limonadenflaschen. Gelegentlich treten
bei Kindern auch Vergiftungen durch
besonders wohlschmeckende
Medikamente auf, die dann durch
Überdosierung giftig wirken.
Giftige Pflanzen (wie der immer
wieder mit einem eßbaren Pilz ver-
wechselte Knollenblätterpilz) oder gif-
tige Früchte (wie z. B. Tollkirschen)
können nach dem Genuß lebensbe-
drohliche Vergiftungszustände her-
vorrufen.
Selbstmord- oder Mordversuche mit
Giften aller Art sind natürlich ebenfalls
möglich.
Erste Hilfe: Dem Ersthelfer stehen
bei Vergiftungen die üblichen Mittel
der Elementarhilfe, wie Atemwege
freihalten, Seitenlage herstellen,
Atemspende und Herzmassage als
Wiederbelebungsmaßnahmen zur
Verfügung.
Rasches und zielbewußtes Handeln
ist hier besonders ausschlaggebend für
die Rettung des Vergifteten, da der
Zeitfaktor bei einer Vergiftung eine
sehr große Rolle spielt. Je nach Art der
Gifteinwirkung muß der Vergiftete so-
fort aus der gefährdeten Zone unter
Berücksichtigung der nötigen Vor-
sichtsmaßnahmen entfernt werden.
Außerdem wird es dem Ersthelfer in
vielen Fällen gelingen, z. B. den Gift-
stoff von der Körperoberfläche durch
Spülung oder einen Teil der Giftstoffe
aus dem Körper durch Erbrechen zu
entfernen. Dann veranlaßt der Erst-
helfer die Benachrichtigung des Arz-
tes, des Krankenwagens und des Kran-
kenhauses.
4.8.1 Man gibt dem Arzt oder Kran-
kenhaus an:
1. Das Alter der verunglückten Person.
2. Welche Art einer Vergiftung vor-
liegt, sofern man sie aus den äußeren
Umständen erkennt.
3. Wieviel Gift vermutlich eingenom-
men wurde.
4. Wann das Gift aufgenommen wurde.
5. Welche Vergiftungserscheinungen
vorliegen.
6. Welche Maßnahmen der Ersthelfer
bereits eingeleitet hat.
Aus dieser Schilderung können
dann in der Klinik gezielte Vorberei-
tungen getroffen werden. Für die wei-
tere Behandlung ist es auch wichtig,
wenn das Gift genau identifiziert wer-
den kann. Deshalb gibt man die ver-
dächtigen Chemikalien, Flüssigkeiten,
Tablettenreste oder -röhrchen, Fla-
schen oder auch das Erbrochene zur
Untersuchung mit.
Die vergiftete Person wird schnell-
stens in ärztliche Behandlung gegeben.
Deshalb werden nur einige wichtige
Vergiftungsmöglichkeiten durch Auf-
nahme der Giftstoffe über die Lunge,
über den Magen-Darm-Kanal und über
die Haut besprochen.
Auf eine tabellarische Übersicht mit
Einzelheiten der zahlreichen Giftstoffe,
der Giftwirkungen und der Ver-
giftungsbehandlung wird verzichtet, da
sich durch diese Beschreibungen keine
wesentlichen zusätzlichen Gesichts-
punkte für die Maßnahmen der Ersten
Hilfe ergeben.
Vergiftungen
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Erste Hilfe bei Gasvergiftungen
4.8.2 Gasvergiftungen
Das geruchlose Kohlenoxydgas ist unter
anderem im Leuchtgas enthalten und
entsteht außerdem bei unvollständiger
Verbrennung. Es ist in geschlossenen
Räumen äußerst gefährlich (undichte
Öfen, Auspuffgas der Motoren). Das
Kohlenoxyd verbindet sich rasch mit
dem roten Blutfarbstoff und blok-kiert
dadurch die weitere Sauerstoff-
aufnahme des Blutes. Es verursacht
Schwindel, Kopfschmerzen. Ohren-
sausen, Übelkeit, schließlich Bewußt-
losigkeit. 0,4% Kohlenoxydgehalt der
Atemluft führt nach 30 Minuten,
0,16% Kohlenoxyd nach 2 Stunden
zum Tod durch innere Erstickung. Blut,
das sich mit Kohlenoxyd verbunden hat,
sieht kirschrot aus. Daher stammt die
himbeerrote Farbe (»blühendes
Aussehen) der Kohlenoxyd-
vergiftungen.
Erste Hilfe: Die Erste Hilfe bei der
Kohlenoxydvergiftung besteht darin,
daß man sofort Türen und Fenster öff-
net und den Verunglückten schnell-
stens aus dem gefährlichen Bereich
entfernt, Sauerstoff zuführt und, wenn
nötig, eine Atemspende beginnt.
Die Kohlendioxyd (CO
2
)-Vergif-
tung entsteht durch ein unsichtbares,
schwach säuerlich riechendes Gas
(Kohlensäure), das schwerer ist als
Luft und zu Boden sinkt. Es entsteht in
Gärkellern bei der Gärung, in Futter-
silos u. ä. und sammelt sich in tief gele-
genen Räumen oder tiefen Brunnen als
unsichtbarer See.
Das Gas findet sich in 0,04% in der
Luft. Ab 8% ruft es Kopfschmerzen,
Schwindelgefühl und Schwäche her-
vor. Schließlich kommt es zum Atem-
stillstand durch tödliche Wirkung auf
das Atemzentrum. Nach Eintritt bzw.
Eintauchen in einen hochkonzentrierten
Kohlensäurebereich schwindet das
Bewußtsein schlagartig durch plötzli-
ches Fehlen des Sauerstoffes in der
Atemluft. Es besteht äußerste Lebens-
gefahr.
Erste Hilfe: Der Retter darf nur mit
Preßluft-Atemschutzgerät oder im
Notfall mit einem großen aufgeblase-
nen, über den Kopf gestülpten Plastik-
sack angeseilt eindringen. Eine solche
»Rettungs-Haube« muß so groß sein,
daß sie für etwa 3 Minuten Sauerstoff-
vorrat gewährt. Die über den Kopf ge-
stülpte Rettungs-Haube wird z. B. mit
einem Gummiring am Hals abgedich-
tet. Der Helfer nutzt den geringen
Vorrat an Atemluft in der Rettungs-
Haube, um dem Verunglückten ein
Seil um den Oberkörper zu schlingen.
Danach verläßt der Helfer den Raum
und zieht den Verunglückten von
draußen aus dem Gefahrenbereich
heraus. Die Rettung sollte grundsätz-
lich wenigstens zu zweit vorgenommen
werden.
Eine brennende Kerze erlischt bei
etwa 10% Kohlensäuregehalt der Luft.
Das Verlöschen der Kerze zeigt also
beim Eindringen in einen Keller den
gefährlichen Bereich an. Der Kerzen-
test darf jedoch nur angewandt wer-
den, wenn absolut sicher ist, daß nicht
zugleich ein explosives Gas vorhanden
ist. - Nach der Bergung erfolgt Wie-
derbelebung und Transport ins Kran-
kenhaus.
Einatmung anderer giftiger Gase,
Dämpfe oder Nebel (Rauchvergiftung,
Chlorgas, Nitrose-Gase, Blausäuregase,
Kohlenwasserstoffe usw.) führt meist
so schnell zu einer Vergiftung, daß der
Verunglückte nicht in der Lage ist, der
Gefahr zu entrinnen.
Erste Hilfe: Man soll versuchen, den
Verunglückten ohne eigene Gefähr-
dung so schnell wie möglich aus dem
gefährlichen Bereich zu entfernen. Man
sorge für rasche Frischluftzufuhr
(Durchzug) durch öffnen von Fen-
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stern und Türen und treffe Vorsichts-
maßnahmen, daß es nicht zu einer Ex-
plosion kommt. Der Ersthelfer kann
zunächst nie wissen, ob das giftige Gas
nicht auch explosiv ist. Deshalb müssen
alle elektrischen Anlagen durch Ab-
schalten der zentralen Sicherung und
offenes Licht und Feuer als Zündquellen
sicher ausgeschlossen werden. Der
Ersthelfer denke daran, daß giftige
Gase auch durch Wände, Lüftungsoder
Installationsschächte in benachbarte
Räume und Häuser eindringen und
auch dort Menschen gefährden und
Explosionen hervorrufen können.
Wenn nötig, wird mit der Atemspende
und Herzmassage begonnen und ein
schneller, liegender Transport in die
Klinik vorgenommen. Bei der
Atemspende darf der Helfer den Ver-
gifteten nicht direkt berühren. Man lege
ein Taschentuch auf den Mund des
Wiederzubelebenden oder führe einen
Beatmungstubus ein.
4.8.3 Die Aufnahme von giftigen
Stoffen durch den Mund bedingt je
nach Zusammensetzung der Gifte sehr
verschiedene Krankheitsbilder. Ver-
giftungen über den Magen-Darm-Ka-
nal sind möglich durch Arzneimittel,
Pflanzenschutz- und Schädlingsbe-
kämpfungsmittel, Reinigungsmittel,
Industriechemikalien, Pflanzen, ver-
dorbene Nahrungsmittel.
Erste Hilfe: Ist derjenige, der das
Gift eingenommen hat, nicht bewußt-
los, so sollte man sofort Erbrechen
herbeiführen, indem man mehrmals
1
/2
l warmes Salzwasser zu trinken gibt (1-2
Eßlöffel Salz auf l Glas Wasser) und
dann den Finger zur Auslösung des
Brechreizes tief in den Rachen steckt.
Kindern gibt man reichlich Flüssigkeit,
z. B. Himbeerwasser. Man legt sie mit
dem Bauch quer über das Knie des sit-
zenden Helfers, so daß der Kopf des
Kindes nach unten hängt. Das Erbre-
chen wird durch Reizen des Rachens
mit einem kleinen Löffel herbeige-
führt.
Bei Verdacht auf eine Vergiftung
soll man niemals Milch zu trinken oder
Rizinus zum Abführen geben. Fettlös-
liche Giftstoffe (wie Benzin, Petrol,
Fleckenwasser usw.) werden durch
Milchfett oder Rizinus schneller in den
Körper aufgenommen, wodurch die
Vergiftung dann noch rascher wirksam
wird.
Lebensrettend kann bei den fettlös-
lichen Giften die Gabe von Paraffinöl
(Paraffinum liquidum) wirken, das
diese Gifte löst und an sich bindet, so
daß eine weitere Giftaufnahme unter-
bleibt. Paraffinöl wird mit dem Stuhl-
gang wieder ausgeschieden, da es un-
verdaubar ist. Man gibt Erwachsenen
150-200 ml, Kindern 3 ml/kg.
Ist der Vergiftete bereits stark be-
nommen oder bewußtlos, so wird nicht
versucht, ihn zum Erbrechen zu brin-
gen.
Erbrechen wird ebenfalls nicht her-
beigeführt bei Benzin- und Petrolver-
giftungen und auch nicht bei Säure-
und Laugenvergiftungen. Bei sicherem
Nachweis einer Säure- oder Laugen-
einnahme gibt man zur Verdünnung
der Chemikalien reichlich Wasser in
kleinen Schlucken zu trinken.
Der Vergiftete wird in Seitenlage
schnellstens in eine Klinik gebracht.
4.8.4 Gifte können auch durch die
Haut aufgenommen werden. Hierfür
kommen vor allem fettlösliche Gifte,
wie z. B. Benzol, Nitro-Benzole Koh-
lenwasserstoffe, halogenierte Kohlen-
wasserstoffe, Parathion usw. in Frage.
Meist wird die Gefahr der Giftauf-
nahme durch die Haut stark unter-
schätzt.
Erste Hilfe: Der Helfer zieht sich
Vergiftungen
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Rauschzustände und Drogenvergiftungen
Schutzhandschuhe an und entfernt
möglichst rasch die giftgetränkten
Kleidungsstücke. Anschließend wird
die Haut kräftig mit Wasser, Seife und
Bürste gereinigt.
Gift gelangt unter die Haut durch
Unglücksfälle oder in selbstmörderi-
scher Absicht durch Injektion.
Erste Hilfe: Die betroffene Glied-
maße wird zentralwärts von der Gift-
aufnahmestelle abgebunden. An an-
deren Körperstellen versucht man,
durch Auflegen von Eisbeuteln die
Giftaufnahme möglichst lange hinaus-
zuzögern. 4.8.5 Vergiftungen über die
Binde-
haut oder Hornhaut des Auges sind bei
hochtoxischen Substanzen selbst durch
kleinste Mengen möglich und können
lebensgefährlich werden.
Erste Hilfe: Es wird sofort eine aus-
giebige Spülung von Auge und Binde-
hautsack unter fließendem Wasser ca.
15-20 Minuten durchgeführt, wie sie
bereits bei der Verätzung beschrieben
wurde.
4.8.6 Bei Rauschzuständen und Dro-
genvergiftungen mit Bewußtlosigkeit
wird stabile Seitenlagerung hergestellt.
Atemstillstand macht Atemspende er-
forderlich. Der Transport zur Klinik
wird in Seitenlage durchgeführt.
4.9 Plötzlich einsetzende Geburt
Eine Geburt kündigt sich durch unre-
gelmäßige, dann regelmäßige
»Leibschmerzen« (Wehen) an. Man
bringt die Gebärende an einen ruhigen
Ort auf eine saubere Unterlage. Der
Kopf wird erhöht gelagert. Beengende
Kleidungsstücke sollen entfernt wer-
den, der Arzt oder eine Hebamme
werden benachrichtigt.
Eine Geburt läuft normalerweise von
allein ab. Das Neugeborene wik-kelt
man in ein sauberes Tuch, die Na-
belschnur wird nicht durchtrennt, son-
dern nur mit einem keimfreien Ver-
band abgedeckt. Nach 20-30 Minuten
tritt im allgemeinen die Nachgeburt
aus, die man ebenfalls in ein sauberes
Tuch wickelt und neben das Neugebo-
rene legt.
Beim Neugeborenen achtet man auf
freie Atmung und bringt es in Seiten-
lage. Sollten Atemstörungen beim
Neugeborenen auftreten, faßt man es
an den Füßen und läßt den Kopf nach
unten hängen. Leichte Schläge mit fla-
cher Hand werden auf den Rücken ge-
geben, um evtl. eingedrungenes
Fruchtwasser aus den oberen Luftwe-
gen zum Abfluß zu bringen. Kommt
die Atmung nicht in Gang, wird das
Neugeborene durch Mund und Nase
mit sehr geringem Druck beatmet
(»behaucht«).
Der Mutter legt man einen keim-
freien Verband oder ein sauberes Tuch
vor die äußeren Geschlechtsteile und
schlägt ihr dann die gestreckten Beine
übereinander.
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5. Plötzliche Erkrankungen
5.1 Besondere Blutungen
Nicht nur äußere Verletzungen, son-
dern auch innere Krankheiten können
zu plötzlichen Blutungen führen.
5.1.1 Nasenbluten kann auftreten bei
hohem Blutdruck, bei Herz-, Leber-
und Nierenkrankheiten, sowie bei
starker Anstrengung.
Erste Hilfe: Man hält den Kopf im
Sitzen leicht nach hinten geneigt, not-
falls kann man das blutende Nasenloch
von außen einige Minuten zudrücken.
Nicht schneuzen, das Nasenloch
nicht mit Mull oder Watte ausstopfen.
Ein kaltes, nasses Tuch in den Nacken
legen. Dadurch tritt reflektorische
Verengung der Blutgefäße in der Nase
mit nachfolgender Blutstillung ein.
Tritt keine Blutstillung ein, soll ein
Hals-Nasen-Ohren-Arzt oder eine
Klinik aufgesucht werden.
5.1.2 Bluthusten kann durch Ge-
schwülste der Lunge oder durch eine
Tuberkulose bedingt sein.
Das ausgehustete Blut sieht hellrot-
schaumig aus.
Erste Hilfe: Man bringt den Kran-
ken in halb sitzende Stellung und
transportiert ihn schnellstens und
schonend in eine Klinik. Man denke
daran, die Hände zu desinfizieren,
wenn man mit dem blutigen Auswurf in
Berührung gekommen ist. Möglicher-
weise könnte es sich um eine offene,
ansteckende Tuberkulose handeln, die
zum Bluthusten geführt hat.
5.1.3 Bluterbrechen kann seine Ur-
sache in einer Speiseröhren- oder Ma-
genblutung haben. Bei massiver Blu-
tungwird hellrotes Blut erbrochen. Bei
geringerer Blutung entleert sich meist
»kaffeesatzartiger« Inhalt, da das Blut
durch die Salzsäure des Magens zer-
setzt ist.
Nach einiger Zeit wird schwarzer
Stuhl, das heißt Teerstuhl, entleert.
5.1.4 Darmblutungen stammen aus
Darmgeschwüren und -geschwülsten,
sie treten aber auch bei Typhus und
Ruhr auf. Das Blut, das mit dem Stuhl
entleert wird, sieht schwarz bis dunkelrot
aus. Entleert sich hellrotes Blut, so
stammt es aus dem Dickdarm oder
Enddarm. In seltenen Fällen hat hell-
rotes, aus dem After entleertes Blut
seinen Ursprung in einer massiven
Zwölffingerdarmblutung, bei der sich
das Blut so rasch in den Darm ergießt,
daß es seine hellrote Farbe bis zur Ent-
leerung beibehält.
Erste Hilfe: Kranke mit Magen-
Darm-Blutungen lagert man mit leicht
erhöhtem Oberkörper auf den Rük-ken,
die Knie werden zur Entspannung des
Bauches angezogen und eine Rolle in
die Kniekehlen geschoben. Man sollte
sie nicht essen oder trinken lassen.
Wegen der Schockgefahr ist schneller
Transport ins Krankenhaus notwendig.
5.1.5 Hämorrhoidalblutungen werden
durch krankhafte Erweiterung und
Verletzung der Blutgefäße um den After
verursacht. Das Blut liegt auf dem
Stuhl oder kann sich nach dem Stuhl-
gang im Strahl entleeren und einen le-
bensbedrohlichen Zustand hervorru-
fen.
Erste Hilfe: Man legt einen Ver-
bandstoff vor die Afteröffnung und
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Lungenerkrankungen
läßt die Gesäßbacken fest zusammen-
kneifen. Bei anhaltender Blutung
Transport ins Krankenhaus. Ärztliche
Untersuchung ist notwendig.
5.1.6 Blutungen aus den Harnwegen
färben den Urin rot, bei stärkerer Blu-
tung werden mit dem Urin frische oder
ältere Blutgerinnsel entleert.
Erste Hilfe: Blutungen aus den
Harnwegen sind immer ein bedrohli-
ches Zeichen und müssen unbedingt
ärztlicherseits abgeklärt werden. Bei
stärkerem Blutverlust und kolikartigen
Beschwerden Transport ins Kranken-
haus mit der Lagerung, wie bei Darm-
blutungen angegeben.
5.1.7 Blutungen aus der Scheide stär-
keren Ausmaßes sind meist Folge von
Fehlgeburten, Frühgeburten oder re-
gelwidrigen Geburten sowie Ge-
schwülsten.
Erste Hilfe: Man lagert diese Kran-
ken flach und legt einen keimfreien
Verbandstoff oder ein sauberes Tuch
vor die äußeren Geschlechtsteile, die
gestreckten Beine werden übereinan-
der geschlagen. Transport ins Kran-
kenhaus.
5.2 Akute Herz- und Lungenerkrankungen
5.2.1 Der Herzkrampf oder die An-
gina pectoris (»Brustenge«) hat seine
Ursache in einer Minderdurchblutung
des Herzmuskels, z. B. infolge fortge-
schrittener Arteriosklerose.
Die Kranken äußern ein sehr
schmerzhaftes Engeempfinden in der
Brust mit ausstrahlenden Schmerzen in
den linken Arm. Die Betroffenen ver-
harren regungslos aus Angst, Bewe-
gungen könnten eine Verschlimme-
rung bewirken.
Erste Hilfe: Man beruhigt den
Kranken, öffnet beengende Kleidung
und lagert ihn halb-sitzend, und richtet
ein langsam aufsteigendes Armbad her.
Lindernd wirken auch heiße Umschläge
auf die Herzgegend. Oft lassen sich die
krampfartigen Herzschmerzen durch ein
Gläschen konzentrierten Alkohols
(Korn, Kirschgeist) oder durch eine
Tasse heißen Tees mit Zucker und Rum
oder durch einen starken, kalten
Bohnenkaffee mit Kirschgeist lösen.
Ein Arzt sollte jedoch immer gerufen
werden.
5.2.2 Der Herzinfarkt ist die Folge eines
teilweisen Absterbens von Herz-
muskelbezirken durch mangelhafte
oder aufgehobene Durchblutung. Es
besteht äußerste Lebensgefahr.
Die Kranken geben starke Schmer-
zen in der Brust an, sie zeigen Atem-
not, Angstgefühle, häufig Bewußt-
seinstrübung bis Bewußtlosigkeit. Der
Puls ist kaum tastbar (Schock).
Erste Hilfe: Bei Bewußtlosigkeit
bringt man den Kranken in Seitenlage,
ein Arzt muß dringend gerufen werden.
5.2.3 Atemnot durch Lungenerkran-
kungen kann z. B. durch Asthma
(Krampf der Bronchialmuskeln) oder
durch eine akute Verminderung der
Atemfläche, die durch verschiedene
Erkrankungen hervorgerufen werden
kann, bedingt sein. Auch ein zuneh-
mendes Herzversagen zeigt sich in
Atemnot.
Erste Hilfe: Halbsitzende Lagerung,
Sauerstoffinhalation.
Der Arzt muß schnellstens herbei-
gerufen werden.
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Akute Baucherkrankungen
5.3 Akute Baucherkrankungen
5.3.1 Vielfältige Ursachen können zu
akuten Baucherkrankungen führen. -
Am häufigsten verursacht eine Ent-
zündung des Wurmfortsatzes (»Blind-
darmentzündung«) Leibschmerzen, die
oft in der Magengegend beginnen und
schließlich in den rechten Unterbauch
ziehen.
Erste Hilfe: Man bringe den Kran-
ken baldmöglichst zum Arzt und ver-
meide, vor der Untersuchung zu trin-
ken oder zu essen zu geben. Auch von
der Einnahme schmerzstillender Mittel
ist abzuraten.
5.3.2 Heftigste Bauchschmerzen mit
schnell eintretendem Schock sprechen
u. a. für den Durchbruch eines Magen-
geschwürs oder für eine schwere Er-
krankung der Bauchspeicheldrüse.
Erste Hilfe: Der Kranke sollte un-
verzüglich in eine Klinik gebracht wer-
den, schmerzstillende Mittel, Essen
oder Trinken sind unzulässig.
5.3.3 Ähnliche stärkste Schmerzen
rufen Koliken der Gallen- oder Nie-
renwege hervor. Meist geben die
Kranken an, daß sie an Nieren- oder
Gallensteinen leiden. Der Schmerz ist
krampfartig im ganzen Bauchbereich
und löst sich oft für kurze Zeit, so daß
er einen wellenförmigen Verlauf
nimmt.
Erste Hilfe: Auch hier sollte der
Kranke schnellstens einer ärztlichen
Behandlung zugeführt werden, da die
Unterscheidung einer Kolik z. B. von
einem Magendurchbruch schwierig sein
kann, bei letzterem aber sofortige
chirurgische Behandlung die einzige
lebensrettende Maßnahme darstellt.
Man lagert die Kranken auf dem
Rücken und sorgt für eine Entspan-
nung der Bauchdecken (Knierolle!).
5.3.4 Einklemmung eines Bruches
liegt vor, wenn es im Bereich eines Na-
bel-, Leisten-, Schenkel- oder Narben-
bruches zu plötzlichen Schmerzen
kommt, die meist nach angestrengtem
Heben oder Pressen auftreten. Im
Bruchsack findet sich eine schmerz-
hafte, prall-elastische Verwölbung.
Übelkeit und Erbrechen weisen auf ei-
nen Darmverschluß hin.
5.3.5 Beim Darm Verschluß ist der
Darm durch Geschwülste, Verwach-
sungen oder einen eingeklemmten
Leisten- oder Nabelbruch nicht mehr
durchgängig. Die Kranken geben hef-
tige Schmerzen im Bauchbereich mit
Übelkeit und Erbrechen an.
Erste Hilfe: Längeres Zuwarten
verschlechtert nur den Allgemeinzu-
stand des Kranken, man sollte ihn lie-
ber einmal umsonst, dafür aber recht-
zeitig in einer Klinik bei Bauchbe-
schwerden vorstellen, vor allem wenn
Brüche oder Operationsnarben mit
möglichen inneren Verwachsungen
vorliegen.
5.3.6 An akuter Harnverhaltung er-
kranken ältere Männer durch Vergrö-
ßerung der Vorsteherdrüse. Meist ist
eine reichliche Flüssigkeitsaufnahme
vorangegangen und es gelingt nicht, die
volle, schmerzhafte Harnblase zu ent-
leeren.
Erste Hilfe: Ein warmes Sitzbad
oder warme Umschläge auf den Un-
terleib ermöglichen gelegentlich eine
Entleerung der Blase. Tritt kein Erfolg
ein, muß ein Arzt aufgesucht werden.
Ein Laie sollte die Blase des Kranken
nicht durch das Einführen eines Harn-
röhren-Katheters entleeren.
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Stoffwechselstörungen, Vergiftungen
5.4 Bewußtlosigkeit und Krämpfe
5.4.1 Plötzlich eintretende Bewußtlo-
sigkeit mit Krampfanfällen haben am
häufigsten ihre Ursache in der soge-
nannten Fallsucht (Epilepsie). Die
Kranken fallen zu Boden und kramp-
fen mit Armen und Beinen. Gelegent-
lich tritt ein Zungenbiß auf, so daß Blut
aus dem Mund austritt.
Wenn die Krämpfe abklingen, be-
steht weiterhin Bewußtlosigkeit. Für
den Zeitraum der Krampfanfälle fehlt
später dem Kranken das Erinnerungs-
vermögen.
Erste Hilfe: Um die Atemwege frei-
zuhalten, bringt man den Kranken in
Seitenlage. Läßt sich der Mund öffnen,
schiebt man einen Keil, z. B. ein mit ei-
nem Taschentuch umwickeltes Holz-
stück zwischen die Zähne, um weitere
Zungenbisse zu vermeiden.
Man achte darauf, daß sich die
Krampfenden nicht an Gegenständen
der Umgebung verletzen.
5.4.2 Kinder zeigen Krampfanfälle oft
als Begleiterscheinung anderer, be-
ginnender oder bereits bestehender
Erkrankungen (Infektionskrankheiten).
Erste Hilfe: Man rufe einen Arzt
oder bringe das Kind sofort in eine
Kinderklinik.
5.4.3 Der Schlaganfall wird infolge
Störung der Gehirndurchblutung her-
vorgerufen. Ein Blutgefäß einer Hirn-
hälfte läßt meist bei erhöhtem Blut-
druck infolge Verengerung (Arterio-
sklerose) oder bei Verstopfung durch
einen Blutpfropf (Embolus) nicht ge-
nügend Blut durch, oder das Blutgefäß
platzt. Hirnerweichung oder Hirn-
schwellung durch Blut- und Flüssig-
keitsaustritt sind die Folgen. Es kommt
zu flüchtiger oder anhaltender Be-
wußtlosigkeit meist bei älteren Men-
schen. Ohne ersichtlichen Grund fallen
sie hin oder sinken zusammen.
Das Gesicht ist rot, die Atmung ist
erhalten, oft aber schnarchend oder
röchelnd, der Puls ist regelmäßig. Im
Zustand der Bewußtlosigkeit fällt am
ehesten die Lähmung der Gesichts-
muskulatur auf: Auf der gelähmten
Seite ist das Oberlid nicht geschlossen,
und der Mundwinkel hängt herunter.
Später weisen diese Kranken eine
Sprach- oder Halbseitenlähmung des
Körpers auf.
Erste Hilfe: Man bringt diese Kran-
ken in Seitenlage, wenn bei Bewußtlo-
sigkeit die Schutzreflexe erloschen sind.
Man entfernt Zahnprothesen und sorgt
für freie Atemwege. Nachdem der
Kranke das Bewußtsein wiedererlangt
hat, darf man ihm nichts zu trinken und
zu essen geben, da häufig eine
Lähmung der Schluckmuskulatur be-
steht und er aspirieren würde. Evtl.
sind Wiederbelebungsmaßnahmen zu
beginnen. Man sollte einen Arzt hin-
zuziehen, der über einen Transport ins
Krankenhaus entscheidet.
5.4.4 Bei plötzlich einsetzender Be-
wußtlosigkeit denke man auch immer
an Vergiftungen durch schwere Stoff-
wechselstörungen, durch Medikamente,
Gase oder Chemikalien.
Erste Hilfe: Trotz schneller Bereit-
schaft zur Ersten Hilfe achte der Erst-
helfer auf seinen persönlichen Schutz
und gehe umsichtig vor. Aus den beob-
achteten und mitgeteilten Begleitum-
ständen lassen sich Rückschlüsse für
die notwendigen Behandlungsmaß-
nahmen im Krankenhaus ziehen.
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5.5 Fieber
Treten bei einem Menschen erhöhte
Temperaturen (über 38,0° Celsius) auf,
so kann es sich um die Begleiter-
scheinung von Infektionskrankheiten
oder Entzündungen sowie um eine
Wärmestauung (s. dort) handeln.
Erste Hilfe: Länger anhaltende fie-
berhafte Erkrankungen bedürfen ärzt-
licher Behandlung. Ist ein Arzt nicht zu
erreichen, sollen Fieberkranke liegend
in eine Klinik transportiert werden.
Solange Infektionskrankheiten vermutet
werden müssen, soll sich der Helfer
durch besondere persönliche Hygiene
(Händewaschen, Vermeidung
von unnötigen Berührungen mit den
Kranken) schützen. - Fiebersenkende
Maßnahmen, wie z. B. das Anlegen
von feucht-kalten Umschlägen an den
Extremitäten oder auf den Rumpf, und
fiebersenkende Medikamente ersetzen
nicht die Untersuchung durch den
Arzt.
Temperaturanstieg bei gleichzeiti-
gen Schmerzen im Bereich bestimmter
Organe spricht für eine Entzündung,
die ärztliche Behandlung erfordert.
Erste Hilfe: Ruhigstellung des er-
krankten Körperabschnittes führt zur
Schmerzlinderung.
5.6 Akute Schmerzzustände (siehe auch 5.2 und 5.3)
5.6.1 Kopfschmerzen gehören zu den
am häufigsten geäußerten Beschwer-
den. Sie können der Hinweis auf In-
fektionskrankheiten im Anfangsstadium
oder andere innere Erkrankungen sein.
Bestimmte Vergiftungen äußern sich
zu Beginn ebenfalls mit
Kopfschmerzen. Auch Erschöpfungs-
zustände, Sonneneinstrahlung oder
Hitzschlag können die Ursache von
Kopfschmerzen sein.
Erste Hilfe: Zunächst versucht man
die Ursache abzuklären und zu beseiti-
gen. Dann werden entsprechende
Maßnahmen durchgeführt, wie bei den
einzelnen Veränderungen angegeben.
Fehlen ernste Ursachen, werden 1-2
Schmerztabletten verabreicht. Bei
Verdacht auf Vergiftung, Infektions-
oder innerer Krankheit muß der Er-
krankte natürlich ärztlich betreut wer-
den.
5.6.2 Halsschmerzen treten bei Er-
kältung, Unterkühlung oder übertrie-
bener Mundatmung auf.
Erste Hilfe: 5mal täglich mit war-
mem Tee oder Salzwasser gurgeln.
Trockenen, warmen Wollschal um den
Hals wickeln. 2mal täglich je l Stunde
einen warmen, feuchten Halswickel
anlegen. Flüssige Ernährung, bis das
Schlucken wieder schmerzfrei möglich
ist.
5.6.3 Schmerzhafte Muskelkrämpfe
sind die Folge einer Überlastung.
Erste Hilfe: Man versucht, den
Krampfzustand durch Dehnung des
Muskels zu überwinden. Dann führt
man eine leichte Massage der betroffe-
nen Muskelgegend aus und meidet
stärkere Beanspruchung dieser Mus-
kelgruppen.
5.6.4 Mit »Hexenschuß« bezeichnet
man einen schmerzhaften Zustand der
Muskulatur im Bereich der Wirbel-
säule, der bei bestimmten Bewegungen
oder Husten, Niesen oder Lachen auf-
tritt. Die Ursache liegt meist in einer
Veränderung der Bandscheibe, durch
die es zu einer Nervenreizung kommt.
Fieber
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Seitenstechen
Erste Hilfe: Lokale überwärmende
rend einer zu großen Laufstrecke. Der
Maßnahmen und Schonung. Die Ursa-
Schmerz in der linken Seite des Ober-
che dieser Erkrankung sollte vom Arzt
bauches wird durch die Kapselspan-
abgeklärt werden.
nung der Milz verursacht.
Erste Hilfe: Der Lauf wird abgebro-
5.6.5 Zu Seitenstechen kommt es
chen und eine Ruhepause bis zur Be-
meist bei untrainierten Läufern wäh-
seitigung des Schmerzes eingehalten.
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6. Maßnahmen der Ersten Hilfe zur
Fremdkörperentfernung
6.1 Fremdkörper in der Haut
Aus der Haut darf man nur oberfläch-
lich eingedrungene Gegenstände, wie
z. B. Holzsplitter oder Dornen, entfer-
nen. Man achte auf vollständige Ent-
fernung der Fremdkörper, da kleine
Reste in der Tiefe langanhaltende Ent-
zündungszustände hervorrufen können.
Tiefer eingedrungene Gegenstände,
die aus der Körperoberfläche heraus-
ragen, werden nicht entfernt, sondern
nur umpolstert und steril abgedeckt.
Beim Herausziehen am Unfallort kön-
nen weitere Gewebsschädigungen mit
oft lebensgefährlichen Blutungen in
der Tiefe entstehen. Diese Fremdkörper
werden operativ vom Arzt beseitigt.
Sind Fremdkörper unter der Haut
verschwunden, so stellt man diesen
entsprechenden Körperabschnitt
möglichst ruhig, um die Lage der
Fremdkörper durch Muskelbewegun
gen nicht zu verändern. Hier können
nur operative Maßnahmen den
Fremdkörper beseitigen.
6.2 Fremdkörper im Auge
Ist ein Fremdkörper in das Auge ge-
langt, so untersucht man zunächst die
Schleimhaut des unteren Lides durch
Herabziehen. Der Untersuchte sieht
dabei nach oben. Man entfernt den
Fremdkörper mit dem Zipfel eines
sauberen Tuches oder mit einem ange-
feuchteten Wattestäbchen (Abb. 6.2-
1).
Sitzt der Fremdkörper unter dem
Oberlid, so muß dieses umgewendet
werden. Der Untersuchte sieht nach
unten, die Augen schließt er dabei aber
nicht. Der Helfer drückt nun mit einem
Stäbchen (Streichholz, Glasstäbchen)
waagerecht auf das Oberlid in der
Höhe, wo dieses in den oberen Augen-
höhlenrand übergeht (Abb. 6.2-2).
Nun zieht er mit der anderen Hand an
den Wimpern den Oberlidrand nach
vorn und oben über das leicht nach
hinten gedrückte Stäbchen (Abb. 6.2-
3). Dabei klappt der Oberlidknor-
pel nach oben. Mit der sauberen Spitze
eines Tuches kann der Fremdkörper
entfernt werden.
Abb. 6.2-1 Entfernung eines Fremdkörpers, der
auf der Innenseite des Unterlides sitzt.
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Fremdkörper in der Luftröhre
Abb. 6.2-2 Entfernung eines Fremdkörpers, der
sich auf der Innenseite des Oberlides befindet.
Durch dauerndes Reiben infolge des
Fremdkörpergefühls vor oder nach der
Entfernung entsteht sehr schnell eine
Bindehautentzündung. Läßt dieses
Fremdkörpergefühl nicht nach, be-
Abb. 6.2-3 Das Oberlid wird an den Wimpern
gefaßt und über das Stäbchen umgeklappt.
deckt man das Auge und sucht einen
Arzt auf.
Tiefer eingedrungene Fremdkörper
versucht man niemals selbst aus dem
Auge zu entfernen!
6.3 Fremdkörper in Nase, im Rachen, Magen und Darm
Ein Fremdkörper in der einen Nasen-
seite läßt sich meist durch kräftiges
Schneuzen unter Zuhalten der anderen
Nasenseite herausbefördern. Gelingt
das nicht, muß ein Arzt den Fremdkörper
entfernen.
Kleinere Fremdkörper im Rachen
kann man häufig dadurch weiterbewe-
gen, daß man mit Wasser gurgelt oder
trockenes Brot ißt und herunter-
schluckt oder indem man erbricht.
Helfen diese Maßnahmen nicht, muß
ein Arzt aufgesucht werden.
Größere, glatte Gegenstände, die
verschluckt wurden, durchlaufen mei-
stens ohne Komplikationen den Ma-
gen-Darm-Kanal und werden mit dem
Stuhl ausgeschieden. Man gibt Kartof-
felbrei und Sauerkraut, um eine
schnellere Darmtätigkeit und -entlee-
rung zu erreichen. Im entleerten Stuhl
soll man nach dem Fremdkörper su-
chen.
Fremdkörper in der Luftröhre siehe
unter Ersticken 4.7.
Abb. 6.3-1 Ausblasen eines Fremdkörpers
aus der Nase.
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Fremdkörper im Gehörgang
6.4 Fremdkörper im Gehörgang
werden durch Ausspülen des Ohres
Fremdkörper in den übrigen Kör-
mit lauwarmem Wasser oder auch mit
peröffnungen (Harnröhre, After,
Spezialinstrumenten nur vom Arzt
Scheide) sollten niemals selbst, son-
entfernt.
dern nur vom Arzt entfernt werden.
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7. Hinweise für den Umgang mit Behinderten
Behinderte Menschen nicht bemitlei-
den. Sie haben meist gelernt, mit ihrer
Behinderung fertig zu werden. Gele-
gentlich trifft man jedoch auf dauernd
aggressiv-verstimmte Behinderte, die
den Schicksalsschlag nicht überwinden
können.
Man sollte zunächst immer höflich
fragen, wie man helfen kann. Die mei-
sten Behinderten sind durch besondere
Rehabilitationsmaßnahmen soweit
angeleitet worden, daß sie sich am be-
sten selbst helfen, auch wenn es für
eine neu hinzugekommene Hilf sperson
umständlich erscheint.
Wenn ein Behinderter eine angebo-
tene Hilfe ablehnt, sollte man sich nicht
weiter aufdrängen.
Nimmt der Behinderte die angebo-
tene Hilfeleistung an, so läßt man sich
von ihm sagen, wie man ihm am besten
helfen kann. Ein Behinderter hat sich
meist im Laufe der Zeit besondere
Handgriffe angeeignet, mit denen er
sich zu helfen gewohnt ist. Diesen Be-
wegungsabläufen sollte man sich an-
passen.
7.1 Handbehinderten bietet man seine
Hilfe an, wenn sie bei den einfachen
Verrichtungen des täglichen Lebens
deutlich eingeengt sind. Man erfasse
die Situation und greife helfend ein,
wenn durch die Handbehinderung
offensichtlich Schwierigkeiten z. B.
beim Schneiden des Brotes, beim öff-
nen von Dosen und Flaschen, beim
Schreiben und Anziehen usw. auftre-
ten.
7.2 Gehbehinderten hilft man am be-
sten bei Bewegungsabläufen, bei de-
nen sie am meisten benachteiligt sind,
wie z. B. Treppensteigen, Bus- oder
Bahn-Ein- oder Aussteigen, beim Ge-
hen auf Eis und Schnee.
7.3 Rollstuhlfahrer sind meist so weit
angeleitet, daß sie mit ihrem Gefährt
sehr gut zurechtkommen. Hilfe wird
nur nötig sein bei größeren Steigungen
und Stufen, auch hohe Bordsteinkan-
ten können ein großes Hindernis dar-
stellen. Will man einem Rollstuhlfahrer
bei der Überwindung von Trep-
penstufen helfen, so muß der Rollstuhl
leicht nach hinten gekippt werden,
wenn man mit den hinteren großen
Rädern die Treppenstufen auf- oder
abwärts rollt (Abb. 7.3-1). Auf diese
Weise verhindert man, daß der Behin-
derte aus seinem Rollstuhl heraus-
rutscht.
Ein großes Problem für Rollstuhl-
fahrer sind die WC-Anlagen vor allem
Abb 7.3-1 Siehe Text.
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Hinweise für den Umgang mit Blinden
in öffentlichen Gebäuden, die meist
viel zu enge Türen aufweisen und/oder
innen keinen genügenden Raum zum
Umsteigen vom Rollstuhl auf das WC
bieten. Je nach der Art der Behinde-
rung sind dann sogar zwei Helfer not-
wendig, die z. B. den Querschnittge-
lähmten oder beiderseits Beinampu-
tierten bis zur Toilette bringen.
7.4 Personen mit stark verminderter
Sehkraft oder Blinde soll man immer
deutlich ansprechen. Ohne eine vor-
herige Ansprache erschrecken diese
Personen, wenn sie zur gut gemeinten
Hilfeleistung plötzlich angefaßt wer-
den. Der Sehbehinderte oder Blinde
hakt sich beim Gesunden ein. Die seh-
behinderte Person gibt an, wie Hilfe
durchgeführt wird.
Sehbehinderte oder Blinde, die von
einem Hund geführt werden, fasse man
nicht an. Der Hund kann sonst diese
Bewegung fehldeuten und seinen
Herrn verteidigen.
Man sagt dem Blinden oder Sehbe-
hinderten an, welches Hindernis oder
welche Gegenstände zu erwarten sind.
7.5 Bei Schwerhörigen und Tauben
muß sich der Helfer erst in das Blick-
feld dieser Personen bringen. Plötzli-
ches Anfassen verursacht Erschrecken.
Man stelle sich dem Hörbehinderten so
gegenüber, daß dieser das Gesicht des
Sprechenden bei guter Beleuchtung
erkennen und den Mund ablesen kann.
Man spreche langsam und gut artiku-
liert in kurzen Sätzen.
7.6 Menschen, die an Anfallskrank-
heiten leiden, wie z. B. Epileptiker,
zeigen nicht nur die typischen Kram-
pfanfälle (siehe 5.4), sondern auch
kurzzeitige Bewußtseinsstörungen oder
unerklärbare Verstimmungszu-
stände. Deutet sich ein Anfall an, so
achte man darauf, daß sich keine ge-
fährlichen Gegenstände in der Nähe
des Kranken befinden. Bei einem An-
fall mit Bewußtlosigkeit kommen die
Erste-Hilfe-Maßnahmen wie bei 5.4
geschildert zur Anwendung.
7.7 Geistigbehinderten gegenüber sei
man geduldig, spreche klar und gehe,
soweit möglich, auf ihre Wünsche ein.
Wenn man Aufgaben stellt, so mache
man diese selbst vor und spare größere
Erklärungen.
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