AnleitungzurAnlageV
In
einerAnlageVsindzuerklären:Einkünfteaus
–
einembebautenGrundstück,z.B.vermietetesHaus,vermieteteEigentums-
wohnung(Zeilen4bis21und33bis49),
–
einem selbst genutzten eigenen Haus / Eigentumswohnung, wenn einzelne
Räumevermietetwerden(Zeilen4bis21und33bis49),
– allenBeteiligungen,z.B.Grundstücks-oderErbengemeinschaften(Zeilen22
bis27),
– UntervermietungvongemietetenRäumen(Zeile31),
–
allenunbebautenGrundstücken(z.B.Parkplatz),anderemunbeweglichenVer-
mögen(z.B.Schiffe)undSachinbegriffen(z.B.Geschäftseinrichtung)sowie
aus Überlassung von Rechten, z.B. Erbbaurechte, Urheberrechte, Kiesaus-
beuterechte(Zeile32).
DieEinkünfteaus
weiterenbebautenGrundstückensindfürjedesGrundstückge-
trenntjeweilsineinerweiterenAnlageVzuerklären.
StammendieEinkünfteausdemAusland,gebenSiebittezusätzlichdie
Anlage
AUSab.
FürausschließlichzueigenenWohnzweckenodereigenengewerblichen/beruf-
lichenZweckengenutzteGebäudeundGebäudeteileist
keineAnlageVauszu-
füllen.
Zeile6
GebenSiebittestetsdas
Einheitswert-Aktenzeichenan.Diesesistz.B.aufIhrem
Einheitswert-BescheidoderGrundsteuerbescheidvermerkt.EineEintragungkann
entfallen,wennfürdasMietobjektkeinEinheitswertfestgestelltwurde.
FallsdasMietobjektveräußertoderübertragenwurde,gebenSiehierbitteden
ZeitpunktdesrechtswirksamabgeschlossenenobligatorischenVertrags(diesistin
derRegeldernotarielleKaufvertrag)odergleichstehendenRechtsaktsan.
Zeile7
Geben Sie bitte hier neben der Gesamtwohnfläche die Flächen an, die auf eigen-
genutzten,unentgeltlichanDritteüberlassenenoderalsFerienwohnunggenutzten
Wohnraumentfallen.
HandeltessichumeineFerienwohnung,teilenSieaufeinembesonderenBlattauch
dieAnzahlderjeweiligenKalendertagemit,andenendieseWohnung
– vermietet,
– eigengenutzt,
– unentgeltlichanDritteüberlassenwurdeoder
– leerstand.
Zeilen8bis11
Die in den Zeilen 8 und 10 einzutragenden
Mieteinnahmen teilen Sie bitte in
jedem Fall auf die einzelnen Geschosse auf. Geben Sie in Zeile 9 außerdem
die Anzahl der Wohnungen und die Wohnfläche jedes Geschosses an. An-
gabenfüranAngehörigevermieteteWohnungenmachenSiebittegesondertin
Zeile11.
Beim Ansatz der Wohnflächen sind Zubehörräume, z. B. Keller, Dachböden,
SchuppenundGaragennichtzuberücksichtigen.RaumteilemiteinerlichtenHöhe
zwischeneinundzweiMeternsowiedieFlächevonBalkonen,LoggienundDach-
gärten können bis zur Hälfte angesetzt werden. Enthält das Gebäude mehr als
vierGeschosse,machenSiebittedieAngabenzudenZeilen8bis10aufeinem
besonderenBlatt.
DienebenderMieteerhobenen
UmlagensindstetsindenZeilen12und13ein-
zutragen.
GebenSiebitteinZeile10dieEinnahmenausderVermietungzugewerblichen,
freiberuflichen oder anderen nicht Wohnzwecken dienenden Räumen an. Die
Um-
lagenfürdieseRäumesindebenfallsstetsindieZeile12einzutragen.HabenSie
aufdieUmsatzsteuerbefreiungverzichtet,tragenSiebittedieMieteneinschließlich
dervereinnahmtenUmsatzsteuerinZeile10unddievomFinanzamt
erstatteten
VorsteuerbeträgeinZeile15ein(vgl.dieErläuterungenzuZeile48).
Zeilen12und13
Hiersinddievereinnahmten
Umlagen(einschließlichNachzahlungen)stetsin
vollerHöheeinzutragen.Diesgiltauchdann,wennderMieterdievonIhnenals
VermietergeschuldeteZahlungbestimmterNebenkostenübernimmt.Soweitdie
Umlagen 2008 an die Mieter zurückgezahlt worden sind, ist der einzutragende
Betragzuvermindern.
Zeile15
ZudenEinnahmeninZeile15gehörenauchEinnahmenausderVermietungvon
GrundstücksteilenfürMobilfun
ka
ntennen,WindkraftanlagenundWLAN-Hotspots.
Zeilen16,17und50
Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von Erhaltungsaufwen-
dungen sowie Aufwendungszuschüsse, z. B. zur Minderung der Zins- und Miet-
belastungen, sind im Jahr des Zuflusses als Einnahmen in den Zeilen 16 und 17
einzutragen.Zuschüsse,dieeineGegenleistungfüreineMietpreisbindungoder
NutzungdurcheinenbestimmtenPersonenkreisdarstellen(z.B.Zuschüssenachdem
Wohnraumförderungsgesetz)könnenaufdieJahredesBindungszeitraumesverteilt
werden(machenSieAngabenhierzuaufeinembesonderenBlatt).Zuschüssezur
FinanzierungvonAnschaffungs-oderHerstellungskostensindinZeile50einzu-
tragenundvonderBemessungsgrundlagefürdieAbschreibungenabzuziehen.
Guthabenzinsen aus Bausparverträgen gehören z.B. zu den Einnahmen aus
VermietungundVerpachtung,wennderBausparvertragineinemengenZusam-
menhang mit der Anschaffung, Herstellung oder Erhaltung dieses Gebäudes
steht.
DerGesamtbetragistumdenAnteilzumindern,deraufeigengenutzteoderun-
entgeltlichanDritteüberlasseneWohnungenentfällt.
Zeilen33bis48
Ausgaben,dieimZusammenhangmiteinerWohnungodereinzelnenRäumen
anfallen,sindnurdannWerbungskostenbeidenEinkünftenausVermietungund
Verpachtung,wennausderWohnungoderdenRäumenentsprechendeEinnahmen
erzieltwerdenoderinZukunfterzieltwerdensollen.
StehendieAusgabenimZusammenhangmiteinereigengenutztenoderunent-
geltlichanDritteüberlassenenWohnung,könnendieAusgabennichtalsWer-
bungskostenabgezogenwerden.DarinenthalteneerhöhteAbsetzungenlt.Zei-
le34könneninder
AnlageFWgeltendgemachtwerden,wenndieWohnung
eigengenutztoderohnegesicherteRechtspositionüberlassenwird.
EbensokönnenAusgaben,dieimZusammenhangmitRäumenstehen,diezu
eigenen beruflichen oder gewerblichen Zwecken genutzt werden, nicht als
WerbungskostenbeidenEinkünftenausVermietungundVerpachtung,sondern
nuralsWerbungskostenoderBetriebsausgabenbeidenEinnahmenabgezogen
werden,dieimZusammenhangmitderNutzungdieserRäumeerzieltwerden.Die
Spalten1bis3sindnurdannauszufüllen,wenndanachnichtalleAufwendungen
fürdasGebäudeWerbungskostensind.
TragenSiebitteinderSpalte1denGesamtbetragderjeweiligenAufwendungen
ein.GebenSiebitteindenSpalten2und3an,obSiedennichtabziehbarenAnteil
dadurchermittelthaben,dassSiedieeinzelnenAufwendungenjederWohnung
zugeordnethaben(direkteZuordnung),oderobSiedieAufwendungen,weileine
direkteZuordnungnichtmöglichwar(wiez.B.beieinerDachreparatur)inanderer
WeisedenWohnungenzugeordnethaben,z.B.nachdemermitteltenVerhältnis
der Nutzflächen in Prozent. Erläutern Sie die Zuordnung und den erstmalig ver-
wendetenAufteilungsmaßstabbitteaufeinembesonderenBlatt.Beträgtdiever-
einbarteundgezahlteMieteeinschließlichgezahlterUmlagenfüreineüberlassene
Wohnung weniger als 56 % der ortsüblichen Marktmiete einschließlich umlage-
fähigerKosten(z.B.beiverbilligterÜberlassung),giltEntsprechendes.Indiesem
FallsinddieaufdieseWohnungentfallendenAusgabenimVerhältnisderortsüb-
lichenMarktmietezurvereinbartenMieteaufzuteilen.
Zeilen33bis35
MachenSieerstmalsAbschreibungenfürAnschaffungs-oderHerstellungskosten
geltend,fügenSiebitteeineEinzelaufstellungbei,indernebendemgezahltenRech-
nungsbetragauchdasRechnungsdatum,derGegenstandderLeistungsowiedas
ausführendeUnternehmenangegebensind.
BeiGebäudenimBeitrittsgebiet,dievordem1.1.1991angeschafftoderhergestellt
wurden,sindnurAbsetzungenfürAbnutzung(AfA)nach§7Abs.4EStGzulässig.
BeiAnschaffungoderHerstellungvordem1.7.1990bemessensichdieAbset-
zungen nach den Wiederherstellungs-/ Wiederbeschaffungskosten, höchstens
nachdemZeitwertzum1.7.1990.
Zeile33
DieAbsetzungenfürAbnutzungnach
§7Abs.4EStGbetragen
– bei vor dem 1. 1. 1925 fertig gestellten Gebäuden jährlich 2,5 %,
– bei nach dem 31. 12. 1924 fertig gestellten Gebäuden jährlich 2 %
derAnschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes. Ist die tatsächliche
Nutzungsdauerkürzerals40oder50Jahre,könnenentsprechendhöhereAbset-
zungengeltendgemachtwerden.
DavonabweichendkönnenSienach
§7Abs.5EStGbeieinemGebäudeoder
einerEigentumswohnungimInlanddiefolgendenBeträgealsdegressiveAbset-
zungfürAbnutzungabziehen:
BeiBauantrag(imHerstellungsfall)oderbeirechtswirksamemAbschlussdes
obligatorischenVertrags(imAnschaffungsfall)
vordem1.1.1995
8 Jahre je 5 %, 6 Jahre je 2,5 % und
36 Jahre je 1,25 %
vor dem 1. 1. 1996, soweit das Ob-
jektWohnzweckendient
4 Jahre je 7 %, 6 Jahre je 5 %, 6 Jahre
je 2 % und 24 Jahre je 1,25 %
nachdem31.12.1995undvordem
1. 1. 2004, soweit das Objekt Wohn-
zweckendient
8 Jahre je 5 %, 6 Jahre je 2,5 % und
36 Jahre je 1,25 %
nachdem31.12.2003undvordem
1. 1. 2006, soweit das Objekt Wohn-
zweckendient
10 Jahre je 4 %, 8 Jahre je 2,5 % und
32 Jahre je 1,25 %
derAnschaffungs-oderHerstellungskosten.
Bei Erwerb kann die degressive Absetzung für Abnutzung nur abgezogen wer-
den,wennSiedasGebäudebiszumEndedesJahresderFertigstellungange-
schafft haben. Die Anwendung höherer oder niedrigerer Prozentsätze ist
ausgeschlossen.
HabenSiefüreinGebäudeodereineEigentumswohnungSonderabschreibungen
(z.B.nach§4desFördergebietsgesetzes)inAnspruchgenommen,bemessen
sichnachAblaufdesmaßgebendenBegünstigungszeitraumsdieAbsetzungenfür
AbnutzungnachdemRestwertunddemunterBerücksichtigungderRestnutzungs-
AnleitungzurAnlageV
–
Aug.
2008
2008
dauermaßgebendenProzentsatz(
Restwert-AfA).SofernSieinZeile33erstmalig
eineRestwert-AfAansetzen,ermittelnSiedieBemessungsgrundlage(Restwert)
bitteaufeinembesonderenBlatt.
ZuderinZeile33einzutragendenAbsetzungfürAbnutzunggehörtauchdieRest-
wert-AfAi.S.d.§§7bAbs.1Satz2,7kAbs.1Satz3EStGsowie§§14aund
14dBerlinFG.
SoweiteinGebäudeodereineEigentumswohnungunentgeltlicherworbenwurde,
istdieAbsetzungfürAbnutzungnachdemProzentsatzvorzunehmen,derfürden
Rechtsvorgängermaßgebendseinwürde,wennernochEigentümerwäre.
DieAbsetzungen fürAbnutzung für Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind,
sindgemäß
§7Abs.1EStGnachderbetriebsgewöhnlichenNutzungsdauerzu
bemessen.
Zeile34
Nach
§7hEStGkönnenSiefürMaßnahmeni.S.d.§177desBaugesetzbuchs,
dieanGebäudenineinemförmlichfestgelegtenSanierungsgebietoderstädtebau-
lichenEntwicklungsbereichdurchgeführtwordensind,anstelledernach§7Abs.4
und5EStGzubemessendenAbsetzungenfürAbnutzungfolgendeAbsetzungen
vornehmen:
BeiBeginnderModernisierungs-undInstandsetzungsarbeiten
vordem1.1.2004
10 Jahre jeweils bis zu 10 %
nachdem31.12.2003
8 Jahre jeweils bis zu 9 %
4 Jahre jeweils bis zu 7 %
derBemessungsgrundlage.
Entsprechendes gilt für Maßnahmen, die der Erhaltung, Erneuerung und
funktionsgerechten Verwendung eines Gebäudes dienen, das wegen seiner
geschichtlichen,künstlerischenoderstädtebaulichenBedeutungerhaltenbleiben
soll,undzuderenDurchführungsichderEigentümernebenbestimmtenModerni-
sierungsmaßnahmen gegenüber der Gemeinde verpflichtet hat. Voraussetzung ist
derNachweisdurcheineBescheinigungderzuständigenGemeindebehörde,dass
SieBaumaßnahmenindemgenanntenSinnedurchgeführtunddieAufwendungen
hierfürselbstgetragenhaben.
Nach
§7iEStGkönnenSiefürbestimmteBaumaßnahmenbeiBaudenkmalen
anstellederAbsetzungennach§7Abs.4und5EStGfolgendeAbsetzungenvor-
nehmen,wenndieVoraussetzungendurcheineamtlicheBescheinigungnachge-
wiesenwerden:
BeiBeginnderBaumaßnahmen
vordem1.1.2004
10 Jahre jeweils bis zu 10 %
nachdem31.12.2003
8 Jahre jeweils bis zu 9 %
4 Jahre jeweils bis zu 7 %
derHerstellungs-/Anschaffungskosten.
Als Beginn gilt bei Baumaßnahmen, für die eine Baugenehmigung erforderlich
ist,derZeitpunkt,indemderBauantraggestelltwird,beibaugenehmigungsfreien
Bauvorhaben,fürdieBauunterlageneinzureichensind,derZeitpunkt,indemdie
Bauunterlageneingereichtwerden.
Zeile35
Nach
§4desFördergebietsgesetzeskönnenSiebeiGebäudenundEigentums-
wohnungenimBeitrittsgebietzusätzlichzurAbsetzungnach§7Abs.4EStGim
Jahr derAnschaffung oder Herstellung und in den folgenden vier Jahren Son-
derabschreibungen vornehmen. Die Sonderabschreibungen können bereits für
AnzahlungenaufAnschaffungskostenundfürTeilherstellungskosteninAnspruch
genommenwerden.Anschaffungskostensindnurbegünstigt,
– wennSiedasGebäudebiszumEndedesJahresderFertigstellungangeschafft
haben(Neubau)undfürdasveräußerteGebäudenochkeinedegressivenoder
erhöhtenAbsetzungenoderSonderabschreibungeninAnspruchgenommen
wordensindoder
– soweitsiebeiErwerbeinesvomVeräußerernochzumodernisierendenund
zusanierendenGebäudesaufModernisierungsmaßnahmenundanderenach-
träglicheHerstellungsarbeitenentfallen,diederVeräußerernachAbschlussdes
Kaufvertragesdurchgeführthat.
DieSonderabschreibungenkönnenSieauchfürHerstellungskostenvornehmen,
dieSiefürModernisierungsmaßnahmenundanderenachträglicheHerstellungs-
arbeitenaufgewendethaben.
DieSonderabschreibungenbetragen
– bei
Investitionsabschluss(AnschaffungoderHerstellungoderBeendigung
nachträglicherHerstellungsarbeiten)
vordem1.1.1997 bis zu 50 %.
– bei
Investitionsabschlussnachdem31.12.1996undvordem1.1.1999
bis zu 50 %, soweit vor dem 1. 1. 1997 Anzahlungen auf Anschaffungskosten
geleistetwordenoderTeilherstellungskostenentstandensind.DieSonderab-
schreibungen betragen bis zu 20 %, soweit die Anschaffungs- oder Herstel-
lungskostendievordem1.1.1997geleistetenAnzahlungenaufAnschaffungs-
kostenoderentstandenenTeilherstellungskostenübersteigen,jedochbeinach-
träglichenHerstellungsarbeitenundbeiErwerbeinesvomVeräußerernoch
zu sanierenden und zu modernisierenden Gebäudes bis zu 40 % und, soweit
einNeubaumindestensfünfJahrenachseinerAnschaffungoderHerstellung
Wohnzwecken dient, bis zu 25 %.
– bei
Investitionsabschlussnachdem31.12.1998bis zu 50 %, soweit vor dem
1.1.1997AnzahlungenaufAnschaffungskostengeleistetwordenoderTeilher-
stellungskostenentstandensind.DieSonderabschreibungenbetragenbiszu
20 %, soweit nach dem 31. 12. 1996 und vor dem 1. 1. 1999 Anzahlungen auf
AnschaffungskostengeleistetwordenoderTeilherstellungskostenentstanden
sind,jedochbeinachträglichenHerstellungsarbeitenundbeiErwerbeinesvom
VeräußerernochzusanierendenundzumodernisierendenGebäudesbiszu
40 % und, soweit ein Neubau mindestens fünf Jahre nach seiner Anschaffung
oder Herstellung Wohnzwecken dient, bis zu 25 %.
BeiErwerbeinesvomVeräußerernochzumodernisierendenundzusanierenden
GebäudesundbeinachträglichenHerstellungsarbeitenistvondemJahran,das
aufdasJahrdesAusnutzensderSonderabschreibungeni.S.d.§4desFörder-
gebietsgesetzes folgt,spätestensvomfünftenaufdasJahrderBeendigungder
BaumaßnahmenfolgendenJahresan,derverbleibendeRestwertingleichenJah-
resbeträgenbiszumAblaufvonneunJahrennachdemJahrderBeendigungder
Baumaßnahmenabzuschreiben.
Zeile36
ZudenSchuldzinsengehörtaucheinDarlehensabgeld(Damnum,Disagio).Ein
Damnum/DisagiokannimZeitpunktderZahlungabgezogenwerden,soweites
marktüblichist.VonderMarktüblichkeitistauszugehen,wennderZinsfestschrei-
bungszeitraum mindestens fünf Jahre und das Damnum / Disagio nicht mehr als 5 %
beträgt.Trifftdiesnichtzu,sinddieAufwendungenaufdieDauerdesZinsfestschrei-
bungszeitraumesgleichmäßigzuverteilen.WurdekeinZinsfestschreibungszeit-
raumvereinbart,istdieVerteilungaufdieLaufzeitdesDarlehensvorzunehmen.
SchuldzinsenkönnennurinsoweitalsWerbungskostenberücksichtigtwerden,als
siesteuerfreieZinszuschüssedesArbeitgebersübersteigen.
Öffentliche Zuschüsse zur Zinsverbilligung sind in Zeile 16 einzutragen.
GeldbeschaffungskostentragenSiebittenichthier,sonderninZeile37ein.
Zeilen39bis45
FügenSiebitteüberdievonIhnengeltendgemachtenErhaltungsaufwendungen
eine
Einzelaufstellungbei,indernebendemgezahltenRechnungsbetragauch
dasRechnungsdatum,derGegenstandderLeistungsowiedasausführendeUn-
ternehmenangegebensind.
Erhaltungsaufwendungen,dieaufnachdem31.12.2003begonnenenundinner-
halbvondreiJahrennachAnschaffungdesGebäudesdurchgeführtenBaumaß-
nahmenberuhen,erhöhenalsanschaffungsnaheHerstellungskostendieBemes-
sungsgrundlagefürdieAbschreibungdesGebäudes,wennsieinsgesamtmehrals
15 % (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) der auf das Gebäude entfallenden
Anschaffungskosten betragen. Hierzu gehören aber nicht Erweiterungsaufwen-
dungensowiejährlichüblicherweiseanfallenderErhaltungsaufwand.
WeiterhinstellenAufwendungenfürBaumaßnahmen,diedieWohnungoderdas
GebäudeaufeinenhöherenStandardbringen,Herstellungs-oderAnschaffungs-
kostendar.SiesinddahernichtalsErhaltungsaufwendungenabziehbar.Fürden
StandardeinesWohngebäudesistindiesemZusammenhangvorallemdieAus-
stattungundQualitätderHeizungs-,Sanitär-undElektroinstallationensowieder
Fensterausschlaggebend.
KostenfürBaumaßnahmennachdemErwerbeinesGebäudessindAnschaffungs-
kosten,wennfunktionsuntüchtigeTeilewiederhergestelltwerden,diefürdieNut-
zungunerlässlichsind(z.B.beieinerdefektenHeizungoderbeidieBewohnbarkeit
ausschließendenWasser-oderBrandschäden).AuchAufwendungenfürBaumaß-
nahmenimZusammenhangmiteinerNutzungsänderungsinddenAnschaffungs-
kostenzuzurechnen,soweitsievordererstmaligenNutzungentstandensind(z.B.
UmbaueinerWohnungineinBüro).
GrößereAufwendungenfürdieErhaltungvonGebäudenkönnenaufzweibisfünf
Jahregleichmäßigverteiltwerden(§82bEStDV).Voraussetzunghierfürist,dass
die Grundfläche der Räume des Gebäudes, die Wohnzwecken dienen, mehr als die
Hälfte der gesamten Nutzfläche beträgt. Unabhängig von der Art der Nutzung kön-
nengrößereAufwendungenzurErhaltungeinesGebäudesebenfallsaufzweibis
fünfJahregleichmäßigverteiltwerden,wennessichumAufwendungenhandelt
– fürMaßnahmenaufgrundeinesModernisierungs-undInstandsetzungsgebots
derGemeindeni.S.d.§177desBaugesetzbuchs(§11aEStG),
– fürMaßnahmen,diederErhaltung,ErneuerungundfunktionsgerechtenVerwen-
dungeinesGebäudesdienen,daswegenseinergeschichtlichen,künstlerischen
oderstädtebaulichenBedeutungerhaltenbleibensoll,undzuderenDurchführung
sichderEigentümernebenbestimmtenModernisierungsmaßnahmengegenüber
der Gemeinde verpflichtet hat (§ 11 a EStG),
– zurErhaltungvonBaudenkmalen(§11bEStG).
EntfallenAufwendungeni.S.d.§§11aund11bEStGteilweiseaufeinezuei-
genen Wohnzwecken genutzte Wohnung, kann insoweit einAbzug nach §10f
Abs.2EStGinBetrachtkommen.DiesenAbzugkönnenSieinder
AnlageFW
geltendmachen.
Beiträge zur
Instandhaltungsrücklage der Gemeinschaft der Wohnungsei-
gentümer sind nicht bereits zum Zeitpunkt derAbführung als Werbungskosten
beidenEinkünftenausVermietungundVerpachtungabziehbar,sondernerstbei
VerausgabungderBeträgefürErhaltungsmaßnahmen.
FügenSiebittedieAbrechnungderEigentümergemeinschaftbei.
Zeile
48
HierkönnenSiez.B.GebührenfüreinenKabelanschluss,VorsteuernaufHerstel-
lungskostenimFallderUmsatzsteueroptionsowiedieandasFinanzamtabgeführte
Umsatzsteuereintragen.