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AG GK ZR III Sachenrecht

Wintersemester 2011/12

Fall 16: Die Fehlinvestitionen 

Zum Ausbau seines Gartengrundstücks nimmt der Eigentümer S bei der D-Bank ein Darlehen in 
Höhe   von   50.000   €   auf.   Zur   Sicherung   des   Rückzahlungsanspruchs   vereinbaren   beide   die 
Bestellung einer Briefhypothek am Grundstück des S. Die Hypothek wird sodann in das Grundbuch 
eingetragen und der Hypothekenbrief an die D-Bank übergeben.

Als S ein halbes Jahr später im Lotto gewinnt, kann er den Darlehensbetrag sofort an die D-Bank 
zurückbezahlen. Die D-Bank befindet sich jedoch aufgrund zahlreicher wertloser Investitionen in 
erheblichen Zahlungsschwierigkeiten. Daher veräußert sie an den gutgläubigen Privatinvestor P den 
auf   der   ursprünglich   erstellten   Darlehensurkunde   verbrieften   Rückzahlungsanspruch   durch 
schriftlichen Vertrag. Außerdem übergibt D den Hypothekenbrief an P und erklärt, dass ihm nun alle 
Rechte aus der Hypothek gegenüber S zustünden. Die zwischenzeitliche Zahlung des S verschweigt 
sie hingegen.

Da von S keinerlei Zahlungen mehr erfolgen, möchte P nunmehr gegen S vorgehen. 

Frage: Welche Ansprüche stehen dem P gegen S zu?

Bearbeitervermerk:

Unterstellen Sie, dass im Grundbuch noch immer die Hypothek zugunsten der D-Bank eingetragen 
ist und ein Widerspruch seitens des S auch nicht erfolgt ist.