Fall 10: Investitionen in die Zukunft
K erwarb von dem seit Jahren unerkannt geisteskranken G ein Hanggrundstück mit
Wohnhaus. Nach sechs Jahren verlangt der zwischenzeitlich bestellte Vormund des G von K
das Grundstück heraus.
K hat in der Zwischenzeit viel Geld in die Immobilie investiert. Er ließ Teile des im Laufe der
Zeit schadhaft gewordenen Daches ausbessern. Um ein Abrutschen des Hanges zu
verhindern, mußte er eine Stützmauer errichten lassen. Als kunstsinniger Mensch ließ er,
einer Zeitströmung folgend, die ansonsten noch gut erhaltene Fassade des Gebäudes durch
ein Mosaik eines bekannten Künstlers verschönern. Letztlich ließ K eine Heizung in das
Gebäude einbauen, obgleich noch eine zwar alte, aber funktionsfähige Heizungsanlage
vorhanden war. Die neue Heizung musste allerdings aufgrund verschiedener widriger
Umstände wieder stillgelegt werden und bedarf der vollständigen Erneuerung.
K fragt Sie als Rechtsanwalt, ob er berechtigt ist, das Grundstück nur Zug um Zug gegen
Erstattung seiner Aufwendungen für selbiges herauszugeben?