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Fall 10: Investitionen in die Zukunft 

 

 

K  erwarb  von  dem  seit  Jahren  unerkannt  geisteskranken  G  ein  Hanggrundstück  mit 
Wohnhaus. Nach sechs Jahren verlangt der zwischenzeitlich bestellte Vormund des G von K 
das Grundstück heraus.  

 

K hat in der Zwischenzeit viel Geld in die Immobilie investiert. Er ließ Teile des im Laufe der 
Zeit  schadhaft  gewordenen  Daches  ausbessern.  Um  ein  Abrutschen  des  Hanges  zu 
verhindern,  mußte  er  eine  Stützmauer  errichten  lassen.  Als  kunstsinniger  Mensch  ließ  er, 
einer Zeitströmung folgend, die ansonsten noch gut erhaltene Fassade des Gebäudes durch 
ein  Mosaik  eines  bekannten  Künstlers  verschönern.  Letztlich  ließ  K  eine  Heizung  in  das 
Gebäude  einbauen,  obgleich  noch  eine  zwar  alte,  aber  funktionsfähige  Heizungsanlage 
vorhanden  war.  Die  neue  Heizung  musste  allerdings  aufgrund  verschiedener  widriger 
Umstände wieder stillgelegt werden und bedarf der vollständigen Erneuerung. 

 

K  fragt  Sie  als  Rechtsanwalt,  ob  er  berechtigt  ist,  das  Grundstück  nur  Zug  um  Zug  gegen 
Erstattung seiner Aufwendungen für selbiges herauszugeben?