Fachtagung Biogas 2008 - Überwachung von Biogasanlagen
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23.10.2008
Überwachung von Biogasanlagen
Kerstin Tschiedel
____________________
Landesumweltamt Brandenburg
Regionalabteilung Ost
Referat Anlagen- und Umweltüberwachung - Region Ost 2
(Landkreise Uckermark und Barnim)
e-Mail: kerstin.tschiedel@lua.brandenburg.de
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Gliederung
1.
Einführung
– Anlagenbestand
2.
Anlagenkonfiguration
- Genehmigungskonfiguration
- Auswirkungen auf die Überwachung
3.
Emissionsminderung
– Stand der Technik
- Definition
- TA Luft
- Studie des BMU
- Betriebsführung
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1.
Einführung
–
Anlagenbestand in Brandenburg
Quelle: http://www.brandenburg.de/cms/media.php/2328/eeausbau.pdf
erneuerbare Energien in Brandenburg
per 31.12.2007
Genehmigte
BImSchG-Anlagen
per 15.10.2008
In Betrieb:
86
In Errichtung:
108
∑ 194
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2. Anlagenkonfiguration =
„Genehmigungskonfiguration“
4.
BImSchV
„Biogasanlagen“
Anmerkung
7.1
einschl. BHKW als Nebenanlage einer
genehmigungsbed. Tierhaltung
aber: in Brbg. Biogasanlagen grund-
sätzlich als eigenständige Anlagen
8.6
als Anlage zur biologischen Behandlung
von -
gefährlichen Abfällen ≥ 1 t/d -
nicht gefährlichen Abf. ≥ 10 t/d
6 Anlagen in Brandenburg
1.4
als Bestandteil einer Anlage zur Energie-
erzeugung: Verbrennungsmotoren oder
Gasturbinen mit einer FWL ≥ 1 MW
9.1
als Anlage zur Gaslagerung mit einem
Fassungsvermögen von ≥ 3 t
Erlass MLUV von 07/2007: Gasmenge
Biogasbehälter, Fermenter und Nachgärer
wird addiert
ab 10 t Störfall-VO (Grundpflichten)
4.
BImSchV
Nebenanlagen
Anmerkung
8.1a
Gasfackel
aber nicht für Notfackeln (Ausfall der
Gasverbraucher oder Netzbeschränkung)
9.36
Güllelager ≥ 6.500 m
3
Zuordnungsproblem: Tierhaltung oder
Biogasanlage ?
8.12
Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von
-
gefährlichen Abfällen ≥ 1 t/d oder 30 t
-
nicht gefährlichen Abf. ≥ 10 t/d oder 100 t
als Nebenanlage zu Nr. 8.6
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2. Anlagenkonfiguration
–
Auswirkungen auf die Überwachung
► Unterschiedliche Anforderung für die einzelnen Teilanlagen, sinnvoller
wäre die Betrachtung der Gesamtanlage
Entwurf UGB
► Unterschreiten der Genehmigungsschwelle durch „zerteilen“ von Anlagen
§ 19 EEG 2009
► Anlage zur Aufbereitung und Einspeisung von Biogas
▪ als Nebenanlage: Aufbereitungsanlage trägt mit Methan-Schlupf wesentlich
zur Gesamt-Emission bei
§ 41f GasNZV
▪ als separate Anlage: Gasmenge mit zugehörigem Propangasbehälter kann
insgesamt ≥ 3 t überschreiten
9.1 der 4. BImSchV
▪ ggf. weitere Fackel zur gefahrlosen Ableitung des Bio-Erdgases bei
Qualitäts- oder Netzproblemen
8.1a der 4. BImSchV
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Entwurf UGB
1.
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
1.4
Verbrennungsmotoranlagen oder Gasturbinenanlagen
zum Antrieb von
Arbeitsmaschinen für den Einsatz von .....
1.4.1
.... oder gasförmigen Brennstoffen (insbesondere ....
Biogas
...) mit einer
Feuerungswärmeleistung von
1.4.1.3
1 MW bis 50 MW .....
1.13
Anlagen
zur Erzeugung oder Aufbereitung von ... Biogas
, soweit nicht
unter 8.6 erfasst .... mit einer Produktionsleistung an Gas, die einem
Energieäquivalent ≥ 1 MW entspricht
8.
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
8.6
Anlagen zur biologischen Behandlung, soweit nicht durch Nummer 8.5
oder 8.7 erfasst,
8.6.3
bei Einsatz von Gülle in Anlagen zur Erzeugung oder Aufbereitung von
Biogas
mit einer Produktionsleistung an Gas, die einem Energieäquivalent
≥ 1 MW entspricht
Entwurf vom 20.05.2008
Verordnung über Vorhaben nach dem Umweltgesetzbuch
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EEG 2009
– vom Bundestag verabschiedet am 06.06.2008
§ 19 Vergütung für Strom aus mehreren Anlagen
(1) Mehrere Anlagen gelten
unabhängig
von den Eigentumsverhältnissen und
ausschließlich zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt
in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage, wenn
1. sie sich auf demselben Grundstück oder sonst in unmittelbarer räumlicher
Nähe befinden,
2. sie Strom aus gleichartigen Erneuerbaren Energien erzeugen,
3. der in ihnen erzeugte Strom nach den Regelungen dieses Gesetzes in
Abhängigkeit von der Leistung der Anlage vergütet wird und
4. sie innerhalb von zwölf aufeinander folgenden Kalendermonaten in Betrieb
gesetzt worden sind.
EEG 2009
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Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung .... vom
08.04.2008 BGBl. I S. 693; Geltung ab 12.04.2008
neuer Teil 11a
Sonderregelung für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz
§ 41f Qualitätsanforderungen für Biogas
maximale
Methanemission
in die Atmosphäre bei der Aufbereitung des
Biogases
bis 12.04.2011
≤ 1,0 Prozent
ab 13.04.2011
≤ 0,5 Prozent
Aber bei BImSchG
–Anlagen gilt (eigentlich) die TA Luft !
GasNZV
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BImSchG
Schutz
vor unzumutbaren Belastungen/sonstigen Gefahren
Vorsorge
nach dem Stand der Technik
§ 3 (6) BImSchG
Stand der Technik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren,
Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die
praktische Eignung
einer
Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden,
zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistung einer
umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder
Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines
allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert
erscheinen lässt.
Konkretisierung durch die TA Luft + Beschreibungen des
aktuelleren Standes der Technik, z. B. in der VDI 3475 Bl. 4 (Entwurf)
3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
Definition
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Konkretisierung der Anforderungen in der TA Luft
Motorenemissionen: Grenzwerte
CO; NO
x
, SO
x
, Formaldehyd
(jeweils Minimierungsgebot durch motorische o. dem Stand der Technik entspr. Maßnahmen)
Ammoniak/N-Deposition:
Mindestabstände
zu empfindlichen Pflanzen
(Erlass zur Umsetzung der Nr. 4.8 der TA Luft)
Gerüche bei Güllelägern:
Mindestabstand / bauliche + betriebliche Anford.
Methan-Schlupf der Biogas-Aufbereitung:
C
org
0,50 kg/h bzw. 50 mg/m
3
(eigentlich auch für unverbrannt abgelassenes Überschuss-Methan)
Fackeln zur Gas-Verbrennung aus Betriebsstörungen:
EMG ≥ 99 - 99,9 %
Diffuse Methan- Emissionen werden für Biogasanlagen nicht thematisiert.
3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
TA Luft
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EEG 2009
EEG 2009
– vom Bundestag verabschiedet am 06.06.2008
§ 27 (5) Biomasse
Für Strom aus nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen,
die durch anaerobe Vergärung gewonnenes Gas (Biogas) einsetzen,
erhöht sich die Vergütung nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 um jeweils 1,0 Cent
pro Kilowattstunde, wenn die dem
Emissionsminimierungsgebot
der TA Luft 2002 entsprechenden
Formaldehydgrenzwerte
eingehalten
werden und dies durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde
nachgewiesen wird.
40 mg/m
3
(Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz)
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3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
Studie des BMU
BIOGAS UND UMWELT - EIN ÜBERBLICK, BMU, Juni 2008
http://www.bmu.de/files/broschueren/faltblaetter/application/pdf/broschuere_biogas.pdf
„Energie aus Biogas ist umso nachhaltiger, je umfassender bestimmte
technische Mindeststandarts erfüllt werden. Idealerweise sollten sie dem
bestmöglichen Stand der Technik
entsprechen. ...
Teilweise sind Fragen zu einem bestmöglichen Stand der Technik noch
offen. ... Diesen Fragen wird derzeit in
Forschungsvorhaben
nachgegangen.“
Entstehungsprozess der Formaldehyd-Emissionen
Einsatz von Oxydationskatalysatoren zur Senkung der Formaldehyd-
und Methan-Emissionen
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3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
mögliche Maßnahmen
Maßnahmen für bestmöglichen Stand der Technik (1)
► Zur Verminderung von Emissionen sind Anlagenteile geschlossen
auszuführen. (Substratannahme, Silagelager, Vorgruben, die Übergabe in
den Fermenter, insbesondere
gasdichte Gärrestlager
)
► Zur Überwachung diffuser Emissionen sind
Gaswarn- und Spürgeräte
einzusetzen (z. B. geschlossenen Räumen der Aufbereitungsanlage).
► An allen relevanten Stellen (Silo und Lager) ist eine
Sickerwasserfassung
vorzusehen; Silosickersaft ist schnell abzuführen und in der BGA zu nutzen.
► Zur Minderung von Geruchs- und Ammoniakemissionen die Abluft aus
geschlossenen Anlagenteilen über sauerem Wäscher +
Biofilter
reinigen
oder als Verbrennungsluft nutzen (insbes. bei Abfällen als Input).
✔
✔
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Maßnahmen für bestmöglichen Stand der Technik (2)
►
Gasspeicher
ausreichend dimensionieren, um die BHKW gleichmäßig
in Volllast betreiben zu können und deren Ausfälle abpuffern zu können.
▪
keine Produktion von Überschuss-Biogas, das durch Überdruckventile
in die Atmosphäre abgelassen wird
▪
BHKW haben bei Minderlast höhere Emissionen
► Aus Emissions- und aus Sicherheitsgründen sind
automatisierte
Notfackeln
zu installieren (Notstromversorgung).
► Dem BHKW ist zur Abgasreinigung ein
Oxidationskatalysator
nachzuschalten; dafür Biogas vor Nutzung reinigen.
✔
✔
3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
mögliche Maßnahmen
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3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
gute Alltagspraxis
Tipps zur guten Alltagspraxis (1)
► Auslastungsgrade und Wege für
Transporte optimieren
, Fahrzeuge
gründlich reinigen; möglichst leise Fahrzeuge verwenden
► Saubere
Lagerung
; freie Oberflächen abdecken; Rühren in der Vorgrube
minimieren
► Silagelager max. 3 - 4 m hoch, möglichst dicht schichten und
abdecken
,
nur ein Silo öffnen, Anschnittflächen minimieren
►
Gülleübergabe
und Übergänge fließfähiger Substrate durch Schlauchstutzen
oder Rohrleitungen
► Regelmäßige
Begehung und Sichtkontrolle
der Anlage, Wartungsintervalle
beachten; Austausch von Teilen nach Herstellerempfehlung
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3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
gute Alltagspraxis
Tipps zur guten Alltagspraxis (2)
► Ausreichende
Verweilzeit
im Fermenter
► Gasproduktion vergleichsmäßigen,
genügend Speichervolumen
vorhalten,
um Volllastbetrieb BHKW zu ermöglichen; Füllstand des Gasspeichers
regelmäßig kontrollieren
► Zur
Schalldämmung
Einhausung des BHKW; Schalldämpfer im Abgasweg;
schallgedämpfte Zu- und Abluftöffnungen schaffen
►
Eigensichere Anlage
(z.B. bei Stromausfall: automatischer Stopp der
Substratzufuhr, Überdruck-/Unterdrucksicherung, Ventilregelung, Notstrom-
aggregat); zyklische Überprüfung der stromführenden Anlagenkomponenten
► Ausreichende
Beschilderung
, Freihalten von Fluchtwegen
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Betriebsführung
(siehe auch VDI
– 3474 Blatt 4 Entw.)
► Anfahrprozesse optimieren
► Dauer des Notfackelbetriebes 50 h/a Dokumentation der Fackelzeiten
(Schadstoffgrenzwerte werden für die von der Fackel verbrannten Gase nicht festgesetzt, da das
Abfackeln nur kurzzeitig erfolgen darf).
► Gasfackeln sind regelmäßig zu warten und zur Sicherstellung der
Verfügbarkeit regelmäßig zu betreiben. Dies ist im Betriebstagebuch zu
dokumentieren
► Der Betrieb von Gasfackeln ist lärmintensiv. Dies ist beim Betrieb der
Biogasanlagen zu berücksichtigen.
3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
Betriebsführung
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Betriebshandbuch
► Arbeitsanweisungen für An- und Abfahren, Normalbetrieb, Stillstandszeiten
und Betriebsstörungen; bei automatischen Anlagenteilen ist der Handbetrieb
bei Ausfall der Automatik zu beschreiben,
► Beschreibung der erforderlichen Behandlungs-, Kontroll- und
Wartungsmaßnahmen,
► Führung des Betriebstagebuches einschl. der Informations-,
Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten,
► Sicherheitstechnische Anforderungen und ggf. Alarmpläne einschließlich
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften,
► Umgang mit Biogas, Explosionsgefahren, Erstickungsgefahr (CO
2
),
► Maßnahmen im Schadensfall und bei Betriebsstörungen.
3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
Betriebsführung
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Betriebsanweisungen:
► Normalbetrieb, Dokumentationspflichten,
► Instandhaltung,
► Betriebsstörungen,
► Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme,
► Außerbetriebnahme,
► Regelungen zum Änderungsmanagement (Anzeigen gem. § 15 BImSchG),
► Regelung der Verantwortlichkeiten (§ 52 a BImSchG),
.
3. Emissionsminderung
– Stand der Technik
Betriebsführung
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http://www.kuhparadies.de/images/photos/tiedemann/lina-chantal.jpg
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