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GNU General Public License

Deutsche 门沚ersetzung der Version 3, 29. Juni 2007

Den offiziellen englischen Originaltext finden Sie unter http://www.gnu.org/licenses/gpl.html.

Deutsche 门沚ersetzung: Peter Gerwinski, 5.7.2007

Dies ist eine inoffizielle deutsche 门沚ersetzung der GNU General Public License, die nicht von der Free Software Foundation herausgegeben wurde. Es handelt sich hierbei nicht um eine rechtsg门簂tige Festlegung der Bedingungen f门簉 die Weitergabe von Software, die der GNU GPL unterliegt; dies leistet nur der englische Originaltext. Wir hoffen jedoch, da门 diese 门沚ersetzung deutschsprachigen Lesern helfen wird, die GNU GPL besser zu verstehen.

This is an unofficial translation of the GNU General Public License into German. It was not published by the Free Software Foundation, and does not legally state the distribution terms for software that uses the GNU GPL鈥"only the original English text of the GNU GPL does that. However, we hope that this translation will help German speakers understand the GNU GPL better.

GNU General Public License

Deutsche 门沚ersetzung der Version 3, 29. Juni 2007

Copyright 漏 2007 Free Software Foundation, Inc. (http://fsf.org/) 51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA

Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielf门刲tigen und unver门刵derte Kopien zu verbreiten; "nderungen sind jedoch nicht erlaubt.

Diese 门沚ersetzung ist kein rechtskr门刦tiger Ersatz f门簉 die englischsprachige Originalversion!
Vorwort

Die GNU General Public License 鈥 die Allgemeine
ffentliche GNU-Lizenz 鈥 ist eine freie Copyleft-Lizenz f门簉 Software und andere Arten von Werken.

Die meisten Lizenzen f门簉 Software und andere nutzbaren Werke sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Werke mit anderen zu teilen und zu ver门刵dern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die GNU General Public License die Freiheit garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu ver门刵dern. Sie soll sicherstellen, da门 die Software f门簉 alle ihre Benutzer frei bleibt. Wir, die Free Software Foundation, nutzen die GNU General Public License f门簉 den gr门浢藕ten Teil unserer Software; sie gilt au门篹rdem f门簉 jedes andere Werk, dessen Autoren es auf diese Weise freigegeben haben. Auch Sie k门沶nen diese Lizenz auf Ihre Programme anwenden.

Wenn wir von freier Software sprechen, so beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen
ffentlichen Lizenzen sind darauf angelegt, sicherzustellen, da门 Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und daf门簉 etwas zu berechnen, wenn Sie m门沜hten), die M门沢lichkeit, da门 Sie die Software als Quelltext erhalten oder den Quelltext auf Wunsch bekommen, da门 Sie die Software 门刵dern oder Teile davon in neuen freien Programmen verwenden d门簉fen und da门 Sie wissen, da门 Sie dies alles tun d门簉fen.

Um Ihre Rechte zu sch门簍zen, m门簊sen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesem Grunde tragen Sie eine Verantwortung, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder die Software ver门刵dern: die Verantwortung, die Freiheit anderer zu respektieren.

Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten 鈥 kostenlos oder gegen Bezahlung 鈥 m门簊sen Sie an die Empf门刵ger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten haben. Sie m门簊sen sicherstellen, da门 auch die Empf门刵ger die Software im Quelltext erhalten bzw. den Quelltext erhalten k门沶nen. Und Sie m门簊sen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Software-Entwickler, die die GNU GPL nutzen, sch门簍zen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen ihr Urheberrecht (Copyright) auf die Software geltend, und (2) sie bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielf门刲tigen, zu verbreiten und/oder zu ver门刵dern.

Um die Entwickler und Autoren zu sch门簍zen, stellt die GPL dar门篵erhinaus klar, da门 f门簉 diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Um sowohl der Anwender als auch der Autoren Willen erfordert die GPL, da门 modifizierte Versionen der Software als solche gekennzeichnet werden, damit Probleme mit der modifizierten Software nicht f门刲schlicherweise mit den Autoren der Originalversion in Verbindung gebracht werden.

Manche Ger门則e sind daraufhin entworfen worden, ihren Anwendern zu verweigern, modifizierte Versionen der darauf laufenden Software zu installieren oder laufen zu lassen, wohingegen der Hersteller diese M门沢lichkeit hat. Dies ist grunds门則zlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Anwender zu sch门簍zen, die Software zu modifizieren. Derartige gezielte mi门篵r门剈chliche Verhaltensmuster finden auf dem Gebiet pers门沶licher Gebrauchsgegenst门刵de statt 鈥 also genau dort, wo sie am wenigsten akzeptabel sind. Aus diesem Grunde wurde diese Version der GPL daraufhin entworfen, diese Praxis f门簉 diese Produkte zu verbieten. Sollten derartige Probleme substantiell auf anderen Gebieten auftauchen, sind wir bereit, diese Regelung auf diese Gebiete auszudehnen, soweit dies notwendig ist, um die Freiheit der Benutzer zu sch门簍zen.

Schlie门簂ich und endlich ist jedes Computerprogramm permanent durch Software-Patente bedroht. Staaten sollten es nicht zulassen, da门 Patente die Entwicklung und Anwendung von Software f门簉 allgemein einsetzbare Computer einschr门刵ken, aber in Staaten, wo dies geschieht, wollen wir die spezielle Gefahr vermeiden, da门 Patente dazu verwendet werden, ein freies Programm im Endeffekt propriet门剅 zu machen. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, da门 Patente nicht verwendet werden k门沶nen, um das Programm nicht-frei zu machen.

Es folgen die pr门剒isen Bedingungen f门簉 das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren.
LIZENZBEDINGUNGEN
0. Definitionen

鈥艣Diese Lizenz鈥艣 bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.

Mit 鈥艣Urheberrecht鈥艣 sind auch urheberrecht门刪nliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von Werken Anwendung finden, beispielsweise auf Fotomasken in der Halbleitertechnologie.

鈥艣Das Programm鈥艣 bezeichnet jedes urheberrechtlich sch门簍zbare Werk, das unter diese Lizenz gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer wird als 鈥艣Sie鈥艣 angeredet. 鈥艣Lizenznehmer鈥艣 und 鈥艣Empf门刵ger鈥艣 k门沶nen nat门簉liche oder rechtliche Personen sein.

Ein Werk zu 鈥艣modifizieren鈥艣 bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf eine Weise umzuarbeiten, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein Eins-zu-eins-Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird als 鈥艣modifizierte Version鈥艣 des fr门篽eren Werks oder als auf dem fr门篽eren Werk 鈥艣basierendes鈥艣 Werk bezeichnet.

Ein 鈥艣betroffenes Werk鈥艣 bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk.

Ein Werk zu 鈥艣propagieren鈥艣 bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, f门簉 die man, wenn unerlaubt begangen, wegen Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen w门簉de, ausgenommen das Ausf门篽ren auf einem Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. Unter das Propagieren eines Werks fallen Kopieren, Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), 门沠fentliches Zug门刵glichmachen und in manchen Staaten noch weitere T门則igkeiten.

Ein Werk zu 鈥艣门篵ertragen鈥艣 bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten erm门沢licht, das Werk zu kopieren oder Kopien zu erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer 门篵er ein Computer-Netzwerk ohne 门沚ergabe einer Kopie ist keine 门沚ertragung.

Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt 鈥艣angemessene rechtliche Hinweise鈥艣 in dem Umfang, da门 sie eine zweckdienliches und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, da门 keine Garantie f门簉 das Werk besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gew门刪rt wird), da门 Lizenznehmer das Werk gem门劽藕 dieser Lizenz 门篵ertragen d门簉fen und wie man ein Exemplar dieser Lizenz zu Gesicht bekommen kann. Wenn die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Men门, dann erf门簂lt ein deutlich sichtbarer Punkt in dieser Liste dieses Kriterium.
1. Quelltext

Der 鈥艣Quelltext鈥艣 eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die f门簉 Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. 鈥艣Objekt-Code鈥艣 bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks.

Eine 鈥艣Standardschnittstelle鈥艣 bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard eines anerkannten Standardisierungsgremiums ist oder 鈥 im Falle von Schnittstellen, die f门簉 eine spezielle Programmiersprache spezifiziert wurden 鈥 eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Programmiersprache arbeiten, weithin gebr门剈chlich ist.

Die 鈥艣Systembibliotheken鈥艣 eines ausf门篽rbaren Werks enthalten alles, ausgenommen das Werk als Ganzes, was (a) normalerweise zum Lieferumfang einer Hauptkomponente geh门況t, aber selbst nicht die Hauptkomponente ist, und (b) ausschlie门簂ich dazu dient, das Werk zusammen mit der Hauptkomponente benutzen zu k门沶nen oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, f门簉 die eine Implementation als Quelltext 门沠fentlich erh门刲tlich ist. Eine 鈥艣Hauptkomponente鈥艣 bezeichnet in diesem Zusammenhang eine gr门浢藕ere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern, Fenstersystem usw.) des spezifischen Betriebssystems (soweit vorhanden), auf dem das ausf门篽rbare Werk l门剈ft, oder des Compilers, der zur Erzeugung des Objekt-Codes eingesetzt wurde, oder des f门簉 die Ausf门篽rung verwendeten Objekt-Code-Interpreters.

Der 鈥艣korrespondierende Quelltext鈥艣 eines Werks in Form von Objekt-Code bezeichnet den vollst门刵digen Quelltext, der ben门泃igt wird, um das Werk zu erzeugen, es zu installieren, um (im Falle eines ausf门篽rbaren Werks) den Objekt-Code auszuf门篽ren und um das Werk zu modifizieren, einschlie门簂ich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivit门則en. Er schlie门簍 jedoch nicht die Systembibliotheken, allgemein einsetzbare Werkzeuge oder allgemein erh门刲tliche freie Computerprogramme mit ein, die in unmodifizierter Form verwendet werden, um die o.a. T门則igkeiten durchzuf门篽ren, die aber nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel enth门刲t der korrespondierende Quelltext die zum Programmquelltext geh门況enden Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Quelltexte von dynamisch eingebundenen Bibliotheken und Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist, beispielsweise durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen diesen Unterprogrammen und anderen Teilen des Werks.

Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das der Anwender aus anderen Teilen des korrespondierenden Quelltextes automatisch regenerieren kann.

Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist das Werk selbst.
2. Grundlegende Genehmigungen

Alle unter dieser Lizenz gew门刪rten Rechte werden gew门刪rt auf Grundlage des Urheberrechts an dem Programm, und sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erf门簂lt sind. Diese Lizenz erkl门剅t ausdr门篶klich Ihr uneingeschr门刵ktes Recht zur Ausf门篽rung des unmodifizierten Programms. Die beim Ausf门篽ren eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter diese Lizenz nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes Werk darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung 鈥 oder seine Entsprechung 鈥 an.

Sie d门簉fen betroffene Werke, die Sie nicht 门篵ertragen, uneingeschr门刵kt erzeugen, ausf门篽ren und propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie d门簉fen betroffene Werke an Dritte 门篵ertragen f门簉 den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv f门簉 Sie durchzuf门篽ren oder Einrichtungen f门簉 Sie bereitzustellen, um diese Werke auszuf门篽ren, vorausgesetzt, Sie erf门簂len alle Bedingungen dieser Lizenz f门簉 das 门沚ertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke f门簉 Sie anfertigen oder ausf门篽ren, m门簊sen dies ausschlie门簂ich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter Bedingungen, die ihnen verbieten, au门篹rhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich gesch门簍zten Materials anzufertigen.

门沚ertragung ist in jedem Fall ausschlie门簂ich unter den unten aufgef门篽rten Bedingungen gestattet. Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen 屡10 unn门泃ig.
3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen

Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus' unter jedwedem anwendbarem Recht betrachtet werden, das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder unter vergleichbaren Gesetzen, die die Umgehung derartiger Mechanismen verbietet oder einschr门刵kt.

Wenn Sie ein betroffenes Werk 门篵ertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit diese Umgehung durch die Aus门篵ung der von dieser Lizenz gew门刪rten Rechte in bezug auf das betroffene Werk herbeigef门篽rt wird, und Sie weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder Modifikation des Werks zu beschr门刵ken, um Ihre Rechtsanspr门篶he oder Rechtsanspr门篶he Dritter zum Verbot der Umgehung technischer Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.
4. Unver门刵derte Kopien

Sie d门簉fen auf beliebigen Medien unver门刵derte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn erhalten, 门篵ertragen, sofern Sie auf deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie einen angemessenen Urheberrechts-Vermerk ver门沠fentlichen, alle Hinweise intakt lassen, da门 diese Lizenz und s门刴tliche gem门劽藕 屡7 hinzugef门篻ten Einschr门刵kungen auf den Quelltext anwendbar sind, alle Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen Empf门刵gern gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar dieser Lizenz zukommen lassen.

Sie d门簉fen f门簉 jede 门篵ertragene Kopie ein Entgelt 鈥 oder auch kein Entgelt 鈥 verlangen, und Sie d门簉fen Kundendienst- oder Garantieleistungen gegen Entgelt anbieten.
5. 门沚ertragung modifizierter Quelltextversionen

Sie d门簉fen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die n门泃igen Modifikationen, um es aus dem Programm zu generieren, kopieren und 门篵ertragen in Form von Quelltext unter den Bestimmungen von 屡4, vorausgesetzt, da门 Sie zus门則zlich alle im folgenden genannten Bedingungen erf门簂len:

a) Das ver门刵derte Werk mu门 auff门刲lige Vermerke tragen, die besagen, da门 Sie es modifiziert haben, und die ein darauf bezogenes Datum angeben.
b) Das ver门刵derte Werk mu门 auff门刲lige Vermerke tragen, die besagen, da门 es unter dieser Lizenz einschlie门簂ich der gem门劽藕 屡7 hinzugef门篻ten Bedingungen herausgegeben wird. Diese Anforderung wandelt die Anforderung aus 屡4 ab, 鈥艣alle Hinweise intakt zu lassen鈥艣.
c) Sie m门簊sen das Gesamtwerk als Ganzes gem门劽藕 dieser Lizenz an jeden lizensieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz wird daher 鈥 ggf. einschlie门簂ich zus门則zlicher Bedingungen gem门劽藕 屡7 鈥 f门簉 das Werk als Ganzes und alle seine Teile gelten, unabh门刵gig davon, wie diese zusammengepackt werden. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizensieren, setzt aber eine derartige Erlaubnis nicht au门篹r Kraft, wenn Sie sie diese gesondert erhalten haben.
d) Wenn das Werk 门篵er interaktive Benutzerschnittstellen verf门篻t, m门簊sen diese jeweils angemessene rechtliche Hinweise anzeigen. Wenn allerdings das Programm interaktive Benutzerschnittstellen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, braucht Ihr Werk nicht daf门簉 zu sorgen, da门 sie dies tun.

Die Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen gesonderten und unabh门刵gigen Werken, die nicht ihrer Natur nach Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit ihm in einer Weise kombiniert sind, um ein gr门浢藕eres Programm zu bilden, in oder auf einem Speicher- oder Verbreitungsmedium wird als 鈥艣Aggregat鈥艣 bezeichnet, wenn die Zusammenstellung und das sich f门簉 sie ergebende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugriff oder die Rechte der Benutzer der Zusammenstellung weiter einzuschr门刵ken, als dies die einzelnen Werke erlauben. Die Aufnahme des betroffenen Werks in ein Aggregat sorgt nicht daf门簉, da门 diese Lizenz auf die anderen Teile des Aggregats wirke.
6. 门沚ertragung in Nicht-Quelltext-Form

Sie d门簉fen ein betroffenes Werk in Form von Objekt-Code unter den Bedingungen der Paragraphen 4 und 5 kopieren und 门篵ertragen 鈥 vorausgesetzt, da门 Sie au门篹rdem den maschinenlesbaren korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz 门篵ertragen auf eine der folgenden Weisen:

a) Sie 门篵ertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschlie门簂ich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit dem korrespondierenden Quelltext, der sich unver门刵derlich auf einem haltbaren physikalischen Medium befindet, das 门篵licherweise f门簉 den Austausch von Software verwendet wird.
b) Sie 门篵ertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschlie门簂ich ein physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei Jahre lang g门簂tig sein mu门 und so lange, wie Sie Ersatzteile und Kundendienst f门簉 dieses Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objekt-Codes ist, entweder (1) eine Kopie des korrespondierenden Quelltextes der gesamten Software, die in dem Produkt enthalten und von dieser Lizenz betroffen ist, zur Verf门篻ung zu stellen 鈥 auf einem haltbaren physikalischen Medium, das 门篵licherweise f门簉 den Austausch von Software verwendet wird, und zu nicht h门沨eren Kosten als denen, die begr门簄dbar durch den physikalischen Vorgang der 门沚ertragung des Quelltextes anfallen, oder (2) kostenlosen Zugriff, um den korrespondierenden Quelltext von einem Netzwerk-Server zu kopieren.
c) Sie 门篵ertragen Kopien des Objekt-Codes gemeinsam mit einer Kopie des schriftlichen Angebots, den korrespondierenden Quelltext zur Verf门篻ung zu stellen. Diese Alternative ist nur f门簉 gelegentliche, nicht-kommerzielle 门沚ertragung zul门剆sig und nur, wenn Sie den Objekt-Code als mit einem entsprechenden Angebot gem门劽藕 Absatz 6b erhalten haben.
d)

Sie 门篵ertragen den Objekt-Code dadurch, da门 Sie Zugriff auf eine daf门簉 vorgesehene Stelle gew门刪ren, und bieten gleichwertigen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext auf gleichem Weg auf dieselbe Stelle und ohne zus门則zliche Kosten. Sie m门簊sen nicht von den Empf门刵gern verlangen, den korrespondierenden Quelltext gemeinsam mit dem Objekt-Code zu kopieren. Wenn es sich bei der f门簉 das Kopieren vorgesehenen Stelle um einen Netzwerk-Server handelt, darf sich der korrespondierende Quelltext auf einem anderen Server befinden (von Ihnen oder von einem Dritten betrieben), der gleichwertige Kopierm门沢lichkeiten unterst门簍zt 鈥 vorausgesetzt Sie legen dem Objekt-Code klare Anleitungen bei, die besagen, wo der korrespondierende Quelltext zu finden ist. Unabh门刵gig davon, welcher Netzwerk-Server den korrespondierenden Quelltext beherbergt, bleiben Sie verpflichtet, sicherzustellen, da门 dieser lange genug bereitgestellt wird, um diesen Bedingungen zu gen门篻en.
e) Sie 门篵ertragen den Objekt-Code unter Verwendung von Peer-To-Peer-门沚ertragung 鈥 vorausgesetzt, Sie informieren andere Teilnehmer dar门篵er, wo der Objekt-Code und der korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von Absatz 6d 门沠fentlich und kostenfrei angeboten werden.

Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem korrespondierenden Quelltext als Systembibliothek ausgeschlossen ist, braucht bei der 门沚ertragung des Werks als Objekt-Code nicht miteinbezogen zu werden.

Ein 鈥艣Benutzerprodukt鈥艣 ist entweder (1) ein 鈥艣Endbenutzerprodukt鈥艣, womit ein materieller pers门沶licher Besitz gemeint ist, der normalerweise f门簉 den pers门沶lichen oder famili门剅en Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt wird, oder (2) alles, was f门簉 den Einbau in eine Wohnung hin entworfen oder daf门簉 verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein Endbenutzerprodukt ist, sollen Zweifelsf门刲le als erfa门簍 gelten. Wenn ein spezieller Anwender ein spezielles Produkt erh门刲t, bezeichnet 鈥艣normalerweise einsetzen鈥艣 eine typische oder weitverbreitete Anwendung dieser Produktklasse, unabh门刵gig vom Status des speziellen Anwenders oder der Art und Weise, wie der spezielle Anwender des spezielle Produkt tats门刢hlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, da门 er es einsetzt. Ein Produkt gilt als Endbenutzerprodukt unabh门刵gig davon, ob es substantiellen kommerziellen, industriellen oder nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser Nutzen stellt das einzige signifikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.

Mit 鈥艣Installationsinformationen鈥艣 f门簉 ein Benutzerprodukt sind jedwede Methoden, Prozeduren, Berechtigungsschl门簊sel oder andere informationen gemeint, die notwendig sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks, die aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren und auszuf门篽ren. Die Informationen m门簊sen ausreichen, um sicherzustellen, da门 das Weiterfunktionieren des modifizierten Objekt-Codes in keinem Fall verhindert oder gest门況t wird aus dem einzigen Grunde, weil Modifikationen vorgenommen worden sind.

Wenn Sie Objekt-Code gem门劽藕 diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen mit oder speziell f门簉 den Gebrauch innerhalb eines Benutzerprodukts 门篵ertragen und die 门沚ertragung als Teil einer Transaktion stattfindet, in der das Recht auf den Besitz und die Benutzung des Benutzerprodukts dauerhaft auf den Empf门刵ger 门篵ergeht (unabh门刵gig davon, wie diese Transaktion charakterisiert ist), m门簊sen dem gem门劽藕 diesem Paragraphen mit门篵ertragenen korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch irgendeine Drittpartei die M门沢lichkeit beh门刲t, modifizierten Objekt-Code auf dem Benutzerprodukt zu installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).

Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, schlie门簍 keine Anforderung mit ein, weiterhin Kundendienst, Garantie oder Updates f门簉 ein Werk bereitzustellen, das vom Empf门刵ger modifiziert oder installiert worden ist, oder f门簉 das Benutzerprodukt, in dem das Werk modifiziert oder installiert worden ist. Der Zugriff auf ein Computer-Netzwerk darf verweigert werden, wenn die Modifikation selbst die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinflu门簍 oder wenn sie die Regeln und Protokolle f门簉 die Kommunikation 门篵er das Netzwerk verletzt.

Der korrespondierende Quelltext und die Installationsinformationen, die in 门沚ereinstimmung mit diesem Paragraphen 门篵ertragen werden, m门簊sen in einem 门沠fentlich dokumentierten Format vorliegen (f门簉 das eine Implementation in Form von Quelltext 门沠fentlich zug门刵glich ist), und sie d门簉fen keine speziellen Passw门況ter oder Schl门簊sel f门簉 das Auspacken, Lesen oder Kopieren erfordern.
7. Zus门則zliche Bedingungen

鈥艣Zus门則zliche Genehmigungen鈥艣 sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz erg门刵zen, indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen zulassen. Zus门則zliche Genehmigungen zur Anwendung auf das gesamte Programm sollen so betrachtet werden, als w门剅en sie in dieser Lizenz enthalten, soweit dies unter anwendbarem Recht zul门剆sig ist. Wenn zus门則zliche Genehmigungen nur f门簉 einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat unter diesen Genehmigungen verwendet werden; das gesamte Programm jedoch unterliegt weiterhin dieser Lizenz ohne Beachtung der zus门則zlichen Genehmigungen.

Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz d门簉fen Sie f门簉 Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzuf门篻en (sofern Sie durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials autorisiert sind), die Bedingungen dieser Lizenz um folgendes erg门刵zen:

a) Gew门刪rleistungsausschlu门 oder Haftungsbegrenzung abweichend von 屡悸偶15 und 16 dieser Lizenz oder
b) die Anforderung, spezifizierte sinnvolle rechtliche Hinweise oder Autorenschaftshinweise in diesem Material oder in den angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder
c) das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder die Anforderung, da门 modifizierte Versionen des Materials auf angemessens Weise als vom Original verschieden markiert werden, oder
d) Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials f门簉 Werbezwecke oder
e) das Zur门篶kweisen der Einr门剈mung von Rechten gem门劽藕 dem Markenrecht zur Benutzung gewisser Produktnamen, Produkt- oder Service-Marken oder
f) die Erfordernis der Freistellung des Lizenznehmers und der Autoren des Materials durch jeden, der die Software (oder modifizierte Versionen davon) 门篵ertr门刧t, mit vertraglichen Pr门刴issen der Verantwortung gegen门篵er dem Empf门刵ger f门簉 jede Verantwortung, die diese vertraglichen Pr门刴issen diesen Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.

Alle anderen hinzugef门篻ten einschr门刵kenden Bedingungen werden als 鈥艣zus门則zliche Einschr门刵kungen鈥艣 im Sinne von 屡10 betrachtet. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben, oder ein Teil davon dieser Lizenz untersteht zuz门篻lich einer weiteren Bedingung, die eine zus门則zliche Einschr门刵kung darstellt, d门簉fen Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein Lizenzdokument eine zus门則zliche Einschr门刵kung enth门刲t, aber die Relizensierung unter dieser Lizenz erlaubt, d门簉fen Sie dem betroffenen Werk Material hinzuf门篻en, das den Bedingungen jenes Lizenzdokuments unterliegt, unter der Voraussetzung, da门 die zus门則zlichen Einschr门刵kungen bei einer derartigen Relizensierung oder 门沚ertragung verfallen.

Wenn Sie einem betroffenen Werk in 门沚ereinstimmung mit diesem Paragraphen Bedingungen hinzuf门篻en, m门簊sen Sie in den betroffenen Quelltextdateien eine Aufstellung der zus门則zlichen Bedingungen plazieren, die auf diese Quelltextdatei Anwendung finden, oder einen Hinweis darauf, wo die Zus门則zlichen Bedingungen zu finden sind.

Zus门則zliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder Einschr门刵kungen, d门簉fen in Form einer separaten schriftlichen Lizenz oder in Form von Ausnahmen festgelegt werden; die o.a. Anforderungen gelten in jedem Fall.
8. K门簄digung

Sie d门簉fen das Programm nicht verbreiten oder modifizieren, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdr门篶klich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Verbreitung oder Modifizierung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschlie门簂ich aller Patentlizenzen gem门劽藕 屡11 Abs. 3).

Wenn Sie jedoch alle Verletzungen dieser Lizenz beenden, wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber wiederhergestellt, und zwar (a) vor门篵ergehend, solange nicht bzw. bis der Rechteinhaber Ihre Lizenz ausdr门篶klich und endg门簂tig k门簄digt, und (b) dauerhaft, sofern es der Rechteinhaber vers门剈mt, Sie auf sinnvolle Weise auf die Lizenzverletzung innerhalb von 60 Tagen ab deren Beendigung hinzuweisen.

Dar门篵erhinaus wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber permanent wiederhergestellt, wenn Sie der Rechteinhaber auf sinnvolle Weise auf die Verletzung hinweist, wenn au门篹rdem dies das erste Mal ist, da门 Sie auf die Verletzung dieser Lizenz (f门簉 jedes Werk) des Rechteinhabers hingewiesen werden, und wenn Sie die Verletzung innerhalb von 30 Tagen ab dem Eingang des Hinweises einstellen.

Die Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz beendet nicht die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht dauerhaft wiederhergestellt worden sind, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen f门簉 dasselbe Material gem门劽藕 屡10 zu erhalten.
9. Annahme der Lizenz keine Voraussetzung f门簉 den Besitz von Kopien

Um eine Kopie des Programms auszuf门篽ren, ist es nicht erforderlich, da门 Sie diese Lizenz annehmen. Die nebenbei stattfindende Verbreitung eines betroffenen Werks, die sich ausschlie门簂ich als Konsequenz der Teilnahme an einer Peer-To-Peer-Daten门篵ertragung ergibt, um eine Kopie entgegennehmen zu k门沶nen, erfordert ebenfalls keine Annahme dieser Lizenz. Jedoch gibt Ihnen nichts au门篹r dieser Lizenz die Erlaubnis, das Programm oder jedes betroffene Werk zu verbreiten oder zu ver门刵dern. Diese Handlungen versto门篹n gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie daher ein betroffenes Werk ver门刵dern oder propagieren, erkl门剅en Sie Ihr Einverst门刵dnis mit dieser Lizenz, die Ihnen diese T门則igkeiten erlaubt.
10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender

Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk 门篵ertragen, erh门刲t der Empf门刵ger automatisch vom urspr门簄glichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszuf门篽ren, zu ver门刵dern und zu propagieren 鈥 in 门沚ereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht daf门簉 verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.

Eine 鈥艣Organisations-Transaktion鈥艣 ist entweder eine Transaktion, bei der die Kontrolle 门篵er eine Organisation oder das im wesentlichen gesamte Kapital einer solchen, 门篵ertragen wird, oder sie ist die Aufteilung einer Organisation in mehrere oder die Fusion mehrerer Organisationen zu einer. Wenn die Propagation eines betroffenen Werks durch eine Organisations-Transaktion erfolgt, erh门刲t jeder an der Transaktion Beteiligte, der eine Kopie des Werks erh门刲t, zugleich jedwede Lizenz an dem Werk, die der Interessenvorg门刵ger des Beteiligten hatte, sowie das Recht auf den Besitz des korrespondierenden Quelltextes des Werks vom Interessenvorg门刵ger, wenn dieser ihn hat oder mit vertretbarem Aufwand beschaffen kann.

Sie d门簉fen keine zus门則zlichen Einschr门刵kungen bzgl. der Aus门篵ung der unter dieser Lizenz gew门刪rten oder zugesicherten Rechte vornehmen. Beispielsweise d门簉fen Sie keine Lizenzgeb门篽r oder sonstige Geb门篽r f门簉 die Aus门篵ung der unter dieser Lizenz gew门刪rten Rechte verlangen, und Sie d门簉fen keine Rechtsstreitigkeit beginnen (eingeschlossen Kreuz- oder Gegenanspr门篶he in einem Gerichtsverfahren), in der Sie unterstellen, da门 irgendein Patentanspruch durch Erzeugung, Anwendung, Verkauf, Verkaufsangebot oder Import des Programms oder irgendeines Teils davon verletzt wurde.
11. Patente

Ein 鈥艣Kontributor鈥艣 ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Benutzung des Programms oder eines auf dem Programm basierenden Werks unter dieser Lizenz erlaubt. Das auf diese Weise lizensierte Werk bezeichnen wir als die 鈥艣Kontributor-Version鈥艣 des Kontributors.

Die 鈥艣wesentlichen Patentanspr门篶he鈥艣 eines Kontributors sind all diejenigen Patentanspr门篶he, die der Kontributor besitzt oder kontrolliert, ob bereits erworben oder erst in Zukunft zu erwerben, die durch irgendeine Weise des gem门劽藕 dieser Lizenz erlaubten Erzeugens, Ausf门篽rens oder Verkaufens seiner Kontributor-Version verletzt w门簉den. Dies schlie门簍 keine Patentanspr门篶he ein, die erst als Konsequenz weiterer Modifizierung seiner Kontributor-Version entst门簄den. F门簉 den Zweck dieser Definition schlie门簍 "Kontrolle" das Recht mit ein, Unterlizenzen f门簉 ein Patent zu erteilen auf eine Weise, die mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbar ist.

Jeder Kontributor gew门刪rt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und geb门篽renfreie Patentlizenz gem门劽藕 den wesentlichen Patentanspr门篶hen des Kontributors, den Inhalt seiner Kontributor-Version zu erzeugen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und au门篹rdem auszuf门篽ren, zu modifizieren und zu propagieren.

In den folgenden drei Abs门則zen ist eine 鈥艣Patentlizenz鈥艣 jedwede ausdr门篶kliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer benannt, ein Patent nicht geltend zu machen (beispielsweise eine ausdr门篶kliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine Zusicherung, bei Patentverletzung nicht zu klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu 鈥艣erteilen鈥艣 bedeutet, eine solche Vereinbarung oder Verpflichtung zu beschlie门篹n, ein Patent nicht gegen ihn durchzusetzen.

Wenn Sie ein betroffenes Werk 门篵ertragen, das wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen ist, und wenn der korrespondierende Quelltext nicht f门簉 jeden zum Kopieren zur Verf门篻ung gestellt wird 鈥 kostenlos, unter den Bedingungen dieser Lizenz und 门篵er einen 门沠fentlich zug门刵glichen Netzwerk-Server oder andere leicht zug门刵gliche Mittel 鈥, dann m门簊sen Sie entweder (1) daf门簉 sorgen, da门 der korrespondierende Quelltext auf diese Weise verf门篻bar gemacht wird oder (2) daf门簉 sorgen, da门 Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz f门簉 dieses spezielle Werk entzogen werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, da门 die Patentlizenz auf nachgeordnete Empf门刵ger ausgedehnt wird. 鈥艣Wissentlich angewiesen sein鈥艣 bedeutet, da门 Sie tats门刢hliches Wissen dar门篵er haben, da门 鈥 au门篹r wegen der Patentlizenz 鈥 Ihre 门沚ertragung des betroffenen Werks in einen Staat oder die Benutzung des betroffenen Werks durch Ihren Empf门刵ger in einem Staat, eins oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Staat verletzen w门簉den, deren G门簂tigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.

Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung, ein betroffenes Werk 门篵ertragen oder durch Vermittlung einer 门沚ertragung propagieren, und Sie gew门刪ren einigen Empf门刵gern eine Patentlizenz, die ihnen das Benutzen, Propagieren, Modifizieren und 门沚ertragen einer speziellen Kopie des betroffenen Werks gestatten, dann wird die von Ihnen gew门刪rte Patentlizenz automatisch auf alle Empf门刵ger des betroffenen Werks und darauf basierender Werke ausgedehnt.

Eine Patentlizenz ist 鈥艣diskriminierend鈥艣, wenn sie in ihrem G门簂tigkeitsbereich die speziell unter dieser Lizenz gew门刪rten Rechte nicht einschlie门簍, wenn sie die Aus门篵ung dieser Rechte verbietet oder wenn sie die Nichtaus门篵ung einer oder mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie d门簉fen ein betroffenes Werk nicht 门篵ertragen, wenn Sie Partner in einem Vertrag mit einer Drittpartei sind, die auf dem Gebiet der Verbreitung von Software gesch门刦tlich t门則ig ist, gem门劽藕 dem Sie dieser Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Ma门 Ihrer Aktivit门則 des 门沚ertragens des Werks basieren, und gem门劽藕 dem die Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen gew门刪rt, die das Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung mit von Ihnen 门篵ertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) haupts门刢hlich f门簉 und in Verbindung mit spezifischen Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in diesen Vertrag vor dem 28. M门剅z 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem Datum erteilt.

Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die irgendeine implizite Lizenz oder sonstige Abwehr gegen Rechtsverletzung ausschlie门簍 oder begrenzt, die Ihnen ansonsten gem门劽藕 anwendbarem Patentrecht zust门簄de.
12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter

Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschlu门, Vergleich oder anderweitig) Bedingungen auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umst门刵de nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht m门沢lich ist, ein betroffenes Werk unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu 门篵ertragen, dann d门簉fen Sie als Folge das Programm 门篵erhaupt nicht 门篵ertragen. Wenn Sie zum Beispiel Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denen, denen Sie das Programm 门篵ertragen haben, eine Geb门篽r f门簉 die weitere 门沚ertragung einzufordern, dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch diese Lizenz zu befolgen darin, ganz auf die 门沚ertragung des Programms zu verzichten.
13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License

Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen gestattet, ein betroffenes Werk mit einem Werk zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder zu kombinieren, das unter Version 3 der GNU Affero General Public License steht, und das Ergebnis zu 门篵ertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz bleiben weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das betroffene Werk darstellt, aber die speziellen Anforderungen der GNU Affero General Public License, 屡13, die sich auf Interaktion 门篵er ein Computer-Netzwerk beziehen, werden auf die Kombination als solche anwendbar.
14. 门沚erarbeitungen dieser Lizenz

Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit 门篵erarbeitete und/oder neue Versionen der General Public License ver门沠fentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenw门剅tigen entsprechen, k门沶nen aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.

Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, da门 es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer 鈥艣oder jeder sp门則eren Version鈥艣 (鈥艣or any later version鈥) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen sp门則eren Version, die von der Free Software Foundation ver门沠fentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt, k门沶nen Sie eine beliebige Version w门刪len, die je von der Free Software Foundation ver门沠fentlicht wurde.
15. Gew门刪rleistungsausschlu门

Es besteht keinerlei Gew门刪rleistung f门簉 das Programm, soweit dies gesetzlich zul门剆sig ist. Sofern nicht anderweitig schriftlich best门則igt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das Programm so zur Verf门篻ung, 鈥艣wie es ist鈥艣, ohne irgendeine Gew门刪rleistung, weder ausdr门篶klich noch implizit, einschlie门簂ich 鈥 aber nicht begrenzt auf 鈥 die implizite Gew门刪rleistung der Marktreife oder der Verwendbarkeit f门簉 einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bez门篻lich Qualit门則 und Leistungsf门刪igkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten f门簉 notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei Ihnen.
16. Haftungsbegrenzung

In keinem Fall, au门篹r wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt modifiziert oder 门篵ertragen hat, Ihnen gegen门篵er f门簉 irgendwelche Sch门刣en haftbar, einschlie门簂ich jeglicher allgemeiner oder spezieller Sch门刣en, Sch门刣en durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder Folgesch门刣en, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms folgen (einschlie门簂ich 鈥 aber nicht beschr门刵kt auf 鈥 Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden m门簊sen, oder dem Unverm门沢en des Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein Urheberrechtsinhaber oder Dritter 门篵er die M门沢lichkeit solcher Sch门刣en unterrichtet worden war.
17. Interpretation von 屡悸偶 15 und 16

Sollten der o.a. Gew门刪rleistungsausschlu门 und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer Bedingungen gem门劽藕 lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit dem Programm am n门刢hsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche Garantieerkl门剅ung oder Haftungs门篵ernahme bei.
ENDE DER LIZENZBEDINGUNGEN

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