11 01 28 01 Umweltbest Allg o L


BinSchStrO

11.01.28.01.001

Was versteht die BinSchStrO, - Kapitel 28, Umweltbestimmungen - unter
dem Begriff "Abfall / Abwasser" ?
Nennen Sie sechs Beispiele.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.002

Was versteht die BinSchStrO, - Kapitel 28, Umweltbestimmungen - unter
"Allgemeiner Sorgfaltspflicht" ?

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.003

Was muss mit dem an Bord anfallenden Altöl geschehen?

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.004

Wie können Sie nachweisen, daß Sie die Rückstände von Öl und flüssigen Brennstoffen ordnungsgemäß an die zugelassenen Sammelstellen abgegeben haben?

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.005

Wie entsorgen Sie folgende Abfälle:

Hausmüll:

Altöl:

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.006

Dürfen Sie Ballastwasser in eine Wasserstraße zurückpumpen?

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.007

Wozu gehört Abwasser aus Küchen, Essräumen und Waschräumen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Zur Restladung.

Zum Abfall aus dem Ladungsbereich.

Zum sonstigen Schiffsbetriebsabfall.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.008

Wozu wird Ballastwasser und Regenwasser gerechnet, das aus Laderäumen oder nachgelenzten Laderäumen stammt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Zum Bilgenwasser.

Zum sonstigen Schiffsbetriebsabfall.

Zum Waschwasser.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.009

Wie werden Transporte bezeichnet, bei denen im Laderaum oder Ladetank des Fahrzeuges ununterbrochen das gleiche Ladegut oder ein Ladegut, das keine
Reinigung des Laderaumes oder des Ladetanks erfordert, transportiert wird? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Als Einheitstransport.

Als kombinierter Transport.

Als einfacher Transport.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.010

Als was wird Ladung bezeichnet, die beim Umschlag außerhalb des Laderaumes auf das Fahrzeug gelangt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Restladung.

Umschlagsrückstände.

Ladungsrückstände.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.011

Wer hat die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um eine Verschmutzung der Wasserstraße zu vermeiden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Nur der Schiffsführer.

Der Schiffsführer und die Besatzung

Schiffsführer, Besatzung und sonstige Personen an Bord.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.012

Welchen Beitrag haben die sonstigen Personen an Bord zum Gewässerschutz und zur Abfallbeseitigung zu leisten? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Vermeidung der Verschmutzung der Wasserstraße und Verminderung von Abfällen an Bord.

An Bord gebrachte Verpackungsmaterialien über den Hausmüllcontainer am Wohnort entsorgen.

An Deck gestaute lose Behälter als Sammelbehälter verwenden.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.013

Wen muss der Schiffsführer bei freigewordenen Abfällen unverzüglich über den Vorfall unterrichten? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Die untere Naturschutzbehörde.

Die nächste Dienststelle der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung oder der Wasserschutzpolizei.

Das nächstgelegene Landesumweltamt.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.014

Was muss der Schiffsführer bei der Unterrichtung über freigewordene Abfälle der zuständigen Behörde so genau wie möglich anzugeben? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Die Fahrtroute des Fahrzeuges.

Den Namen und die Anzahl der Besatzungsmitglieder und der Fahrgäste, die während des Vorfalles an Bord waren.

Den Ort des Vorfalles sowie Art und Menge des freigewordenen Stoffes.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.28.01.015

Wo darf Bilgenwasser bis zur Abgabe an Bord gesammelt werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

In allen Bilgen des Fahrzeuges.

In den Kofferräumen bei Tankfahrzeugen oder den Bilgen der Laderäumen.

In der Maschinenraumbilge.

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

9

September 2001 Kapitel 28.01 Umweltbestimmungen; Allgemeines Datei 11.01.28.01.XXX



Wyszukiwarka

Podobne podstrony:
11 01 15 01 xxx Umweltbest Allg o L
11 01 28 02 Umweltbest Merkbl m L
11 02 08 01 Zusatzbest Allg m L
11 02 08 01 Zusatzbest Allg o L
11 01 03 01 xxx?z d Fzge allg m Lösungen
IMM28-11, IMMUNOLOGIA 28.11.01
11 01 06 01 xxx?hrrgln allg m L
11 01 15 02 xxx Umweltbest Merkbl o L
11 01 15 02 xxx Umweltbest Merkbl m L
11 01 06 01 Fahrrgln allg o L
ODL I sem termin0 11 01 28

więcej podobnych podstron