V Synt AuBerungszeit


        1. Die Äußerungszeit (der Zeitpunkt der Äußerung des Sprechers )

Die Zeit (der Zeitpunkt), in dem sich der Sprecher sich dazu äußert (ÄZ),

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(1) was vor der ÄZ vorlag oder geschah (Vergangenheit),

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(2) was zur ÄZ vorliegt oder geschieht, (Gegenwart)

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(3) was nach der ÄZ vorliegen oder geschehen wird. (Zunkunft)

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> (sog. Zeitleiste als Repräsentation der Dimension der Zeit)

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relative In Relation zu ihrer Wahrnehmung kann der Zeitpunkt der gegebenen Äußerung

Äußerungs- in der Vergangenheit (4) , in der Gegenwart (5), in der Zukunft (6)

zeit oder relativ zu einem anderen Zeitpunkt (7) liegen

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        1. Die Berichtszeit (die vom Bericht erfaßte Zeit oder Objektzeit)

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        1. Die Bezugszeit (die Zeitverhältnisse zwischen zwei oder mehr Sachverhalten)

Aufeinanderfolge

Nachzeitigkeit Überlappung

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Zusammenfall

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Vorzeitigkeit

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Beispiele zur Äußerungszeit:

  1. Der Stadtrat beriet darüber. + [Atemp] Der Stadtrat beriet damals darüber.

  2. Der Stadtrat berät darüber. + [ Atemp] Der Stadtrat berät gerade darüber.

  3. Der Stadtrat wird darüber beraten. + [ Atemp] Der Stadtrat berät morgen darüber.

Beispiele zur relativen Äußerungszeit (nach dem Zeitpunkt der Wahrnehmung der Äußerung)

  1. Er sagt, daß der Stadtrat darüber beraten hat / beriet. — vgl. (3)
    daß der Stadtrat darüber berät. — vgl. (4)
    daß der Stadtrat darüber beraten wird. — vgl. (5)

  2. Er wird sagen, daß der Stadtrat darüber beraten hat / beriet. — vgl. (3)
    daß der Stadtrat darüber berät. — vgl. (4)
    daß der Stadtrat darüber beraten wird. — vgl. (5)

  3. Er sagte / daß der Stadtrat darüber beraten hat / beriet. — vgl. (3)
    hat gesagt daß der Stadtrat darüber berät. — vgl. (4)
    daß der Stadtrat darüber beraten wird. — vgl. (5)

  4. Er hatte gesagt daß der Stadtrat darüber beraten hat / beriet. — vgl. (3)
    daß der Stadtrat darüber berät. — vgl. (4)
    daß der Stadtrat darüber beraten wird. — vgl. (5)



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