Die Äußerungszeit (der Zeitpunkt der Äußerung des Sprechers )
Die Zeit (der Zeitpunkt), in dem sich der Sprecher sich dazu äußert (ÄZ),
(1) was vor der ÄZ vorlag oder geschah (Vergangenheit),
(2) was zur ÄZ vorliegt oder geschieht, (Gegenwart)
(3) was nach der ÄZ vorliegen oder geschehen wird. (Zunkunft)
> (sog. Zeitleiste als Repräsentation der Dimension der Zeit)
relative In Relation zu ihrer Wahrnehmung kann der Zeitpunkt der gegebenen Äußerung
Äußerungs- in der Vergangenheit (4) , in der Gegenwart (5), in der Zukunft (6)
zeit oder relativ zu einem anderen Zeitpunkt (7) liegen
Die Berichtszeit (die vom Bericht erfaßte Zeit oder Objektzeit)
Die Bezugszeit (die Zeitverhältnisse zwischen zwei oder mehr Sachverhalten)
Aufeinanderfolge
Nachzeitigkeit Überlappung
Zusammenfall
Vorzeitigkeit
Beispiele zur Äußerungszeit:
Der Stadtrat beriet darüber. + [Atemp] Der Stadtrat beriet damals darüber.
Der Stadtrat berät darüber. + [ Atemp] Der Stadtrat berät gerade darüber.
Der Stadtrat wird darüber beraten. + [ Atemp] Der Stadtrat berät morgen darüber.
Beispiele zur relativen Äußerungszeit (nach dem Zeitpunkt der Wahrnehmung der Äußerung)
Er sagt, daß der Stadtrat darüber beraten hat / beriet. — vgl. (3)
daß der Stadtrat darüber berät. — vgl. (4)
daß der Stadtrat darüber beraten wird. — vgl. (5)
Er wird sagen, daß der Stadtrat darüber beraten hat / beriet. — vgl. (3)
daß der Stadtrat darüber berät. — vgl. (4)
daß der Stadtrat darüber beraten wird. — vgl. (5)
Er sagte / daß der Stadtrat darüber beraten hat / beriet. — vgl. (3)
hat gesagt daß der Stadtrat darüber berät. — vgl. (4)
daß der Stadtrat darüber beraten wird. — vgl. (5)
Er hatte gesagt daß der Stadtrat darüber beraten hat / beriet. — vgl. (3)
daß der Stadtrat darüber berät. — vgl. (4)
daß der Stadtrat darüber beraten wird. — vgl. (5)