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tiimer20, und im Programm der moldauischen Revolutionare galt die Vereinigung der Moldau und Munteniens ais „cheia boltei, far& care s-ar pr&buęi tot edificiul na^ional”. Bis zum Pariser KongreB (1856), in dessen Folgę der Kampf um Yereinigung zu einer machtigen nationalen Bewe-gung gedieh, erschien yermutlich ais ausnahmslos akzeptierter Terminus fur die Yereinigung das Lexem unire / uniune. Dies anderte sich, ais mit dem Jahr 1856 die Yereinigungsfrage die Schliisselposifcion im nationalen Denken einnahm und sich die politischen Krafte in Unionisten und Anti-unionisten aufspalteten.
Die Analyse wird demonstrieren, daB die Entwicklung des Yereini-gungsbegriffes in drei Phasen gegliedert werden kann, wobei die erste bis zum Jahr 1856 reicht und dadurch gekennzeichnet ist, daB die Vereinigung kein primares politisches Ziel und allgemein mit dem Lexem unire bezei-chnet ist.
Die zweite Phase setzt nach dem KongreB von Paris ein. Unire, nun Schliisselbegriff im nationalen Denken der Rumanen, gilt ais die dominie-rende Bezeichnung unter den progressiven Kraften. Die Forderung nach Yereinigung der Furstentiimer im Wortschatz der Unionisten weist auf yerschiedene Aspekte hin. Neben dem yielfach geauBerten „allgemeinen Willen der Ruruanen“, sich mit denen des benachbarten Fiirstentums zu yereinen, weil sie dieselbe Sprache sprechen, dieselbe Religion, dieselbe Kultur etc. besitzen wiirden, konstituieren etwa ab Mitte der fiin£ziger Jahre ókonomische und soziale Argumentationen neue Bedeutungskompo-nenten im Yereinigungsbegriff, die einen besonderen Stellenwert in der nationalstaatlichen Entwicklung einnehmen. Augenfallig wird die seman-tische Erweiterung des Vereinigungsbegriffes beispielsweise in der Bro-schure„Unireaęineunirea Principatelor, de Arhimandritul Keofit Scriban“, Iaęi, 1856, in der der Autor die Bedeutung der Yereinigung fur Handel und Wirtschaft unterstreicht, wahrend in einem anderen Zeitdokument 21 auf ihre Konseąuenz fiir die feudal Unterdriickten („Unirea e imbunat&-tirea soartei slujbasilor“) hingewiesen wird.
Ein weiterer, neuer Aspekt zeigt sich in Gestalt eines „Denkens im Interesse der europaischen Sicherheit“ und ist hauptsachlich bei den mun-tenischen Unionisten anzutreffen. Fiir J. Btótianu „este de un interes european de a face din Principatele Romanę o cetatetare“, denn sie „s& devie un adeyirat bastion pentru apararea Europei” (AD 7, 551). Im munteni-schen Divan ad hoc (1857) wird die Rolle der FurBtentumer ais Pufferzone zwischen den europaischen GroBmachten hervorgehoben, weswegen ein starker rumanischer Einheitsstaat yonnoten sei: „un stat rom&n, care s& serve oarecum de tampon, destinat a preveni in viitor loviturile intre imperiile ce el despart” (AD, 6—2, 62).
Sęhr zahlreich und ganz der pa^optistischen Tradition yerpflichtet waren AuBerungen, die Ereignisse der rumanischen Geschichte wachriefen und somit zu einer eniotionalen Bekraftigung der Notwendigkeit der Yereinigung beitrugen. Dies yerdeutlicht diehaufige Verwendung des Prafixes re- in reunire, recomtituire etc. Die Bezeichnung reunire (AD 3, 507) bedeu-
*° D. VItcu, Dlplomafll Untrtt, Bucureętl, 1979, S. 169.
21 O arunedturd de ochlu asupra Untrel Principatelor RomAne de un RomAn dln Bucu-rejtt. 1857, łn: AD 3, 288 -313.