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Die Bereitwilligkeit Georg Rakóczy’s I 1647, in eigenen Namen und nur auf die Dauer seiner Regierung, bzw. unter bestimmten Bedingungen, die von der Pforte geforderte Erhohung des Harać anzunehmen51, lasst sich durch den Gebietzuwachs Siebenbiirgens erklaren. Die Pforte bestand auf einen Zuwachs von 5.000 Goldgulden infolge der von Rśkóczy in Oberungam und im Partiumgebiet besetzten Komitate52.
Abschliessend soli bemerkt werden, dass die //arac-Schwankungen in . der ersten Halfte des 17. Jahrhunderts den fur Siebenbiirgen breiteren Selbstandigkeitsstatus und die glimpflichere Behandlung seitens der Pforte in Vergleich zur Moldau und Walachei offenbaren. Die //arac-Befreiungen Siebenbiirgens in den ersten zwei Jahrzehnten, denen eine Stabilitat des anfanglich festgesetzten Mindestąuantums darauffolgte, belegen eine etwas weniger straffe Abhangigkeit der Pforte gegeniiber. Diesen Sonderstatus in Vergleich zur Moldau und Walachei verdankte Siebenbiirgen seiner geo-strategischen Lagę ais Pufferstaat, aber auch ais bestandigen Zankapfel zwischen Pforte und Habsburg im Kampf fur die Macht in Mitteleuropa. Die Fiirsten Bethlen und Georg Rśkóczy I haben es geschickt verstanden, die Auseinandersetzungen, in welchen die zwei rivalen Grossmachte verwickelt waren (die Pforte in dem Krieg gegen Iran, die Habsburger im Dreissigjahrigen Krieg), zum eigenen Nutzen spielen zu lassen, urn eine eigene europaische Politik, trotz des Vassallenstatus’ Siebenbiirgens, zu fiihren. Die Bedeutung des Eingreifens der beiden Fiirsten in den Dreissigjahrigen Krieg wurde kaum von der Tatsache in den Schatten gestellt, dass sowohl die Pforte, ais auch die antihabsburgische Koalition sie nur ais Instrument fur ihre eigenen Zwecke betreachtet hatten. Der Gewinn der 7 Komitate in Westsiebenbiirgen infolge des Dreissigjahrigen Krieges fiihrte zur Erweiterung der Selbstandigkeit der Pforte gegeniiber und zu einen Prestigezuwachs fur das siebenbiirgische Fiirsten tum.
>lEbd., S. 391.
52 Siehe den von §t. Pascu gefassten Aufsatz in Istoria Romaniei. Tratat, Bd. III, Bukarest, 1964, S. 30; G. Muller, Die Turkenherrschaft in Siebenbiirgen, Hennannstadt, 1923, S. 17 ist einer anderen Meinung: tatsachlich ist es jedoch auch in dieser Form wahrend seiner Regierungszeit nicht zu den von der Pforte verlangten Steuererhóhung gekommen”.