Uwarunkowania przestępstw seksualnych 183
Studia Warmińskie 50 (2013)
Tiiters diesem gegeniiber Verallgemeinerungen anzustellen. Bei Sexualdelikten hat, um den tatsachli-chen Ereignischarakter festlegen zu konnen, das Verhalten des Opfers eine groBe Bedeutung, vor allem im Zusammenhang mit seiner Zustimmung bzw. seiner mangelnden Zustimmung zum Vollzug des Geschlechtsverkehrs. Das kriminelle Verhalten darf nicht allein auf Gmndlage einer ausschlieBli-chen Analyse des Taterverhaltens, der Opfermerkmale oder auch der beiderseitigen Reaktionen erklart werden. Eine diesbeziigliche Erklarung muss eine zusammenfassende Beriicksichtigung aller dieser Elemente in sieli vereinen.