Einkommen offenlegen bei `wilder Ehe'
Partner in `wilder Ehe' haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn sie Einkommensverhältnisse nicht offenlegen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschied, die Behörden dürften sich
auch dann weigern zu zahlen, wenn eine Wirtschaftsgemeinschaft bestritten und daher die finanzielle Offenlegung abgestritten werde. (Az 6 5 916/92)
In dem Fall war einem Mann Sozialhilfe verweigert worden, der erklärt hatte, das Verhältnis sei nicht auf Dauer angelegt. Das Gericht sagte hingegen, entscheidend sei, ob aus `einem Topf' gewirtschaftet werde.
Quelle: Videotext ARD/ZDF 4.6.93