11 01 04 02 xxx Binnenschiffahrtsfunk m L


RheinSchPV

11.01.04.02.001

Welche vier Funkverkehrskreise kommen in der Binnenschifffahrt zur
Anwendung?

Die Verkehrskreise :

Schiff - Schiff

Funkverkehr an Bord

Nautische Information (NIF)

Schiff-Hafenbehörde

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.002

Was verstehen Sie unter dem Verkehrskreis Nautische Information (NIF) ?

Funkverbindung zwischen Schiffsfunkstellen und

ortsfesten Funkstellen der Behörden, denen der

Betrieb auf den Wasserstraßen obliegt.

(Schleusenfunk, Blockkanäle und Funkverkehr mit den

Revierzentralen und Verkehrsposten)

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.003

Wie benachrichtigen Sie in besonderen Fällen am schnellsten die zuständigen Stellen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung?

Über die Revierzentralen ( NIF )

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.004

Was ist eine Revierzentrale ?

Eine zentrale Funkstelle der Wasser- und Schifffahrtsver-

waltung, welche die Schifffahrt über den Zustand der

Wasserstraße und besondere Verkehrssituationen informiert

und auch Anrufe der Schifffahrt entgegennimmt

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.005

Nennen Sie die Standorte der Revierzentralen der deutschen
Rheinstre
cke!

„Revierzentrale Oberwesel“

„Revierzentrale Duisburg“

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.006

Welche Funkkanäle sind für den Verkehrskreis SCHIFF-SCHIFF
vorg
eschrieben ? Nennen Sie zwei.

Kanal 10

Kanal 13

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.007

Welche beiden Funkkanäle sind für den Verkehrs-Kreis
FUNKVERKEHR AN BORD vorg
eschrieben ?

Kanal 15

Kanal 17

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.008

Beschreiben Sie den Aufbau eines "NOTGESPRÄCHES" !

Nennen Sie ein vollständiges Gesprächsbeispiel.

MAYDAY MAYDAY MAYDAY

Duisburg Revierzentrale (maximal 3x)

Hier ist „MS Köln“ (maximal 3x)

Talfahrend bei km 685

Mann über Bord

Weitere Informationen folgen

Bitte kommen

Dieser Text ist nur Beispielhaft. Wichtig sind die einzelnen Angaben mit mayday eingeleitet und dann dem Namen, dem Standort und dem Ereignis.

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.009

Auf welchen Funkkanälen dürfen Sie Notmeldungen aussenden?

Auf allen Kanälen

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.010

Welche Nachrichten (Gesprächsinhalte) dürfen im Binnenschifffahrtsfunk übermittelt werden?

Es dürfen grundsätzlich nur solche Nachrichten übermittelt werden,

die sich ausschließlich auf den Schutz von Personen oder auf die

Fahrt oder auf die Sicherheit von Fahrzeugen beziehen.

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.011

Wie viel betriebsbereite und zugelassene Funkanlagen muss ein Fahrzeug, mit Ausnahme von Kleinfahrzeugen, vorhalten ?

am Tage:

2 betriebsbereite Anlagen

bei Nacht:

2 betriebsbereite Anlagen

bei unsichtigem Wetter:

2 betriebsbereite Anlagen

bei Hochwasser:

2 betriebsbereite Anlagen

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.012

Was verstehen Sie unter dem Begriff „ATIS“? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Eine für alle Fahrzeuge vorgeschriebene Haftpflichtversicherung.

Ein System zur automatischen Identifizierung von Schiffsfunkstellen.

X

Eine Abrechnungsstelle für die von Bord aus geführten Gespräche der Telecom.

Punkte :

RheinSchPV

11.01.04.02.013

In welcher Sprache sind Gespräche zwischen Schiffsfunkstellen zu führen? Kreuzen Sie alle richtigen Antworten an.

Es ist der Schifffahrt selbst überlassen, in welcher Sprache man sich über Sprechfunk verständigt.

Der Schiffsführer darf das Funkgespräch in seiner Muttersprache führen, wenn er mit Fahrzeugen gleicher Nationalität Kontakt aufnimmt.

Der Schiffsführer darf das Funkgespräch immer in seiner Muttersprache beginnen, bei Verständigungsschwierigkeiten muss er aber die Landessprache seines aktuellen Standortes verwenden.

Es ist die Sprache des Landes zu verwenden, in dem sich das Fahrzeug, welches das Funkgespräch beginnt, gerade befindet.

X

Bei Verständigungsschwierigkeiten ist immer die deutsche Sprache zu verwenden.

X

Bei Verständigungsschwierigkeiten ist immer die englische Sprache zu verwenden.

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Kapitel 1 bis 7 und 15 mit Lösungen

7

Sept. 2003 Kapitel 04.02 Binnenschifffahrtsfunk Datei 11.01.04.02.001 bis 11.01.04.02.013



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