Nachunternehmervertrag
Zwischen
Und
Betrifft Bauvorhaben:
in:
beauftragte Leistungen:
a)
b)
c)
vereinbarte Einheitspreise:
a)
b)
c)
1. Der Nachmieter verpflichtet sich, sämtliche Materialien, die er zur mängelfreien und wirtschaftlichen Realisierung seiner Arbeiten benötigt, rechtzeitig, d.h. mindestens 1 Tag vorher beim Bauleiter bzw. bei Herrn zu bestellen.
2. Die selbständig und mängelfrei ausgeführte Nachunternehmerleistung wird bis zum 30. bzw. 31. eines jeden Monats abgerechnet bzw. am Ende des jeweiligen Bauvorhabens.
3. Die Abrechnung bzw. Rechnung des Nachunternehmers muss bis zum 05. Kalendertag des darauffolgenden Monats dem Bauleiter bzw. Herrn übergeben werden.
4. Sämtliche steuerlichen Formalien wie Freistellungsbescheinigung, Steuernummer, etc. müssen vom Nachunternehmer vorgelegt werden.
5. Unter der Voraussetzung, dass die Punkte 1-4 eingehalten worden sind, erfolgt die Bezahlung des Hauptunternehmers zwischen dem 15. und 30. des darauffolgenden Monats.
6. Wenn vom Nachunternehmer Akontozahlungen während des Monats gewünscht werden, müssen diese vorab vereinbart werden, sie können ggf. samstäglich bezahlt erden.
7. Die Bezahlung erfolgt für mängelfreie Leistungen.
8. Etwaige Unterbrechungen der Arbeitsleistung etc. müssen vom Nachunternehmer 14 Tage im Voraus beim Bauleiter bzw. bei Herrn persönlich angezeigt werden bzw. mit ihm vorab besprochen werden.
9. Finanzielle Nachteile die dem Hauptunternehmer dadurch entstehen, dass der Nachunternehmer seine vorgenannten Pflichten nicht erfüllt, gehen in vollem Umfang zu Lasten des Nachunternehmers.
10. Wir abziehen 3 % skonto
11. Wir abziehen 5 % wg. Gwarantie
Ditzingen , den
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- Hauptunternehmer - - Nachunternehmer -