11 01 05 01 xxx Schifff z o L


RheinSchPV

11.01.05.01.001

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Überholverbot für Verbände untereinander

Liegeerlaubnis bis zu 4 Breiten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das

Zeichen steht

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Begegnungs- und Überholverbot

Überholverbot, allgemein

Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

Punkte :

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11.01.05.01.002

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, unter bestimmten Voraussetzungen, anzuhalten

Begegnungs- und Überholverbot

Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, ohne blaue Kegel

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

Punkte :

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11.01.05.01.003

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Liegestelle für Fahrz. der Schubschifffahrt, die 1 blauen Kegel führen müssen

Überholverbot, allgemein

Überholverbot für Verbände untereinander

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 1 blauen
Kegel führen müssen

Punkte :

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11.01.05.01.004

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die keine blauen Kegel führen müssen

Überholverbot, allgemein

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

Überholverbot für Verbände untereinander

Stillliegeverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

Begegnungs- und Überholverbot

Punkte :

11.01.05.01.005

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die keine
blauen Kegel führen müssen

Begegnungs- und Überholverbot

Liegestelle für der Schubschifffahrt, ohne blaue Kegel

Überholverbot für Verbände untereinander

Begegnungsverbot für Verbände untereinander

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Punkte :

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11.01.05.01.006

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Ankerverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Begegnungs- und Überholverbot

Liegeerlaubnis bis zu 60 m Abstand, gemessen vom Standort des
Zeichens aus

Gebot, nicht schneller als 12 km/h zu fahren

Gebot, mindestens 12 km/h zu fahren

Punkte :

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11.01.05.01.007

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Ankerverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

Stillliegeverbot innerhalb von 30 m, gemessen vom Standort des Zeichens aus

Verbot, Backbord an Backbord zu passieren

Begegnungs- und Überholverbot

Liegeerlaubnis bis zu 4 Breiten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

Punkte :

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11.01.05.01.008

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Liegestelle für Fahrz. der Schubschifffahrt, die 1 blauen Kegel führen müssen

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Gebot, nicht schneller als 12 km/h zu fahren

Gebot, mindestens 12 km/h zu fahren

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 1 blauen
Kegel führen müssen

Punkte :

RheinSchPV

11.01.05.01.009

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Überholverbot, allgemein

Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

Empfehlung, in Richtung des Pfeiles zu fahren

Gebot, in Richtung des Pfeiles zu fahren

Gebot, unter bestimmten Voraussetzungen anzuhalten

Punkte :

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11.01.05.01.010

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die 2 blauen Kegel führen müssen

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 2 blaue Kegel führen müssen

Verbot, Backbord an Backbord zu passieren

Begegnungs- und Überholverbot

Punkte :

RheinSchPV

11.01.05.01.011

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Liegeerlaubnis bis zu 4 Breiten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

Gebot, unter bestimmten Voraussetzungen anzuhalten

Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

Überholverbot für Verbände untereinander

Schlepperlaubnis bis zu vier Anhängen

Punkte :

RheinSchPV

11.01.05.01.012

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 3 blaue Kegel führen müssen

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die 3 blaue Kegel führen müssen

Begegnungs- und Überholverbot

Verbot, Backbord an Backbord zu passieren

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Punkte :

RheinSchPV

11.01.05.01.013

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Stillliegeverbot innerhalb von 60 m, gemessen vom Standort des Zeichens aus

Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder der Fahrrinne ist begrenzt

Liegeerlaubnis bis zu 60 m Abstand, gemessen vom Standort des
Zeichens aus

Sicherheitsabstand von beiden Ufern einhalten

Überholverbot, allgemein

Punkte :

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11.01.05.01.014

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für Fahrz. der Schubschifffahrt, die 2 blaue Kegel führen müssen

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 2 blaue Kegel führen müssen

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Begegnungs- und Überholverbot

Gebot, den Entgegenkommer zu erst passieren zu lassen

Punkte :

RheinSchPV

11.01.05.01.015

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, bis 40 m vom Aufstellungsort des Zeichens nicht still zu liegen

Begegnungs- und Überholverbot

Überholverbot für Verbände untereinander

Liegeerlaubnis in Breiten zwischen 30 und 60 m

Liegeerlaubnis von 30 m bis zu 60 m Abstand, gemessen vom Standort des Zeichens aus

Gebot, wegen Einengung der Wasserstraße am rechten Ufer, 40 m Abstand vom Aufstellungsort des Zeichens zu halten

Punkte :

RheinSchPV

11.01.05.01.016

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 3 blaue Kegel führen müssen

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Begegnungs- und Überholverbot

Gebot, den Entgegenkommer erst passieren zu lassen

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 3 blaue Kegel führen müssen

Punkte :

RheinSchPV

11.01.05.01.017

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Nautischer Informationsfunkdienst (hier Kanal 18)

Begegnungs- und Überholverbot

Stillliegeverbot innerhalb von 30 m, gemessen vom Standort des Zeichens aus

Gebot, nicht schneller als 30 km/h zu fahren

Überholverbot, allgemein

Verkehrskreis Schiff-Schiff auf Kanal 18 schalten

Punkte :

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11.01.05.01.018

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Gebot, den Entgegenkommer zu erst passieren zu lassen

Begegnungs- und Überholverbot

Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die keine blauen Kegel führen müssen

Punkte :

RheinSchPV

11.01.05.01.019

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Stillliegeverbot innerhalb von 12 m, gemessen vom Standort des Zeichens aus

Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

Gebot, nicht schneller als 12 km/h zu fahren

Begegnungs- und Überholverbot

Überholverbot für Verbände untereinander

Punkte :

RheinSchPV

11.01.05.01.020

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Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die einen blauen Kegel führen müssen

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die keine blauen Kegel führen müssen

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die 1 blauen Kegel führen müssen

Verbot, Backbord an Backbord zu passieren

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

Begegnungs- und Überholverbot

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Kapitel 1 bis 7 und 15

11

Sept. 2003 Kapitel 05.01 Schiffahrtszeichen Datei : 11.01.05.01.001 bis 11.01.05.01.020



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