11 01 05 01 Schifff z m L


BinSchStrO

11.01.05.01.001

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Überholverbot für Verbände untereinander

Liegeerlaubnis bis zu 4 Breiten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das

Zeichen steht

3

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

2

Begegnungs- und Überholverbot

Überholverbot, allgemein

1

Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.002

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, unter bestimmten Voraussetzungen, anzuhalten

Begegnungs- und Überholverbot

1

Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, ohne blaue Kegel

3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

2

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.003

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Liegestelle für Fahrz. der Schubschifffahrt, die 1 blauen Kegel führen müssen

3

Überholverbot, allgemein

1

Überholverbot für Verbände untereinander

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

2

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 1 blauen
Kegel führen müssen

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.004

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die keine blauen Kegel führen müssen

3

Überholverbot, allgemein

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

Überholverbot für Verbände untereinander

1

Stillliegeverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

2

Begegnungs- und Überholverbot

Punkte :

11.01.05.01.005

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die keine
blauen Kegel führen müssen

3

Begegnungs- und Überholverbot

Liegestelle für der Schubschifffahrt, ohne blaue Kegel

Überholverbot für Verbände untereinander

1

Begegnungsverbot für Verbände untereinander

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

2

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.006

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Ankerverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Begegnungs- und Überholverbot

1

Liegeerlaubnis bis zu 60 m Abstand, gemessen vom Standort des
Zeichens aus

3

Gebot, nicht schneller als 12 km/h zu fahren

2

Gebot, mindestens 12 km/h zu fahren

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.007

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Ankerverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

Stillliegeverbot innerhalb von 30 m, gemessen vom Standort des Zeichens aus

2

Verbot, Backbord an Backbord zu passieren

Begegnungs- und Überholverbot

1

Liegeerlaubnis bis zu 4 Breiten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

3

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.008

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Liegestelle für Fahrz. der Schubschifffahrt, die 1 blauen Kegel führen müssen

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

1

Gebot, nicht schneller als 12 km/h zu fahren

2

Gebot, mindestens 12 km/h zu fahren

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 1 blauen
Kegel führen müssen

3

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.009

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Überholverbot, allgemein

1

Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

Empfehlung, in Richtung des Pfeiles zu fahren

3

Gebot, in Richtung des Pfeiles zu fahren

Gebot, unter bestimmten Voraussetzungen anzuhalten

2

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.010

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

2

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die 2 blauen Kegel führen müssen

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 2 blaue Kegel führen müssen

3

Verbot, Backbord an Backbord zu passieren

Begegnungs- und Überholverbot

1

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.011

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Liegeerlaubnis bis zu 4 Breiten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

3

Gebot, unter bestimmten Voraussetzungen anzuhalten

Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

2

Überholverbot für Verbände untereinander

1

Schlepperlaubnis bis zu vier Anhängen

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.012

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 3 blaue Kegel führen müssen

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die 3 blaue Kegel führen müssen

3

Begegnungs- und Überholverbot

1

Verbot, Backbord an Backbord zu passieren

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

2

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.013

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Begegnungs- und Überholverbot

Stillliegeverbot innerhalb von 60 m, gemessen vom Standort des Zeichens aus

Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder der Fahrrinne ist begrenzt

2

Liegeerlaubnis bis zu 60 m Abstand, gemessen vom Standort des
Zeichens aus

3

Sicherheitsabstand von beiden Ufern einhalten

Überholverbot, allgemein

1

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.014

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für Fahrz. der Schubschifffahrt, die 2 blaue Kegel führen müssen

3

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 2 blaue Kegel führen müssen

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

2

Begegnungs- und Überholverbot

1

Gebot, den Entgegenkommer zu erst passieren zu lassen

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.015

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, bis 40 m vom Aufstellungsort des Zeichens nicht still zu liegen

Begegnungs- und Überholverbot

Überholverbot für Verbände untereinander

1

Liegeerlaubnis in Breiten zwischen 30 und 60 m

Liegeerlaubnis von 30 m bis zu 60 m Abstand, gemessen vom Standort des Zeichens aus

3

Gebot, wegen Einengung der Wasserstraße am rechten Ufer, 40 m Abstand vom Aufstellungsort des Zeichens zu halten

2

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.016

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 3 blaue Kegel führen müssen

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

2

Begegnungs- und Überholverbot

1

Gebot, den Entgegenkommer erst passieren zu lassen

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die 3 blaue Kegel führen müssen

3

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.017

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Nautischer Informationsfunkdienst (hier Kanal 18)

3

Begegnungs- und Überholverbot

Stillliegeverbot innerhalb von 30 m, gemessen vom Standort des Zeichens aus

2

Gebot, nicht schneller als 30 km/h zu fahren

Überholverbot, allgemein

1

Verkehrskreis Schiff-Schiff auf Kanal 18 schalten

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.018

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Gebot, Backbord an Backbord zu passieren

Gebot, den Entgegenkommer zu erst passieren zu lassen

Begegnungs- und Überholverbot

1

Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

2

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die keine blauen Kegel führen müssen

3

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.019

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Stillliegeverbot innerhalb von 12 m, gemessen vom Standort des Zeichens aus

Liegestelle für Fahrzeuge der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die keine blauen Kegel führen müssen

3

Gebot, nicht schneller als 12 km/h zu fahren

2

Begegnungs- und Überholverbot

Überholverbot für Verbände untereinander

1

Punkte :

BinSchStrO

11.01.05.01.020

0x01 graphic

0x01 graphic

0x01 graphic

Bei den nebenstehenden Bildern handelt es sich um Schifffahrtszeichen.
Ordnen Sie die Bildnummern den richtigen,
unten aufgeführten Ang
aben zu.

Ihre Lösung zu Bild 1; 2 und 3

Liegestelle für andere Fahrzeuge als die der Schubschifffahrt, die einen blauen Kegel führen müssen

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die keine blauen Kegel führen müssen

Liegestelle für alle Fahrzeuge, die 1 blauen Kegel führen müssen

3

Verbot, Backbord an Backbord zu passieren

Gebot, die Fahrrinnenseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeuges liegt.

2

Begegnungs- und Überholverbot

1

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung mit Lösungen

3

September 2003 Kapitel 05.01 Schiffahrtszeichen Datei : 11.01.05.01.XXX



Wyszukiwarka

Podobne podstrony:
11 01 05 01 xxx Schifff z o L
11 01 05 02 xxx?z d Wasserstr o L
11 01 06 05 xxx?hrrgln,Brücken etc o L
05-01-11 01 01 37 kol2
Anatomia 11 01 05
05 01 11 01 01 49 kol2a
05 01 11 01 01 35 kol1
Gr1 05 11 01
11 01 05 chkol3-rozw
02 01 11 11 01 44 08 05 16 am1 kol
11 01 05 02 Bez d Wasserstr o L
05 01 11 01 01 21 kol1a
11 01 05 chkol3 rozwid 12313
11 01 05 chkol3
11 01 06 05 ?hrrgln,Brücken etc m L

więcej podobnych podstron