(
72
Grundlagen der Wirtschaft
rWffhj. - A'Qor»oX oQL/l i TUz
Personen oder Personengruppen, die wirtschaftliche Handlungcn vornehmen bzw. wirtschaftliche Entscheidungen treffen, bezeichnet man ais Wirtschaftssubjekte. Je nachdem, wo der Schwerpunkt der jeweiligen wirtschaftlichen Tatigkeit liegt, werden sie in: 1. pidvate Haushalte, 2. Untemehmen und 3. offentliche Haus-halte (Staat) eingeteilt.
1. Eine wichtige wirtschaftliche Tatigkeit der privaten Haushalte besteht im Konsumieren, d.h. im Kauf von Konsumgiitern. Die Haushalte benotigen dazu ein Einkommen, das sie meistens entweder durch Arbeitsleistung oder durch Vermogensleistungen (Zinsen, Miete, Pacht, Dividende, Gewinn) oder durch Sozialleistungen (Rente, BAfoG, Pension) beziehen. Eine zweite wichtige ókonomische Aktivitat der Haushalte besteht im Arbeitsangebot zur Ein-kommenserzielung. Zu den privaten Haushalten werden auch private Organisationen ohne Erwerbscharakter geziihlt, z.B. Kirchen, politische Partei-en, Gewerkschaften, Stiftungen, Sportvereine usw.
2. Untemehmen sind alle Institutionen, die vorwiegend Giiter und Dienstleis-tungen produzieren bzw. erbringen und sie gegen Entgelt verauBern. Zu ihnen (Untemehmen) gehoren Industrie- und Handelsunternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Einzel- und GroBhandel, Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen sowie Arbeitsstatten der Freiberuf-ler, die Deutsche Bundesbahn, die Deutsche Post AG und sonstige Staats-unternehmen, unabhangig von ihrer Rechtsform.
3. Offentliche Haushalte sind Gebietskórperschaften (Gemeinden, Stiidte, Kreise, Lander, Bund), also Institutionen, die vorwiegend (meistens unentgelt-lich) kol!ektive Leistungen zur Befriedigung kollektiver Bedurfnisse bereit-stellen (Schulen, Krankenhauser, Rechtswesen, Polizei usw.).
Die Gesamtheit dieser offentlichen Institutionen wird ais offentliche Hand oder ais Staat bezeichnet. Diese Institutionen finanzieren sich hauptsachlich aus Zwangsabgaben, z.B. Steuern. _
Zusatzlich zu den inlandischen Wirtschaftseinheiten (Wirtschaftssubjekten) wird noch das Ausland in die Betrachtung mit einbezogen. Ilierzu gehoren alle aus-liindischen Wirtschaftseinheiten, die in Beziehungen zu Wirtschaftssubjekten des Inlands stehen.
Die Handlungen der Wirtschaftssubjekte beziehen sich auf die so genannten Wirtschaftsobjekte, das sind insbesondere die Giiter (Waren und Dienstleistun-gen), die Faktorleistungen (Lohne, Zinsen, Dividenden, Mieten, Pachten, Ge-wńnne) und die Forderungen (in Form des Geldes).
Wirtschaftssubjekte - Trager wirtschaftlicher Entscheidungen
73
I. Beantworten Sie die folgenden Fragen.
1. Was ist unter Wirtschaftssubjekten zu verstehen und wie werden sie eingeteilt?
2. Worin bestehen die okonomischen Aktivitiiten der Haushalte?
3. Welche Organisationen werden zu den privaten Haushalten gezahlt?
4. Welche Arten von Untemehmen gibt es und was ist ihre Hauptaufgabe?
5. Was versteht man unter offentliehen Haushalten?
6. Welche Leistungen werden von ihnen bereitgestellt?
/h Warum wird auch das Ausland mit beriicksichtigt, wenn man von Wirtschaftssubjekten spricht?
■-§. Nennen Sie ein paar Beispiele der Wirtschaftsobjekte.
II. Setzen Sie die folgenden Yerben in der richtigen Form ein.
(bereitstellen, bestehen, beziehen, stehen, treffen, veraufiern, zdhlen)
1. Bis wann miissen diese Entscheidungen /L.. US&ftci&T?
2. Jeder Arbeitnehmer lg^Uu2l!\$Ł.. durch seine Arbeitsleistung ein Einkommen.
3. Worin ..... die wichtigen wirtschaftlichen Aktivilaten
der privaten Haushalte?
4. Gewerkschaften und Stiftungen zu den privaten Haushalten .
5.
6.
\
7.
Eine der Hauptaufgaben jedes Untemehmens besteht darin, die produ-zierten Giiter gegen Entgelt .7XLhJSJf.
Schulen und Krankenhauser ............fiir die Allgemeinheit
durch offentliche Haushalte
Bevor diese Firma in Konkurs geriet, ................................sie in regen
Beziehungen zu auslandischen Wirtschaftseinheiten.
III. Ergiinzen Sie die Endungen beim substantivischen Gebrauch von ein- nach dem Beispiel.
Beispiel:
ein- von mehreren Marktteilnehmem -* einer von mehreren Marktteilnehmem
1) ein- von mehreren Handwerksbetrieben
2) ein- von mehreren Wirtschaftsobjekten
3) ein- von vielen austauschbaren Giitem
4) ein- der vielen inlandischen Wirtschaftseinheiten
5) ein- der vielen Anbieter auf dem Mai‘kt
6) ein- von mehreren konkurrierenden Firmen