freelance guide de Leitfaden fÃźr externe ÃÅ›bersetzerinnen und ÃÅ›bersetzer


EUROPÄISCHE KOMMISSION
Generaldirektion Übersetzung
Direktion S  Strategien und Mehrsprachigkeit
S.2  Externe Übersetzung
Leitfaden
für externe Übersetzerinnen und Übersetzer
(Stand: September 2008)
Commission européenne, B-1049 Bruxelles / Europese Commissie, B-1049 Brussel - Belgien. Telefon: (32-2) 299 11 11.
Commission européenne, L-2920 Luxembourg. Telefon: (352) 43 01-1.
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG .............................................................................................................4
2. ÜBERMITTLUNG DER AUFTRÄGE: AUFTRAGSSCHEINE UND TEXTE......4
2.1. eXtra-Portal .......................................................................................................4
2.2. Auftragsschein...................................................................................................4
2.3. Informationsblatt und Kontakte.........................................................................5
2.3.1. Informationsblatt .................................................................................5
2.3.2. Kontaktperson für sprachliche Fragen ................................................5
2.3.3. Anlaufstelle für administrative Fragen................................................5
3. TEXTPRODUKTION.................................................................................................6
3.1. Qualitätsanforderungen .....................................................................................6
3.2. Bezugsdokumente..............................................................................................7
3.3. Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme.................................7
3.4. Eurolook ............................................................................................................7
3.5. LegisWrite .........................................................................................................7
3.6. Folgeversionen eines Dokuments......................................................................8
3.6.1. Neue Fassung eines bereits übersetzten (und gelieferten)
Dokuments...........................................................................................8
3.6.2. Neue Fassung eines noch nicht gelieferten Dokuments 
unveränderte Lieferfrist.......................................................................8
3.6.3. Neue Fassung eines noch nicht gelieferten Dokuments  neue
Lieferfrist.............................................................................................9
3.7. Mehrsprachige Ausgangstexte ..........................................................................9
3.8. Viren .............................................................................................................9
3.9. Komprimierte Dateien.......................................................................................9
3.10. Briefkopf der Europäischen Kommission .........................................................9
3.11. Texteingabe .....................................................................................................10
4. DIE EUROPÄISCHE UNION IM INTERNET........................................................10
4.1. Generaldirektion Übersetzung auf dem Europa-Server..................................11
4.2. IATE (Inter Active Terminology for Europe).................................................11
4.3. EUR-Lex..........................................................................................................12
4.4. Europa-Glossar (http://europa.eu/scadplus/glossary/index_de.htm)...............12
4.5. Eurovoc (http://europa.eu/eurovoc/) ...............................................................12
4.6. Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen .........................................13
5. COMPUTERGESTÜTZTE ÜBERSETZUNG.........................................................13
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5.1. Die maschinelle Übersetzung..........................................................................13
5.2. Vorbereitete Dateien  Translator s Workbench (TWB) ................................13
6. AUSSENSTELLEN FÜR MEHRSPRACHIGKEIT ................................................14
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30/06/2008 DGT/Externe Übersetzung
1. EINLEITUNG
Dieser Leitfaden richtet sich an die externen Übersetzerinnen und Übersetzer
( Auftragnehmer ), die für die Generaldirektion Übersetzung der Europäischen
Kommission (DGT) arbeiten. Er enthält Hinweise verschiedenster Art, die den
Auftragnehmern bei der Bearbeitung des Auftrags helfen und die Kommunikation
zwischen den Auftragnehmern und der Kommission, d. h. den nach Sprachen gegliederten
Übersetzungsabteilungen und dem Referat  Externe Übersetzung der DGT, erleichtern
sollen.
2. ÜBERMITTLUNG DER AUFTRÄGE: AUFTRAGSSCHEINE UND TEXTE
Die Auftragnehmer der DGT erhalten vom Referat  Externe Übersetzung Zugang zum
eXtra-Portal. Dort können sich die Vertragspartner die angebotenen Aufträge anschauen,
Dokumente herunter- und hochladen sowie zahlreiche andere Funktionen im
Zusammenhang mit ihren Verträgen nutzen.
Adresse des eXtra-Portals: https://webgate.ec.europa.eu/dgt/freelance/index/home.cfm.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den Portalmanager:
dgt-fl-portal-manager@ec.europa.eu
Telefon: +32-2-295 57 01
2.1. eXtra-Portal
Die Texte, die übersetzt, Korrektur gelesen, fachlich geprüft und/oder geändert werden
sollen, erhält der Auftragnehmer  ggf. zusammen mit Bezugsmaterial  in elektronischer
Form über das eXtra-Portal. Die Auftragnehmer haben vor der Auftragsannahme dafür zu
sorgen, dass sie den oder die Zieltexte in dem Dateiformat, das auf dem Informationsblatt
vermerkt ist, und unter Einhaltung der für den jeweiligen Auftrag geltenden
Bestimmungen liefern können.
Die fertig gestellten Texte sind von den Auftragnehmern auf das eXtra-Portal
hochzuladen.
Wenn die Übermittlung über das eXtra-Portal nicht klappt, müssen die Auftragnehmer den
Text innerhalb der angegebenen Frist per E-Mail an eine der folgenden Adressen des
Referats  Externe Übersetzung senden: dgt-s-2-freelance-bru@ec.europa.eu (Brüssel)
oder dgt-s-2-freelance-lux@ec.europa.eu (Luxemburg)  je nachdem, woher der Auftrag
kam.
Weitere Hinweise für die Benutzung des eXtra-Portals gibt es hier.
2.2. Auftragsschein
Für jeden Auftrag stellt das Referat  Externe Übersetzung einen eigenen Auftragsschein
ausgestellt. Darin sind angegeben: die Art der zu erbringenden Dienstleistung, ihr
Umfang, die Lieferfrist, der Verwendungszweck des Zieltextes und das geschuldete
Honorar. Dem Auftragsschein ist außerdem ein Blatt mit sachdienlichen Informationen
beigefügt (siehe Abschnitt 2.3.1).
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Die auf dem Auftragsschein angegebene Dokumentennummer gliedert sich wie folgt:
Nummer des Textes - Version - Teil. Im Beispiel GD/2008/12345-01-02 ist  GD die
Abkürzung der Generaldirektion,  2008 die Jahresangabe,  12345 die Nummer des
Textes,  01 die Nummer der Version und  02 die Nummer des Teils.
An der auf dem Auftragsschein angegebenen Einteilung (in Teile) darf nichts geändert
werden:
 Jedes Dokument (bzw. jeder Teil eines Dokuments) bildet eine eigene Datei.
 Die Auftragnehmer dürfen keine neuen Dateien oder Teile anlegen.
 Eine Datei darf nicht mehrere Dokumente enthalten.
2.3. Informationsblatt und Kontakte
Fragen oder Bitten um Erläuterungen oder zusätzliche Informationen zu einem
bestimmten Auftrag sind ausschließlich an die im Informationsblatt genannte Stelle oder
Kontaktperson zu richten. Der Auftragnehmer darf solche Fragen unter keinen Umständen
an eine andere Dienststelle oder Person innerhalb oder außerhalb der DGT richten.
2.3.1. Informationsblatt
Jedem Auftragsschein ist ein Informationsblatt beigefügt, das alle erforderlichen
Daten sowie Hinweise zu Formatierung, Lieferung und/oder Verwendung von
Translation-Memory-Software enthält:
 Auftragsnummer;
 Dokumentennummer (GD-2008-00000-00-00), Titel, Verwendungszweck,
Lieferfrist; Umfang und Lieferformat;
 besondere Anweisungen des zuständigen Übersetzungsreferats oder der
zuständigen Übersetzungsabteilung zum gesamten Auftrag;
 besondere Anweisungen zu einem oder mehreren Dokumenten (bei Bedarf);
 Kontaktperson für sprachliche Fragen;
 Anlaufstelle für alle sonstigen Fragen im Zusammenhang mit der Erledigung des
Auftrags.
2.3.2. Kontaktperson für sprachliche Fragen
Inhaltliche, gemein- und fachsprachliche Fragen sowie Fragen im Zusammenhang
mit Bezugsdokumenten sind an die jeweilige Übersetzungsabteilung zu richten.
Name und E-Mail-Adresse der Kontaktperson sind auf dem Informationsblatt
angegeben.
2.3.3. Anlaufstelle für administrative Fragen
Fragen zur Abwicklung des Auftrags (Lieferfrist, Seitenzählung, Rechnungslegung
usw.) sind an das Referat  Externe Übersetzung zu richten. Die E-Mail-Adresse
des zuständigen Teams (Brüssel oder Luxemburg) ist auf dem Informationsblatt
angegeben.
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3. TEXTPRODUKTION
3.1. Qualitätsanforderungen
Jeder Auftrag ist vollständig und gemäß den Anweisungen auf dem Informationsblatt, im
Auftragsschein und/oder in der Leistungsbeschreibung auszuführen. Die gelieferten Texte
müssen vom Auftragnehmer gründlich Korrektur gelesen und fachlich überprüft worden
sein, so dass sie von der Kommission unmittelbar weiterverwendet werden können. Der
Auftragnehmer muss u. a. sicherstellen, dass
 alle besonderen Anweisungen des zuständigen Übersetzungsreferats bzw. der
zuständigen Übersetzungsabteilung beachtet werden (Informationsblatt);
 der gelieferte Zieltext vollständig ist (keine unbegründeten Auslassungen oder
Ergänzungen);
 der Zieltext den Ausgangstext präzise und kohärent wiedergibt;
 Verweise auf bereits veröffentlichte Dokumente überprüft und diese Dokumente
korrekt zitiert werden;
 die Terminologie und die Lexik allgemein im gesamten Text kohärent verwendet
werden, gegebenenfalls unter Berücksichtigung einschlägiger Bezugsdokumente;
 auf die Klarheit und das Register des Zieltextes gebührend geachtet wird
 der Zieltext weder Fehler in Bezug auf Satzbau, Schreibweisen, Zeichensetzung und
Rechtschreibung noch grammatische Fehler enthält;
 die Formatierung des Ausgangstextes beibehalten (LegisWrite einschließlich Codes
und Tags, falls zutreffend); und
 die vereinbarte Lieferfrist eingehalten wird.
Die Auftragnehmer können aufgefordert werden, eine endgültige Fassung des Zieltextes
mit den von der Kommission verlangten Nachbesserungen zu liefern.
Den Auftragnehmern wird dringend geraten, eventuell mitgeschickte terminologische und
stilistische Hinweise der DGT aufmerksam zu lesen und auch bei künftigen Aufträgen der
Kommission zu beachten.
Am 16. Juni 2008 ist die Qualitätsnote  acceptable neu hinzugekommen. Insgesamt gibt
es jetzt fünf Noten:
 Very Good
 Good
 Acceptable (neu)
 Below Standard
 Unacceptable.
Unter  acceptable ist  (gerade) noch annehmbar zu verstehen. Diese Note wird für
Zieltexte vergeben, die so, wie sie sind, nicht an die Generaldirektion (o. Ä.) der
Kommission geschickt werden können, welche der DGT den Auftrag erteilt hat, sondern
von der DGT stark überarbeitet und nachgebessert werden müssten. Diese neue Note wird
sich mit Sicherheit auf die Einstufung des Auftragnehmers auswirken und kann langfristig
zu einer Neubewertung der von ihm für das betreffende Los gelieferten Qualität führen.
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3.2. Bezugsdokumente
Die Auftragnehmer müssen alle von der Kommission bzw. den Übersetzungsabteilungen
und -referaten mitgelieferten oder empfohlenen Basis- oder Bezugsdokumente, Glossare
und sonstigen Informationsquellen konsultieren.
3.3. Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme
Für die Textverarbeitung nutzt die Kommission zurzeit hauptsächlich Microsoft Office
Word 2003 und für Tabellen Microsoft Office Excel 2003 (vgl. aber immer das Original).
In bestimmten Fällen kann auch die Übersetzung von HTML-, XML- oder PPT-Dateien
erforderlich sein. Sollten die Ausgangstexte im PDF- oder TIF-Format vorliegen, so sind
die Zieltexte im Word-Format zu liefern.
Sofern auf dem Informationsblatt nicht anders vermerkt, muss der fertige Auftrag das
Format des Ausgangstextes aufweisen.
3.4. Eurolook
 Eurolook ist ein auf Word aufbauendes Programm, das eine Reihe von Formatvorlagen
zur Standardisierung der Kommissionsdokumente enthält. Wurde der Ausgangstext mit
Eurolook erstellt, so muss auch der Zieltext dieses Format haben, bei dem die
Seiteneinteilung des Originaldokuments nicht unbedingt eingehalten wird. Hierbei ist
Folgendes zu beachten:
 Zunächst eine Kopie des Originaldokuments anlegen.
 Darauf achten, dass die  Å› -Zeichen am Ende von Absätzen auf dem Bildschirm
sichtbar sind (unter Extras/Optionen/Ansicht vor Absatzmarken ggf. ein
Häkchen setzen).
 Absatzweise vorgehen: Um an der Formatvorlage des Originalabsatzes nichts
zu verändern, beim Schreiben des Textes den Cursor an Anfang oder Ende des
Absatzes setzen, dann den Originaltext löschen, aber darauf achten, dass das
 Å› -Zeichen stehen bleibt.
 Wichtig: Mit Strg+Z lassen sich die jeweils letzten Eingaben rückgängig
machen.
 Den Text in regelmäßigen Abständen speichern.
Ist ein Word-Dokument im Eurolook-Format verfasst, so erscheint unter
Datei/Eigenschaften/Zusammenfassung/Stichwörter die Eintragung EL4 (Eurolook 4.1
XL).
3.5. LegisWrite
 LegisWrite dient der einheitlichen Aufmachung der Dokumente, die die Europäische
Kommission den anderen EU-Organen vorlegt. Es baut ebenfalls auf Word auf und wird
für das Verfassen (und Übersetzen) amtlicher Texte der Kommission eingesetzt. Es
erleichtert die Erstellung übersichtlich strukturierter Dokumente in einheitlicher
Aufmachung, wodurch es einfacher ist, spätere Änderungen und Umformatierungen
vorzunehmen. Mit LegisWrite lassen sich auch verschiedene Sprachfassungen
nebeneinander (aligniert) darstellen.
Bei der Übersetzung eines Dokuments im LegisWrite-Format sind die folgenden
Anweisungen sorgfältig zu beachten.
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(1) Der Auftragnehmer sollte zunächst prüfen, ob es sich tatsächlich um ein
LegisWrite-Dokument handelt.
 In diesem Fall würde unter Extras/Vorlagen und Add-Ins im Feld
 Dokumentvorlage
C:\Documents And Settings\All Users\Templates\com.dot
(gebräuchlichste Vorlage) stehen und unter
 Datei/Eigenschaften/Zusammenfassung die Eintragung Com.dot
erscheinen.
(2) Der Auftragnehmer sollte beim Übersetzen den Ausgangstext
überschreiben, um die Originalformatierung und die Formatvorlagen (die
ein wichtiges Merkmal von LegisWrite-Dokumenten sind) nicht zu
verändern. Anders ausgedrückt: Der Auftragnehmer sollte für die
Übersetzung auf keinen Fall ein neues Dokument anlegen, wenn der
Ausgangstext ein LegisWrite-Dokument ist.
(3) Der Auftragnehmer darf die Formatvorlagen nicht verändern (weil dies zu
Problemen beim so genannten Quality Check führen könnte).
Alle weiteren Informationen über LegisWrite befinden sich auf der Website des
eXtra-Portals.
3.6. Folgeversionen eines Dokuments
Ist eine neue Fassung (z. B. eine  Version 01 ) eines Dokuments zu übersetzen, so kann
es sein, dass der Übersetzer, der die vorangehende Version (in unserem Beispiel der
 Version 00 ) übersetzt hat, um diese neue Übersetzung gebeten wird. Wenn er den
Auftrag annimmt, erhält er eine  CMP -Datei mit einem Vergleich der beiden Fassungen
(01/00), in der die Änderungen sichtbar sind.
Sofern auf dem Informationsblatt nichts anderes angegeben ist, hat der Auftragnehmer
folgendermaßen vorzugehen:
3.6.1. Neue Fassung eines bereits übersetzten (und gelieferten) Dokuments
Der Auftragnehmer muss die neue Fassung innerhalb der auf dem neuen
Auftragsschein genannten Lieferfrist liefern.
3.6.2. Neue Fassung eines noch nicht gelieferten Dokuments  unveränderte
Lieferfrist
Der Auftragnehmer ist beispielsweise noch mit Version 00 beschäftigt und
erhält einen neuen Auftrag zur Übersetzung von Version 01. Er hat nun
zwei Möglichkeiten: Entweder er schließt zunächst die Bearbeitung von
Version 00 ab und beginnt dann mit der Version 01 oder er bricht die
Bearbeitung von Version 00 ab und macht mit Version 01 weiter. Im ersten
Fall kann er beide, d. h. zwei unterschiedliche Versionen liefern. Im
zweiten Fall kann er zweimal dasselbe Dokument, nämlich Version 01,
hochladen.
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30/06/2008 DGT/Externe Übersetzung
3.6.3. Neue Fassung eines noch nicht gelieferten Dokuments  neue Lieferfrist
Der Auftragnehmer ist beispielsweise noch mit Version 00 beschäftigt und
erhält einen neuen Auftrag zur Übersetzung von Version 01. Er hat nun
zwei Möglichkeiten: Entweder er schließt zunächst die Bearbeitung von
Version 00 ab und beginnt dann mit der Version 01 oder er bricht die
Bearbeitung von Version 00 ab und macht mit Version 01 weiter. Im ersten
Fall kann er beide, d. h. zwei unterschiedliche Versionen liefern. Im
zweiten Fall kann er zweimal dasselbe Dokument (in der endgültigen
Fassung), nämlich Version 01, hochladen. Weitere Möglichkeit, da ja die
Lieferfristen unterschiedlich sind: Der Auftraggeber liefert Version 00
innerhalb der ersten Lieferfrist (ggf. mit einem Hinweis, dass der Zieltext
unvollständig ist) und die vollständige Endfassung (Version 01) innerhalb
der zweiten, neuen Lieferfrist.
3.7. Mehrsprachige Ausgangstexte
Bisweilen sind die Ausgangstexte zweisprachig. Das Auftragsvergabesystem
beruht auf Sprachenkombinationen, weswegen ein zweisprachiger Ausgangstext
(mit der Endung *-ML-ORI-* in der Dokumentennummer) im eXtra-Portal
zweimal auftaucht, also je einmal aus jeder der beiden Ausgangssprachen in die
eine Zielsprache.
Sofern nicht anders angegeben, muss der Auftragnehmer einen einzigen
vollständigen Zieltext in der verlangten Zielsprache liefern. Auf keinen Fall darf
der Auftragnehmer zwei nach Ausgangssprache getrennte Zieltexte liefern; beim
Hochladen eines zweiten Textes wird nämlich der zuvor hochgeladene Text
ersetzt, so dass dann ein Teil des Zieltextes fehlen würde.
3.8. Viren
Bitte ergreifen Sie alle Vorsichtsmaßnahmen, damit uns übermittelte Dateien virenfrei
sind, und teilen Sie uns umgehend mit, wenn eine unserer Dateien infiziert sein sollte.
3.9. Komprimierte Dateien
Es kann vorkommen, dass Sie komprimierte Dateien (ZIP-Dateien) erhalten, in die
mehrere HTML-, XML- oder TMX-Dateien oder Bezugsdokumente gepackt sind. Ein
Hochladen von ZIP-Dateien in das eXtra-Portal ist jedoch derzeit nicht möglich. Wenn
das Hochladen einer Datei nicht gelingt, weil diese zu groß ist, empfehlen wir Ihnen die
Übermittelung per E-Mail an das zuständige Team des Referats  Externe Übersetzung :
dgt-s-2-freelance-bru@ec.europa.eu (Brüssel) oder dgt-s-2-freelance-lux@ec.europa.eu
(Luxemburg)  je nachdem, woher der Auftrag kam.
3.10. Briefkopf der Europäischen Kommission
Als Briefkopf der Kommission erscheinen auf den meisten Dokumenten die Europaflagge
und verschiedene Angaben, die über die Herkunft des Dokuments Auskunft geben:
 Europäische Kommission
 Generaldirektion bzw. Dienst
 Direktion
 Referat.
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Der Briefkopf ist nicht neu zu übersetzen. Wie die Verwaltungseinheiten in den
verschiedenen Sprachen heißen, steht hier: http://europa.eu/whoiswho/whoiswho.html.
Falls, ganz gleich aus welchen Gründen, die gesuchte Sprachfassung nicht verfügbar ist
oder nicht auf diese Website zugegriffen werden kann, ist der Briefkopf in der
Ausgangssprache zu belassen.
3.11. Texteingabe
Das Layout ist so einfach wie möglich zu halten.
Generell sind die automatischen Funktionen des Programms und nicht die entsprechenden
manuellen Befehle zu nutzen. Dies gilt insbesondere für
 Einzüge oder Tabulatoren (hierzu nicht die Leertaste benutzen);
 Fußnoten;
 Textausrichtung, Silbentrennung, geschützte Leerzeichen und Bindestriche;
 Tabellen;
 Nummerierung;
 Seitenumbrüche (kein manueller Seitenumbruch innerhalb eines Absatzes oder
Satzes).
Mit der Word-Funktion  Spalten können mehrspaltige Texte wie in Zeitungen erstellt
werden. Diese Funktion eignet sich jedoch nicht, um Textblöcke nebeneinander
anzuordnen. Für eine Darstellung in Spalten sollte stattdessen eine Tabelle mit
unsichtbaren Linien angelegt werden (siehe nachstehendes Beispiel).
A. Text A soll neben Text B B. Text B.
erscheinen.
C. Text C. D. Text D soll neben Text C
erscheinen, und zwar
unabhängig davon, wie lang die
beiden Texte sind.
4. DIE EUROPÄISCHE UNION IM INTERNET
Im Internet haben Sie über den Server der Kommission Zugang zu den Datenbanken IATE
und Eur-Lex, zum Europa-Glossar, zu Eurovoc, zu den Interinstitutionellen Regeln für
Veröffentlichungen sowie zu vielen anderen nützlichen Informationen:
http://europa.eu/index_de.htm.
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4.1. Generaldirektion Übersetzung auf dem Europa-Server
Bei Fragen zur Mehrsprachigkeit bietet die Website der Generaldirektion Übersetzung
(DGT) auf dem Europa-Server einen guten Einstieg:
http://ec.europa.eu/dgs/translation/index_de.htm.
4.2. IATE (Inter Active Terminology for Europe)
IATE ist die interinstitutionelle
Terminologiedatenbank der EU. Sie wird von den
EU-Organen und -Einrichtungen seit dem Sommer
2004 zur Sammlung, Verbreitung und gemeinsamen
Verwaltung von EU-Terminologie genutzt.
Ziel ist die Bereitstellung einer webgestützten
Infrastruktur für sämtliche Terminologieressourcen
der EU, damit die Verfügbarkeit und
Vereinheitlichung der Daten verbessert wird.
IATE vereinigt alle bestehenden Terminologiedatenbanken der EU-Übersetzungsdienste
in einer einzigen, neuen, interaktiven und leicht zugänglichen interinstitutionellen
Datenbank. IATE  mit heute rund 1,4 Millionen mehrsprachigen Einträgen  umfasst
folgende Datenbestände:
Eurodicautom (Kommission)
TIS (Rat)
Euterpe (EP)
Euroterms (Übersetzungszentrum)
CDCTERM (Rechnungshof).
Die Nutzung von IATE-Public (http://iate.europa.eu) ist gebührenfrei.
Für die Nutzung von IATE-Database (https://iate.cdt.europa.eu/iatenew/) sind ein
Benutzername und ein Passwort erforderlich. Der Zugriff ist in der Regel internen
Übersetzerinnen und Übersetzern vorbehalten, kann auf Antrag (an DGT-FREELANCE-
LUX@ec.europa.eu) aber auch Auftragnehmern gewährt werden.
Weitere Informationen finden Sie in der IATE-Broschüre:
http://iate.europa.eu/iatediff/brochure/index.html.
Fragen oder Feedback zu IATE sind an iate@cdt.europa.eu zu richten.
Bei technischen Problemen hilft DGT-IATE-SUPPORT@ec.europa.eu.
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4.3. EUR-Lex
EUR-Lex ermöglicht den unmittelbaren und
gebührenfreien Zugriff auf EU-Recht. EUR-Lex
enthält das Amtsblatt der Europäischen Union sowie
u. a. die Verträge, das geltende Gemeinschaftsrecht,
die Rechtsprechung und Legislativvorschläge.
Diese in allen Amtssprachen der Union zur
http://eur-lex.europa.eu/
Verfügung stehende Website bietet einen
unkomplizierten Zugriff auf:
" die täglichen Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union,
" die Sonderausgaben des Amtsblattes mit den am 1. Mai 2004 bzw. 1. Januar 2007 in
Kraft getretenen Sekundärrecht in den Sprachen der neuen Mitgliedstaaten (also
Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch, Slowakisch, Slowenisch,
Tschechisch und Ungarisch sowie Bulgarisch und Rumänisch),
" die Verträge,
" die Rechtsprechung (Gerichtshof, Gericht erster Instanz, Gericht für den öffentlichen
Dienst),
" den Wortlaut des geltenden Gemeinschaftsrechts sowie
" die aktuellsten Vorschläge und Mitteilungen der Europäischen Kommission.
4.4. Europa-Glossar (http://europa.eu/scadplus/glossary/index_de.htm)
Das Europa-Glossar erläutert zurzeit 233 Begriffe zum europäischen Einigungswerk
sowie zu den Organen und Tätigkeitsbereichen der EU. Es wird regelmäßig aktualisiert
und enthält alle Änderungen, die der Vertrag von Nizza gebracht hat, sowie die letzten
Entwürfe der Reformverträge.
Die Definitionen gehen auf den Wandel der einzelnen Begriffe ein und verweisen
gegebenenfalls auf die Verträge. Geschichte, Arbeitsweise der Organe, Verfahren,
Politikfelder der EU  auf all diese und viele weitere Fragen finden Sie hier Antworten.
Die Definitionen sind in den elf Amtssprachen der EU vor der Erweiterung vom Mai
2004 verfügbar: Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch,
Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Schwedisch und Spanisch. Einträge in den
neuen Amtssprachen  Bulgarisch, Estnisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Polnisch,
Rumänisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch  werden dem Glossar
so bald wie möglich hinzugefügt.
4.5. Eurovoc (http://europa.eu/eurovoc/)
Eurovoc ist ein mehrsprachiger Thesaurus, der sämtliche Tätigkeitsbereiche der Euro-
päischen Union abdeckt und mit dessen Hilfe die Dokumente in den Dokumentations-
systemen der EU-Institutionen verschlagwortet werden können. Gegenwärtig wird
Eurovoc vom Europäischen Parlament, vom Amt für Veröffentlichungen der
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Europäischen Gemeinschaften, von den nationalen und regionalen Parlamenten in Europa
sowie von einigen nationalen Verwaltungen und europäischen Organisationen verwendet.
4.6. Interinstitutionelle Regeln für Veröffentlichungen
Die Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen
enthalten Regeln für die einheitliche Gestaltung von
Texten und müssen von allen Organen und Einrichtungen
der Europäischen Union beachtet werden.
http://publications.europa.eu/code/de/de-5000400.htm.
5. COMPUTERGESTÜTZTE ÜBERSETZUNG
5.1. Die maschinelle Übersetzung
ECMT ist das in der Kommission verwendete, mehrsprachige System für maschinelle
Übersetzung (MÜ). Das Prinzip der MÜ ist nicht neu: Mit Hilfe von Wörterbüchern und
einschlägigen Programmen erfolgt eine Rohübersetzung.
Die Kommission nutzt die MÜ seit 1976. Das System bietet zurzeit 18 Sprachpaare und
kann pro Stunde 2000 Seiten roh übersetzten Text liefern. Über eine Web-Schnittstelle
und per E-Mail haben alle Kommissionsbediensteten Zugang zu diesem System. Der
Dienst wird auch vom Personal anderer EU-Organe und von den öffentlichen
Verwaltungen in den Mitgliedstaaten (insbesondere in Deutschland und Spanien) genutzt.
Die angeforderten Zieltexte sind in der Regel nach wenigen Minuten verfügbar.
Einsatzbereit sind derzeit folgende Sprachkombinationen:
Aus dem Englischen ins Aus dem Französischen ins
Niederländische Niederländische
Französische Englische
Deutsche Deutsche
Griechische Italienische
Italienische Portugiesische
Portugiesische Spanische
Spanische
Aus dem Deutschen ins
Aus dem Spanischen ins
Englische
Englische Französische
Französische
Aus dem Griechischen ins
Französische
5.2. Vorbereitete Dateien  Translator s Workbench (TWB)
Das Programm TWB setzt sich in der DGT mehr und mehr durch und die Translation
Memories wachsen entsprechend. Die Auftragnehmer erhalten daher manchmal vorberei-
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tete Texte, die schon übersetzte Textteile enthalten. Diese Dokumente sind allerdings
lediglich eine Hilfestellung. Es obliegt dem Auftragnehmer zu prüfen, ob die vorüber-
setzten Textteile unverändert übernommen werden können.
Die vorbereiteten Dateien sollen es den Auftragnehmern erleichtern, sich mit unserer
internen Terminologie vertraut zu machen; zugleich sorgen sie für eine gewisse Kohärenz
in den für die Kommission angefertigten Texten. Wenn ein größerer Teil des Dokuments
bereits übersetzt ist, wird dies bei der Berechnung der Seitenzahl und im Auftragsschein
berücksichtigt.
Weitere Hinweise zu den vorbereiteten Dateien befinden sich im eXtra-Portal: Note on
pre-processing.
6. AUSSENSTELLEN FÜR MEHRSPRACHIGKEIT
Die Kommissionsvertretungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten spielen eine zentrale
Rolle beim Kommunizieren der EU-Politik. Ihre Aufgabe besteht darin, die Kommission
offiziell zu vertreten und die Öffentlichkeit zu informieren.
Seit 2007 unterhält die DGT in den Vertretungen  Außenstellen für Mehrsprachigkeit .
Deren Auftrag ist zweigeteilt:
" Förderung der Mehrsprachigkeit in Europa, d. h. Aufklärung über den Stellenwert der
Sprachen und des Sprachenlernens als zentrale Bausteine der Integration Europas;
" Beitrag zu einer noch wirksameren Kommunikation der Kommission mit der Öffent-
lichkeit im Rahmen des Plans D für Demokratie, Dialog und Diskussion; hierzu soll
das vor Ort eingesetzte Personal
 den Menschen zuhören und ihre Anliegen berücksichtigen;
 den Menschen erklären, wie sich die EU-Politik auf ihren Alltag auswirkt;
 die politischen Botschaften lokalisieren und dadurch den Menschen
näherbringen.
Die Sensibilisierung für die Vielfalt der Sprachen in Europa und für ihre
identitätsstiftende und kulturelle Bedeutung dient dazu, immer engere Bande zwischen
den Menschen entstehen zu lassen.
Namen, Anschriften und Telefonnummern des in den Außenstellen tätigen Personals
finden sich auf dem Europa-Server unter:
http://ec.europa.eu/dgs/translation/external_relations/field_offices/index_de.htm.
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