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gung von Mem. IV mit spateren Mem. I—III 7 wurden in Mem. III sieben Capitel zugeschrieben, urn einen ungefahr gleichen Umfang mit I II IV zu erreichen. Auch die damals komponierte Klammer ist noch sichtlich. Die Abfassungzeit von I—III 7 kann anf Grund vom Mem. III 5 bestimmt werden. Es ist ein Gesprach des Sokrates mit dem jiinge-ren Perikles uber die Notwendigkeit einer Reorganisation der athenischen Wehrmacht, scheinbar nach der Niederlage seitens der Thebaner bei Delion (424), in der Wirklichkeit im Jahre 372/1, ais die Thebaner nach der Vereinigung von ganz Beotien Plataae besetzten und von dieser Grenzstadt die Attika bedrohten. Der Hass der Bóoter gegen die Thebaner wegen ihres Hoch-mutes und die Bedrohung der Grenzen Attikas werden so frisch geschildert, wie es nur unter dem frischen Eindruck moglich ist. Bei Gelegenheit wird Altathen in der in den Epitaphen tiblichen Weise gelobt und dieser Lob wird mit der Bemerkung geschlos-sen, die Athener sollen wenigstens diejenigen Griechen nach-nahmen, die jetzt in Griechenland Hegemonen sind, d. h. die Spartaner vor der Leuktraschlacht 371. Ihre Lebensweise (dyory/J) wird den Athenern empfohlen und die ungefahr in dieser Zeit geschriebene Lakedajmonion Politeia sollte jene Agoge den Athe-nera vor die Augen stellen. Dass aber Xenophon bei seiner Vor-liebe fiir Sparta sich immer um Athens Wohl und Zukunft ge-kummert hat, das beweist jenes Gesprach Mem. II 5, geschrieben vor der Leuktraschlacht, also vor Aufhebung des Verbannungs-dekrets gegen den Athener, der bei Koroneia gegen seine Vater-stadt auf der Seite der Spartaner gekampft hat.
43. TURYN ALEXANDER: De codicibus Pindaricis. Preseute dans la
seance da 19 novembre 1931.
Der Yerfasser, der eine kritische Neuausgabe des Pindar vor-bereitet, hat samtliche codices yetusti Pindars untersucht, um eine Rezension des Pindartextes zu erlangen. Das eingehende Studium der handschriftlichen Ueberlieferung des Pindartextes er-weist deutlich, dass die gegenwartige Schroedersche Vulgata auf ganz unzulanglicher Auffassung der handschriftlichen Ueberlieferung beruht und dass ihre Textkonstitution durch falsche uber-