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Dieser Tatsache muss Rechnung getragen werden. Die Arbeitsgruppe und der Politische Ausschuss haben die Frage, ob diese Gebiete aus ihrem Objektverhaltnis heraus sollen, nicht nur unter dem Zwang der Verhaltnisse, sondern auch deswegen bejaht, weil sie willensmassig dazu standen und weil sie diese Entwicklung ftir richtig und fur wtinschenswert hielten. Sie waren dafiir, dass diese iiberseeischen Gebiete mitverantwortlich, mitenscheidend werden sollen.

In diesem Zusammenhang war zunachst die juristische Frage zu priifen, ob bei der Abhal-tung von europaischen Wahlen die Bevolkerung dieser uberseeischen Gebiete mit wahlen kann.

Ich will nur das Ergebnis mitteilen. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass das nach dem Vertrag nicht móglich ist. Denn gewahlt werden kann nur von den Vólkern der Mitgliedstaa-ten, von den europaischen Mitgliedstaaten.

Wir sind sogar zu der Auffassung gekommen, dass dieses Ergebnis nicht zu bedauern ist, sondern dem Verhaltnis zwischcn EWG und asso-ziierten Gebieten entspricht. Die EWG ist eine in sich geschlossene Gemeinschaft. Sie ist eine juristische Person, eine vólkerrechtliche Rechts-personlichkeit. Assoziiert, das heisst also, ange-schlossen sind dieser Gemeinschaft die uberseeischen Gebiete. Aber diese uberseeischen Gebiete sollen durchaus nicht einfach ein Appendix dieser europaischen Wirtschaftsge-meinschaft sein, sondern es sollen sich zwei Partner gegeniiberstehen : auf der einen Seite die EWG, auf der anderen Seite die Gebiete, die assoziiert worden sind, die uberseeischen Gebiete, von denen wir hoffen, dass sie sich einmal zu einer Gemeinschaft entwickeln werden, die insgesamt in der Lagę ist, sich selbst zu vertreten.

Wenn wir diesen Gedanken weiterverfolgt haben, so haben wir das getan, was dieses Parlament schon ausgesprochen hat und was auch in anderen Ausschiissen bereits Gegenstand der Verhandlung war. Die Sonderdelegation, die im letzten Sommer Zentralafrika besucht hat, ist ja schon zu dem Ergebnis gekommen, dass die afrikanischen und uberseeischen Gebiete aus dem Objektverhaltnis herauskommen miissen, dass man die Entwicklung bejahen muss bis hin zur politischen Entwicklung. In dem Bericht unseres Kollegen Duvieusart, der hier im Parlament bestatigt worden ist, sind alle diese Gedanken zum Ausdruck gekommen, und wir haben uns in der Arbeitsgruppe noch einmal ausdriieklich die Gedanken dieses Berichts und

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die Vorschlage, die da gemacht worden sind, zu eigen gemacht.

Ich sagę: die Gemeinschaft, die EWG, ist etwas in sich Geschlossenes mit Rechtspersón-lichkeit. Die assoziierten Gebiete stehen dieser Gemeinschaft gegeniiber; selbstverstandlich nicht in feindlicher Weise, sondern eben ais Partner. Davon sind wir ausgegangen, und diesem Partnerschaftsverhaltnis sollte Ausdruck verliehen werden.

Wenn die assoziierten Gebiete zwar sowohl juristisch ais auch nach dem, was die Konstruk-tion der EWG ist, nicht in der Lagę sind, zu unserem Parlament zu wahlen, so sollen sie doch auf der anderen Seite die Moglichkeit haben, diesem Partnerschaftsverhaltnis Ausdruck zu verleihen. Das heisst, die assoziierten Gebiete sollen die Moglichkeit haben, selber sich auf parlamentarischer Ebene zusammenzu-finden und dann der Gesprachspartner des Par-laments der EWG, unseres Parlaments, zu sein.

Das ist ein Gedanke, der inzwischen weiter Fuss gefasst hat. Es liegen Vorschlage vor, dass man schon jetzt sowohl auf parlamentarischer ais auf Regierungsebene dieses Gesprach be-ginnt, dieses Gesprach zweier Partner, die selb-standig, die mitverantwortlich sind. Dariiber, dass dieses Gesprach geniigend Anlass hat, ge-ftihrt zu werden, dass geniigend Stoff fur dieses Gesprach vorhanden ist, kann es gar keinen Zweifel geben. Denn die Ausgestaltung der Assoziierung, die ktinftige Ausgestaltung des Entwicklungsfonds, alle diese Dinge interessie-ren ja gerade auch die uberseeischen Gebiete; und wir wollen und wiinschen — und das Parlament hat das auch schon gewiinscht —, dass die uberseeischen Gebiete ais selbstandige, mitverantwortliche Partner mit dabei sind.

So sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir den Wunsch haben, dass, wenn einmal dieses europaische Parlament gewahlt ist — ich sagte schon : inzwischen ist die Entwicklung ja weitergegangen, wir sind bereit, schon jetzt in dieser Richtung etwas zu tun —, es mindestens einmal im Jahr mit einer entsprechenden par-lamentarischen Versammlung der uberseeischen Gebiete zusammenkommt, um auf parlamentarischer Ebene alle die Fragen zu beraten und zu regeln, die uns gemeinsam interessieren.

Dabei sind wir bei der Formulierung der Absichtserklarung, die wir dem Parlament vor-legen, mit volIem Bewusstsein vorsichtig vorge-gangen. Wir haben namlich erklart : « Das europaische Parlament erklart sich bereit, minde-

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