12 00 02 02 xxx SeeSchStrO Sichtzeichen d Fz mit Lösungen doc


Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.02.001

Wo finden Sie Angaben über die vorgeschriebenen Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge, die laut Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung geführt bzw. gegeben werden müssen?

In den Kollisionsverhütungsregeln und in der Anlage II zur

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.02.002

Wie werden Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern und nicht entgaste Tankfahrzeuge gemäß der SeeSchStrO tagsüber und nachts gekennzeichnet?

tagsüber:

Mit einem roten Doppelstander (der Flagge „B“ des internationalen

Signalbuches).

nachts:

Zusätzlich mit einem roten Rundumlicht.

Punkte :

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO)

12.00.02.02.003

Sie sehen ein Fahrzeug, welches ein blaues Funkellicht führt.
Was ist das für ein Fahrzeug und welche Sonderstellung hat es?

Ein Fahrzeug des öffentlichen Dienstes im Einsatz.

Es darf von den Verkehrsvorschriften abweichen.

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) mit Lösungen

3

August 2001 SeeSchStrO Sichtzeichen der Fahrzeuge Dateien 12.00.02.02.001 bis 12.00.02.02.003



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