17 01 00 00 Fährbetriebsverordnung o L doc


Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.001

Was ist eine Fähre? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

ein Fahrgastschiff

ein schwimmendes Gerät

ein Wasserfahrzeug, das dem Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen dient

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.002

Was ist eine Fähre? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

ein Wasserfahrzeug, das von der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde als Fähre behandelt wird

eine schwimmende Anlage

ein Fahrgastschiff

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.003

Wer ist Fährinhaber? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

immer derjenige, der die Fähre führt (Fährführer)

immer das Fährpersonal

der für den Betrieb und die Unterhaltung der Fähre verantwortliche Fährberechtigte

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.004

Wer ist Fährinhaber? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

immer das Fährpersonal

der Pächter mit Fährberechtigung

immer das örtlich zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.005

Wer zählt zum Fährpersonal? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

bei mehreren Besatzungsmitgliedern nur der Fährführer

bei mehreren Besatzungsmitgliedern alle, ausgenommen dem Fährführer

der Fährführer und der vom Fährinhaber mit der Verkehrsregelung auf der Fähre Beauftragte

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.006

Wer zählt zum Fährpersonal? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die Besatzungsmitglieder und der vom Fährinhaber mit der Verkehrsregelung an den Anlegestellen Beauftragte

bei mehreren Besatzungsmitgliedern alle, ausgenommen dem Fährführer

bei mehreren Besatzungsmitgliedern nur der Fährführer

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.007

Welche Behörde ist mit der Aufsicht über den Betrieb von Fähren auf Bundeswasserstraßen betraut? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die Bundesanstalt für Wasserbau

die Bundesanstalt für Gewässerkunde

das örtlich zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.008

Wer ist Aufsichtsbehörde im Sinne der Fährenbetriebsverordnung? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die Bundesanstalt für Materialprüfung

das örtlich zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt

die Bundesanstalt für Wasserbau

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.009

Was regelt die Fährenbetriebsverordnung? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

das Verhalten des Fährpersonals, der Fährbenutzer an Bord und an den Anlegestellen

sie legt fest, mit welchem Befähigungszeugnis eine Fähre geführt werden darf

sie regelt die Arbeitszeit des Fährpersonals

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.010

Was regelt die Fährenbetriebsverordnung? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

sie regelt die Arbeitszeit des Fährpersonals

die Aufsicht und den Betrieb der Fähren auf Bundeswasserstraßen der Zone 1

den Betrieb und die Aufsicht über die Fähren auf Bundeswasserstraßen der Zonen 2 bis 4

Punkte :

Fährenbetriebsverordnung

17.01.00.00.011

Auf welche Fähren erstreckt sich der Anwendungsbereich der Fährenbetriebsverordnung? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

auf Fähren des Zivil- und Katastrophenschutzes

auf Fähren, die im öffentlichen Verkehr Verwendung finden

auf Fähren der Bundeswehr

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.012

Auf welche Fähren ist die Fährenbetriebsverordnung nicht anzuwenden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

auf Fähren des Zivil- und Katastrophenschutzes

auf Fähren der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die im öffentlichen Verkehr verwendet werden

auf Fähren des öffentlichen Verkehrs

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.013

In welchem Mindestabstand ist der Fährbetrieb von der Aufsichtsbehörde zu überprüfen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

jährlich

alle zwei Jahre

alle zweieinhalb Jahre

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.014

Wie ist die Fähre der Aufsichtsbehörde zur Überprüfung vorzustellen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

betriebsbereit und beladen

gereinigt, betriebsbereit und unbeladen

nicht betriebsbereit, unbeladen und gereinigt

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.015

Wozu ist der Fährführer oder Fährinhaber verpflichtet? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

auf Verlangen der Behörde die zur Überprüfung notwendigen Probefahrten auszuführen oder zu dulden

einem Beschäftigten des örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamtes die Führung der Fähre zu übertragen

mit einer überladenen Fähre eine Probefahrt durchzuführen

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.016

In welcher Anzahl werden Fährprüfungsbücher von der Aufsichtsbehörde ausgestellt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

in dreifacher Ausfertigung

in doppelter Ausfertigung

in einfacher Ausfertigung

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.017

Für welche Fähren wird ein Fährprüfungsbuch vom örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt ausgestellt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

für jede Fähre

nur für Personenfähren

für jede Fähre, die von Deutschland aus betrieben wird

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.018

Wer ist verpflichtet, die in das Fährprüfungsbuch eingetragenen Mängel innerhalb des von der Aufsichtsbehörde dort eingetragenen Zeitraums zu beseitigen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die Wasserschutzpolizei

der Fährinhaber

die Schiffsuntersuchungskommission

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.019

Was kann die Aufsichtsbehörde auch außerhalb der vorgeschriebenen Prüfungen verlangen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die Vorlage von Nachweisen über die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen der Schiffsuntersuchungskommission

die Vorlage des Fährprüfungsbuches

die Vorlage der Arbeitsverträge des Fährpersonals

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.020

Darf die Aufsichtsbehörde den Fährbetrieb jederzeit überprüfen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

nein, nur in Abständen von 2 Jahren

ja, aber nur mit Zustimmung des Fährinhabers

ja

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.021

Die Fahrpläne welcher Fähren sind der Aufsichtsbehörde mitzuteilen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die Fahrpläne jeder Fähre

nur die Fahrpläne nicht freifahrender Fähren

die Fahrpläne von Fähren, die nach festen Fahrplänen verkehren

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.022

Wem sind Fahrplanänderungen mitzuteilen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Wasserschutzpolizei

der Revierzentrale

dem örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.023

Wer muss den Fahrplan durch Aushang an den Liegestellen und auf der Fähre bekannt geben? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährinhaber

die Aufsichtsbehörde

die Wasserschutzpolizei

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.024

Wie ist der Fahrplan einer Fähre bekanntzugeben? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

durch die Veröffentlichung im Verkehrsblatt des Verkehrsministeriums

es genügt Aushang an den Anlegestellen

durch Aushang an den Anlegestellen und auf der Fähre

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.025

Von welchen Anlegestellen darf der Fährbetrieb durchgeführt werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

von Anlegestellen, die nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet wurden

von Anlegestellen, die von der Wasserschutzpolizei zur Benutzung durch Fähren zugelassen sind

von Anlegestellen, die von der Aufsichtsbehörde zur Benutzung durch Fähren als zugelassen gelten

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.026

Von welchen Anlegestellen darf der Fährbetrieb durchgeführt werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

von Anlegestellen, die von der Schiffsuntersuchungskommission zur Benutzung durch Fähren zugelassen sind

von Anlegestellen, die von dem örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt zur Benutzung durch Fähren als zugelassen gelten

von Anlegestellen, die von der Wasserschutzpolizei zur Benutzung durch Fähren zugelassen sind

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.027

Wer hat dafür zu sorgen, das die Tragfähigkeit der Fähre und die höchstzulässige Personenzahl nicht überschritten werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

nur das den Verkehr an den Anlegestellen regelnde Fährpersonal

der Fährführer

der Fährinhaber

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.028

Was kann sich der Fährführer vor der Auffahrt auf die Fähre nachweisen lassen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

das Alter der Kinder

das Fahrziel von Fahrzeugen

das Gewicht von Fahrzeugen und deren Ladung sowie deren Abmessungen

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.029

Ist ein Fährführer berechtigt, vor der Auffahrt von Fahrzeugen auf die Fähre sich das Gewicht der Fahrzeuge und deren Ladung sowie deren Abmessungen vom Fahrzeugführer nachweisen zu lassen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

ja, aber nicht von Personenkraftwagen

nein, dazu ist er nicht berechtigt

ja, unabhängig von der Art und Größe der Fahrzeuge

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.030

Wie hat der Fährführer Personen, Fahrzeuge, Tiere und sonstige Güter auf der Fähre zu verteilen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

dem Berufsverkehr sind immer die Plätze im vorderen Teil der Fähre zuzuweisen

so, dass der Zugang zu den dem Zu- und Abgang dienenden Einrichtungen nicht behindert wird

zwischen Fahrzeugen muss ein Sicherheitsabstand von 0,50 m eingehalten werden

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.031

Wie hat der Fährführer Personen, Fahrzeuge, Tiere und sonstige Güter auf der Fähre zu verteilen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

so, dass der Betrieb der Fähre und deren Stabilität nicht gefährdet wird

zwischen Fahrzeugen ist immer ein Sicherheitsabstand von 0,50 m einzuhalten

Personen müssen sich im hinteren Teil der Fähre aufhalten

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.032

Wie hat der Fährführer Personen, Fahrzeuge, Tiere und sonstige Güter auf der Fähre zu verteilen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

es dürfen sich nicht mehr Fahrzeuge als Personen auf der Fähre befinden

Personen und Tiere müssen sich immer hinter den Fahrzeugen befinden

die Sicherheit von Personen darf nicht gefährdet werden

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.033

Wofür hat der Fährführer zu sorgen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

dass kleinere Fahrzeuge nach größeren Fahrzeugen auf die Fähre fahren

dass ein gefahrloses ein- und aussteigen der Fahrzeuginsassen erfolgen kann

dass Linienbusse immer als letzte auf die Fähre fahren

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.034

Wofür hat der Fährführer zu sorgen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Fahrzeuge zur Personenbeförderung sind bevorzugt abzufertigen

wenn mehrere Fahrstreifen nebeneinander liegen, sind diese zu markieren

größere Fahrzeuge dürfen erst nach kleineren Fahrzeugen auf die Fähre fahren

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.035

Wofür hat der Fährführer zu sorgen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Landeklappen sind vor Beginn der Fahrt soweit wie nötig anzuheben und gegen unbeabsichtigtes Absenken zu sichern

Landeklappen sind vor Beginn der Fahrt soweit wie möglich anzuheben und gegen unbeabsichtigtes Absenken zu sichern

die Stellung der Landeklappen darf nicht verändert werden

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.036

Wer hat dafür zu sorgen, dass vorgeschriebene Absperrvorrichtungen während der Fahrt geschlossen sind? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährführer

der Fährinhaber

das Fährpersonal mit Ausnahme des Fährführers

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.037

Wofür hat der Fährführer nach dem Festlegen der Fähre zu sorgen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

dass alle Zugänge der Fähre geöffnet werden

dass die Antriebsmaschinen sofort abzustellen ist

dass nur der landseitige Zugang geöffnet und dieser bei Dunkelheit ausreichend beleuchtet ist

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.038

Was darf ein Fährführer während der Fahrt nicht zulassen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

dass Landeklappen gegen unbeabsichtigtes Absenken gesichert sind

dass von der Aufsichtsbehörde vorgeschriebene Absperrvorrichtungen an Land geöffnet bleiben

dass Absperrvorrichtungen auf der Fähre geschlossen sind

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.039

Wer hat dafür zu sorgen, dass landseitige Verschlüsse der Landestege nur so lange geöffnet sind, wie die Fähre zum Be- und Entladen am Landsteg liegt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährinhaber

das Fährpersonal mit Ausnahme des Fährführers

der Fährführer

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.040

Auf welchen Fähren ist Fährbenutzern das Betreten von Fährführerständen und Maschinenräumen untersagt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

auf Personenfähren

auf Personen und Wagenfähren

auf Fähren mit besonderem Fährführerstand und Maschinenraum

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.041

Wer hat dafür zu sorgen, dass auf Fähren mit besonderem Fährführerstand und Maschinenraum für jedermann gut lesbar Hinweistafeln zum Verbot des Betretens dieser Räume angebracht werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährführer

das Fährpersonal

der Fährinhaber

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.042

Wofür hat der Fährführer nicht zu sorgen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

dass bei Dunkelheit die für Benutzer der Fähre bestimmten Räume und Deckflächen ausreichend beleuchtet sind

dass Fährbenutzer Zutritt zu allen Räumlichkeiten der Fähre haben

dass die Beleuchtung der Fähre die Erkennbarkeit der Bordlichter nicht beeinträchtigt und keine störende Blendwirkung hat

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.043

Kann der Fährführer die Reihenfolge des Zu- und Abgangs auf bzw. von der Fähre regeln? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Nein, die Reihenfolge richtet sich nach dem Eintreffen der Fährbenutzer an der Fährstelle

Ja, aber nur in Notfällen

Ja

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.044

Wann darf der Fährführer das Betreten, Befahren oder Verlassen der Fähre nicht zulassen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

wenn die Fähre ordnungsgemäß an der Anlegestelle festgemacht ist

wenn das Verlassen der Fähre ohne Gefahr nicht möglich ist

nachdem er sich überzeugt hat, dass dieses ohne Gefahr erfolgen kann

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.045

Wie dürfen sich Fährbenutzer nicht verhalten? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

so, dass die den Fährbetrieb nicht gefährden

die an den Anlegestellen zum Befahren und Halten gekennzeichneten Flächen nicht benutzen

die Fähre mit Erlaubnis des Fährpersonals verlassen

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.046

Wie dürfen sich Fährbenutzer nicht verhalten? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

so, dass andere Personen nicht geschädigt oder behindert werden

so, dass sie den Anordnungen des Fährpersonals folgen

so, dass sie andere Personen belästigen

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.047

Wie sind Landfahrzeuge auf die Fähre zu fahren? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

immer paarweise und mit 15 km/h Geschwindigkeit

einzeln mit einem Abstand von 20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug

so langsam, dass sie jederzeit angehalten werden können

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.048

Wie sind Landfahrzeuge auf die Fähre zu fahren? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

bei Fährendecks mit Fahrstreifen sind diese zu beachten

im Abstand von 10 m zu vorausfahrenden Fahrzeug

immer ohne Insassen

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.049

Sind Kleinkrafträder, Fahrräder und Fahrräder mit Hilfsmotoren auf die Fähre zu schieben? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

ja, immer, da das Fahren auf bzw. von der Fähre untersagt ist

nein

ja, auf Verlangen des Fährpersonals

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.050

Was hat der Führer eines Kraftfahrzeuges nach der Auffahrt auf die Fähre nicht zu beachten? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die Insassen müssen das Kraftfahrzeug verlassen, Führer und mitfahrende Personen von Krafträdern von diesen absteigen

der Motor des Fahrzeuges ist abzustellen, die Beleuchtung ist während der Überfahrt abzuschalten

das Fahrzeug ist so zu sichern, dass es nicht ins Rollen oder Gleiten kommen kann

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.051

Wie sind Tiere auf Fähren nicht zu halten und zu verladen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

so, dass der Fährbetrieb nicht beeinträchtigt wird

so, dass Fahrgäste belästigt werden

so, dass Fahrgäste nicht gefährdet werden

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.052

Wann muss der Fährführer zum Transport von Tieren keine gesonderte Überfahr ohne weitere Fahrgäste durchführen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

wenn die für den Transport von Tieren verantwortliche Person das Fährpersonal vor Betreten oder Befahren der Fähre darauf hinweist, dass Gefahr für den ordnungsgemäßen Betrieb der Fähre oder an Bord befindliche Personen besteht

wenn die Überfahrt ohne Gefährdung des Fährbetriebes und der Personen an Bord erfolgen kann

wenn die für den Transport von Tieren verantwortliche Person diese nicht so halten oder verladen kann, dass der Färbetrieb nicht beeinträchtigt oder Fahrgäste gefährdet werden

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.053

Wer muss vor dem Betreten oder Befahren einer Fähre mit Tieren anzeigen, dass diese den ordnungsgemäßen Betrieb der Fähre oder an Bord befindliche Personen gefährden können? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

das Fährpersonal

der Fährinhaber

die für den Transport der Tiere verantwortliche Person

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.054

Wer muss vor dem Betreten oder Befahren einer Fähre mit Gütern anzeigen, dass diesen den ordnungsgemäßen Betrieb der Fähre oder an Bord befindliche Personen gefährden können? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die für den Transport der Güter verantwortliche Person

das Fährpersonal

der Fährinhaber

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.055

Wem ist vor Betreten oder Befahren einer Fähre mit Gütern anzuzeigen, dass diese den ordnungsmäßen Betreib der Fähre oder an Bord befindliche Personen gefährden können? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

dem Fährinhaber

der Wasserschutzpolizei

dem Fährpersonal

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.056

Welche besonderen Vorschriften gelten auf Fähren für die Beförderung gefährlicher Güter? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Kapitel 9 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Kapitel 12 der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung

die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf dem Rhein

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.057

Gelten auf Fähren die für die Beförderung gefährlicher Güter mit Fahrzeugen der Binnenschifffahrt erlassenen besonderen Vorschriften ? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

ja, aber nur auf Personenfähren

nein

ja

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.058

Dürfen auf Fähren Straßenfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Fahrgäste gleichzeitig befördert werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

nein

ja, wenn die Vorschriften der Gefahrgutausnahmeverordnung in der jeweils geltenden Fassung eingehalten werden

ja, wenn die Vorschriften des Bundesamtes für die Fährschifffahrt eingehalten werden

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.059

Welche gefährlichen Güter dürfen mit Fähren auf Straßenfahrzeugen bei gleichzeitiger Anwesenheit von Fahrgästen nicht befördert werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Güter der Klasse 2 ADNR

Güter der Klasse 1 ADNR

Güter der Klasse 9 ADNR

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.060

Welche gefährlichen Güter dürfen mit Fähren auf Straßenfahrzeugen bei gleichzeitiger Anwesenheit von Fahrgästen nicht befördert werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Güter der Klasse 3 ADNR

Güter der Klasse 4.1 ADNR

Güter der Klasse 7 ADNR

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.061

Welche gefährlichen Güter dürfen mit Fähren auf Straßenfahrzeugen bei gleichzeitiger Anwesenheit von Fahrgästen nicht befördert werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Güter der Klasse 1 ADNR

Güter der Klasse 4.2 ADNR

Güter der Klasse 9 ADNR

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.062

Welche gefährlichen Güter dürfen mit Fähren auf Straßenfahrzeugen bei gleichzeitiger Anwesenheit von Fahrgästen nicht befördert werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Güter der Klasse 4.3 ADNR

Güter der Klasse 7 ADNR

Güter der Klasse 5.2 ADNR

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.063

Welche gefährlichen Güter dürfen mit Fähren auf Straßenfahrzeugen bei gleichzeitiger Anwesenheit von Fahrgästen nicht befördert werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Güter der Klasse 5.1 ADNR

Güter der Klasse 6.2 ADNR

Güter der Klasse 1 ADNR

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.064

Was hat der Benutzer einer Fähre, der auf dieser gefährliche Güter befördern lassen will, dem Fährpersonal vor dem Betreten/Befahren vorzulegen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

seine Personaldokumente

eine Versicherungspolice für den Transport gefährlicher Güter

seine Beförderungspapiere

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.065

Wem sind vor der Benutzung einer Fähre zum Transport gefährlicher Güter die Beförderungspapiere vorzulegen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

dem Fährinhaber

dem örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt als Aufsichtsbehörde

dem Fährpersonal

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.066

Wen kann ein Fährführer nicht von der Beförderung ausschließen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Personen oder Gegenstände, von denen eine Gefährdung des Fährbetriebes zu befürchten ist

Tiere, von denen keine erhebliche Belästigung der Fahrgäste zu befürchten ist

Gegenstände, Personen oder Tiere, von denen eine Gefährdung des Fährbetriebes oder eine erhebliche Belästigung der Fahrgäste zu befürchten ist.

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.067

Kann ein Fährführer die Beförderung gefährlicher Güter mit Fahrzeugen ablehnen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

ja, aber nur wenn Fahrzeuge und Fahrgäste gleichzeitig befördert werden sollen

nein, darüber darf nur die Aufsichtsbehörde entscheiden

ja, er kann dieses aus Sicherheitsgründen tun

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.068

Kann ein Fährführer die Anzahl von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die auf der Fähre befördert werden sollen, einschränken? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

ja

ja, aber nur bei gleichzeitiger Beförderung der Fahrzeuge und weiterer Fahrgäste

nein

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.069

Kann ein Fährführer bei Beförderung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern geeignete Auflagen für deren Transport erteilen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

nein, dazu ist nur das örtlich zuständige Wasser- und Schifffahrtsamt berechtigt

ja

ja, aber nur wenn das Gewicht der gefährlichen Güter die Tragfähigkeit der Fähre übersteigt

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.070

Kann ein Fährführer einen auf der Fähre freizuhaltenden Sicherheitsabstand um Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, festlegen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

ja

ja, aber nur bei Fahrzeugen, die Güter der Klasse 7 ADNR transportieren

nein

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.071

Wann muss der Fährführer den Verkehr nicht einstellen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

bei Gefahr durch Hoch- oder Niedrigwasser

bei normalen Wasserständen, guter Sicht und eisfreien Gewässern, die ein gefahrloses Übersetzen ermöglichen

bei Gefahr durch Sturm, Eis oder unsichtigem Wetter

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.072

Wann muss der Fährführer den Fährverkehr einstellen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

wenn mehr Fahrgäste an den Anlegestellen warte, als seine Fähre auf einer Fahrt befördern kann

wenn das Übersetzen mit Gefahr verbunden ist

wenn der laufende Schiffsverkehr ein stündliches Übersetzen verhindert

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.073

Wann hat der Fährführer die Fähre gegen unbefugtes Benutzen zu sichern? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

wenn er sich vom Liegeplatz der Fähre entfernt

wenn sich die Fähre an der Anlegestelle länger als 30 Minuten aufhält

wenn das übrige Fährpersonal nicht an Bord ist

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.074

Wo hat der Fährführer seine Fähre gegen unbefugtes Benutzen zu sichern? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

immer am linken Ufer der Wasserstraße

am Liegeplatz der Fähre

immer in der Mitte des Stromes

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.075

Wer hat dafür zu sorgen, dass der Wortlaut der Fährenbetriebsverordnung auf Hinweistafeln für jedermann gut lesbar und zugänglich im Bereich der Fähranlegestelle und auf der Fähre angebracht wird? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährinhaber

der Fährführer

das Fährpersonal

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.076

Wo muss der Wortlaut der §§ 1 bis 15 der Fährenbetriebsverordnung auf Hinweistafeln und für jedermann gut lesbar und zugänglich angebracht sein? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

nur auf der Fähre

im Bereich der Fähranlegestelle und auf der Fähre

nur im Bereich der Fähranlegestelle

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.077

Wer muss im Bereich der Fähranlegestelle gut lesbar auf die zulässige Einzellast der Fähre nach ihrem Fährzeugnis hinweisen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

das Fährpersonal

der Fährführer

der Fährinhaber

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.078

Wo muss gut lesbar auf die zulässige Einzellast der Fähre nach ihrem Fährzeugnis hingewiesen werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

auf der Fähre

im Bereich der Fähranlegestelle

im Bereich der Fähranlegestelle und auf der Fähre

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.079

Wer hat zu dulden, dass die Aufsichtsbehörde an der Fähre und an den Anlegestellen Hinweistafeln über die Militärlastenklasse anbringt oder anbringen lässt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

das Fährpersonal

der Fährführer

der Fährinhaber

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.080

Wer darf an der Fähre und an den Anlegestellen Hinweistafeln über Militärklassen anbringen oder anbringen lassen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

das Bundesamt für Gewässerkunde

die Aufsichtsbehörde

die Wasserschutzpolizei

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.081

Was darf der Fährinhaber mit Hinweistafeln über Militärlastenklassen auf der Fähre und an den Anlegestellen tun? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

er darf sie säubern

er darf sie entfernen

er darf sie verändern oder unkenntlich machen

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.082

Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn im Fährprüfungsbuch eingetragene Mängel nicht im festgelegten Zeitraum beseitigt werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährführer

der Fährinhaber

das Fährpersonal

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.083

Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er Fahrplanänderungen von Fähren mit festem Fahrplan vor Eröffnung des Fährbetriebes der Aufsichtsbehörde nicht mitteilt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährinhaber

das Fährpersonal

der Fährführer

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.084

Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er den Fährbetrieb von anderen als den von der Aufsichtsbehörde zugelassenen oder als zugelassen geltenden Anlegestellen durchführt oder durchführen lässt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

das Fährpersonal, ausgenommen der Fährführer

der Fährinhaber

der Benutzer der Fähre

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.085

Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er nicht dafür sorgt, dass für den Fährbetrieb erforderliche Hinweistafeln angebracht werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die Benutzer der Fähre

der Fährführer

der Fährinhaber

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.086

Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er die vorgeschriebenen Hinweistafeln entfernt, verändert oder unkenntlich macht? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährinhaber

die Benutzer der Fähre

Unbefugte, die sich Zutritt zur Fähre verschafft haben

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.087

Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er den Fährbetrieb von anderen als den von der Aufsichtsbehörde zugelassenen oder als zugelassen geltenden Anlegestellen durchführt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

die Benutzer der Fähre

das Fährpersonal, ausgenommen der Fährführer

der Fährführer

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.088

Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß der Fährenbetriebsverordnung, wenn er im Fährbetrieb einer Vorschrift über die Sicherheit an Bord zuwider handelt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährinhaber

der Fährführer

der Benutzer einer Fähre

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.089

Wer begeht gemäß Fährenbetriebsverordnung eine Ordnungswidrigkeit, wenn er das Betreten, Befahren oder Verlassen einer Fähre zulässt, bevor diese ordnungsgemäß an der Anlegestelle festgemacht ist? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährführer

der Benutzer einer Fähre

der Fährinhaber

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.090

Wer begeht gemäß Fährenbetriebsverordnung eine Ordnungswidrigkeit, wenn er bei Gefahr für das Übersetzen den Fährbetrieb nicht einstellt? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährinhaber

das Bundesamt für Wasserbau

der Fahrführer

Punkte :

Fährbetriebsverordnung

17.01.00.00.091

Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er sich von der Fähre entfernt und diese nicht gegen unbefugte Benutzung sichert? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

der Fährführer

der Fährinhaber

das Fährpersonal, ausgenommen der Fährführer

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Fährbetriebsverordnung

50

Okt. 2002 Fährbetriebsverordnung Datei: 17.01.00.00.XXX



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