11 01 01 01 allg ¾stimmungen o L


11.01.01.01.001

BinSchStrO

11.01.01.01.001

Auf welchen Binnenwasserstraßen gilt die BinSchStrO?
Nennen Sie bitte fünf.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.002

Welche der unten aufgeführten Begriffe aus der Binnenschiffahrt bezeichnen schwimmende Geräte ? Kreuzen Sie alle richtigen Antworten an.

Schubboot

Wahrschaufloß

Bagger

Felsmeißel

Anlegesteiger

Badeanstalt

Wohnschiff

Taucherschacht

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.003

Welche der aufgeführten Beispiele treffen auf die untenstehenden amtlichen Begriffe aus der Binnenschiffahrt zu?

1

Fahrzeug unter Segel mit laufendem
Maschinenantrieb

2

Schubverband mit Vorspann

3

Fahrzeug mit Maschinenantrieb und einen
Leichter davor und einen Leichter längsseits

Ihre Antworten

4

Fahrzeug mit Maschinenantrieb, einen
Leichter längsseits

Fahrzeug mit Maschinenantrieb

5

Ein Bagger bei der Arbeit

Schubverband

6

Ein Fahrzeug unter Segel

Gekuppelte Fahrzeuge

Schleppverband

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.004

Welche Fahrzeuge sind "fahrend' oder 'in Fahrt' befindlich?
Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an.

Ein Motorschiff mit laufender Maschine, Vorausdraht an Land fest.

Ein Motorschiff mit laufender Maschine, Vorausdraht am ankernden Schubleichter fest.

Ein Motorschiff mit gestoppter Maschine, treibend.

Ein Motorschiff mit gestoppter Maschine, Anker hievend und vom Grund gelöst.

Ein Motorschiff, Anker hievend, aber noch im Grund.

Ein Segelfahrzeug ohne laufende Maschine

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.005

Welche der unten aufgeführten Beispiele treffen auf die angegebenen amtlichen Begriffe aus der Binnenschiffahrt zu?

1

Fahrzeug von 15 m Länge, zugelassen zur Beförderung von 10 Fahrgästen

2

Segelfahrzeug unter Segel von 21 m Länge mit eingebautem Motor

3

Bagger bei der Arbeit

4

Anlegebrücke

Ihre Antworten

5

Schwimmfähiges Bauteil

Schwimmkörper

6

Kugeltonne

Schwimmendes Gerät

7

Wohnschiff

Kleinfahrzeug

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.006

Welche Fahrzeuge sind "fahrend“ oder „in Fahrt“ befindlich?
Kreuzen Sie die richtige Aussage an.

Fahrzeug, festgefahren, mit laufender Maschine

Schubboot, angekuppelt an ankernden Schubleichtern

Fahrzeug, vor Anker liegend, mit laufender Maschine

Ein Fahrzeug hält sich mit eigener Kraft gegen den Strom und macht keine Fahrt über Grund

Fahrzeug, Anker aufgehievt, mit gestoppter Maschine

Schlepper, der den Schleppdraht an ein vor Anker liegendes Fahrzeug übergibt

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.007

Wer ist in der Binnenschiffahrt in einem Verband der verantwortliche Schiffsführer? Kreuzen Sie alle richtigen Aussagen an.

Immer der Schiffsführer des Fahrzeuges in einem Schleppverband, das die Hauptantriebskraft stellt.


Bei gekuppelten Fahrzeugen der Schiffsführer des Fahrzeugs, das die Hauptantriebskraft stellt.


Bei gekuppelten Fahrzeugen der älteste Schiffsführer.

Immer der Schiffsführer des Fahrzeuges in einem Verband, dessen Patent die umfangreichste Befähigung beinhaltet.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.008

Wer darf ein Fahrzeug in der beruflichen Schiffahrt steuern?

Kreuzen Sie bitte die richtige Aussage an.

Jede an Bord befindliche Person über 16 Jahren.

Der 15-jährige Schiffsjunge in Rufweite des Schiffsführers.

Die Ehefrau des Schiffsführers, wenn er das Schiff vorübergehend verläßt.

Die vom Schiffsführer beauftragte geeignete Person, mindestens 16 Jahre alt.


Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.009

Wann beginnt nach der amtlichen Erklärung die Nacht?

Kreuzen Sie bitte die richtige Aussage an.

Bei Sonnenuntergang

Bei Einbruch der Dunkelheit

1 Std. nach Sonnenuntergang

Std. nach Sonnenuntergang

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.010

Welche der unten aufgeführten Beispiele fallen unter §1.05 BinSchStrO (Verhalten unter besonderen Umständen)?
Kreuzen Sie die richtigen Au
ssagen an.

Erzwingen der Vorfahrt an Einmündungen

Anlegen an gesperrtem Anlegesteiger, um Verletzte an Land zu bringen

Fahrt durch gesperrten Brücken-bogen, um Zusammenstoß zu vermeiden

Rücksichtnahme auf Kleinfahr-
zeuge

Ankern im Fahrwasser bei Maschinenschaden

Zulegen anderer Fahrzeuge zum Übernachten

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.011

Welche der unten aufgeführten Beispiele fallen unter § 1.05 BinSchStrO (Verhalten unter besonderen Umständen)?
Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an.

Erzwingen der Vorfahrt an Flußmündungen

Anlandbringen eines Schwerverletzten über einen gesperrten Anlegesteiger


Anlandbringen eines Verletzten mit Hilfe eines Lotsenbootes


Fahrt durch einen gesperrten Brückenbogen, um einer drohenden Gefahr auszuweichen


Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit, um einem unmittelbar drohenden Zusammenstoß auszuweichen

Geschwindigkeit herabsetzen, um einer Gefahr vorzubeugen

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.012

Welche der unten aufgeführten Urkunden müssen nach BinSchStrO an Bord mitgeführt werden? Kreuzen Sie die richtigen Aussagen an.

Schiffsattest

Reisepass

Arbeitserlaubnis

Rheinpatent

Bordbuch

PKW-Führerschein

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.013

Wann darf ein Schiffsführer von den Bestimmungen der BinSchStrO
abweichen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Wenn er es eilig hat.

Wenn die Umstände es gebieten, um unmittelbar drohende Gefahren abzuwenden.

Wenn kein anderes Fahrzeug in der Nähe ist.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.014

Wie alt muss eine geeignete Person mindestens sein, die auf einem in Fahrt befindlichen Fahrzeug das Ruder besetzen soll? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

16 Jahre

18 Jahre

21 Jahre

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.015

Wann braucht das Schiffsattest und der Eichschein auf Schubleichtern nicht mitgeführt werden? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Wenn sie nur im Inland verkehren.

Wenn sie nur auf anderen Wasserstraßen als dem Rhein verkehren.

Wenn auf den Schubleichtern eine Metalltafel mit vollständigen Angaben: Schiffsnummer, Attestnummer, SUK und Gültigkeit wie vorgeschrieben angebracht ist

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.016

Was muss ein Schiffsführer veranlassen, wenn Stoffe, die geeignet sind die Schifffahrt oder sonstige Benutzer der Wasserstraße zu behindern oder zu gefährden, frei geworden sind? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Die Stelle, an der sie frei geworden sind, im Ölkontrollbuch vermerken.

Über den Vorfall ist tunlichst Stillschweigen zu bewahren.

Den Vorfall unverzüglich der zuständigen Behörde mitteilen.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.017

Ist der Schiffsführer zur Rettung und Hilfeleistung anderer verpflichtet? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Nein.

Ist in der BinSchStrO nicht geregelt.

Ja, soweit das mit der Sicherheit des eigenen Fahrzeuges vereinbar ist.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.018

Was hat der Schiffsführer eines festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeuges so bald wie möglich zu veranlassen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Er muss die zuständige Behörde unverzüglich benachrichtigen.

Er hat am Vorschiff einen grünen Kegel mit der Spitze nach unten
zu setzen.

Er muss wiederholt das Schallzeichen _ _ _ • (drei lang, ein kurz) geben.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.019

Ein Fahrzeug hat sich festgefahren und sperrt teilweise die Wasserstraße. Wer hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um das Fahrwasser in kürzester Frist wieder frei zu machen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Der Schiffsführer.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.

Die Wasserschutzpolizei.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.020

Wer ist berechtigt, einem Schiffsführer Anweisungen für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs oder zur Verhütung von der Schifffahrt ausgehender Gefahren zu erteilen? Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

Die untere Naturschutzbehörde.

Die Bediensteten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung.

Das nächstgelegene Straßenamt für Güterverkehr.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.021

Wann ist ein Schiffsführer als geeignet anzusehen? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Wenn er ein gültiges Befähigungszeugnis für die Fahrzeugart und für die zu befahrende Strecke besitzt.

Wenn er das 20. Lebensjahr vollendet hat.

Wenn er eine bestimmte Gewässerstrecke 20 x eigenverantwortlich befahren hat.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.022

Wer darf Fahrzeugen auf Wasserstraßen gestatten, auch wenn diese die in den Sonderbestimmungen festgesetzten Abmessungen und Abladetiefen überschreiten? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Die Wasserschutzpolizei

Die Binnenschiffs-Untersuchungskommission

Die Strom- und Schifffahrtsverwaltung

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.023

Welche Anforderungen muss die Besatzung eines Binnenschiffes hinsichtlich Anzahl und Qualifikation erfüllen? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Sie muss mindesten aus einem Schiffsführer, einem Steuermann und einem Matrosen bestehen.

Es muss die gleichzeitige Besetzung des Ruders, des Maschinenraumes und des Vor- und Achterschiffes gewährleistet sein.

Die Besatzung muss nach Zahl und Eignung ausreichen, die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt zu gewährleisten

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.024

Dürfen Gegenstände, die eine Behinderung oder Gefährdung der Schifffahrt hervorrufen können, über die Bordwand hinausragen? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Nein

Ja, sie dürfen über die Bordwand hinausragen.

Ja, sie dürfen hinausragen, wenn sich die fahrzeugbreite um nicht mehr als 1 Meter verbreitert.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.025

Ist es gestattet, auch an Schifffahrtszeichen festzumachen? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Ja.

Nein.

Nur an den Tafeln „Erlaubnis zum Stilliegen“.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.026

Mitarbeiter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung wollen aus dienstlichen Gründen an Bord eines Fahrzeuges gehen. Muss der Schiffsführer das zulassen? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Nein, er kann ihnen das Betreten seines Fahrzeuges verweigern.

Nein, er kann auf Verhandlungen per Zuruf bestehen.

Ja, er muss ihnen das sofortige Anbordkommen erleichtern, damit sie die Einhaltung der Vorschriften überwachen können.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.027

Sind die Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes von der Beachtung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung befreit? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Ja, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.

Nein. Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle.

Ja, aber nur die Fahrzeuge der Wasserschutzpolizei.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.028

An welchen Stellen darf außerhalb von Häfen geladen, gelöscht bzw. geleichtert werden? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

An den von der Strom- und Schifffahrtspolizei zugelassenen Stellen.

An allen Stellen mit ausreichender Wassertiefe.

Das liegt immer im Ermessen des Schiffsführers.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.029

Wie definiert die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung den Begriff Fahrwasser? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.

Teil der Wasserstraße, der nur von Fahrgastschiffen benutzt wird.

Die Seite der Wasserstraße zu Berg rechts gesehen.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.01.01.030

Was ist eine Fahrrinne? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Fahrwasserenge, die von Kaimauern eingefasst ist.

Teil des Fahrwassers, in dem bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung angestrebt wird.

Künstliche Wasserstraße

Punkte :

BinSchStrO

11.01.03.03.031

Was ist ein „Funkellicht“? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Ein abwechselnd hell und dunkel leuchtendes Licht.

Ein abwechselnd rot und grün leuchtendes Licht.

Ein Licht mit einer Taktkennung von 40 bis 60 Lichterscheinungen
je Minute.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.03.03.031

Welche Seite des Fahrwassers gilt als linke Seite? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an

Die in Fahrtrichtung an Backbord gelegene Seite

Die in Bergfahrt an Backbord gelegene Seite.

Die linke Seite bezogen auf die Richtung Talfahrt.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.03.03.032

Wie tief darf ein Gütermotorschiff abgeladen sein? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Von der Wasseroberfläche bis zum Eingang in das Steuerhaus muss ein Sicherheitsabstand von 2 Metern eingehalten werden.

Nicht tiefer als bis zur Unterkante der Einsenkungsmarken.

Zwischen Wasseroberfläche und Oberdeck muss ein Sicherheitsabstand von 0,50 Meter eingehalten werden.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.03.03.033

Sie möchten als Schiffsführer einen Sondertransport durchführen. Benötigen Sie dazu eine amtliche Erlaubnis? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Nein, es ist nur eine ausreichende berufliche Erfahrung in der Binnenschifffahrt erforderlich.

Ja, für den Sondertransport muss eine Erlaubnis der zuständigen Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde erteilt worden sein.

Nur, wenn es sich um gefährliche Güter handelt.

Punkte :

BinSchStrO

11.01.03.03.034

Bedürfen Veranstaltungen auf Wasserstraßen, welche die Schifffahrt beeinträchtigen können, der Erlaubnis der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde? Kreuzen Sie bitte die richtige Antwort an.

Nein.

Ja.

Ja, aber nur wenn die Veranstaltung im Zeitraum von April bis August durchgeführt wird.

Punkte :

Kenntnisse der Verordnungen, Merkblätter und Handbücher

Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

13

September 2001 Kap. 01.01 Allgemeine Bestimmungen Datei 11.01.01.01.XXX



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