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1 und 2 an Aufhauser, namlich anlafilich des Schatzsucherwcttbcwcrbs (I .9.90) durch V. Rutnizki in Umlauf gebncht und am 24./25. Oktobcr 1990 in der ’rahi-storischcn Staatssammlung erkannt worden. Ihrc Identifizicrung war zunacl vt auf Grund technischcr Mcrkmalc móglich. Naturwissenschafdiche Untersuchingcn beśtatigten in allen Fallcn nachtraglich die zuvor gewonnene Erkcnmnis. Schwierigcr gestalteten sieli die Ermittlungcn zur Herkunft des Schatzfundcs Den schrifdichen Angaben des Finders, dafi dieser in zwei »KompJcxen« an zwei verschiedcnen Stellen aufgcfunden worden sci, wurde angcsichts des vólJig gleich-artigen Aussehcns der Miinzcn (Patina) und des vóllig ubereinstimmenden T\ pen-spekerums beider Gruppcn von Anfang an kein Glauben geschenkt. Auf natu i wis-senschaftlichem Wcge konnten ebenfalls kcinc Anhaltspunkte fur die vom Finder gemachten Angaben erbracht werden. Den cndgiiltigcn Beweis fur die Unhalrbar-keit dieser Angaben lieferten schliefilich bci einer Haussuchung sichcrgcsicllte Fotos aus dcm Besitz des Finders, die Munzen beider »Komplexe« buntgemischt wiedergeben. Diese Fotos mussen vordem Verkauf von »Komplex 1« an Aufhauser, also spatestens Anfang Mai 1990 aufgenommen worden sein. Zu diesem Zeitpunkt waren die in *Komplex 2* zusammengefafiten Munzen demnach ebenfalls bereits im Besitz des Finders. Er hat die beiden Gruppcn folglich fur den Verkauf willkiir-lich zusammcngcstellt. Nachweislich wurde »Komplex 2« vor dem Verkauf an Aufhauser auch in Augsburg und bci wenigstens einer weiteren Miinchner Miinz-handlung zum Kauf angeboten. Entscheidend fur die Uberlassung an Aufhauser war der schliefiiich ausgehandelte Kaufpreis, dem ein hóherer Stiickpreis zu Grunde gelegt wurde ais bei »KompIex 1*.

Den meisten Aufschlufi iiber die Herkunft der Munzen versprachen wir uns nach den entsprechenden Erfahrungen in Grofibissendorf10 und Wallersdorf” von einer grundlichen archaologischen Untersuchung der ais Fundstellen bezeichneten Grundstucke. Entgegen den urspriinglichen Absprachen konnte sich die Aufien-stelle Augsburg des Bayerischen Landesamtes fiir Denkmalpflege erst Mitte Juni 1991, also 14 Monate nach der mutmafilichen Auffindung, auf Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums fur Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst zu einer Nachschau entschliefien. Dazu wurde am 18. Juni 1991 auf dem Grundstiick des Bauern J. Ohneberg eine Flachę von 4,0 x 4,8 m naher untersucht, mit dem Ergebnis, dafi an dieser Stelle der Schatzfund nicht vergraben gewesen sein konne. Allerdings wurde festgestellt, dafi die Wese friiher einmal ais Ackerland genutzt worden sein mufite. Femer wurde die nórdliche Grundstiickshalfte auf eine Lange von ca. 40 m systematisch mit Metalldetektoren abgesucht. »Aufier den zu erwar-tenden Eisenbruchstuckcn von modemem landwirtschaftlichen Gerat wurde nichts geborgen, was mit einer vorgeschichdichen Siedlung oder auch nur entfernt mit dem Munzschatz in Zusammenhang zu bringen sein konnte* (W. Czysz).

Weiterhin wurden am 22. und 23. August des gleichen Jahres in Verbindung mit Dipl. Ing. Edcr (Gilching) weitere Untcrsuchungen durchgcfiihrt. Dabei wurden zunachst am Siidrand des Grundstiickes (entlang eines Weges) 50 Metallteile geortet und fotografisch dokumentiert. »Hangabwarts [also nach Norden] lichtete sich die Fundmenge zwar, doch blieb die Mctallmenge so grofi, dafi eine Bergung in der Yorgegcbcncn Zeit nicht móglich war*. Man cntschlofi sich daher, »nur noch grofic massive Eiscntcilc und samtlichc Nicht-Eisenmetalle zu entfernen*. Eine Gold-munzc des Dcpots wurde nicht gefunden. »Man kann vielmehr davon ausgchen, dafi a) mit hohcr Wahracheinlichkcit [!] kcine vcrackcrtcn Goldmiinzen auf FL Nr. 412/39 vorhanden lind. b) Wenn nun doch Munzen (von wcm auch immer [sic!]) gefunden werden soli ten, mussen sic ais nachtraglich eingcbracht und untergescho-ben zurikkgcwicscn werden* (W. Czysz).

In der crwiihntcn Grabungsflache wurde ein Bodenprobe entnommen und am Physik Department E 15 der Technischcn Univcrsitat Munchen untersucht. Diese wieś die glcichen Eigcnschaftcn auf - sowohl hinsichtlich der vorkommcnden Tonmincralc ais auch der 14 bestimmbaren Elemente - wie die den Munzen fest anhaftenden Bodenreste.

Auf dem Waldgrundstiick von G. Grofi siidwcstlich von Reuthen wurden kcine Grabungen vorgenommen. Es wurde lediglich am 18. Juni 1991 mit dem Metalldc-tektor abgcsucht. Dabei wurden kcine Hinweise auf keltische Munzen gefunden. Ob sonstige Metal lobjektc geortet werden konnten, ist nicht uberliefert.

Leidcr brachtcn die archaologischen Untcrsuchungcn auf dem Grundstuck Ohne-berg - wic wir sahen - kein cindcutigcs Ergebnis. Nachdcm zwischen der Ent-dcckung der Munzen und der Grabung ein so langer Zeitraum von mehr ais einem Jahr verst richcn war, erschicn es freilich von vomeherein ais aufierst unwahrschein-lich, dafi wenig tiefreichende kici nflachige Eingriffe - wie sic etwa bci der Entnahme verstreut liegendcr Munzen in der intensiv durchwurzelten Humuszone der Wiese entstehen mufiten - so ohne weiteres noch wurden nachgewiesen werden kónnen. Auch wurden die sonstigen mit Mctalldetektoren georteten Objekte nicht einge-messen und kartiert. So ist heute nicht mehr fcstzustcllen, ob es in dem fraglichen Areał eine Zonę gegeben hat, die vóllig frei von Metallgegenstanden war. Daraus hatte man gegebenenfalls auf eine vorausgehendc intensivc Absuche durch einen Sondengangcr schliefien und durch eine sorgfaltige Grabung dann vielleicht doch noch Hinweise auf Eingriffe im Boden finden kónnen.

So bleiben fur die Lokalisierung der Fundstcllc nur die Hinweise aus den Angaben des Finders gegenuber der Munzhandlung und die Aussagen der beiden Grundei-gentumer ubrig12. Das Grundstuck von G. Grofi scheint - auch nach dessen eigener sehr skeptischen Beurteilung der Angaben Rudnitzkis — ais Fundstelle auszuschei-den. Dagegen gibt es einige gravierende Hinweise, die auf das bezeichnete Grundstuck von J. Ohneberg hindeuten:

1.    Die Ergebnisse der naturwissenschaftlichen Untcrsuchungcn zeigen ubcrcin-stimmende Eigcnschaftcn der den Munzen anhaftenden Bodenreste und des natur -lichen Untergrundes der Wiese an.

2.    Anders ais G. Grofi hat J. Ohneberg vom Finder nach eigenen Aussagen einen grófieren (sechsstclligen!) DM-Betrag ais Entschadigung erhaltcn13. Dieser ent-sprach offenbar ungefahr dem Halfteanteil des Erlóses fur »Komplcx 1* der Sont-heimer Munzen.

3.    Auch die nachtraglichc Aufteilung des Munzschatzes bekommt so einen Sinn: Der Finder wollte den vergleichswcise besseren Erlos fur den 2. Komplex mit niemandem teilen. So wartetc er mit einer zwei ten Fundstelle auf, dereń nur aufierst widerwillig preisgegebenen Eigcntumer er - anders ais Ohneberg - lediglich mit einer (allcrdings echten!) Munzc cntschadigte14.

Angesichts der verworrenen Fundgeschichte ist es nicht vcrwundcrlich, dafi bei einem Schatzfund dieser Grófienordnung alsbald auch diverse Gcruchtc ii ber seine Herkunft auftauchten. So wurden u. a. Badcn-Wurttemberg und die damalige

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