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Nach dem Entwurf soli die Zahl der Abge-ordneten des kiinftigen Parlaments verdreifacht werden, sie soli 420 betragen. Selbstverstandlich ist die.se Zahl keineswegs zu hoch fur ein Parlament, das ais ein Vollparlament zu bezeichnen ist. Ein Parlament der Lander unserer Gemein-schaft, dcm umfassende geselzgeberische Auf-gaben iibertragen sind, wiirde niemals zu stark besetzt sein, wenn seine Mitgliederzahl 420 be-triige, eine Zahl, die sogar hinter den Mitglie-derzahlen einer Reihe unserer Parlamente zu-riickbleibt.

Aber es erhebt sich die Frage: Ist diese Zahl auch dann angemessen, wenn es nicht gelingt, die Kompetenzen unseres Parlaments bis zu die-sem Zeitpunkt in einer zureichenden Weise zu erweitem?

Wir haben den Wunsch und den Willen, diese Kompetenzerweiterung vorzunehmen. Wir haben nieht die Voraussicht, wann dies moglich sein wird.

Es ware daher gut gewesen, schrittweise vor-zugehen und sich zunachst mit einem weniger stark besetzten Parlament, vielleicht mit einer Verdoppelung zu begniigen, wenigstens fur die Uebergangszeit, in der die Kompetenzen unseres Parlaments noch nicht oder nicht ausreichend erweitert sind, und dann diesem Parlament, dem wir ja sehr weitgehende Vollmachten fur die Ausgestaltung der kiinftigen Wahlen ubertragen haben, anheimzugeben, einen Bcschluss iiber die Erweiterung seiner Mitgliederzahl zu fassen fur den Augenblick, in dem eine namhafte, eine ausreichende Kompetenzerweiterung vorgenom-men worden ist.

Ein anderes Beispiel, an dem sich der Zusam-menhang zwischen der Kompetenzerweiterung und der Ausgestaltung eines direkt gewahlten Parlaments manifestiert, ist die Frage der Ver-zahnung der nationalen Parlamente mit dem europaischen Parlament. Fiir die Uebergangszeit ist nach langen Diskussionen in dem Entwurf vorgesehen worden, dass ein Drittel der Abgeordneten des kiinftigen europaischen Parlaments durch die nationalen Parlamente gewahlt werden soli. Ich halte dies fiir richtig. Aber auch hier gilt wiedeium der Satz, dass eine vollige Losung des kiinftigen europaischen Parlaments von den nationalen Parlamenten, dass eine Auf-hebung dieser Verzahnung in dem Augenblick, aber nicht vorher, gerechtfertigt ist, in dem dieses kiinftige europaische Parlament iiber umfassende Kompetenzen verfiigt. Wenn dieses europaische Parlament zu einer vollen Autonomie gelangt ist, wenn es Kompetenzen in der Art eines nationalen Parlaments besitzt, dann wird es von seinem eigenen Lebensrecht Ge-brauch machen konnen. Dann wird es nicht mehr notwendig sein, auf die Zugehorigkeit eines Teiles seiner Mitglieder zu nationalen Parlamenten zuriickzugreifen; dann wird dieses europaische Parlament sein volles Eigenlebcn ais ein Parlament der in unserer Gemeinschaft zusammengeschlossenen Volker und Lander fiihren konnen.

Aber bis zu diesem Ziele ist noch ein weiter Weg, und wir werden diesen Wcg nur in Etap-pen zuriicklegen konnen.

Ich habe Zweifel, ob es richtig war, die Ver-zahnung, die wir vorgesehen haben, in einer schematischen Weise an die Ubergangszeit, die ja ungefahr mit der Obergangsfrist beim europaischen Markt zusammenfallt, zu binden. Wir hoffen, dass ausreichende Kompetenzen unseres europaischen Parlaments langst vor dem Ablauf dieser Obergangsfrist geschaffen werden konnen. Dann konnen wir vielleicht auf diesen Zusammenhang verzichten. Aber es kónnte auch sein, dass am Ende der Ubergangszeit diese aus-reichenden Kompetenzen immer noch nicht vorhanden sind; und dann werden wir nach wie vor auf diesen Zusammenhang zuriickgreifen miissen.

Was mir Bedenken macht, ist, dass die Ein-fiihrung dieser befristeten Ubergangszeit, die sich im grossen und ganzen mit der Ubergangszeit des Vertrages iiber den Gemeinsamen Markt deckt — wir haben einen Anfangstermin und einen Endtermin vorgesehen, wir miissen ungefahr mit dem Jahre 1970 rechnen, vielleicht vor-behaltlich einer etwaigen Abkurzung —, dass eine solche Obergangsfrist immer ein fest fixier-ler Zeitraum ist. der unserem eigentlichen Problem, namlich dem inneren Zusammenhang zwischen der Fiille der Kompetenzen und der Tatigkeit unseres Parlaments nicht gerecht werden kann.

Ich móchte meine Befriedigung dariiber aus-sprcchen, dass die Absichtserklarung, die unser Kollege Metzger heute morgen erlautert hat, einem Anliegen Ausdruck gibt, das uns alle in gleicher Weise beschaftigt. Die assoziierten Ge-biete sollen, das ist aus dem Bericht von Herrn ?4etzger hervorgegangen, aus Objekten der Betreuung in zunehmendem Masse Subjekte, mitwirkende Subjekte werden. Es ist daher richtig und entspricht unseren gemeinsamen Wiinschen, dass Beziehungen zu den

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