Johanna H. Wyer
FOLTER UND
FOLTERMETHODEN
IM
MITTELALTER
Im Namen der Gerechtigkeit
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort: Im Namen der Wahrheit – Die Folter im
Mittelater
Dieses Buch auch der Reihe „Im Namen des Volkes und der
Wahrheit begibt sich auf die Spuren des Mittelalters. Sicher hat die
Faszination dieser Zeit auch mit den dunklen Seiten zu tun.
Bei der Lektüre dieses Buches werden Ihnen Wörter begegnen
die Sie heute in einer anderen Bedeutung kennen. Ich lade Sie ein
gemeinsam mit mir das Gefühl zu erleben froh darüber zu sein
nicht alles miterleben zu müssen.
In diesem Sinne eine gute Zeit und interessante Lektüre.
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mit deren Hilfe auch das Dokument entstanden ist, welches Sie
nun in den Händen halten. Dementsprechend wird es auch unter
der gleichen Lizenz (Creative-Commons-Lizenz Namensnennung -
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die Namen der Urheber der Texte unter dieser dieses Buch
entstanden ist finden Sie im letzten Abschnitt dieses Buches
Was sind Folterinstrumente?
Ein Folterinstrument diente im Mittelalter und in der Frühen
Neuzeit zur sogenannten „Wahrheitsfindung“ im Zuge der Rechts-
prechung. Folterinstrumente wurden z. B. bei einer peinlichen Be-
fragung zur Erzwingung von „Geständnissen“ eingesetzt.
In totalitär regierten Staaten bzw. im Umfeld kriegerischer
Konflikte werden bis heute diverse Instrumente zur Folterung von
Gefangenen eingesetzt. Die UN-Antifolterkonvention wurde bisher
von etwa 150 UN-Mitgliedsstaaten ratifiziert.
Über Foltergeräte und Foltergrade findet man in der außerwis-
senschaftlichen Literatur mehr Phantasie als geschichtliche
Wahrheit. Auch so genannte Kriminalmuseen sind in dieser
Hinsicht mit Vorsicht zu bewerten. Gerade in diesen wird oft nicht
deutlich zwischen prozessualer Folter und Geräten zum Vollzug
von Körperstrafen und Hinrichtungen unterschieden.
Wer eine weitgehend im Originalzustand erhaltene Folterkam-
mer besichtigen will, kann das beispielsweise in Pöggstall im
Waldviertel oder im Alten Rathaus in Regensburg tun. Die so
genannte Fragstatt befindet sich dort genau unter dem Reichssaal,
in dem 1532 die Peinliche Gerichtsordnung Kaiser Karls V. verkün-
det wurde. Aber selbst Abbildungen in alten Schriften und Büchern
verdienen eine zurückhaltende Bewertung. Solche Abbildungen
waren in erster Linie Marketingmaßnahmen der Drucker und Ver-
leger. Je drastischer die Darstellung war, desto interessanter
musste das Buch oder die Schrift sein. Flugblätter mit Abbildungen
von Folterszenen sollten vielfach dem nicht lesekundigen Pub-
likum die Effizienz der Rechtspflege demonstrieren. Auch er-
hofften sich die die Verbreitung solcher Darstellungen von Folter
und Hinrichtungen beauftragenden jeweiligen Städte eine abs-
chreckende Wirkung auf die Zuwanderung Krimineller.
Gegner der Folter wollten natürlich deren Grausamkeit mög-
lichst eindringlich vor Augen führen. Die Folterungen erfolgten
aber ausnahmslos nicht öffentlich, sondern im Dunkel der
Folterkammern.
Eine authentische Darstellung von Foltermethoden findet sich
in einem österreichischen Gesetz, der Peinlichen Gerichtsordnung
der Kaiserin Maria Theresia (Constitutio Criminalis Theresiana)
von 1768. Dieses für die habsburgischen Erblande Österreich und
Böhmen (nicht dagegen für Ungarn) erlassene Gesetz hatte zwar
hinsichtlich der Folter nur eine kurze Lebensdauer, denn bereits
1776 wurde die Folter dort abgeschafft, aber es stellte in zwei An-
hängen die Foltergeräte und –methoden mit pedantisch genauen
Gebrauchsanweisungen so dar, wie sie bis dahin in Wien und Prag
gebräuchlich waren.
Das Gesetz ist deswegen manchmal als ein besonders
grausames Foltergesetz bezeichnet worden – zu Unrecht, mit dem
Gesetz sollten im Gegenteil Foltermethoden nach Belieben ver-
hindert werden. Auch entsprachen die Foltergeräte und die Folter-
grade weitgehend den auch sonst im Heiligen Römischen Reich
üblichen Foltermethoden.
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Brustreißer
Ein Brustreißer (auch: Brustkralle, Brustknacker) ist ein angeb-
liches Folterinstrument. Der kalte oder glühende Brustreißer soll
dazu gedient haben, zur Strafverschärfung Frauen auf dem Weg
zur Hinrichtung die Brüste auszureißen.
Die Foltermethode des Brustausreißens ist zwar historisch
belegbar, z. B. heißt es in der Constitutio Criminalis Theresiana|1|
aus dem Jahr 1769, die Hinzurichtende solle „auf die gewöhnliche
Richtstatt geführet, ihr beide Brüste mit glühenden Zangen
herausgerissen, und sie folgends mit dem Schwert vom Leben zum
Tod hingerichtet werden“.
Für die Anwendung der heute als Brustreißer bekannten Ger-
äte, von denen es etliche Abbildungen im Internet gibt, gibt es je-
doch keine verlässlichen historischen Quellen, so dass die Möglich-
keit besteht, dass es sich bei den gezeigten Geräten wie bei der
Eisernen Jungfrau um Fälschungen aus späteren Zeiten handelt.
Bekanntestes Opfer dieser Praxis und eventuell auch Basis für
die Entdeckung dieser Foltermethode im Mittelalter könnte
Agatha von Catania|2| sein.
Camera silens
Bei der Camera silens (lat. schweigender Raum) – fälschlich auch
Camera Silence genannt – handelt es sich um einen vollständig
dunklen und schallisolierten Raum. Ein längerer Aufenthalt dort
kann zu Halluzinationen und anderen Beeinträchtigungen der
Wahrnehmungsfähigkeit führen. Die Camera silens wurde im Mit-
telalter teilweise als Folterinstrument verwendet. Selbst in der
heutigen Zeit ist es schwer nachzuweisen, ob jemand auf diese Art
gefoltert wurde, da diese Art der Folter keine sichtbaren Spuren
hinterlässt und daher zu den weißen Foltermethoden|3| gehört.
Aus experimentalpsychologischen Untersuchungen weiß man
mit Gewissheit, dass solche Bedingungen in kürzester Zeit
Menschen physisch und psychisch zerrütten können. Physisch tritt
eine allmähliche Zerstörung der sogenannten vegetativen Funk-
tionen ein, was sich unter anderem in krankhaften Veränderungen
bezüglich des Schlaf-, Nahrungsaufnahme- und Urinierbedürfn-
isses, wie auch in Kopfschmerzen oder Gewichtsverlust auswirkt.
Psychisch kommt es zu emotionaler Instabilität, in kurzer Zeit
unter anderem auch zu zeitlicher und räumlicher Desorientierung,
Konzentrationsschwierigkeiten, Gedankenflucht und schlechtem
Erinnerungsvermögen sowie Sprach- und Verständnisdefiziten.
In manchen Filmen (z. B. Das Experiment) wird die Camera si-
lens als Black Box dargestellt, die neben absolutem Schall- und
Lichtmangel auch Bewegungsmangel herbeiführt, was die Gefol-
terten noch eher zum Wahnsinn treibt.
Daumenschraube
Die Daumenschraube, die in der Constitutio Criminalis Theresiana
von 1769 als Daumenstock bezeichnet wurde, war ein Folterinstru-
ment zur „Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung im Mittelalter
und der frühen Neuzeit. Sie wurde bei einer peinlichen Befragung
zur Erwirkung von Geständnissen eingesetzt.
Dabei werden der Daumen oder andere Finger in eine Zwinge
gespannt und deren durch Gewinde miteinander verbundene
Backen schraubenförmig zusammengezogen. Dieser Prozess ist
äußerst schmerzhaft und nicht selten mit Frakturen verbunden,
welche bleibende Schäden an der Hand verursachen können.
Sehr oft wurde diese Form der Folter zu Geständnissen bei der
Hexenverfolgung eingesetzt.
Die Folter wurde oft von Medizinfachkundigen durchgeführt,
wobei die Daumenschraube nur so weit zugedreht wurde, dass die
Finger nicht gebrochen waren.
Verwendung in der Umgangssprache
Die umgangssprachliche Redewendung „die Daumenschrauben
anziehen“ bedeutet "Druck ausüben" oder "zwingen".
Eiserne Jungfrau
Die Eiserne Jungfrau ist ein Gerät, das zur Folterung und Hinrich-
tung von Menschen benutzt worden sein soll. Es handelt sich um
einen hölzernen oder metallenen Hohlkörper, meist in
Frauengestalt, der mit nach innen stehenden Nägeln oder Dornen
beschlagen war.
Überlieferung
Nach der Überlieferung stellte sich der Todeskandidat in die
Figur, worauf diese geschlossen wurde und sich die Spitzen in den
Leib bohrten. Bei der sogenannten Nürnberger Eisernen Jungfrau
fiel die Leiche danach durch eine Öffnung im Boden in den dar-
unter liegenden Fluss. Diese Hinrichtungsart soll Der Jung-
fernkuss geheißen haben und das gesamte Verfahren Das heim-
liche Gericht. Die Vorstellung basiert auf einer angeblichen Nürn-
berger Chroniknachricht von 1533, die vom Altdorfer Professor Jo-
hann Philipp Siebenkees 1793 kolportiert wurde und im Kontext
damaliger Vorstellungen mittelalterlicher Femegerichte steht.
Die erhaltenen Vorrichtungen sind wohl Umdeutungen früh-
neuzeitlicher Schandmäntel und wurden erst später mit Nägeln
gespickt (oder mit Bajonetten napoleonischer Zeit wie beim Nürn-
berger Exemplar). Daher entfernte man bei der im Kriminalmu-
seum in Rothenburg ob der Tauber ausgestellten „eisernen Jung-
frau“ die enthaltenen Nägel wieder.
„Apega“ des Königs Nabis
Als erste eiserne Jungfrau wird Apega bezeichnet, die sich der
spartanische König Nabis (207–192 v. Chr.) angeblich bauen ließ.
Hierbei handelte es sich – im Gegensatz zu den frühneuzeitlichen
eisernen Jungfrauen – um eine Konstruktion mit eingefügten Nä-
geln. Im Foltermuseum von Volterra (Italien) ist ein derartiges Ob-
jekt ausgestellt.
Im begleitenden Text steht allerdings zu lesen, dass die Dornen
oder Nägel derart bemessen waren, dass sie sich nicht tief genug
ins Fleisch bohrten, um das Folteropfer zu töten. Sie drangen
jedoch tief genug ein, um den Prozess des Sterbens durch
Verbluten einzuleiten, was einen weitaus qualvolleren Tod zur
Folge hatte als beim Durchbohren lebenswichtiger Organe.
Rezeption
Die Eiserne Jungfrau gilt in der Populärkultur, aber auch in der
Literatur immer noch als Inbegriff mittelalterlicher Justiz. In
mehreren Büchern (z. B. Kurt Vonneguts Roman Schlachthof 5)
und Filmen (z. B. Sleepy Hollow) wird der Mythos der eisernen
Jungfrau unreflektiert übernommen. Nach der eisernen Jungfrau
(engl. iron maiden) sind neben der Heavy-Metal-Band Iron
Maiden mehrere fiktive Figuren benannt (vor allem in Computer-
spielen, z. B. in Dungeon Keeper oder Resident Evil 4).
Die berühmteste eiserne Jungfrau, die bis 1945 in Nürnberg
gezeigt wurde, inspirierte den Dracula-Autor Bram Stoker zu sein-
er Gruselgeschichte Die Squaw. Dort wird die eiserne Jungfrau
noch in der landläufigen Vorstellung verwendet: Ein Besucher des
Kuriositätenkabinetts in der Nürnberger Burg zwängt sich aus
Übermut in die eiserne Jungfrau und kommt dann in ihr auf spek-
takuläre Weise qualvoll um, nachdem eine von ihm zuvor gepein-
igte Katze den Schließmechanismus des Gerätes betätigt.
Nach dem Einmarsch der Amerikaner im Irak 2003 wurde eine
über zwei Meter große Eiserne Jungfrau entdeckt, die von Saddam
Husseins Sohn Udai, damaliger Vorsitzender des irakischen Na-
tionalen Olympischen Komitees, dazu verwendet worden sein soll,
erfolglose Athleten zu foltern.
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Garrotte
Eine Garrotte (auch Garotte oder Garrota, von spanisch garrote vil
= schändlicher/niederträchtiger Stock; im Deutschen auch Hal-
seisen, Würgeisen oder Würgschraube genannt) ist ein Hinrich-
tungsinstrument, bei dem der Verurteilte an einen Holzpfahl gefes-
selt wird. Die Garrotte wurde und wird auch heute noch als Folter-
instrument verwendet.
Im Gegensatz zur Strangulation, bei der die Halsschlagader
abgeschnürt wird, erfolgt bei der Garrotte ein Zusammenpressen
der Luftröhre. Das Opfer wird erdrosselt, der Tod tritt langsam
durch Ersticken ein. In frühen Versionen legte der Henker eine
Schlinge von hinten um den Hals des Opfers, die er mittels eines
Stocks langsam zudrehte. Später wurde die Schlinge durch ein
Metallband ersetzt, das lediglich zum Fixieren diente. Dem Opfer
wurde von hinten eine Metallschraube ins Genick gedreht,
wodurch der Tod in der Regel augenblicklich eintrat.
Auch ein mittelstarker Metalldraht, der an den beiden Enden
mit jeweils etwa 10–15 cm langen Holzstückchen versehen ist, wird
als Garrotte bezeichnet. Diese klassische Garrotte wurde überwie-
gend von den Kriminellen im Frankreich des 19. und frühen 20.
Jahrhunderts benutzt (etwa in Paris-Montmartre oder im Hafen-
viertel von Marseille). Auch die alteingesessenen Mafiaorganisa-
tionen (besonders die Cosa Nostra in Sizilien) benutzten als Mord-
waffe häufig die Garrotte. Mit der Garrotte als Mordwerkzeug kann
der Mörder in der Regel sein Opfer von hinten erdrosseln, ohne
dass es laute Geräusche von sich gibt.
Bis 1974 wurden Todesurteile in Spanien durch die Garrotte
vollstreckt und in den staatlich beeinflussten Medien ausführlich
darüber berichtet. Ihre letzten Opfer waren Salvador Puig Antich
und Georg Michael Welzel (alias Heinz Ches).
Ein ähnlicher Galgen ist der österreichische Würgegalgen.
Dabei erfolgt die Tötung durch Strangulation.
Gespickter Hase
Der Gespickte Hase, gelegentlich auch als Stachelrolle bezeichnet,
ist ein spätmittelalterlich-frühneuzeitliches Folterinstrument. Das
Martergerät wurde in unterschiedlichen Ausformungen und Arten
verwendet. Es bestand entweder aus einem mit Spitzen besetzten
(„gespickten“) Kopfteil oder aus einer mit Spitzen oder Zacken
versehenen Rolle oder Walze („Stachelrolle“). Eingesetzt wurde es
sowohl als „mobiles“ Folterinstrument als auch stationär bei
Streckbänken und Streckleitern.
Geschichte
Der Gespickte Hase wurde im Spätmittelalter und in der frühen
Neuzeit bei sogenannten peinlichen Befragungen eingesetzt. Das
Martergerät diente dazu, Geständnisse zu erwirken, und gehörte in
der damaligen Rechtsprechung zu den gebräuchlichen Mitteln der
„Wahrheitsfindung“, insbesondere auch bei Hexenprozessen. So
gehörte die Verwendung des Gespickten Hasen bei der Tortur mit
zu den „Grundkenntnissen“ und Aufgaben von Scharfrichtern, der-
en Rechte und Pflichten erstmals im Augsburger Stadtrecht von
1276 schriftlich festgehalten wurden.
Nachdem in Preußen ab 1708 faktisch keine Hexenprozesse
mehr stattfanden, ließ Friedrich der Große dort 1740 die Tortur
ausdrücklich abschaffen. Andere deutsche Territorien folgten ihm
wenige Jahrzehnte später mit der Abschaffung oder wesentlichen
Einschränkung der Folter. In der 1767 erschienenen Neuausgabe
des Allgemeinen Lexikons der Künste und Wissenschaften von
Jablonski, Schwabe u. a. ist noch folgende Beschreibung des Fol-
terinstruments enthalten: „Gespickter Hase, ein Stück zu der
scharfen Frage, und zwar zu derselben zweyten Grade gehörig. Es
ist eine Walze, worin um und um zugespitzte Pflöckchen geschla-
gen sind. Diese wird dem Leidenden, wenn er auf der Bank aus-
gestreckt liegt, unter den Rücken gelegt, und hin und her gezogen.“
Benennung
Die Benennung Gespickter Hase nimmt Bezug auf das ähnliche
Aussehen des Folterinstruments mit einem zum Braten vorbereit-
eten Hasen (oder Kaninchen), der mit an beiden Enden etwas her-
vorstehenden Speckstreifen gespickt wurde. Der (neutralere)
Begriff Stachelrolle findet sich als zusätzliche Benennung, teils
auch als Katalogschlagwort, in einigen früheren Museumsschriften
und -bestandsverzeichnissen, wie zum Beispiel in einer 1856 er-
schienenen Denkschrift des Germanischen Nationalmuseums in
Nürnberg.
Der teils auch verwendete englische Begriff Spanish tickler
bezeichnet eigentlich ein anderes Martergerät, bestehend aus
einem – an einem Holzstiel angebrachten – „Fleischreißer“ mit
sehr langen und scharfen Eisenkrallen, der wie eine Katzenpfote
mit ausgefahrenen Krallen aussieht und in englischer Sprache
auch als cat's paw bezeichnet wird.
In einem kritischen Aufsatz über frühere Hexenprozesse im os-
tpreußischen Braunsberg, der in einem 1859 erschienenen Folge-
band der Neuen Preußischen Provinzial-Blätter veröffentlicht
wurde, kommentierte der Verfasser J. A. Lilienthal die Benennung
wie folgt: „Spanische Stiefeln, gespickter Hase und ähnliche Ben-
ennungen der Marterwerkzeuge lassen, wenn nicht auf Hohn, so
doch auf einen grausamen Scherz schließen, den man sich gegen
die bedauerungswerthen Opfer erlaubte.“
Ausformungen, Verwendung
Anfänglich wurde das Folterinstrument gänzlich aus Holz
hergestellt, wie sich aus der Beschreibung unter dem Stichwort
„Spicken“ in der Oeconomischen Encyclopädie von Krünitz u. a. in
dem 1833 erschienenen Enzyklopädieband 157 ergibt: „Ein
gespickter Hase, eine Art der Tortur, welche vermittelst eines mit
zugespitzten Pflöcken beschlagenen Holzes zugefügt wird.“
Später wurden bei der Herstellung auch Eisenteile verwendet,
insbesondere für die Spitzen oder Zacken sowie für Befesti-
gungslaschen und -halterungen. Ausgeformt wurde das
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Martergerät dann meistens mit Rollen oder Walzen aus Holz, die
ringsum mit Eisenspitzen oder -zacken besetzt wurden.
Zu unterscheiden sind Gespickte Hasen als mobile „Einzel-
martergeräte“, die über einen Holzstiel verfügten, sowie stationäre
Ausformungen in Form von spitzenbesetzten Rollen oder Walzen,
die meistens in Streckbänke eingebaut wurden, teils auch in
Streckleitern. Bei Streckbank-Einbauten wurden die Rollen oder
Walzen zum Teil auch ganz aus Eisen hergestellt.
Die Folteropfer wurden teilweise an einem Pfahl o. ä., einem
großen Holzkreuz oder einer Streckleiter festgebunden und dann
vom Scharfrichter unter anderem mit dem (mobilen) Gespickten
Hasen traktiert, was meistens auf dem Rücken der Opfer erfolgte,
teils auch auf den Gliedmaßen und der Brust. Dabei wurde das mit
einer gespickten Rolle ausgestattete Folterinstrument auf- und
abgezogen. Die meisten Folteropfer wurden jedoch auf einer
Streckbank oder einem Streckbrett gemartert, auf denen die Opfer
dann meist auf stationären Gespickten Hasen hin- und hergezogen
und überdehnt wurden. Teils gab es auch Streckbänke mit einer
schweren obenliegenden Walze, die mit Stahlspitzen besetzt war
(siehe nachfolgende Abbildungen), sowie Streckleitern, die zusätz-
lich mit einer mit spitzen Dornen besetzten Rolle ausgestattet
waren.
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Glasgow Smile
Als Glasgow Smile (engl. „Glasgow-Lächeln“), auch bekannt als
Chelsea Grin oder Chelsea Smile, wird die Narbe einer Foltermeth-
ode bezeichnet, die ihren Ursprung in der schottischen Stadt Glas-
gow haben und dort vor allem von rivalisierenden Banden von
Drogendealern praktiziert worden sein soll. Einiges spricht dafür,
dass es sich hierbei um eine urbane Legende handelt.
Gegen eine Urban Legend sprechen forensische Fotos von
Leichen, die bereits in den 1940er Jahren in den USA gemacht
wurden. Es wurden den Opfern zum Sinne der Abschreckung der
Mund verstümmelt, um zu zeigen, die Verschwiegenheit zu be-
wahren. Dies wurde postmortal durchgeführt und nicht als Folter-
methode eingesetzt.
Beim Glasgow Smile werden dem Opfer die Mundwinkel
beidseitig eingeschnitten und dann beispielsweise durch Schläge in
den Bauch oder Tritte in die Hoden weitere Schmerzen zugefügt.
Hierdurch wird das Opfer zum Schreien gebracht, worauf die Wan-
gen weiter bis zu den Ohren aufreißen. Die dabei entstehenden
Narben bilden in ihrer Form eine Verlängerung eines lächelnden
Mundes.
Judaswiege
Die Judaswiege war ein Folterwerkzeug, das angeblich im Mittelal-
ter verwendet wurde, dessen Existenz jedoch nicht historisch
belegt ist.
Sie bestand aus einem drei- oder vierbeinigen Holzgestell, das
nach oben spitz zulief. Das Folteropfer wurde mittels einer Seil-
winde mit dem Gesäß auf die Spitze niedergelassen. Dabei konnte
es, je nach Wunsch des Verhörers, in die Höhe gezogen oder
wieder herabgelassen werden.
Sowohl die Fesselung als auch das Hochhieven des Opfers
führten zu starken Schmerzen. Die Spitze der Judaswiege führte zu
Verletzungen des Unterleibs. Hinzu kam die Demütigung des Op-
fers, da es vor Beginn der Folter wohl meist ausgezogen wurde.
Mundbirne
Die Mundbirne, auch Folterbirne oder Spreizbirne genannt, ist ein
Folterinstrument und gehört zu den sogenannten Schädels-
chrauben. Sie besteht aus zwei oder mehr löffelförmigen Schalen,
die in namensgebender Birnenform zusammengelegt und am ver-
jüngten Ende beweglich miteinander verbunden sind. Im Inneren
befindet sich ein einfacher Gewindemechanismus, über den die
Teile auseinandergedrückt werden können, indem das Gewinde,
normalerweise mittels einer Schraube am verjüngten Ende, ents-
prechend bewegt wird.
Abgesehen von einer schmerzhaften Kiefersperrung, welche
dieses Gerät mit sich brachte, konnte es auch so weit aufgespannt
werden, dass Zähne oder auch Kiefer brachen. Daneben wurde es
aber auch zur äußerst schmerzhaften Dehnung von Vagina und
Anus verwendet. In der Psychiatrie des 18. Jahrhunderts war die
Verwendung einfacherer, starrer Modelle durchaus üblich, um das
Sprechen der Patienten zu unterbinden, ein Brüllen war damit je-
doch immer noch möglich. Heute gibt es im BDSM-Bereich Nach-
bauten der historischen Mundbirne, die als Knebel oder aber zur
Dehnung von Anus und Vagina verwendet werden.
Mundsperre
Eine Kiefer- oder Mundsperre war ein Folterinstrument im Mit-
telalter. Sie hatte in etwa die Form eines Trichters oder einer
Röhre und diente dazu, zum Beispiel bei Verhören den Mund des
Verdächtigten offen zu halten. Sie ist in gewissem Sinne das Ge-
genteil eines Knebels.
Verwendung
Die Mundsperre wurde eingesetzt, damit der Verdächtigte oder
Angeklagte seinen Mund nicht schließen konnte. Je nach Verarbei-
tung und Tragedauer konnte die Mundsperre starke Schluck- und
Kieferschmerzen hervorrufen. Außerdem empfanden die Ver-
dächtigten das Tragen der Mundsperre während der Verhöre oft
als beschämend, weil sie dabei nicht mehr in der Lage waren,
richtig zu sprechen. Überdies konnten sie ihren Speichelfluss nicht
mehr kontrollieren, was die Verhörten noch stärker demütigte.
Häufig wurde die Mundsperre auch dazu eingesetzt, dem Ver-
hörten gegen dessen Willen Flüssigkeiten jeglicher Art einzu-
flößen. Um ihren Stolz und ihre Selbstachtung zu brechen, wurden
ihnen zum Beispiel Kot, Urin, Menstruationsblut, Erbrochenes
oder Schweineblut eingeflößt, aber auch Säuren, die die Speise-
und Luftröhre verätzten oder Teer, um den Gefolterten zu
ersticken.
Rädern
Rädern, auch: Radebrechen (radebreken, mit dem rade stozen), ist
eine heute nicht mehr praktizierte Form der Hinrichtung mittels
eines großen Wagenrads. Es war eine Spiegelstrafe für Straßen-
diebe, die jedoch bereits der Sachsenspiegel auch für Mord und
Mordbrand vorsah.
Geschichte
Es handelt sich um eine Hinrichtungsform des Mittelalters und
der Frühen Neuzeit. Die Praxis wurde in Bayern erst 1813 voll-
ständig abgeschafft, in Kurhessen war sie noch bis 1836 im Geb-
rauch. Die letzte bekannte Hinrichtung durch Rädern fand in
Preußen 1841 statt. Der Raubmörder Rudolf Kühnapfel war wegen
der Ermordung des Andreas Stanislaus von Hatten, des Bischofs
von Ermland, verurteilt worden.
Durchführung
Die als Mörder und/oder Räuber Verurteilten wurden auf ein
Schafott gebracht und auf dem Boden festgebunden. Vorrangiges
Ziel des ersten Aktes war das qualvolle Verstümmeln des Leibes,
nicht der Tod. Deshalb sah die gebräuchlichste Variante vor, das
Knochenbrechen mit den Beinen zu beginnen. Dazu ließ der Schar-
frichter das Richtrad (oft mit eiserner Kante) auf den Unterschen-
kel des Verurteilten fallen und arbeitete sich dann bis zu dessen
Armen hinauf. Dabei waren Rhythmus und Anzahl der Schläge je-
weils vorgeschrieben, manchmal auch die Speichenzahl des
Richtrades. Um diese Wirkung zu erhöhen, legte man scharfkan-
tige Hölzer unter die Gelenke, sogenannte Krammen, Krippen oder
Brecheln. Später gab es Vorrichtungen, in die der Verurteilte
„eingespannt“ werden konnte. Obwohl nicht üblich, konnte der
Scharfrichter angewiesen werden, den Verurteilten am Ende des
ersten Aktes zu exekutieren, indem er beim Gnadenstoß auf Hals
oder Herz zielte. Noch seltener geschah dies sofort zu Beginn (vom
Kopf herab).
Im zweiten Akt wurde der Leib in ein anderes Rad geflochten,
was durch die gebrochenen Glieder möglich war, oder daran fest-
gebunden. Nun wurde das Rad an einem Stock oder Pfahl
aufgerichtet. Danach durfte der Scharfrichter den Verurteilten
gegebenenfalls enthaupten oder erdrosseln. Es wurde auch Feuer
unter dem Rad entfacht, oder man warf den Geräderten einfach
hinein. Gelegentlich errichtete man einen kleinen Galgen auf dem
Rad, etwa wenn der Schuldspruch zusätzlich zu Mord auf Diebs-
tahl lautete.
Da der Leib nach der Hinrichtung auf dem Rad verblieb und Ti-
erfraß und Verfall überlassen wurde, hatte diese Form der
Bestrafung, ähnlich der antiken Kreuzigung, eine sakrale Funktion
über den Tod hinaus: Nach damaligem Glauben stand die unter-
bliebene Bestattung einer Auferstehung entgegen.
Fiel der Geräderte noch lebend vom Rad oder misslang die
Hinrichtung in einer anderen Weise, wurde dies als Eingreifen
Gottes interpretiert. So existieren etwa Votivbilder geretteter Ger-
äderter, und es gibt Literatur über die beste Behandlung derartiger
Verletzungen.
Varianten
Mancherorts war es üblich, die Knochen mit einer Eisenstange
(barré) direkt am Rad zu zerschlagen oder den Körper dazu an
einem Andreaskreuz zu befestigen.
Geräderte
Wurde das Opfer nach dem Rädern nicht von seinen Henkern
erwürgt, konnte es noch mehrere Stunden unter größten Qualen
weiterleben, bis der Tod durch Kreislaufzusammenbruch eintrat.
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Schwedentrunk
Der Schwedentrunk war eine während des Dreißigjährigen Krieges
häufig angewandte Foltermethode.
Beschreibung
Bei dieser Foltermethode wurde den Opfern Jauche oder Wass-
er, oft auch vermischt mit Urin, Kot und Schmutzwasser, über ein-
en Eimer oder Trichter direkt in den Mund eingeführt. Neben den
dadurch erregten Ekel und Abscheu sowie der Möglichkeit bakteri-
eller Infektionen verursachte der Schwedentrunk Erstickungsäng-
ste sowie starke Magen- und Bauchschmerzen. Auch verätzte die
stark säurehaltige Jauche die Speiseröhre des Opfers. Das regel-
mäßige Eindringen von Flüssigkeit und Feststoffen über die
Luftröhre in die Lungen mit der Folge einer in der Regel tödlichen
Pneumonie ist bei den Umständen solcher Folterungen stark an-
zunehmen. Die Qualen konnten dadurch verstärkt werden, dass
der Bauch mit Brettern zusammengepresst wurde oder die Folterer
auf dem Bauch des Opfers herumsprangen und trampelten.
Vorkommen
Die Anwendung dieser Methode durch Söldner des schwedis-
chen Heeres war namensgebend, sie wurde aber auch von der
Soldateska anderer Truppen und plündernden Marodeuren
praktiziert.
Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen beschrieb die
Methode in seinem zeitgenössischen Roman Der abenteuerliche
Simplicissimus (I. Buch, IV. Kapitel) folgendermaßen:
„Den Knecht legten sie gebunden auf die Erd, stecketen ihm ein
Sperrholz ins Maul, und schütteten ihm einen Melkkübel voll
garstig Mistlachenwasser in Leib, das nenneten sie ein Schwedis-
chen Trunk.“
Spanischer Bock
Der Spanische Bock (zuweilen auch als Spanisches Pferd oder
Spanischer Reiter bezeichnet) ist ein Folterinstrument, welches in
der Frühen Neuzeit in Europa, unabhängig davon aber auch in
Japan und China angewandt wurde. Der Name verbindet das In-
strument mit der Spanischen Inquisition, obwohl es nur in ein-
zelnen Regionen eingesetzt wurde, nicht jedoch primär in Spanien
oder im Rahmen der Inquisition.
Das Gerät bestand aus einem nach oben keilförmigen
Holzbock, oft auch mit Metallzacken versehen, auf den die Fol-
teropfer mit gespreizten Beinen gesetzt und gefesselt wurden,
wobei deren Füße den Boden nicht berühren konnten und daher
das gesamte Körpergewicht zwischen den Beinen getragen werden
musste.
Eine Variante stellt der Strafesel dar, der u.a. vom 17. bis ins 19.
Jahrhundert auch als Bestrafungsmethode für Soldaten angewen-
det wurde.
Spanischer Stiefel
Ein Spanischer Stiefel, Schraubstiefel oder Beinschraube ist ein
spätmittelalterlich-frühneuzeitliches Folterinstrument, das bei der
peinlichen Befragung eingesetzt wurde. Es diente dazu, Geständn-
isse zu erpressen und gehörte somit zu den gebräuchlichen Mitteln
der sogenannten Wahrheitsfindung.
Der Spanische Stiefel bestand oft aus zwei Eisenplatten, die
dem Unterschenkel angepasst waren. Diese wurden um das Schi-
enbein und die Wade gelegt und dann zusammengedreht –
manche Versionen spannten lediglich den Fuß ein. Bei einfacheren
Versionen wurde ein Holzklotz verwendet, der mit Eisenschienen
beschlagen war, um so an den Gewindestäben geführt zu werden.
Um die Schmerzen zu erhöhen, wurden zusätzlich Holzkeile mit
unterschiedlicher Länge und Dicke zwischen die Bretter geschla-
gen (F. Helbig, Die Tortur, Grandiers Verbrennung). In den Span-
ischen Stiefel wurde der Fuß oder der gesamte Unterschenkel ein-
zeln eingespannt, während immer wieder heißes Pech hineinge-
gossen wurde. Häufig traten dabei Knochenbrüche und
Quetschungen auf. Das Instrument wurde zuerst in Spanien an-
gewendet, war seit dem 16. Jahrhundert aber beinahe in ganz
Europa verbreitet. Der Spanische Stiefel war bei den Inquisitions-
und Hexenprozessen von eher untergeordneter Bedeutung. Er di-
ente dort wohl fast ausschließlich der Territion|4|.
Bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts war der Spanische Stiefel
in Europa noch in Verwendung. Preußen war der erste Staat, der
diese Foltermethode abschaffte.
Im Wienerischen hinterließ diese Foltermethode den Ausdruck
jemanden die Wadln viererichten („jemanden unsanft zu Wohlver-
halten bringen“)
Streckbank
Die Streckbank (auch Folterbank) ist ein Folterinstrument. Sie ge-
hörte zur peinlichen Befragung und galt als ein Mittel zur
„Wahrheitsfindung“ der Rechtsprechung. Die Streckbank war in
Europa vom Mittelalter bis zum beginnenden 19. Jahrhundert im
Gebrauch. In deutschsprachigen Gebieten war mit dem Begriff
„Folter“ meistens die Folterbank gemeint.
Das auf einem langen Tisch liegende Folteropfer wurde an den
Armen und Beinen gefesselt. An einem Ende wurde mit einem
Handhebelrad das eine Seil, mit dem meistens die Arme in einer
Schlinge gefesselt waren, langsam angezogen, so dass die Gelenke
gedehnt oder die Knochen der Gepeinigten aus den Gelenken
gelöst wurden. Das andere Ende hingegen, in welchem die Beine
an den Füßen gefesselt waren, blieb unbewegt, oder Teile der Bank
konnten auseinandergekurbelt werden. Zum Teil wurden zugleich
Feuer oder andere Werkzeuge wie glühende Zangen oder Kohlen
eingesetzt. Ein ähnliches Instrument wie die Streckbank ist die
Streckleiter.
Streckbänke wurden oft mit dem Folterinstrument Gespickter
Hase („Stachelrolle“) ergänzt, die meistens in diese stationär
eingebaut waren. Die mit Spitzen oder Dornen besetzten Rollen
und Walzen, auf denen das Folteropfer hin- und hergezogen
wurde, schlitzten deren Rücken oder Brust auf. Teils gab es auch
Streckbänke mit einer schweren obenliegenden Walze, die mit
Stahlspitzen besetzt war, sowie Streckleitern, die zusätzlich mit
einer mit spitzen Dornen besetzten Rolle ausgestattet waren.
Verwendung in der Umgangssprache
Die umgangssprachliche Redewendung „jemanden auf die Fol-
ter spannen“ bedeutet „jemandem Informationen vorenthalten
und so seine Ungeduld erhöhen“.
Wichtige und interessante Anmerkungen:
|1| Die Constitutio Criminalis Theresiana (auch Nemesis
Theresiana oder nur Theresiana) war ein von der österreichischen
Erzherzogin Maria Theresia erlassenes Strafgesetzbuch. Das Buch
begründete ein einheitliches Straf- und Strafprozessrecht in den
Ländern Österreichs und Böhmens. In Ungarn galt das Gesetz
dagegen nicht.
Entworfen wurde das Buch 1768 in Wien, am 31. Dezember
dieses Jahres wurde es, obwohl es von Staatsrat und Staatskanzlei
wegen seiner Rückständigkeit abgelehnt worden war, in Kraft ge-
setzt. Die umstrittene Theresiana war jedoch nur bis 1787 gültig,
da zu dem Zeitpunkt die Folter im Josephinischen Strafgesetz
komplett abgeschafft wurde.
|2| Die Jungfrau Agatha von Catania (* um 225 in Catania auf
Sizilien; † um 250 in Catania) starb wahrscheinlich unter Kaiser
Decius zwischen 249 und 251 als Märtyrin. Die Heilige wird im
Allgemeinen mit einer Schüssel, auf der ihre Brüste liegen, darges-
tellt. Abweichend davon gibt es auch Darstellungen, auf denen sie
einen Palmzweig als Attribut des Martyriums in der Hand trägt.
|3|Unter dem Begriff Weiße Folter werden solche Foltermeth-
oden zusammengefasst, die zwar in ihrer Anwendung und ihrer
unmittelbaren Wirkung unsichtbar sind, jedoch die Psyche des be-
troffenen Menschen angreifen und mitunter dauerhaft erheblich
schädigen oder sogar zerstören können. Synonym wird der Eu-
phemismus Saubere Folter verwendet.
Weiße Folter arbeitet nicht mit physischer Gewaltanwendung
(etwa Schlägen, bleibende Narben bildenden Elektroschocks, Ver-
stümmelung), sondern mit Mitteln, die in erster Linie Wirkung auf
die Psyche des Opfers haben, wobei hier Übergänge zur Gewalt ge-
gen den Körper der gefolterten Person mitunter fließend sind und
sich psychische Folterungen in psychosomatischen Auswirkungen
zeigen können.
|4|Die Territion (dt. Schreckung) bezeichnet das Zeigen der
Folterinstrumente. Teilweise wurden den Angeklagten bzw. Ver-
dächtigten die Folterwerkzeuge auch angelegt, aber ohne Sch-
merzen zu verursachen. Dies wurde häufig bei der Inquisition als
Vorstufe der peinlichen Befragung benutzt. Teilweise wurden dort
auch besonders grausam erscheinende Instrumente gezeigt, die in
der Praxis nie zum Einsatz kamen, sondern einzig dem möglichst
wirksamen Ängstigen des Verdächtigen dienten.
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Tag der Veröffentlichung: 01.02.2013
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