Bundesverfassungsgericht II
Sitzung 5, 10.5.2010
Susanne K. Schmidt
Wichtige Urteile
" Lüth Urteil
" Benetton
" Kruzifix
" Kopftuchurteil
" Bundestagsauflösung 2005
" Hartz IV
" Vorratsdatenspeicherung
" Väterlicher Stichentscheid
Susanne K. Schmidt
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Wichtige Urteile
Benetton Entscheidungen:
" Verfassungsbeschwerde Stern. Veröffentlichungsverbot
ist Verstoß gegen Pressefreiheit. Einschränkung der
Meinungsfreiheit nur durch wichtige
Gemeinwohlbelange. Auch zweites Verbot des BGH
nach Rückverweisung wird aufgehoben.
Kruzifix Beschluss 1995:
" Verfassungswidrigkeit der Bayerischen
Volksschulordnung, Kreuz in jedem Klassenzimmer.
Negative Glaubensfreiheit. Religiöse Neutralitätspflicht
des Staates. Vergleichbar: EGMR Entscheid Nov. 2009
gegen Italien.
Susanne K. Schmidt
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Wichtige Urteile
Kopftuchurteil, 2003:
" BW wg. Kopftuch muslimischer Lehrerin
Einstellung verweigert. Zurückverweisung
wg. mangelnder Rechtsgrundlage.
Bundestagsauflösung 2005:
" Organstreitverfahren. Bestätigung der
Vertrauensfrage von Schröder. Art. 68 GG
widerspricht nicht einer
auflösungsgerichteten V-frage.
Susanne K. Schmidt
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Hartz IV, 02/2010
" Neuregelung bis 1.1.2011. Berechnungsgrundlage
Kinder und Erwachsenensätze sind verf.widrig.
" Maßstab: menschenwürdiges Existenzminimum nach Art.
1 GG + Sozialstaatsprinzip. Berechnung intransparent,
aber nicht offensichtlich unzureichend. Gefordert wird
transparentes und sachgerechtes Verfahren . Grundlage
jetzt ist Statistikmodell Verbrauch des
einkommensschwächsten Fünftels ohne
Sozialhilfeempfänger mit unbegründeten Abschlägen.
" Wegen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums
ist das Bundesverfassungsgericht nicht befugt, aufgrund
eigener Einschätzungen und Wertungen gestaltend
selbst einen bestimmten Leistungsbetrag festzusetzen.
Susanne K. Schmidt
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Vorratsdatenspeicherung März 2010
" Verstoß gegen Telekommunikationsgeheimnis und
Verhältnismäßigkeit. Besonders schwerer Eingriff; keine
Angaben zur Nutzung der Daten. Notwendig strenge RL
zur Datensicherheit; Löschung aller bisher gespeicherten
Vorratsdaten; keine Verneinung der Zulässigkeit der EU-
Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
" Größte Verfassungsbeschwerde mit über 34.000
Beschwerdeführern.
" Zuvor EuGH, Feb. 2009: Rechtmäßig, aber keine
Prüfung an Grundrechten. Lediglich ob BM oder 3. Säule.
Betrifft Funktionieren des BM, da unterschiedliche
Regelungen in den MS wahrscheinlich.
" http://www.youtube.com/watch?v=hNXS5LRv-Q4
" http://www.dradio.de/dlf/sendungen/idw_dlf/1138528/
Susanne K. Schmidt
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" Film
Susanne K. Schmidt
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Vorratsdatenspeicherung, frühe pol. Reaktion
" März 2009, Schäuble Kritik an Eilbeschluss des BVerfG
zur Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung für
schwere Kriminalität in der FAZ: Ich habe
verfassungsrechtliche Zweifel, ob das
Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für
welche Straftat man welches Instrumentarium gesetzlich
vorsehen kann. Wer Gesetze gestalten will, sollte sich
bemühen, Mitglied des Deutschen Bundestags zu
werden."
" Papier: Wer das Prüfungsrecht des Verfassungsgerichts
in Frage stelle, könne dieses gleich abschaffen. Wer
einen "Primat der Politik" fordere, rüttle an den
Grundstrukturen des Verfassungsstaats (taz 17.3.2009)
" http://www.taz.de/1/archiv/print-archiv/printressorts/digi-
artikel/?ressort=in&dig=2009%2F03%2F17%2Fa0055&cHash=373f530748
Susanne K. Schmidt
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Wichtige Urteile
Väterlicher Stichentscheid, 1959:
" Art. 117: bis 31.3.1953 Gesetz zur
Verwirklichung des Art. 3II. Nach Frist
Gleichberechtigung auch in Ehe und Familie.
" Väterlicher Stichentscheid bei Uneinigkeit
zwischen Vater und Mutter in Fragen der
elterlichen Gewalt ist verfassungswidrig.
" http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/2243/show
down_im_geschlechterkampf.html
" http://www.zeithistorische-forschungen.de/site/40208410/default.aspx
Susanne K. Schmidt
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Sonstiges
" Dritter Senat: Mitarbeiter
" Schneewittchen Senat: 7+1
" Vierter Senat: ehemalige
Verfassungsrichter
Susanne K. Schmidt
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Überblick
" Rückblick
" Politik versus Recht am Beispiel des
Bundesverfassungsgerichts
" Wie urteilen Richter? Selbstbeschränkung
vs. Rechtsfortbildung
" Die Stellung des BVerfG im Kontext
" Das BVerfG und der EuGH
" Fazit
Susanne K. Schmidt
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Rückblick
" Wie erfolgt die Wahl der Richter des
BVerfG?
" Was sind die wichtigsten Verfahrensarten?
" Was sind die Möglichkeiten und Grenzen
des politischen Einflusses von
Verfassungsgerichten?
" Können Sie ein wichtiges Urteil nennen
und seine Bedeutung erklären?
Susanne K. Schmidt
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Nachklapp
" Nachprüfung von Völkerrecht:
" http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/gb1999/A-I-
6.html
" Art. 100 II bezieht sich nur auf die allgemeinen Regeln des
Völkerrechts, wie sie in Art 25 genannt sind, z.B.
Völkergewohnheitsrecht, Gegenstand sind daher insbesondere nicht
ratifizierte Verträge sondern andere völkerrechtliche Normen, die in
der nationalstaatlichen Normenhierarchie einen Rang zwischen
Grundgesetz und bundesstaatlichem Recht genießen. Es geht
daher um nichttransformiertes Recht. Das ist nur eine
Spezialkonktrollnorm, daher wurde weder in dem Lissabon-Urteil
noch in dem Maastricht Urteil darauf bezug genommen.
" Kein KANZLER beim BVerfG. Präsident leitet die Verwaltung.
Susanne K. Schmidt
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Überlegen Sie & (anschließend an die Grenzen
des pol. Einflusses nach Sieberer)
" Ist das BVerfG eher ein politischer oder
ein rechtlicher Akteur?
" Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit
und sammeln Sie Argumente für die eine
und die andere Sichtweise!
Susanne K. Schmidt
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Organ des Rechts im Unterschied zur Politik
Keine freie schöpferische Gestaltung (Stüwe
2005: 44).
1) Tätigwerden auf Antrag
2) Keine eigenständige politische Zieldefinition,
keine Initiativmöglichkeiten
3) Nicht rechtsschöpfend oder politisch
gestaltend & sondern rechtsanwendend sowie
rechtsfindend (45).
4) Ex-post Beurteilung.
5) Auf Befolgung der Urteile angewiesen.
Susanne K. Schmidt
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Politische Seite des BVerfG
" Recht & als& eingefrorene Politik (48).
" Richterwahl: Zweidrittelmehrheit bindet die
wesentlichen politischen Kräfte ein.
" Opposition hat Zugang zum BVerfG.
" Zu 40% der politisch hochrangigen
Gesetzesbeschlüsse wurde BVerfG
angerufen. Zwischen 1951 und -90 wurden
198 Bundesgesetze für nichtig bzw.
unvereinbar erklärt (etwa 5% aller
Bundesgesetze).
Susanne K. Schmidt
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Spannungsverhältnis Verfassungsgerichtsbarkeit -
Demokratieprinzip
Ständiger Seitenblick zum
Ersatzgesetzgeber!
" Verstärkt verhandlungsdemokratische
Züge der BRD
" Problematisch: verfassungskonforme
Auslegung.
" Keine political questions Doktrin
" Aber: Parteibindung nicht überschätzen!
Susanne K. Schmidt
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Wie urteilen Richter?
" Verschiedene Auslegungsmethoden, Rolle
professioneller Standards und
Argumentationsmuster
" politischer Einstellungen
" Abhängigkeit Öffentlichkeit
" Komplexität des Falls
" Rolle institutioneller Regeln, bspw. Richterwahl
" Stellung in der Gewaltenteilung
Susanne K. Schmidt
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Richterliche Selbstbeschränkung
Der Grundsatz des judicial self-restraint, den sich das
Bundesverfassungsgericht auferlegt, bedeutet nicht
eine Verkürzung oder Abschwächung seiner [...]
Kompetenz, sondern den Verzicht "Politik zu treiben",
d. h., in den von der Verfassung geschaffen und
begrenzten Raum freier politischer Gestaltung
einzugreifen. Er zielt also darauf ab, den von der
Verfassung für die anderen Verfassungsorgane
garantierten Raum freier politischer Gestaltung offen
zu halten (BVerfGE 36, 1 (14 f.)).
Susanne K. Schmidt
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Kranenpohl, Interpretationsmethoden BVerfG
" Die rekursive Rückbindung an die eigenen
Judikate stellt neben einer Chance zur
Autonomiesicherung aber auch ein Risiko dar,
denn eine starke Selbstbindung könnte es & im
Extremfall unmöglich machen, auf ein Problem
situationsadäquat zu reagieren. Umso
wesentlicher ist es für die
Verfassungsrechtsprechung, dass die aus der
eigenen Rechtsprechung entwickelte
Verfassungsdogmatik ein gewisses Maß an
Unschärfe aufweist, wobei diese teilweise schon
in der juristischen Methodenvielfalt begründet
ist (2009: 389).
Susanne K. Schmidt
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Rechtsfortbildung/ Richterrecht
" Case Law ist kontinentaleuropäisch keine
anerkannte Rechtsquelle.
" Aber: Justizgewährungspflicht.
" Rechtslücke planwidrig (unbeabsichtigt)?
Urteil in Analogie.
" Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes begrenzt
die Rechtsfortbildung.
" Deutsche Gerichte können von den
Entscheidungen höherer Gerichte abweichen, um
Fehler nicht zu übernehmen. IdR aber
richtungsweisend, da sonst Revision riskiert wird.
Susanne K. Schmidt
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Fazit
" Ist das BVerfG ein politischer oder ein
rechtlicher Akteur?
" Wie urteilen Richter?
" Kommt es notwendigerweise zur
Rechtsfortbildung?
" Weshalb ist das Lissabon Urteil des BVerfG
umstritten?
" Ist es problematisch, wenn der Blick nach
Karlsruhe , der die Innenpolitik prägt, nun auch
das europäische Integrationsgeschehen
mitbestimmt?
Susanne K. Schmidt
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Fragen Text Schmidt
" Inwiefern spielt Rechtsunsicherheit im
Richterrecht des EuGH eine Rolle?
" Wie gestaltet sich die Wechselwirkung
zwischen judikativer und legislativer Politik
in der EU?
Susanne K. Schmidt
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