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1. Was versteht man unter Entnahmen?
2. Welche Entnahmen sind grundsatzlich gleichzcitig unentgeltliche Leistungcn?
3. Welche Entnahmen sind keine unentgeltlichen Leistungen?
4. Was ist dieBemessungsgrundlage fur die Entnahme von Gegenstanden?
5. Was versteht man unter den Wiederbeschaffungskosten?
6. Unter welchcn Voraussetzungen ist die private Nutzung betrieblicher Gegen-stande nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG eine steuerbare unentgeltliche Leistung?
7. Nach welchen Methoden kann die Bemessungsgrundlage fur die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs durch den Untemehmer ennittelt werden, und was wissen Sie iiber diese Methoden?
8. Unter welchen Voraussetzungen sind andere unentgeltliche sonstige Leistungen nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG steuerbare unentgeltliche Leistungen?
9. Was ist die Bemessungsgrundlage fur unentgeltliche sonstige Leistungen i.S.d.
§ 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG?
10. Auf welches Konto werden die Entnahmen von Gegenstanden im Soli gebucht?
11. Auf welches Konto werden die Entnahmen von Gegenstanden im Haben gebucht?
12. Auf welches Konto werden die Nutzungsentnahmen im Soli gebucht?
13. Auf welchen Konten werden die Nutzungsentnahmen im Haben gebucht?
14. Auf welches Konto werden die Leistungsentnahmen im Soli gebucht?
15. Auf welches Konto werden die Leistungsentnahmen im Haben gebucht?
16. Was versteht man unter Einlagen?
17. Mit welchem Wert sind Einlagen grundsatzlich anzusetzen?
18. Tn welchem Fali darf die Einlage hochstens mit den AK/HKangesetzt werden?
19. Auf welchem Konto werden die Einlagen im Haben gebucht?
20. Uber welches Konto werden die Privatkonten abgeschlossen?
Ubungsaufgabe 1:
Priifen Sie, ob in folgenden Fallen eine Entnahme und eine steuerpflichtige
unentgeltliche Leistung vorliegt.
1. Dcr Untemehmer A,Koblenz,entnimmt im Septcmbcr2006 scinemUntemehmen Waren fur private Zwecke.
2. Der zum Vorsteuerabzug berechtigte Untemehmer B, Bonn, benutzt im Mai 2006 den betrieblichen Pkw lt. Fahrtenbuch zu 30 % fur Privatfahrten.
3. Der zum Vorsteuerabzug berechtigte Steuerberater D, Munchen, benutzt im Juni 2006 das betrieblichc Telefon auch fur private Telefongesprache.
4. Der zum Vorsteuerabzug berechtigte GroBhandler E, Kici, uberweist am 8.9.2006 vom betrieblichen Bankkonto seine Einkommensteuer-Vorauszahłung.
Ubungsaufgabe 2:
Der Burogerateeinzelhandler Franz Fabel, Essen, hat seinem Geschaft im August 2006 einen PC-Monitor entnommen, den er seinem Neffcn zum Geburtstag geschenkt hat Der Nettoeinkaufspreis betrug im April 2006 150,00 € und der geplante Bruttover-kaufspreis im August 2006 290,00 €. Im August 2006 bietet der Hersteller den PC-Monitor fur 120,00 € (netto) an.
Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage fur die Entnahme des Gegenstandes?