AG GK ZR III Sachenrecht Wintersemester 2011/12
Fall 16: Die Fehlinvestitionen
Zum Ausbau seines Gartengrundstücks nimmt der Eigentümer S bei der D-Bank ein Darlehen in
Höhe von 50.000 Ź auf. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs vereinbaren beide die
Bestellung einer Briefhypothek am Grundstück des S. Die Hypothek wird sodann in das Grundbuch
eingetragen und der Hypothekenbrief an die D-Bank übergeben.
Als S ein halbes Jahr später im Lotto gewinnt, kann er den Darlehensbetrag sofort an die D-Bank
zurückbezahlen. Die D-Bank befindet sich jedoch aufgrund zahlreicher wertloser Investitionen in
erheblichen Zahlungsschwierigkeiten. Daher veräußert sie an den gutgläubigen Privatinvestor P den
auf der ursprünglich erstellten Darlehensurkunde verbrieften Rückzahlungsanspruch durch
schriftlichen Vertrag. Außerdem übergibt D den Hypothekenbrief an P und erklärt, dass ihm nun alle
Rechte aus der Hypothek gegenüber S zustünden. Die zwischenzeitliche Zahlung des S verschweigt
sie hingegen.
Da von S keinerlei Zahlungen mehr erfolgen, möchte P nunmehr gegen S vorgehen.
Frage: Welche Ansprüche stehen dem P gegen S zu?
Bearbeitervermerk:
Unterstellen Sie, dass im Grundbuch noch immer die Hypothek zugunsten der D-Bank eingetragen
ist und ein Widerspruch seitens des S auch nicht erfolgt ist.
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