Umowa zalozenia firmy wieloosobowejŢ GbR

GbR-Gesellschaftsvertrag

zwischen

Cepreaga Rares Valentin

Brunnenstr 2 72575 Bonn

(Gesellschafter 1)

und

Tautu Nicolae

…………………………………………

(Gesellschafter 2)

und

Trifam Aurelian

………………………………………….

(Gesellschafter 3)

und

Trifam Jonel

……………………………………………

(Gesellschafter 4)

und

Belciu Cosmin

……………………………………………..

(Gesellschafter 5)

§ 1 Name, Zweck

Die Gesellschafter errichten unter dem Namen

VICO BAU Gbr

eine Gesellschaft des bĂĽrgerlichen Rechts. Zweck der Gesellschaft ist der gemeinsame Betrieb eines

________________________________________________________________________

§ 2 Dauer

Die Gesellschaft beginnt am ___________________________________. Sie kann von jedem Gesellschafter unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderhalbjahres gekĂĽndigt werden. Die KĂĽndigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberĂĽhrt.

§ 3 Einlagen

Gesellschafterbeschlüsse erfolgen einstimmig. Für alle Maßnahmen, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen, insbesondere Geschäfte über € 2.500,00 oder die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen, ist ein Gesellschafterbeschluss herbeizuführen.

§ 5 Geschäftsführung, Vertretung

Zur Geschäftsführung und Vertretung ist jeder Gesellschafter allein befugt. Für alle Maßnahmen, die über die laufende Geschäftsführung hinausgehen, insbesondere Geschäfte über einen Wert von € 2.500,00 oder die Eingehung von Dauerschuldverhältnissen, ist ein Gesellschafterbeschluss herbeizuführen

§ 6 Buchführung, Bilanzierung

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft hat unter Beachtung der steuerlichen Vorschriften Bücher zu führen und jährliche Abschlüsse zu erstellen.

§ 7 Tätigkeitsvergütungen, Entnahmen

Jeder Gesellschafter erhält für seine Tätigkeit in der Gesellschaft eine Vergütung. Die Tätigkeitsvergütung wird der Geschäftslage der Gesellschaft und der Entwicklung der Löhne und Gehälter angepasst. Entnahmen während des Geschäftsjahres über die Tätigkeitsvergütung hinaus sind zulässig, um Steuerschulden oder Steuervorauszahlungen zu begleichen. Im übrigen sind Entnahmen erst ab dem ____________________________ zulässig.

§ 8 Urlaub, Krankheit

Jeder Gesellschafter hat Anspruch auf einen Jahresurlaub von ____ Wochen. Im Falle der Krankheit eines Gesellschafters wird die Tätigkeitsvergütung für einen Monat weiter bezahlt. Danach erlischt der Anspruch auf Tätigkeitsvergütung für die Zeit, in der der Gesellschafter seiner Geschäftsführerverpflichtung nicht nachkommt. Der Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Entnahme von Steuerschulden bleibt bestehen.

§ 9 Auflösung, Übernahme

Kündigt oder verstirbt ein Gesellschafter oder tritt in seiner Person ein Grund ein, der nach den §§ 723 ff. BGB die Auflösung der Gesellschaft zur Folge haben würde, so ist der andere Gesellschafter zur Übernahme des Gesellschaftsvermögens mit allen Aktiven und Passiven ohne Liquidation berechtigt. Die Übernahmeerklärung ist gegenüber dem anderen Gesellschafter oder seinen Erben innerhalb von 4 Wochen nach Eintritt des Auflösungsgrundes zu erklären. Mangels Übernahme erfolgt die Liquidation der Gesellschaft.

§ 10 Abfindung

In den Fällen der Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch einen verbleibenden Gesellschafter erhält der ausscheidende Gesellschafter eine Abfindung nach Maßgabe einer Abfindungsbilanz, die auf den Stichtag seines Ausscheidens aufzustellen ist. In diese Bilanz sind alle Vermögensgegenstände der Gesellschaft mit ihrem wirklichen Wert aufzunehmen. An schwebenden Geschäften nimmt der ausscheidende Gesellschafter nicht teil. Das Abfindungsguthaben ist, beginnend mit dem der Aufstellung der Abfindungsbilanz folgenden Monat, in drei gleichen Jahresraten zu zahlen und insoweit nicht zu verzinsen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der weggefallenen Bestimmung mit der größtmöglichen Näherung erreicht.

 

Esslingen den 02.08.2010

 

Gesellschafter 1 

Gesellschafter 2

Gesellschafter 3

Gesellschafter 4

Gesellschafter 5


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