Advanced Micro Devices, Inc.
Software-Lizenzvereinbarung
WICHTIG-BITTE SORGFÄLTIG DURCHLESEN: Laden Sie diese Software erst, wenn Sie die folgenden Bestimmungen und Bedingungen sorgfältig durchgelesen haben und mit ihnen einverstanden sind. Dies ist eine rechtliche Vereinbarung ("Vereinbarung") zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder eine Organisation) ("Lizenznehmer") und Advanced Micro Devices, Inc. ("AMD"). Wenn der Lizenznehmer nicht mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung einverstanden ist, darf er diese Software weder ganz noch teilweise installieren oder benutzen. Durch das Laden oder Benutzen dieser Software, zu der auch von diesem Server oder dieser CD-Rom ladbare Medien, gedruckte Software, Online- oder elektronische Dokumente oder Teile davon ("Software") gehören können, erklärt sich der Lizenznehmer mit allen Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.
LIZENZ:
Unter den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt AMD dem Lizenznehmer die folgende nicht exklusive, nicht übertragbare, gebührenfreie und beschränkte Lizenz zum Herunterladen und Benutzen der Software. Dem Lizenznehmer wird eine nicht exklusive, nicht übertragbare, gebührenfreie und beschränkte Lizenz zum Anfertigen und Verteilen von Kopien der Software gewährt, vorausgesetzt, dass der Lizenznehmer damit einverstanden ist, alle in der Software erscheinenden Copyright-Hinweise und andere rechtliche Vermerke sowie diese Software-Lizenzvereinbarung vollständig in jeder angefertigten oder verteilten Software-Kopie mit einzubeziehen.
Der Lizenznehmer darf die Software nur dann ganz oder teilweise benutzen, kopieren, ändern, verkaufen oder übertragen, wenn dies ausdrücklich in dieser Vereinbarung zugelassen ist. Abgesehen von der hier gewährten eingeschränkten Lizenz hat der Lizenznehmer keine weiteren ausdrücklichen, angedeuteten, durch unzulässige Rechtsausübung entstehende oder sonstige Rechte an der Software. Ferner hat der Lizenznehmer ohne Einschränkung der vorangegangenen Aussagen nicht das Recht, (a) die Software ganz oder teilweise an Dritte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke zu vermieten, zu verleihen, zu verkaufen oder Unterlizenzen an ihr zu verleihen; oder (b) die Software in irgendeiner menschlich lesbaren Form zu verändern, zu zerlegen, zu analysieren, zu dekompilieren oder jeglichen Teil der Software auf andere Weise zu reduzieren.
Alle nicht ausdrücklich dem Lizenznehmer gewährten Rechte an der Software sind AMD vorbehalten.
BESITZ UND COPYRIGHT DER SOFTWARE: Die Software ist Eigentum von AMD und ist durch US-amerikanische und ausländische Eigentumsrechte (z.B. Patente und Urheberrechte) sowie internationale Verträge geschützt. Der Lizenznehmer darf den Copyright-Hinweis nicht aus der Software entfernen. Der Lizenznehmer erklärt sich einverstanden, jegliche unberechtigte Kopie der Software zu verhindern. Alle Ansprüche und Urheberrechte an der Software, alle Kopien davon (ganz oder teilweise und in jeglicher Form) und alle damit verbundenen Rechte sind AMD vorbehalten. Außer wenn ausdrücklich hier angegeben, vergibt AMD dem Lizenznehmer keine ausdrücklichen oder angedeuteten Rechte im Rahmen von Patenten, Urheberrechten, Markenzeichen oder Handelsgeheimnisinformationen, die AMD innehat.
GARANTIEAUSSCHLUSS: DIE SOFTWARE WIRD IN "REINFORM" GELIEFERT OHNE JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER ANGEDEUTETE GARANTIE EINSCHLIESSLICH DER GARANTIEN DER HANDELSFÄHIGKEIT DER NICHTVERLETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS DRITTER ODER TAUGLICHKEIT FÜR JEGLICHEN BESONDEREN ZWECK. SÄMTLICHE GEFAHREN, WELCHE DURCH DIE BENUTZUNG ODER DIE LEISTUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, GEHEN ZU LASTEN DES LIZENZNEHMERS.
AMD GEWÄHRLEISTET ODER GARANTIERT NICHT DIE KORREKTHEIT, GENAUIGKEIT ODER ZUVERLÄSSIGKEIT DER SOFTWARE. AMD GARANTIERT NICHT, DASS DIE AUSFÜHRUNG DER SOFTWARE UNUNTERBROCHEN ODER FEHLERFREI MÖGLICH IST. SIE SIND DAFÜR VERANTWORTLICH, DIE EIGNUNG DER SOFTWARE ZU ERMITTELN, UND SIE ÜBERNEHMEN DIE VERANTWORTUNG FÜR ALLE GEFAHREN IM ZUSAMMENHANG MIT DER SOFTWARE-BENUTZUNG, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, DER GEFAHR VON PROGRAMMFEHLERN, DER GEFAHR VON BESCHÄDIGUNG ODER VERLUST VON DATEN, PROGRAMMEN ODER HARDWARE UND UNVERFÜGBARKEIT ODER UNTERBRECHUNG VON OPERATIONEN. EINIGE GERICHTSBARKEITEN LASSEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG VON ANGEDEUTETEN GARANTIEN NICHT ZU. DESHALB KANN ES SEIN, DASS DIE OBEN GENANNTEN EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE NICHT FÜR DEN LIZENZNEHMER GELTEN.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG: IN KEINEM FALL KÖNNEN AMD, SEINE GESCHÄFTSFÜHRER, LEITER, ANGESTELLTE UND VERTRETER, ODER SEINE ZULIEFERER FÜR JEGLICHE SCHÄDEN HAFTBAR GEMACHT WERDEN (EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, SCHÄDEN DURCH PROFITVERLUSTE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNG INFORMATIONSVERLUST), DIE DURCH DIE VERWENDUNG ODER NICHT MÖGLICHE VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN, SELBST WENN AMD AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WORDEN IST. AMD ÜBERNIMMT WEDER EINE HAFTUNG FÜR JEGLICHE IN DER SOFTWARE AUFTRETENDE FEHLER NOCH FÜR DEN SUPPORT ODER DEN UPDATE DER SOFTWARE. DURCH DIE KOSTENLOSE VERWENDUNG DER SOFTWARE AKZEPTIEREN SIE DIE VERANTWORTUNGSÜBERNAHME FÜR GEFAHREN. DA EINIGE GERICHTSBARKEITEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE EINSCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN VERBIETEN, TRIFFT DIESE BESCHRÄNKUNG EVENTUELL NICHT AUF DEN LIZENZNEHMER ZU.
EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG: Die Waren und Dokumentationen werden mit "EINGESCHRÄNKTEN RECHTEN" geliefert. Die Verwendung, Vervielfältigung oder Bekanntgabe durch die Regierung unterliegt den in FAR52.227014, DFAR252.227-7013 ff oder in Neufassungen festgelegten Einschränkungen. Durch die Verwendung der Waren erkennt die Regierung AMDs Eigentumsrechte an ihnen an.
BEENDIGUNG DIESER LIZENZ: Diese Vereinbarung endet ohne vorherige Ankündigung seitens AMD oder gerichtliche Entscheidung, wenn der Lizenznehmer jegliche Bestimmung dieser Vereinbarung nicht erfüllt. Bei Beendigung dieser Vereinbarung muss der Lizenznehmer sämtliche Kopien der Software löschen oder zerstören.
SUPPORT: Im Rahmen dieser Vereinbarung ist AMD in keiner Weise dazu verpflichtet, bei der Benutzung der Software Beistand zu leisten, dem Lizenznehmers der Software einen Support oder eine Wartung, Korrektur, Änderung, Verbesserung oder Aktualisierung der Software zu liefern. AMD kann solche Support-, Wartungs-, Korrektur-, Änderungs-, Verbesserungs- oder Aktualisierungsdienste auf einem von AMD bestimmten Medienträger liefern und AMD hat keinerlei Verpflichtung, den Lizenznehmer darüber zu informieren. Ferner werden solche Support-, Wartungs-, Korrektur-, Änderungs-, Verbesserungs- oder Aktualisierungsdienste als Teil der Software angesehen und unterliegen somit dieser Vereinbarung.
ANWENDBARES RECHT: Sämtliche aus dieser Vereinbarung hervorgehenden Ansprüche unterliegen dem materiellen Recht des Staates Kalifornien und werden ohne Rücksicht auf die rechtlichen Konfliktprinzipien entsprechend ausgelegt. Jede Partei unterliegt hiermit der Rechtssprechung dieses Staates und den Bundesgerichten vom Santa Clara County und dem Northern District of California zum Zwecke sämtlicher rechtlicher Schritte, die aus dieser Vereinbarung oder ihrer inhaltlichen Aussage entstehen oder mit ihr in Verbindung stehen. Jede Partei verzichtet auf jeglichen Einspruch gegen ein solches Forum.
EXPORTERKLÄRUNGEN: Der Lizenznehmer akzeptiert und bescheinigt, dass weder die Software noch jegliches direkte Produkt derselben direkt oder indirekt ohne die erforderliche Genehmigung von der Regierung der Vereinigten Staaten in jegliches Land exportiert wird, das gemäß dem United States Export Administration Act und dessen Bestimmungen mit einem Exportverbot belegt ist, oder für jeglichen Zweck verwendet wird, der durch diesen Act verboten ist.
ABTRENNBARKEIT: Sollte jegliche Bestimmung dieser Vereinbarung durch ein jegliches Gericht der zuständigen Gerichtbarkeit als ungültig oder als uneinklagbar erklärt werden, so hat eine solche Erklärung keine Auswirkungen auf die restlichen Bestimmungen derselben.
KEINE VERZICHTSERKLÄRUNG: Die Tatsache, dass die Parteien jegliches hier gewährtes Recht nicht durchsetzen können oder bei einer Verletzung dieses Vertragsrechts keine Maßnahmen gegen die andere Partei ergreifen können, darf nicht als Verzichtserklärung dieser Partei hinsichtlich einer nachfolgenden Durchsetzung der Rechte oder nachfolgender Maßnahmen bei zukünftigen Rechtsverletzungen ausgelegt werden.
GESAMTE VEREINBARUNG: Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und löst jegliche vorherige oder vorübergehend mündlich oder schriftlich gegebene Vereinbarung in bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung ab.
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