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3.9.2.3.2 Sondervorauszahlung
Hat der Untemehmer Schwierigkeiten, die gesetzlichen Fristen fiir die Ubermittlung der Voranmeldungen und fur die Entrichtung der Vorauszahlungen einzuhalten, besteht die Moglichkeit der Fristverlangerung.
Der Untemehmer kann beim Finanzamt einen Antrag auf Dauerfristverlangerung stellen, um die Fristen fur die Abgabe der Voranmeldungen und fur die Entrichtung der Vorauszahlungen um einen Monat zu verlangern (§§ 46 bis 48 UStDV).
Die Fristverlangerung wird bei Monatszahlern, nicht bei Vierteljahreszahlern, unter der Auflage gewahrt, dass der Untemehmer bis zum 10. Februar (zuzuglich Schonfrist) eine Sondervorauszahlung anmeldet und entrichtet.
ohne Anrechnung der Sondervorauszahlung - fur das vorangegangene Kalenderj ahr.
Beispiel:
Der Kobłenzer Untemehmer U, Monatszahler, beantragt erstmals fur 2006 eine Dauerfristverlangerung. Die Umsatzsteuer-Vorauszahlungen fiir das Kalenderjahr 2005 haben 30.107,20 EUR betragen.
U hat in den Antrag auf Dauerfristverlangerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung in Zeile 26 und 27 einzutragen:
25
26
27
1. Summę der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
fur das Kalenderjahr 2005 ..............................
2. Davon 1/11 = Sondervorauszahlung 2006
volle EUR |
X | |
30.107 |
mm | |
38 |
2.737 |
— |
U zahit den Betrag von 2.737 EUR am 08.2.2006 an die Finanzkasse Montabaur-Diez (zustandig fiir den Koblenzer Untemehmer) durch Bankiiberweisung.
Buchungssatz 2006:
Soli konto |
Betrag (€) |
Habenkonto |
3830 (1781) USt-Vorauszahlung 1/11 |
2.737,00 |
1800 (1200) Bank |
Buchung 2006:
2.737,00
2.737,00