76 GUSTAV GONDISCH 6
AD VSVM ET FRVCTVM ALTERIVS SOUS QVI IN CELO CELESTIBVS INCOLIS LVCET PROPERAVIT.
IAC0BVS ET EVFRO SYNA PALL.
FIL1AE EXPECTATISSIM\E MOE-STI POSVERE.
ANNO MDLXXV KAL. SEPTEM.
Auf die Inschrift folgt im letzten Dritteil des Gedenksteines ein Relief mit einer grofieren Korbbluter-Blute und Pflanzenblattern; darunter liegt in etwas Schragstellung ein gewickeltes Kleinkind dessen Handchen iiber dem Oberkorper Yerschrankt sind.19
Der Inschrift zufolge handelt es sich hier um ein Kind, das offenbar ais Saugling vom Tode ereilt worden ist. Das Epitaph kann sich infol-gedessen keinesweges auf das etwa Anfang 1572 geborene Tóchterchen beziehen, welches Palaeologus wahrend seiner ersten Siebenburgenreise zusammen mit seiner Frau unter dem Schutz Andreas Dudiths in Krakau zuruckgelassen hatte. 20 Es geht daraus indes unbezweifelbar hervor, daB Palaeologus seine Eamihe nach sich gezogen hat, sobald er in Siebenburgen festeren FuB gefaBt hatte. Inwieweit es dem EinfluB der Gerendis oder dem damals in Siebenburgen eingezogenen Geist der konfessionellen Dul-dung zuzuschreiben sein mag, daB der um diese Zeit sieher schon weithin bekannte Antitrinitarier Jacobus Palaeologus sein Tochterlein in der evan-gelischen Dorfkirche von Albina (Alzen) beisetzen und ihm einen Gedenk-stein aufstellen konnte, wird weiter unten noch zu erórtern sein.
In der angefuhrten Grabinschrift wird auch der Yorname, Eufrosyne, der Frau des Jacobus Palaeologus mitgeteilt, der in den Quellen sonst nur ganz selten erwahnt wird.21 Es ist dies ein weiterer kleiner Baustein zur Familiengeschichte des beruhmten Antitrinitariers. Denn es steht somit fest, daB es sich hier um die von Palaeologus bereits 1564 geehelichte Tochter des Prager Ratsschreibers Martin Kuthen von Spnnsberg handelt.
Das Dorf Albina (Alzen), in welchem sich der unstete religióse Neuerer im Jahre 1574 mit seiner Familie fur einige Monate niedergelassen hatte, liegt in dem ehemaligen sachsischen Stuhl Nocrich (Leschkirch), der zu dem autonomen Yerwaltungsgebiet der sogenannten „Sieben Stuhle” gehórte. 22 Diese Stuhle setzten sich jeweils aus einer Anzahl freier Bauern-
11 Vgl. die beigegebene Abbildung des Gedenksteines.
20 P. Costil, Andri Dudith, humanistę hongrois 1533 — 1589. Paris, 1935, S. 140, zitiert nach A. Pirnith, Die Ideologie usw., S. 58, und G. Rill, a.a.O., S. 75.
21 G. Rill, a.a O., S. 56 Anm. 131 erwahnt den Namen aus den Emtragungen in den Hofzahlamtsbuchern des "Wiener Hofkammerarchivs zum Jahre 1571. Ebenda wird auch auf weitere Literatur zur Familiengeschichte verwiesen.
22 Istoria Romdniei (Geschichte Rumaniens), Bd. 2, Bukarest 1962, S. 269. G. Muller, Stdhle und Distnkte ais Unterteilungcn der 99Sachsischen Nationsuniuersitati99 Hermannstadt <1942).