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und lasst sich nur schwer andern. Man darf die ktinftigen Moglichkeiten, es zu ersetzen, nicht uberschatzen. Infolgedessen kommt gerade den ersten Wahlcn, bei denen eine Anderung einfach naturnotwendig und gar nicht in das Belieben gestellt ist, gewaltige Bedeutung zu.

Lassen Sie mich dazu ein Beispiel aus der Geschichte gebcn ! In der Weimarer Zeit sind die Fehler des damaligen Systems — die anonymcn Listen, die Nichtbeteiligung des Wahlers — in ihren zersetzenden Wirkungen erkannt worden. Die Reichsregierung wollte diese Fehler abstel-lcn. Sie wollte die Persónlichkeit des Abgeord-neten starken und in den Vordergrund stellen. Sie wollte kleinere Wahlkreise. Sie wollte dem Wahler mehr Einfluss geben. Das Weimarer Parlament ist der Regierung nicht gefolgt. Das Schwergewicht des Bestehenden hat iiber die Erkenntnis gesiegt. Angesichts der verheerenden Folgen, die sich daraus ergeben haben, ein wahr-haft makrabres Schauspiel !

Das zweite Argument, das gegen die Schaf-fung eines einheitlichen Wahlverfahrens ange-fuhrt wurde, war ein politisches Argument. Sogar Herr Minister Wigny hat sich voriiber-gehend dieses Argumentes bedient. Es besagt namlich, es konnten in den Mehrheitsverhalt-nissen zwischen der Gemeinschaft und den ein-zelnen Mitgliedstaaten politische Divergenzen auftreten. Dazu móchte ich das unterstreichen, was Herr Maurice Faure sehr gut erwidert hat : solange eine solche Divergenz zwischen den Mehrheitsverhaltnisen der Gemeinschaft und den nationalen Mehrheitsverhaltnissen auf einer echten Anderung des Wahlerwillens beruht, ist es ein natiirlicher demokratischer Vorgang, dem man nur seinen Respekt erweisen kann. Das gleiche gilt aber doch auch fur gemeinsame europaische Gesichtspunkte, die sich bei dieser Wahl durchsetzen. Bei einer nationalen Wahl wird nach anderen Gesichtspunkten gewahlt ais fur die Gemeinschaft. Die Wahler haben andere Ziele. Wir konnen das an Beispielen verfolgen. Wir erleben es auch in der Bundesrepublik zwischen Land und Bund. Auch das ist natiirlich.

Lediglich die Riickwirkungen sind zu fiirch-ten, die sich vice versa fur die Gemeinschafts-ebene ergeben — fur beide gilt namlich das gleiche. Es handelt sich um die Riickwirkungen, die dann Platz griffen, wenn das neue Wahl-recht nicht sorgfaltig genug auf die gemein-samen Grundprinzipien abgestimmt ware, die Land und Gemeinschaft miteinander verbinden. Sie miissen ein getreues Spiegelbild des Wahlerwillens sein, wie sie es heute, glaube ich, in unseren Landem sind.

Die Ablehnung einer gemeinschafltichen euro-paischen Losung lasst sich also nicht aus diesem Argument ableiten.Ganz im Gegenteil: die Dinge in der Hand zu behalten, sie zu harmonisieren, sie auf die Gemeinsamkeit dieser Grundprinzipien hin zu priifen, ist die beste Sicherung.

Man muss sich einmal wieder die Protokolle durchsehen. Ich habe mir die Miihe gemacht, sie noch einmal zu rekapitulieren. Man tut das nicht, ohne davon beeindruckt zu werden. Ich mochte das sehr deutlich sagen. Er ist sehr ernst gerungen worden, und es ist sehr ernste Arbeit geleistet worden. Ich mochte den beiden Prasi-denten ais Mitglied der Arbeitsgruppe dafiir aanken. Ich darf doch sagen, Herr Prasident Dehousse : es sind bis jetzt keine stichhaltigen Griinde gegen eine gut ausgereifte, mit den Landem sorgfaltig abgestimmte Gemeinschafts-lósung vorgetragen worden. Im Gegenteil sind von den Experten und von den Vertretern der politischen Instanzen mehr positive Stimmen sowohl fur das einheitliche Verfahren wie fur die gemeinsamen Grundsatze zum Ausdruck ge-bracht worden ais umgekehrt.

Ich wurde es sehr gern sehen, wenn unser sehr bewiihrtes Informationsgrcmium einmal den Prozentsatz der positiven und den der zweifeln-den Stimmen feststellte. Denn es geht immer wieder die Mar um, es seien mehr negative Stimmen gewesen. Dem ist nicht so. Es sind sehr viele positive Argumente fur das gemeinsame Verfahren gebracht worden. Professor van den Bergh hat darauf hingewiesen, ein einheit-liches Verfahren wiirde vermeiden, dass die europiiischen Wahlen allzusehr im Zeichen na-tionaler Gedankengange stiinden. Dasselbe hat Professor Dehousse gesagt. Professor Schlichting hat darauf hingewiesen, wenn das Wahlrecht allzu verschieden sei, konne es eintreten, dass aus einem Land Vertreter einer politischen Partei in das Europaische Parlament kamen, wahrend die gleiche Partei in einem anderen Land durch ein andersartiges Wahlgesetz stark benachteiligt werde.

Dieses Argument ist um so schwerwiegender, ais der Wunsch nach einer Harmonisierung der Parteiprogramme besteht. Auch das haben nam-hafte Personlichkeiten angeregt, vor allem Herr Romm aus Holland. Nach der Auffassung von Professor Schepis miisse jeder Staat ein System schaffen, das dem derzeitigen System nahe-komme, sich aber dennoch von ihm unterscheide, damit die europaischen Wahlen deutlicher in das Bewusstsein der Wahler eingingen.

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