a Deutsch-rumanische Kultnrbezieliungen 109
Zu den Konseąuenzen dieses Machtroulette gehorte stellenweise gin zwiespaltiges Verhaltnis zwischen Staatsnation und Minderheiten. Wahrend diese manchmal die Schwache des jungen Staates nutzten und ihre eigenen Positionen festigten und ausbauten, wobei sie auf die Unterstiitzung von auBen hofften, wurden sie — mitunter zu Unrecht — vom rumanischen Sta-atsrolk verdachtigt, an der inneren Destabilisierung und bei der auBeren Bedrohung des Landes mitzuwirken. Besonders kraB war das Verhaltnis zu den Rumaniendeutschen in den vierziger Jahren. Aufgrund der militarischen Prasenz des Dritten Reichs in Siidosteuropa — auch in Rumanien — erhielt die Deutsche Volksgruppe zeitweilig Rechte, die sie ais Staat im Staate er-scheinen lieB: eine eigene Selbstverteidigung sollte schon 1940 aufgebaut weiden, durch das Waffen-SS-Abkommen des Jahres 1943 wurden Ruma-niendeutsche in die deutsche Armee eingereiht, die — obwohl Verbundeter Rumaniens — keineswegs von vorneherein und wann immer auch oder iiber-haupt rumanische Interessen wahmahm. DaB die ungewóhnlichen Privile-gien der Deutnchen Volksgruppe von der rumanischen Seite hingenommen wurden, lag nur an dem damaligen europaischen Krafteverhaltnis. Es war vorauszusehen, daB diese Sonderrechte in dem Augenblick zuruckgenommen wOrden, wo die Vormachtstellung Deutschlands zu Ende ging; ebenso war abzusehen, daB d»e erzwungenen Zugestandnisse durch Sanktionen geahndet wurden, was von 1944 bis 1948 im biirgerlichen, danach im kommunisti-schen Rumanien geschah.
2. Die europaische Minderheitenregelungen waren von den Siegerma-chten des Ersten Weltkriegs den neuen Staaten anempfohlen und — mit den rorhandenen Druckmitteln — auferlegt worden. Zwar gelang es den GroB-machten nicht, GroBrumanien und Jugoslawien dazu zu verpflichten, den Minderheitenschutz in ihre jeweiligen Verfassungen aufzunehmen, aber die Gewahrleistung derselben Rechte fur alle Staatsburger wurde in beiden Fal-len zugesagt. In Rumanien konnte das Verhaltnis zwischen Rumanen und Deutschen in der Zwischenkriegszeit — trotz der staatlichen Stórfaktoren — oft positiv gestaltet werden. Licht und Schatten hielt sich allerdings die Wa-age: im Banat und in Sathmar konnte ein deutsches Schulwesen aufgebaut werden; in Bessarabien geland es erst im Jahre 1939, den konfessionellen deutschen Schulen eine relative Eigenstandigkeit zu bestatigen. In der Bukowina war das deutsche Schulwesen besonders hart von Diskriminierungen betroffen. Ahnliches ist fiir Kultureinrichtungen der deutschen Minderheit zu sagen. Von den beiden nach 1918 noch existierenden deutschen Stadtthea-tern 15 in Hermannstadt und in Czemowitz konnte keines uberleben. Ob es wie in Hermannstadt bloB subjektive Faktoren waren (die altersbedingte Schwache des seit 1893 residierenden Intendanten Leo Bauer) oder ob es wie in Czernowitz die ,,revoltie renden", minderheitenfeindlichen Studenten waren, die ein Spielverbot fiir deutsches Theater im Gebaude des 1905 von Fell-ner und Helmer erbauten Tbeatergebaudes erwirkten: in beiden Fallen wurde staatlicherseits alles untemc-mmen, um deutsche Theatereinrichtungen im
Land zu behindern. Ais dann — mit zunehmender Unterstiitzung des Dritten Reichs — das Deutsche Landestheater in Rumanien (1933—1944) in Aktion trat, wurde — weil dort zahlreiche rumanische Auffuhrungen statt-
15 In Siebenburgen und im Barat waren im Jahre 1899 alle deutschen Theater — mit Ausnalime von Hermannstadt — geschlossen worden.