Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen
einer Theorie sprachlicher Bedeutung
Inhalt:
I. Einleitendes ............................................................................................... 1
II. Pragmatische Bedeutungstheorien ............................................................ 3
III. Probleme mit dem Regelbegriff............................................................... 5
IV. Wittgensteins Begriff des Regelfolgens................................................... 7
1. Die zentralen Thesen ...................................................................... 7
2. Die platonistisch-intellektualistische Auffassung vom
Regelfolgen ........................................................................................ 8
3. Wittgensteins Regreß-Argument..................................................... 10
4. Zur »Epistemologie des Regelfolgens«........................................... 15
5. Wittgensteins Begriff implizit normativer Praktiken ....................... 17
V. Regelfolgen als intentionales Handeln...................................................... 21
I. EINLEITENDES
Regeln oder Normen und von ihnen geleitetes Handeln spielen in wohl allen
Bereichen sozialer Praxis eine wichtige Rolle: Im Straßenverkehr richten wir uns
nach Verkehrsregeln, beim Spielen nach Spielregeln, bei der Nahrungsaufnahme
befolgen wir Benimmregeln, beim Rechnen Rechenregeln, beim Sprechen und
Schreiben Grammatik- und Rechtschreibregeln, unser Denken im allgemeinen, so
wird gesagt, richtet sich nach den Regeln der Logik, unser Umgang miteinander und
mit anderen Lebewesen wird von juristischen und moralischen Normen geleitet usw.
Regeln oder Normen können daher aus den verschiedensten Perspektiven
philosophisch von Interesse sein, und Wittgensteins Motive, sich mit diesen
Begriffen zu beschäftigen, waren ebenfalls vielfältig. So finden wir in seiner
Spätphilosophie Diskussionen des Begriffs des Regelfolgens in vielen Kontexten:
Im Rahmen der Erkenntnistheorie, der Philosophie der Psychologie, der Philosophie
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
2
der Mathematik, der Philosophie der Logik und nicht zuletzt der
Sprachphilosophie.
1
Heute interessiert mich dieser Begriff ausschließlich aus der Perspektive des
Sprachphilosophen. Dabei geht es mir jedoch nicht um Wittgensteins
Sprachphilosophie, nicht um den sprachphilosophischen Gebrauch, den er von
seinem Begriff des Regelfolgens macht, sondern um die Möglichkeit, diesen Begriff
für eine Weise des Nachdenkens über Sprache fruchtbar zu machen, die
Wittgenstein selber sehr ferngelegen hat: nämlich für eine systematische Theorie
sprachlicher Bedeutung. Ich werde im folgenden zunächst kurz skizzieren, in
welcher Weise Wittgensteins Begriff des Regelfolgens – der Ansicht vieler
Sprachphilosophen zufolge – die Grundlage einer philosophischen Theorie
sprachlicher Bedeutung abgeben soll. Anschließend werde ich diesen Begriff selber
ausführlich diskutieren und argumentieren, daß er die ihm von diesen
Sprachphilosophen aufgebürdete theoretische Last nicht tragen kann. Schließlich
werde ich kurz versuchen, eine sprachphilosophische Moral aus diesem Scheitern zu
ziehen.
II. PRAGMATISCHE BEDEUTUNGSTHEORIEN
Eine der zentralen sprachphilosophischen Fragen ist die nach dem Charakter
sprachlicher Bedeutung: Was heißt es, daß sprachliche Ausdrücke das bedeuten,
was sie bedeuten? Was heißt es, sprachliche Ausdrücke zu verstehen und mit ihnen
etwas zu verstehen zu geben? Was heißt es, sich sprachlich zu verständigen? Die
Abfolge der Fragen deutet an, daß ich mit dem Gros der analytisch orientierten
Sprachphilosophen der Meinung bin, daß der primäre Ort sprachlicher Bedeutung
die Kommunikation ist, daß wir das Phänomen der sprachlichen Bedeutung in
einem primären Sinn verstanden haben, wenn wir verstanden haben, welche Rolle
sprachliche Ausdrücke in der sprachlichen Verständigung spielen. Des weiteren
gehe ich davon aus, daß sprachliche Bedeutung in einem bestimmten Sinn durch den
Gebrauch bzw. die Verwendung sprachlicher Ausdrücke konstituiert wird. Eine
1
Bei der Zitation von Wittgensteins Schriften verwende ich folgende Kürzel: PU: Philosophische
Untersuchungen, in: Werkausgabe Bd. 1, Frankfurt/M. 1984; BGM: Bemerkungen über die
Grundlagen der Mathematik, Werkausgabe Bd. 6, Frankfurt/M. 1984; BB: The Blue and
Brown Books, Oxford 1958; ÜG: Über Gewißheit, in: Werkausgabe Bd. 8, frankfurt/M. 1984.
Wie üblich zitiere ich PU und ÜG mit Angabe des Paragraphen, alle anderen Texte mit Angabe
der Seitenzahl.
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
3
philosophische Bedeutungstheorie wäre demnach eine Theorie darüber, wie
sprachliche Ausdrücke verwendet werden müssen, damit sie im Rahmen
wechselseitiger Verständigung das bedeuten können, was sie bedeuten. Dies ist
vielleicht gleichzeitig die allgemeinste Definition der heute so beliebten Ausdrücke
»Gebrauchstheorie der Bedeutung« oder »pragmatische Bedeutungstheorie«.
Ich möchte nun grob skizzieren, wie eine solche Theorie aussehen kann und welche
Rolle der Regelbegriff darin spielen soll. Dazu ist es sinnvoll, einen kurzen Blick
auf die vor allem in Amerika so einflußreiche Sprachtheorie Rudolf Carnaps zu
werfen. Die Disziplin der formalen Semantik, wie wir sie bei Carnap (in
Fortführung von Gedanken Freges und des jungen Wittgenstein) ausgeprägt finden,
besteht im wesentlichen darin, die semantische Struktur unserer Sprache – d.h. die
bedeutungskonstitutiven logischen Zusammenhänge ihrer Sätze – zu untersuchen,
indem man sogenannte »künstliche«, in ihrer Struktur sehr vereinfachte Sprachen
konstruiert. Diese Konstruktion erfolgt dabei schlicht dadurch, daß für die zu
konstruierende Sprache, die sogenannte Objektsprache, in einer anderen Sprache,
der sogenannten Metasprache, Regeln formuliert werden, Regeln, die anweisen, wie
Ausdrücke der Objektsprache zu bilden und wie wohlgebildete Ausdrücke zu
interpretieren sind. Nun mag es zwar sein, daß die künstlichen Sprachen hinsichtlich
ihrer semantischen Struktur ein Modell unserer Sprache sein können und insofern
einen wichtigen bedeutungstheoretischen Beitrag leisten. Der Gedanke einer
Bedeutungskonstitution durch metasprachliche Regeln hingegen läßt sich unmöglich
in eine Theorie sprachlicher Bedeutung übernehmen: Wenn die Ausdrücke unserer
Sprache ihre Bedeutungen dadurch erhielten, daß sie ihnen durch eine Metasprache
explizit zugewiesen werden, dann wäre es nicht möglich, eine Sprache zu erlernen,
ohne bereits über eine entsprechende Metasprache zu verfügen, für die sich das
Problem der Bedeutung dann in genau derselben Weise erneut stellte.
Der naheliegendste Weg, die Einsichten der formalen Semantik im Rahmen einer
philosophischen Bedeutungstheorie zu bewahren, besteht darin, die expliziten
metasprachlichen Bedeutungs-Regeln nur noch als Beschreibung oder Ausdruck von
Verhältnissen zu begreifen, die in der Praxis einer Gemeinschaft von Sprechern
bestehen. Die Brücke von der formalen Semantik zur Bedeutungstheorie bildet
damit eine Theorie regelgeleiteter Praxis, die zu klären hat, wie die von der
formalen Semantik rekonstruierten Bedeutungs-Regeln in der Praxis von
Sprecherinnen und Sprechern realisiert sein können, was es überhaupt heißen kann,
daß eine Sprache regelgeleitet ist, was es heißt, solche Regeln zu beherrschen usw.
– ich werde eine solche Theorie im weiteren eine (sprachphilosophische) Pragmatik
nennen. Dabei wird gleichzeitig deutlich, daß die philosophische Klärung des
Bedeutungsbegriffs zu einem großen Teil an diese Theorie übergeht.
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
4
Zusammenfassend und vereinfachend kann man also sagen, daß eine pragmatische
Bedeutungstheorie aus zwei Untertheorien besteht, einer Semantik, die die
Bedeutungsstruktur einer Sprache als ein System von Bedeutungs-Regeln
rekonstruiert, und einer Pragmatik, die den Inhalt des Bedeutungsbegriffs dadurch
klärt, daß sie die von der Semantik aufgestellten Regeln als Züge einer sozialen
Praxis interpretiert.
Eine pragmatische Theorie der Bedeutung in diesem Sinn beansprucht, das
Phänomen der sprachlichen Bedeutung letztlich ohne Rest auf eine bestimmte Form
von Praxis zurückzuführen, die ihrerseits in Begriffen beschrieben werden kann, die
nicht wieder auf Sprachliches Bezug nehmen. Oder, in dem Sinn, in dem ich diese
Begriffe eben eingeführt habe: Sie versucht, die Semantik begrifflich durch eine
Pragmatik zu explizieren, die ihrerseits nicht auf semantisches Vokabular
angewiesen ist. Sie ist daher in ihrem Wesen reduktionistisch.
Verschiedene Gebrauchstheorien der Bedeutung lassen sich nun sinnvoll danach
klassifizieren, welche begrifflichen Ressourcen sie bei ihrer Beschreibung des
bedeutungsrelevanten Gebrauchs sprachlicher Ausdrücke jeweils in Anschlag
bringen: So können wir beispielsweise von behaviouristischen Theorien der
Bedeutung sprechen, wenn versucht wird, den Gebrauch sprachlicher Ausdrücke
allein in den deskriptiven Begriffen behaviouristischer Verhaltenstheorie zu
charakteriseren. Wir haben es hier mit einer Spielart naturalistischer
Bedeutungstheorien zu tun. Wir können von instrumentalistischen Theorien der
Bedeutung sprechen, wenn Sprachgebrauch primär als eine Form instrumentellen
Handelns aufgefaßt wird, wie bei den Philosophen Paul Grice oder John Searle.
Instrumentalistische Bedeutungstheorien bilden eine Variante des
bedeutungstheoretischen Intentionalismus, der Sprachgebrauch allgemein als eine
Form der Veräußerung der Intentionalität des Geistes betrachtet. Der Glaube, daß
sich Sprachgebrauch in angemessener Weise im Sinne des Behaviourismus
verstehen läßt, war – zumindest unter analytischen Philosophen – in der ersten
Hälfte dieses Jahrhunderts die vorherrschende Ansicht. Zur Zeit scheinen Varianten
des Intentionalismus die (analytische) sprachphilosophische Szene zu dominieren.
Allerdings bestehen gegen Theorien beider Klassen starke Vorbehalte. Während es
behaviouristischen Gebrauchstheorien der Bedeutung bis heute nicht gelungen ist,
die komplexen Zusammenhänge und Strukturen sprachlicher Bedeutung auch nur
annähernd pragmatisch zu rekonstruieren, sehen sich ihre intentionalistischen
Konkurrentinnen oft mit dem Vorwurf der Zirkularität konfrontiert: Intentionalität –
sei es im Sinne der repräsentationalen Eigenschften geistiger Zustände oder im
Sinne des zweckorientierten Handelns – gilt vielen Philosophinnen und Philosophen
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
5
seit dem sogenannten linguistic turn als eine Eigenschaft des Menschen, die immer
schon unter Bezug auf seine Sprachfähigkeit verstanden werden muß, und daher
nicht deren Fundament abgeben kann. So lesen wir z.B. bei Michael Dummett
stellvertretend für viele:
Was die analytische Philosophie in allen ihren mannigfaltigen Erscheinungsformen von
anderen Richtungen unterscheidet, ist erstens die Überzeugung, daß eine
philosophische Erklärung des Denkens durch eine philosophische Analyse der Sprache
erreicht werden kann, und zweitens die Überzeugung, daß eine umfassende Erklärung
nur in dieser und keiner anderen Weise zu erreichen ist.
2
III. PROBLEME MIT DEM REGELBEGRIFF
Der Gedanke, daß eine pragmatische Reduktion des Begriffs der sprachlichen
Bedeutung auf Begriffe des Denkens oder der Intentionalität nur scheinbar eine
Reduktion darstellt und sich tatsächlich der Voraussetzung des zu Reduzierenden
schuldig macht, spricht nun prima facie ebenfalls gegen den Versuch, sprachliche
Bedeutung durch den Begriff der Regel zu explizieren. Denn es ist sicherlich kein
unplausibler Ansatz, Regeln als allgemeine Handlungsanweisungen zu verstehen,
die für eine unbegrenzte Zahl von Entscheidungssituationen eine (oder eine
Teilmenge) der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen vor den anderen in
einer bestimmten Hinsicht als die angemessene auszeichnen. Regeln würden dann
im Standardfall ihren Ausdruck in Sollens-Sätzen der folgenden Form finden:
(R)
Immer wenn die Bedingungen B vorliegen, sollst du T tun.
3
Von jemandem zu sagen, er folge mit seiner Handlung T einer Regel, muß dann
zwar nicht beinhalten, daß er eine eine entsprechenden Regelausdruck kennt, wohl
aber, daß er über einen Begriff von den in Frage stehenden Bedingungen und
Handlungen verfügt, daß es Sinn macht, von ihm zu sagen, er beabsichtige, der
Regel zu folgen, und glaube, daß die von der Regel genannten Bedingungen
2
M. Dummett: Ursprünge der analytischen Philosophie, Frankfurt 1988, S. 11.
3
Wilfrid Sellars hat Imperative dieser Form als »ought-to do's« bezeichnet und darauf
hingewiesen, daß es sich trotz ihrer konditionalen Form nicht um hypothetische Imperative im
Sinne Kants handelt, die eine Handlung immer nur relativ zu einem Wollen vorschreiben – vgl.
W. Sellars: »Language as Thought and as Communication«, in: ders.: Essays in Philosophy and
its History, Dordrecht 1974, 93-117, 94.
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
6
vorliegen und daß das von ihm an den Tag gelegte Verhalten dem von der Regel
geforderten entspricht.
4
Es ist, wie z.B. Sellars betont hat,
5
nicht zu erwarten, daß ein derart
voraussetzungsreicher Begriff des Regelfolgens sinnvollerweise zur Reduktion des
Begriffs der sprachlichen Bedeutung eingesetzt werden kann: Die Begriffe der
Absicht oder des Verfügens über bestimmte Begriffe gehören allesamt dem
intentionalistischen Vokabular an und sind keine Begriffe, deren sich eine
reduktionistische Gebrauchstheorie ohne weietres bedienen kann.
Hier nun endlich kommt Wittgenstein ins Spiel: Die Spätphilosophie Wittgensteins
wird oft als fruchtbarer Ansatzpunkt einer Theorie sprachlicher Praxis betrachtet,
die sich weder eines übertriebenen Reduktionismus, noch der intentionalistischen
Voraussetzung des zu Erklärenden schuldig macht. Wittgensteins Überlegungen
sollen einen anderen Begriff der Regel bereithalten: ein pragmatistisches Konzept
von Normativität, das dazu taugt, eine normative Pragmatik zu begründen, die
einerseits nicht von intentionalistischem Vokabular Gebrauch macht, andererseits
auch nicht einem kruden Behaviourismus verfällt, und so die Grundlage der
Explikation des Bedeutungsbegriffs abgeben kann. Diesen Gedanken, der in
jüngster Zeit vor allem von Robert Brandom in beeindruckender Weise entfaltet
wurde,
6
möchte ich in diesem Kapitel klären.
IV. WITTGENSTEINS BEGRIFF DES REGELFOLGENS
7
1. Die zentralen Thesen
Wittgensteins entwickelt sein Bild des Regelfolgens nicht in Form einer
systematischen Theorie des Regelfolgens. Vielmehr finden sich viele verstreute
Bemerkungen zu einzelnen Aspekten dessen, was es heißt, einer Regel zu folgen.
4
Kurz: Er muß über das verfügen, was Sellars »the conceptual framework of what it is to do
something in a circumstance« gennant hat (Sellars (1974), 99)
5
Vgl. Sellars (1974), 97: »It is obvious [...] that if all rules of language [..] were ought-to-do's we
would be precluded from explaining wht it is to have concepts in terms of rules of language«.
6
Vgl. R. Brandom: Making It Explicit. Reasoning, Representing, and Discursive Committment,
Cambridge u.a. 1994, v.a. Kap. I, »Toward a Normative Pragmatics«.
7
Meine Überlegungen zu Wittgenstein haben besonders profitiert von Robert Brandom (1994),
Colin McGinns Wittgenstein on Meaning, Cambridge 1984, und John McDowells »Wittgenstein
on Following a Rule«, in: Synthese 58 (1984), 325-363.
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
7
Darüber hinaus wird das Problem des Regelfolgens selten abstrakt als solches
besprochen, meist betrachtet Wittgenstein Regeln in bestimmten Kontexten, wie
dem der Mathematik oder der Logik, oder in alltäglichen Verrichtungen wie dem
Folgen eines Wegweisers. Und schließlich sind ein Großteil von Wittgensteins
Überlegungen mehr der Zurückweisung verfehlter Auffassungen des Regelfolgens
gewidmet als der Entwicklung einer eigenen.
Dennoch lassen sich einige allgemeine Behauptungen über das Regelfolgen aus
Wittgensteins Bemerkungen extrahieren:
(i)
Einer Regel zu folgen, kann nicht in jedem Fall darin bestehen, eine explizite
Regel anzuwenden. Es muß eine Form des Regelfolgens geben, die ohne den
Bezug auf Regelformulierungen auskommt.
Hierzu zwei Unterpunkte:
(ia) Eine Regel zu verstehen, kann nicht in jedem Fall heißen, über eine Deutung
der Regel zu verfügen. Es muß eine Art des Verstehens von Regeln geben, die
im Handeln nach der Regel besteht und nicht auf einer Deutung beruht.
(ib) Ob eine bestimmte Handlung eine korrekte Anwendung einer bestimmten
Regel darstellt, kann nicht in jedem Fall einer Rechfertigung oder Begründung
bedürfen.
(ii) Einer Regel zu folgen kann aber andererseits auch nicht auf bloß regelmäßiges
Verhalten reduziert werden.
(iii) Einer Regel zu folgen ist eine Praxis (eine Gepflogenheit, ein Gebrauch, eine
Technik oder eine Institution).
(iv) Regelmäßiges Verhalten ist eine notwendige Voraussetzung für Regelfolgen.
(v) Übereinstimmung im Verhalten zwischen Teilnehmern einer sozialen Praxis
ist eine notwendige Bedingung für Regelfolgen.
Ich werde mich im weiteren vor allem auf die erste These und ihre Unterpunkte
konzentrieren, These (v) wird gar nicht zur Sprache kommen, da hier nicht der
soziale, sondern der intentionale Aspekt des Regelfolgens im Zentrum steht.
2. Die platonistisch-intellektualistische Auffassung vom Regelfolgen
Es ist sinnvoll, Wittgensteins Position in Abgrenzung zu einer Auffassung des
Regelfolgens darzustellen, die in der Literatur of als Regel-Platonismus bezeichnet
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
8
wird. Der Regel-Platonismus läßt sich als eine Theorie über die logische Form von
Zuschreibungen regelfolgenden Verhaltens auffassen, die Sätze der Form
A folgt der Regel, unter Bedingungen B T zu tun
wie folgt analysiert:
(
∃
x) x = die Regel, unter Bedingungen B T zu tun, und A folgt x.
»Regel-Platonismus« meint also zunächst nur, daß Regelfolgen als eine Aktivität
verstanden wird, die wesentlich dadurch zustandekommt, daß es Regeln im Sinne
abstrakter Entitäten gibt, die das Verhalten von Regelfolgern in einem noch näher
zu spezifizierenden Sinn ›leiten‹. Dem Platonismus bezüglich der Regeln entspricht
üblicherweise ein Intellektualismus bezüglich des Regelfolgens, worunter die These
zu verstehen ist, daß das Regelfolgen wesentlich einen – ebenfalls noch näher zu
spezifizierenden – geistigen Akt des Erfassens oder Begreifens der prinzipiell
unabhängig von ihrer Anwendung existierenden Regel beinhaltet. Es liegt dabei
nahe, diesen Akt nach dem Modell des Verstehens eines Satzes zu konzipieren und
Regeln dementsprechend als explizite Regeln oder Regelausdrücke. Das
Hervorbringen oder das Bewerten einer regelgeleiteten Verhaltensweise werden
dann als Leistungen beschrieben, die sich direkt oder indirekt auf eine explizite
Regel beziehen, die sagt, daß eine bestimmte Verhaltensweise unter bestimmten
Bedingungen richtig oder falsch ist. Robert Brandom hat diese Position
folgendermaßen charakterisiert:
On this account, acts are liable to normative assessments insofar as they are governed
by propositionally explicit prescriptions, prohibitions, and permissions. These may be
conceived as rules, or alternatively as principles, laws, commands, contracts, or
conventions. Eeach of these determines what one may or must do by saying what one
may or must do. For a performance to be correct is, on this model, for the rules to
permit or require it, for it to be in accord with principle, for the law to allow or
demand it, for it to be commanded or contracted. (ME 19)
Brandom zufolge handelt es sich hierbei um die traditionelle Position der
Philosophie im Hinblick auf normengeleitetes Verhalten.
8
Es ist evident, daß eine intellektualistische Theorie des Regelfolgens keinen Begriff
der Regel abgeben kann, der sich zur Explikation des Begriffs der sprachlichen
Bedeutung eignet, da das Verstehen sprachlicher Ausdrücke bzw. eine analoge
8
Als paradigmatischer Vertreter einer solchen Konzeption von Regelfolgen kann Robert Brandom
zufolge Kant gelten, der sich hier in der Tradition von Aufklärungsphilosophen wie Grotius und
Pufendorf bewegt: »For him, as for most philosophers before this century, explicit rules and
principles are not simply one form among others that the normative might assume. Rules are the
form of the norm as such« (Brandom (1994), 19f.). (Brandom reserveirt den Ausdruck »rule« für
explizite Regeln, eine Praxis, der ich hier nicht folge.)
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
9
Kompetenz ihr zufolge eine Voraussetzung des Befolgens einer Regel darstellt. In
den Philosophischen Untersuchungen scheint sich nun darüber hinaus ein Argument
zu finden, demzufolge diese Konzeption des Regelfolgens überhaupt keine
konsistente Theorie normativer Praxis als solcher darstellen kann: Nicht nur die
sprachliche
Praxis, sondern normative Praxis
insgesamt kann nicht
konsistenterweise ausschließlich als das Befolgen expliziter Regeln konzipiert
werden. Der Begriff der Norm als einer expliziten Regel muß, so scheint
Wittgenstein zu argumentieren, ergänzt und fundiert werden durch einen Begriff der
Norm als einer implizit normativen Praktitk. Es kann als eines der zentralen
theoretischen Projekte der Philosophischen Untersuchungen betrachtet werden,
einen solchen Begriff normativen Verhaltens verfügbar zu machen – bzw. zu zeigen,
daß unser alltäglicher Begriff des Regelfolgens bereits einen solchen Begriff des
Normativen beinhaltet. Wenn dieser Begriff tatsächlich verfügbar gemacht werden
kann, dann, so scheint es, ist gleichzeitig ein neuer aussichtsreicher Kandidat für die
Explikation des Bedeutungsbegriffs gefunden. Es ist, wie bereits ausgeführt, diese
Perspektive, die die folgenden Überlegungen motiviert und leitet.
3. Wittgensteins Regreß-Argument
In den Philosophischen Untersuchungen finden sich an vielen Stellen Bemerkungen,
die sich als ein Regreß-Argument lesen lassen, das zeigen soll, daß normative
Praxis, wie sie im Rahmen einer intellektualistischen Auffassung des Regelfolgens
konzipiert wird, kein eigenständiges Phänomen darstellt, daß es ein Befolgen von
Regeln, das sich nach dem Modell des Befolgens von Regelausdrücken vollzieht,
nur geben kann, wenn es eine grundlegendere Form des Regelfolgens gibt, die nicht
nach diesem Modell funktioniert.
Es besteht jedoch bei näherem Hinsehen unter Wittgenstein-Interpreten keineswegs
Einigkeit darüber, wie Wittgensteins Regreß-Argument genau zu verstehen ist. So
findet sich bei Robert Brandom eine Deutung, derzufolge Wittgenstein
argumentiert, die intellektualistische Auffassung des Regelfolgens scheitere, weil sie
einen Regreß der Anwendung der Regeln impliziere:
9
Ein Regelausdruck, der sagt,
welche Verhaltensweise unter welchen Bedingungen die richtige ist, muß, wenn er
tatsächlich einen Einfluß auf jemandes Verhalten haben können soll, auf konkrete
Situationen [particular circumstances] angewendet werden können. Einen
Regelausdruck auf konkrete Situationen anzuwenden ist aber seinerseits etwas, das
9
Brandom (1994), 20f.
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
10
richtig oder falsch getan werden kann. Wenn nun tatsächlich alles Regelfolgen nach
dem Modell des Befolgens expliziter Regeln verstanden werden soll, dann scheint
die Anwendung des Regelausdrucks auf konkrete Situationen ihrerseits eine weitere
Regel zu erfordern, die explizit sagt, wie der erste Regelausdruck anzuwenden ist.
Hier stehen wir offenstichtlich am Beginn eines infiniten Regresses, und es ist nicht
zu sehen, wie dieser im Rahmen einer intellektualistischen Theorie des
Regelfolgens gestoppt werden könnte.
Rules do not apply themselves; they determine correctness of performance only in the
context of practices of distinguishing correct from incorrect applications of the rules.
To conceive these practical proprieties of appliccation as themselves rule-governed is
to embark on a regress. (20)
10
Eine etwas andere Interpretation hat kürzlich Klaus Puhl vorgelegt: Ihr zufolge sieht
Wittgenstein den Intellektualismus durch einen Regreß »der Festlegung der
Regelforderung«
11
bedroht, der darin besteht, daß sich »für jede explizite Regelung
offene Fälle konstruieren [lassen], also Fälle, für die die Regel keine Gültigkeit hat,
weil sie einen Zweifel offen läßt [....] Um diese auszuschließen, bräuchte man neue
Regeln, für die sich wiederum Zweifelsfälle finden lassen«
12
usw. Die Konsequenz
ist diselbe:
Der Regress zeigt, daß, gäbe es nur explizite Regeln, keine Regel verbindlich und
deshalb auch nicht handlungsleitend sein könnte. (Puhl (1998), 129)
Den beiden Rekonstruktionen ist folgende Struktur gemeinsam: Es wird zunächst
diagnostiziert, daß explizite Regeln allein nicht ausreichen, um Verhalten zu leiten
(sie müssen noch auf konkrete Einzelfälle angewendet werden oder lassen Zweifel
hinsichtlich einiger ihrer konkreten Anwendungsfälle offen). Anschließend wird
behauptet, daß dasjenige, was zu dem Regelausdruck hinzutreten muß, damit dieser
handlungsleitend sein kann, selber eine Form regelgeleiteten Verhaltens ist.
Demnach muß es – wenn ein Regreß vermieden werden soll – eine Form
regelgeleiteten Verhaltens geben, die nicht nach dem intellektualistischen Modell
funktioniert.
Mir scheint allerdings, daß beide Rekonstruktionen einen Vertreter des
Intellektualismus nicht recht überzeugen könnten. Betrachten wir zunächst
Brandoms Deutung des Wittgensteinschen Regreß-Arguments als eines Regresses
der Regelanwendung: Hier kann vor allem eingewandt werden, daß die Tatsache,
daß Regeln als allgemeine Ausdrücke begriffen werden, ja nicht bedeuten muß, daß
10
Brandom verwendet den Ausdruck »rule« im Gegensatz zu Wittgenstein durchgängig im Sinne
von expliziten Regeln oder Regelausdrücken.
11
Puhl (1998), 128.
12
Ebd., 128f.
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
11
Regeln nichts über konkrete Fälle sagen, sondern lediglich, daß sie für eine meist
unbestimmt große Zahl von konkreten Fällen sagen, was in ihnen jeweils zu tun ist.
Wenn ich Regeln dieser Art verstehe, weiß ich, unter genau welchen Bedingungen
was zu tun ist, und bedarf keiner weiteren Regeln mehr.
13
Freilich kann eine Regel
so formuliert sein, daß sich das Problem der Anwendung in konkreten Fällen stellt,
aber das ist dann ein Problem, das ohne Regreß mit Bezug auf weitere Regeln,
letztlich solche, die ihre Anwendungsbedingungen unzweideutig spezifizieren,
behoben werden kann. Um Brandoms Interpretation zu verteidigen, ließe sich
einwenden, daß das ja nur gelte, wenn man davon ausginge, daß der Regelfolger die
Regel bereits verstehe. Mit dem Problem der Anwendung eines sprachlichen
Ausdrucks sei aber genau das Problem seines Verstehens gemeint: Regelausdrücke
müßten, um Verhaltensweisen leiten zu können, verstanden werden, und das
Verstehen von Regelausdrücken sei etwas, das man wiederum richtig und falsch
machen könne. Ein Regelausdruck könne eine normative Praxis nur im Kontext der
ihrerseits normativen Praxis des Unterscheidens von richtigen und falschen
Verständnissen dieses Ausdrucks konstituieren. Die Normativität der
Verstehenspraxis ihrerseits unter Bezug auf explizite Regeln beschreiben zu wollen,
liefe auf den erwähnten Regreß hinaus.
Auch hinter Puhls »Festlegungs-Regreß« scheint sich letztlich nichts anderes als ein
Regreß des Verstehens zu verbergen. Das Beispiel für die Möglichkeit des
Konstruierens der »offene Fälle«, die den Regreß generieren, entnimmt Puhl dem §
87 der Philosophischen Untersuchungen. Dort geht es aber darum, daß das
Verstehen dessen, was jemand mit einem sprachlichen Ausdruck meint, nicht unter
Bezug auf explizite Regeln im Sinne verbaler Bedeutungserklärungen verstanden
werden kann, weil sich das Problem des Verstehens für jede beigebrachte Erklärung
erneut stellen kann. »Offene Fälle« sind dabei Fälle, in denen nicht klar ist, wie der
Regelausdruck genau zu verstehen ist. Und solange der Regreß nicht allgemein als
einer des Verstehens expliziter Regeln begriffen wird, kann der Vertreter des
Intellektualismus darauf verweisen, daß der Fall des Miß- oder Nichtverstehens
einzelner Ausdrücke der Regel ein abgeleiteter ist, der ohne Regreß mit Bezug auf
verständliche Regelausdrücke behoben werden kann.
13
Nicht nur sachlich, auch als Wittgenstein-Interpretation ist Brandoms Formulierung des Regel-
Regresses fragwürdig. So beruft sich Wittgenstein an den für das Thema zentralen Stellen der
Philosophischen Untersuchungen nicht auf das Problem der Anwendung einer allgemeinen
Regel auf konkrete Fälle, um den Regreß zu formulieren. Eine der wenigen Stellen, an denen er
es doch tut, ist § 292: »Denn die Anwendung der Regel im besonderen Fall müßtest du ja doch
ohne Führung machen.«
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
12
Diese Überlegungen legen eine dritte Interpretation des Wittgensteinschen Regreß-
Arguments nahe, derzufolge es sich hier um einen Regreß des Verstehens oder der
Interpretation handelt. Was es heißt, daß ein Verhalten in einer bestimmten
Situation richtig oder falsch ist, wird im Rahmen des intellektualistischen Modells
unter Bezug auf eine explizite Regel erklärt, die sagt, welches Verhalten in dieser
Situation richtig ist. Damit »objektive« Regeln dieser Art unser Verhalten anleiten
können, müssen sie von ihren Befolgern zuallererst verstanden werden. Nun läßt
sich aber denken, daß verschiedene Personen ein und denselben Regelausdruck auf
verschiedene Weise verstehen und dementsprechend verschiedene Handlungen als
von diesem Ausdruck vorgeschrieben betrachten oder verschiedene Situationen als
die Bedingungen auffassen, unter denen gemäß der Regel eine bestimmte Handlung
auszuführen ist. Wittgenstein macht nun darauf aufmerksam, daß es nicht sein kann,
daß ein Regelausdruck eine Verhaltensweise nur relativ zu einer Interpretation
vorschreibt, wenn nicht gleichzeitig feststeht, welche Interpretation die richtige ist.
Wittgensteins Einwand gegen die intellektualistische Auffassung des Regelfolgens
ist nun, daß sie die Praxis des Unterscheidens zwischen richtigen und falschen
Interpretationen, d.h. die Praxis des Verstehens der Regel, selbst wieder nach dem
Modell des Befolgens expliziter Regeln denken muß. Wenn die Korrektheit einer
Interpretation aber immer Relativ auf eine weitere Interpretation ist, kann letztlich
jede beliebige Verhaltensweise als richtig in Bezug auf einen bestimten
Regelausdruck gewertet werden. Das jedoch hieße nichts anderes, als daß der
Ausdruck selber gar nicht mehr dazu dienen könnte, eine oder mehrere der in einer
bestimmten Situation zur Verfügung stehenden Verhaltensweisen vor den anderen
als richtig auszeichnen, und damit seine normative Kraft einbüßte: von richtigem
oder falschem Verhalten, von einer Bewertung des Verhaltens, von Regeln oder
Regelfolgen könnte gar nicht mehr geredet werden. So heißt es in § 198 der
Philosophischen Untersuchungen:
»Aber wie kann mich eine Regel lehren, was ich an dieser Stelle zu tun habe? Was
immer ich tue, ist doch durch irgendeine Deutung mit der Regel zu vereinbaren.« –
Nein, so sollte es nicht heißen. Sondern so: Jede Deutung hängt, mitsamt dem
Gedeuteten in der Luft; sie kann ihm nicht als Stütze dienen. (PU 198)
Und entsprechend im § 201:
Unser Paradox war dies: eine Regel könnte keine Handlungsweise bestimmen, da jede
Handlungsweise mit der Regel in Übereinstimmung zu bringen sei. Die Antwort war:
Ist jede mit der Regel in Übereinstimmung zu bringen, dann auch zum Widerspruch.
Daher gäbe es hier weder Übereinstimmung noch Widerspruch. (PU 201)
Diese Diagnose wertet Wittgenstein als
reductio ad absurdum der
intellektualistischen Regelkonzeption:
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
13
Daß da ein Mißverständnis ist, zeigt sich schon darin, daß wir in diesem
Gedankengang Deutung hinter Deutung setzen; als beruhige uns eine jede wenigstens
für einen Augenblick, bis wir an eine Deutung denken, die wieder hinter dieser liegt.
(PU 201)
14
Die Deutungen allein bestimmen die Bedeutung nicht. (PU 198)
Das Regreß-Argument läßt, wenn es stichhaltig ist, zwei Auswege offen: Entweder
der Intellektualist kann plausibel machen, daß es eine Form des Deutens eines
sprachlichen Ausdrucks gibt, die nicht ihrerseits eine Form normativ geleiteten
Verhaltens darstellt, oder man entwickelt einen Begriff von Regelfolgen, der nicht
auf das Verstehen expliziter Regeln zurückgreift und damit als Grundlage des
expliziten Regelfolgens herhalten kann.
Vor dem Hintergrund dieser Alternative wird deutlich, warum Wittgenstein in
vielen Passagen der Philosophischen Untersuchungen immer wieder gegen den
Anschein argumentiert, es könne Zeichen geben, die sich quasi »von selbst
verstehen«, bei denen eine weitere Interpretation nicht nur nicht nötig, sondern gar
nicht erst möglich ist. Selbst-interpretierende Zeichen dieser Art wären offenbar
geeignet, den Regreß der intellektualistischen Normen-Auffassung zu stoppen.
Wittgenstein diskutiert an vielen Stellen der Philosophischen Untersuchungen
Zeichen bzw. Arten von Zeichen, die scheinbar die Bedingung der Selbst-
verständlichkeit erfüllen. Es sind dies zum ersten Bilder, Zeichen also, von denen
behauptet werden könnte, daß ihre Inhalte schlicht gesehen werden und nicht
Gegenstand einer Deutung sein können bzw. Zeichen, die uns, wie Wittgenstein es
formuliert, »zu einer bestimmten Verwendung [zwingen]« (PU 140). Zum zweiten
kommen hier Akte des etwas mit einem Zeichen Meinens in Frage. Wie Wittgenstein
im Blue Book schreibt: »What one wishes to say is ›Every sign is capable of
interpretation; but the meaning mustn't be capable of interpretation. It is the last
interpretation‹« (BB 34). Eine dritte Klasse von Zeichen, die scheinbar keiner
Interpretation bedürfen, sind besonders simple Zeichen wie zeigende Gesten oder –
heirmit verwandt – Wegweiser. In all diesen Fällen versucht Wittgenstein – meines
Erachtens erfolgreich – nachzuweisen, daß, wenn diese Dinge auf eine Weise als
Zeichen verstanden werden können, immer auch andere Verständnisse möglich
sind, die der Intellektualist dann nur durch Inanspruchnahme einer weiteren Regel
ausschalten könnte. Nicht alle Bedeutung kann ein Ergebnis von Deutungen sein,
14
Sieh auch PU 198; mit Bezug auf logische Schlußregeln: BGM 79ff. Diese Interpretetaion
widerspricht der bekannten Interpretation Saul Kripkes: Das Regreß-Argument soll im Rahmen
des Wittgensteinschen Argumentationszusammenhangs nicht zeigen, daß es letztlich keine Fakten
bezüglich der Bedeutung eines sprachlichen Ausdrucks gibt, sondern, daß die Intellektualistische
Konzeption der Bedeutung diese Konsequenz hat und deshalb nicht haltbar ist.
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
14
aber für jedes einzelne Zeichen und jeden einzelnen sprachlichen Ausdruck lassen
sich Situationen denken, in denen ein Verständnis nur mithilfe einer Deutung zu
erzielen ist. Diese Konstruktion läßt sich auf den Begriff einer anti-
fundamentalistischen Semantik bringen, worunter die These zu verstehen ist, daß es
keine Schicht selbst-verständlicher Zeichen oder Ausdrücke gibt, die die
Bedeutungshaftigkeit aller anderen Zeichen oder Ausdrücke sichern könnte.
Eine zweite Argumentationslinie der Philosophischen Untersuchungen hat ebenfalls
hier ihren systematischen Ort, nämlich jene, in der Wittgenstein sich gegen den
Gedanken wendet, Zeichenverstehen könne letztlich als ein kausaler Vorgang
begriffen werden, die Anwendung in jenem Sinne aus der Regel folgen, in dem die
Bewegung eines Mechanismus aus dessen Konstruktion folgt. Das Verhältnis
zwischen der Regel und ihrer Anwendung, so hält Wittgenstein dagegen, ist aber ein
normatives, kein faktisches: Regeln schreiben bestimmte Handlungen unter
bestimmten Bedingungen auch dann noch vor, wenn sie im Einzelfall falsch
angewendet werden, Mechanismen liefern lediglich ein bestimmtes Ergebnis oder
nicht.
Diese Argumente sprechen dafür, die zweite Alternative zur Vermeidung des
Regresses zu wählen, nämlich einen Begriff des Regelfolgens bzw. der normativen
Praxis verständlich zu machen, der nicht nach dem Modell des Befolgens expliziter
Regeln gedacht ist. Dies ist der Weg, den Wittgenstein wählt, wenn er den bereits
zitierten § 201 mit folgenden Worten beschließt:
Dadurch zeigen wir nämlich, daß es eine Auffassung einer Regel gibt, die nicht eine
Deutung ist; sondern sich, von Fall zu Fall der Anwendung, in dem äußert, was wir
»der Regel folgen«, und was wir »ihr entgegenhandeln« nennen. (PU 201)
Der § 202 nennt dann den Begriff der Praxis als eine Weise, die »Auffassung einer
Regel, die nicht eine Deutung ist« zu explizieren:
Darum ist ›der Regel folgen‹ eine Praxis. (PU 202)
Bevor ich mich dem Begriff der Praxis, wie er hier ins Spiel kommt, im Einzelnen
zuwende und erörtere, inwiefern hier eine »Lösung« des Regelfolgen-Problems
erreicht ist, möchte ich noch kurz auf die Konsequenzen eingehen, die Wittgensteins
Überlegungen für die »Epistemologie des Regelfolgens« (McGinn) haben, d.h. für
die Frage, wie wir wissen und rechtfertigen können, welche Handlung in einem
konkreten Fall mit einer bestimmten Regel übereinstimmt und welche nicht, welche
Gründe wir dafür haben, an einer bestimmten Stelle so und nicht anders nach der
Regel zu handeln.
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
15
4. Zur »Epistemologie des Regelfolgens«
Wittgenstein betont immer wieder, daß nicht zu erwarten ist, daß es eine »letzte« im
Sinne einer epistemisch fundierenden Begründung dafür gibt, daß eine bestimmte
Verhaltensweise einer Regel gemäß ist oder nicht.
»Wie immer du ihn im Fortführen des Reihenornaments unterrichtest, – wie kann er
wissen, wie er selbstständig fortzusetzen hat?« – Nun, weiß ich's? – Wenn das heißt
»Habe ich Gründe?«, so ist die Antwort: die Gründe werden mir bald ausgehen. Und
ich werde dann, ohne Gründe, handeln.« (PU 216)
»Wie kann ich einer Regel folgen?« – wenn das nicht eine Frage nach den Ursachen
ist, so ist es eine nach der Rechtfertigung dafür, daß ich so nach ihr handle.
Habe ich die Begründungen erschöpft, so bin ich nun auf dem harten Felsen
angelangt, und mein Spaten biegt sich zurück. Ich bin dann geneigt zu sagen: »So
handle ich eben.« (PU 217)
Diese These erweist sich bei genauerem Hinsehen als eine Implikation des Regreß-
Arguments: Denn was anderes ist eine explizite Rechtfertigung, daß eine bestimmte
Verhaltensweise einer bestimmten Regel folgt, als eine Interpretation dieser Regel,
als eine Regel zur Auslegung der Regel. Auch hier wäre dann ein Regreß
unvermeidbar: Wäre zum jeweiligen Handeln nach einer Regel eine explizite
Rechtfertigung vonnöten, dann müßte auch gerechtfertigt werden, daß es sich bei
der Rechtfertigung tatsächlich um eine Rechtfertigung dieser Verhaltensweise mit
Bezug auf diese Regel handelt usw.
Allerdings ist bei der Interpretation von Wittgensteins Bemerkungen an dieser Stelle
Vorsicht geboten. Viele seiner Äußerungen zum Problem der Rechtfertigung, wie
sie ohne Beschränkung auf das Problem des Regelfolgens vor allem in Über
Gewißheit entwickelt werden, können zu einer Deutung veranlassen, nach der
Wittgenstein zuletzt den Unterschied zwischen regelgeleitetem Verhalten und bloß
regelmäßigem mechanischen Tun doch wieder nivelliert und mit dem
Intellektualismus gleichzeitig auch die Normativität als Ganze preisgibt. In dieser
Richtung mag z.B. auch der in obigem Zitat erwähnte »harte Felsen« interpretiert
werden: Die Forderung einer Begründung scheint hier, »am Grunde« des
Regelfolgens, kategorisch zurückgewiesen zu werden. Einer solchen Deutung
scheint z.B. Colin McGinn zugeneigt, wenn er schreibt:
To put his [Wittgensteins, J.L.] view crudely: we do better compare our use of
language with the trained behaviour of a dog when it puts out its paw than with
reflections of a scientist weighing evidence and doing experiments (of course this is
really too crude, but perhaps it serves to get the point across). (McGinn (1984), 24)
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
16
Wittgenstein's basic thesis is that acting in accordance with a rule is (typically) acting
without a reason; his point is that even in the cases in which a reason can be produced,
this reason cannot itself be based upon some further reason – at the foundation there
must be rationally ungrounded ways of acting. (Ebd., 20, Anm. 23)
Ich denke, daß Wittgenstein hier anders gelesen werden muß, wenn seine
Bemerkungen zur Epistemologie des Regelfolgens nicht in einen Widerspruch zu
seinen Überlegungen zum Regreß der Regeldeutungen geraten sollen. Dort wurde
geltend gemacht, daß die Bedeutung nicht in allen Fällen auf einer Deutung beruhen
kann, es einen Sinn von »Bedeutung« und »Verstehen« geben muß, nach dem diese
Phänomene dem der Deutung vorausliegen; dennoch sind Zeichen und sprachliche
Ausdrücke andererseits wesentlich deutbar: Für jedes einzelne/jeden einzelnen
lassen sich Situationen denken, in denen das Verstehen notwendig auf eine Deutung
angewisen ist. Aus der Tatsache, daß Deutungen nicht das Fundament der
Bedeutung abgeben können, muß nun jedoch nicht folgen, daß es irgendetwas
anderes gibt, das diese Rolle spielt. Vielmehr kann man die Idee eines Fundaments
der Bedeutungen als solche fallenlassen; und genau das, so habe ich oben
argumentiert, ist Wittgensteins Position. Ebenso sollte man nicht annehmen, wie
McGinn es zu tun scheint, daß Wittgenstein »rationally ungrounded ways of acting«
als epistemologische »foundation« des Regelfolgens ansetzt, sondern daß er die Idee
eines epistemologischen Fundaments als solche aufgibt: Der anti-
fundamentalistischen Semantik korrespondiert eine anti-fundamentalistische
Epistemologie des Regelfolgens. Wenn diese Interpretation richtig ist, dann müssen
Wittgensteins oben zitierte Äußerungen so verstanden werden, daß er die
Möglichkeit einer Rechtfertigung regelfolgenden Verhaltens in jedem einzelnen Fall
zugesteht. Explizit tut er das in den Bemerkungen über die Grundlagen der
Mathematik:
Es ist wahr, alle ließe sich irgendwie rechtfertigen. Aber das Phänomen der Sprache
beruht auf der Regelmäßigkeit, auf der Übereinstimmung im Handeln. (BGM 342)
Der Punkt, um den es hier geht, läßt sich auch so formulieren, daß der Begriff der
Begründung oder Rechtfertigung zwei Lesarten zuläßt. Zum ersten sagen wir von
Aussagen, sie seien begründet, wenn jemand eine Begründung für sie vorgebracht
hat. Aber es ist ein Zug unserer Praxis des »Gebens und Forderns von Gründen«
(Sellars), des Kritisierens, Rechtfertigens und Akzeptierens von Aussagen, daß
Aussagen auch den Status des Begründet-Seins innehaben können, ohne daß für sie
tatsächlich eine Begründung vorgebracht wurde: Eine Aussage ist nicht nur dann
begründet, so ließe sich der Sachverhalt auf den Punkt brigen, wenn sie begründet
wurde. Einschlägige Beispiele sind alltägliche Wahrnehmungsaussagen, die wir –
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
17
wenn wir den Sprecher für einen zuverlässigen Beobachter halten – akzeptieren
ohne eine explizite Begründung zu fordern. Ein Bild von Sellars
15
hilft vielleicht,
diesen Zusammenhang zu verdeutlichen: Aussagen begreift Sellars als Positionen
oder Felder im Spiel des Gebens und Forderns von Gründen. Eine Aussage zu
rechtfertigen heißt zu zeigen, daß man zu ihrem Feld durch ausschließlich gültige
Züge – die begründenden Schlußfolgerungen – gelangen kann. Aber das Spiel sieht
außerdem vor, daß Felder besetzt werden dürfen, ohne daß man zu ihnen von einem
anderen Feld aus ziehen müßte. Daß dies Wittgensteins Position ist, könnte
schlüssig nur an einer ausführlichen Diskussion seiner allgemeineren
erkenntnistheoretischen Auffassung in Über Gewißheit nachgewiesen werden. Hier
muß ein Zitat genügen, in dem Wittgenstein deutlich zwischen Rechtfertigung und
Gerechtfertigtsein unterscheidet:
Ein Wort ohne Rechtfertigung gebrauchen, heißt nicht, es zu Unrecht gebrauchen.
(PU 289)
5. Wittgensteins Begriff implizit normativer Praktiken
Doch worin besteht nun der »Überschuß«, der das Regelfolgen nach Wittgenstein
vor dem bloß regelmäßigen Verhalten auszeichnet? Der § 202 der Philosophischen
Untersuchungen hatte hier den Begriff der Praxis erwähnt. Vier Paragraphen zuvor
nennt Wittgenstein die Begriffe des Gebrauchs und der Gepflogenheit:
Was hat der Ausdruck der Regel – sagen wir der Wegweiser – mit meinen
Handlungen zu tun? Was für eine Verbindung besteht da? – Nun, etwa diese: ich bin
zu einem bestimmten Reagieren auf dieses Zeichen abgerichtet worden, und so
reagiere ich nun.
Aber damit hast Du nur einen kausalen Zusammenhang angegeben, nur erklärt, wie es
dazu kam, daß wir uns jetzt nach dem Wegweiser richten; nicht, worin dieses Dem-
Zeichen.Folgen eigentlich besteht. Nein; ich habe auch noch angedeutet, daß sich
einer nur insofern nach einem Wegweiser richtet, als es einen ständigen Gebrauch,
eine Gepflogenheit, gibt. (PU 198)
Die theoretische Rolle, die diese Begriffe spielen sollen, hat John McDowell sehr
anschaulich auf den Punkt gebracht:
Wittgensteins Problem is to steer a course between a Scylla nd a Charybdis. Scylla is
the idea that understanding is always interpretation. [...] We can avoid Sccylla by
stressing that, say, calling something ›green‹ can be like crying ›Help!‹ when one is
drowning – simply how one has learned to react to this situation. But then we risk
steering on to Charybdis – the picture of a basic level at which there are no norms
15
Vgl. zum Folgenden W. Sellars: »Some Reflections on Language Games«, in: ders.: Science,
Perception, and Reality, London 1963.
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
18
[...]. The point of PU 198, and part of the point of PU 201-202, is that the key to
finding the indespensible middle course is the idea of a custom or practice. How can a
performance be nothing but a ›blind‹ reaction to a situation, not an attempt to act on
an interpretation (avoiding Scylla); and be a case of going by a rule (avoiding
Charybdis)? The answer is: by belonging to a custom (PU 198), practice (PU 202), or
institution (BGM 334). (McDowell (1982), 341f., Zitationsweise angepaßt)
Allerdings erfahren wir bei Wittgenstein nur sehr wenig über die genauere
Bedeutung von Ausdrücken wie »Praxis«, »Gebrauch«, »Institution« oder
»Gepflogenheit«. Entsprechend große Uneinigkeit herrscht hier unter Wittgenstein-
Interpreten. Vor allem hinsichtlich der Frage, inwieweit Praktiken, Techniken usw.
notwendigerweise ein soziales Element beinhalten, scheint die Wittgenstein-
Forschung heute von einem Konsens weiter entfernt denn je. Einer der Gründe
hierfür ist was Crispin Wright einmal Wittgensteins »theoretischen Quietismus«
genannt hat. Eine explizite Theorie implizit normativer Praxis ist das letzte, was
man von einem Philosophen erwarten darf, der metaphilosophische Thesen wie die
folgenden geäußert hat:
Die Philosophie stellt eben alles bloß hin, und erklärt und folgert nichts. – Da alles
offen daliegt, ist auch nichts zu erklären. Denn, was etwa verborgen ist, interessiert
uns nicht. (PU, 126)
Die Arbeit des Philosophen ist ein Zusammentragen von Erinnerungen zu einem
bestimmten Zweck. (PU, 127)
Wollte man Thesen in der Philosophie aufstellen, es könnte nie über sie zur
Diskussion kommen, weil alle mit ihnen einverstanden wären. (PU, 128)
Die für uns wichtigsten Aspekte der Dinge sind durch ihre Einfachheit und
Alltäglichkeit verborgen. (Man kann es nicht bemerken, – weil man es immer vor
Augen hat.) (PU, 129)
Im Fall des Regelfolgens scheint noch ein weiterer Punkt für Wittgensteins
theoretische Enthaltsamkeit verantwortlich, auf den wiederum McDowell
hingewiesen hat: Wittgenstein hat den Begriff des Regelfolgens für einen der
grundlegenden philosophischen Begriffe gehalten:
Das Folgen nach der Regel is am G
RUNDE
unseres Sprachspiels. (BGM 330)
Dann ist aber nicht zu erwarten, daß dieser Begriff durch einfachere und
grundlegende Begriffe expliziert werden kann. Was Wittgenstein zufolge für
philosophische Fragen im allgemeinen gilt, muß daher verstärkt für die Frage nach
der Funktionsweise von Regeln gelten: Eine Theorie des Regelfolgens in seiner
grundlegenden Form der normativen Praktitk kann es nicht geben, da keine
grundlegenderen begrifflichen Ressourcen zur Explikation zur Verfügung stehen:
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
19
Wie weit kann man die Funktion der Regel beschreiben? Wer nicht eine beherrscht,
den kann ich nur abrichten. Aber wie kann ich mir selbst das Wesen der Regel
erklären?
Das Schwere ist hier, nicht bis auf den Grund zu graben, sondern den Grund, der vor
uns liegt, als Grund zu erkennen.
Denn der Grund spiegelt uns immer wieder eine größere Tiefe vor, und wenn wir
diese zu erreichen suchen, finden wir uns immer wieder auf dem alten Niveau.
Unsere Krankheit ist die, erklären zu wollen. (BGM, 333)
Wittgensteins Überlegungen zum Begriff der normativen Praxis bleiben also nicht
zufällig weit hinter dem zurück, was man von einer philosophischen Begriffs-
Explikation erwartet. Dennoch lassen sich einige zentrale Merkmale normativer
Praktiken herauspräparieren, die zwar nicht so etwas wie eine ausgereifte »Theorie«
der Normativität darstellen, wohl aber die Richtung erkennen lassen, die eine solche
Theorie zu nehmen hätte.
Ein wenig grob und ganz unwittgensteinianisch gesprochen, kann man die
Grundeinsicht von Wittgensteins Auffassung normativer Praxis so charakterisieren,
daß er im Gegensatz zum »Platonismus« zunächst eine adverbiale Analyse der
Zuschreibungen regelfolgenden Verhaltens vorschlägt. Damit meine ich, daß Sätze
wie
A folgt mit seiner Handlung einer Regel
nicht »platonistisch« gedeutet werden als
Es gibt eine Regel, und A folgt ihr
sondern vielmehr im Sinne von:
A handelt regelfolgend.
Einer Regel zu folgen, so der Sinn dieser kleinen grammatischen Übung, heißt nicht,
daß es etwas gibt, die Regel, das an der Produktion der entsprechenden Handlung
beteiligt war, sondern vielmehr, daß man auf eine bestimmte Art und Weise handelt.
Der Fehler des Platonismus/Intellektualismus bestand darin, die Regel als eine an
der Handlung beteiligte, aber von dieser verschiedene Entität zu konzipieren und
damit eine Kluft zwischen der Regel und ihrer Anwendung entstehen zu lassen, die
dann nicht wieder überbrückt werden konnte. Wittgensteins Strategie dagegen ist es,
das regelfolgende Verhalten selber als eine Form der Auffassung der Regel zu
begreifen, bzw., wie er an einer Stelle formuliert, »das So-Auffassen und So-
Fortsetzen in Eins zusammen[zu]ziehe[n]« (BGM 331). Regelfolgen zeichnet sich
nicht dadurch vor bloß regelmäßigem Verhalten aus, daß es unter Berücksichtigung
einer Regel produziert wird, sondern dadurch, daß es in einem bestimmten Umfeld
stattfindet, in eine Vielzahl charakteristischer Verhaltensweisen eingebettet ist, die
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
20
ich im folgenden mit Baker und Hacker als »normative Aktivitäten«
16
bezeichnen
möchte. Wenn wir ein Verhalten als regelgeleitet bezeichnen, dann gehen wir im
allgemeinen davon aus, daß dieses Verhalten auf eine bestimmte Weise gelernt
wurde, wobei der Lernvorgang oft unter Verwendung eines Ausdrucks der
entsprechenden Regel stattgefunden hat. Des weiteren wird regelfolgendes
Verhalten charakteristischerweise unter Bezug auf einen Ausdruck der
entsprechenden Regel erklärt (»Warum tut er das?« »Weil die Ampel rot ist und
man bei einer roten Ampel halten muß«) und kann entsprechend unter Bezug auf die
Regel gerechtfertigt werden. Charakteristisch für regelfolgendes Verhalten ist
weiterhin, daß es unter Bezug auf eine Regel als richtig oder falsch, angemessen
oder unangemessen, korrekt oder inkorrekt bewertet werden kann, daß es mit
anderen Worten kritisiert oder gelobt, bestraft oder belohnt, korrigiert oder
akzeptiert werden kann. Die normativen Aktivitäten des Lernens, Erklärens,
Rechtfertigens und Bewertens sind dabei nicht bloß Begleiterscheinungen des
Regelfolgens. Es machte keinen Sinn von Regelfolgen zu reden, würde Verhalten
nicht in bestimmter Weise gelehrt und gelernt, erklärt, gerechtfertigt und bewertet
werden. Normative Aktivitäten begleiten das Regelfolgen notwendig, sie sind ein
Bestandteil der Praxis des Befolgens von Regeln.
17
Verfügen wir somit über einen Begriff des Regelfolgens, der die Anforderungen
reduktionistischer Gebrauchstheorien der Bedeutung erfüllt? Stellt Wittgenstein
einen Begriff bereit, der einerseits nicht mit einem behaviouristischen Konzept des
Verhaltens zusammenfällt, andererseits jedoch auf das Voraussetzungsreiche
mentalistische und intentionalistische Vokabular verzichtet?
V. REGELFOLGEN ALS INTENTIONALES HANDELN
Ich glaube nicht, daß dem so ist. So wichtig der Hinweis auf die normativen
Aktivitäten auch ist, sie taugen nicht dazu, normativ geleitetes Verhalten zu
explizieren. Zunächst ist nicht jede Form von normativer Aktivität ein Zeichen für
regelfolgendes Verhalten. Nicht jedes Lehren oder Lernen ist ein Lehren oder
Lernen von regelfolgenden Verhaltensweisen, die Erklärung und Rechtfertigung von
16
G. P. Baker u. P. Hacker: Wittgenstein. Rules, Grammar and Necessity. An analytical
Commentary on the Philosophical Investigations, Vol. 2, Oxford 1988, 47; vgl. zum Folgenden
ebd., 45ff.
17
Baker und Hacker sprechen von den normativen Aktivitäten als »backgroung activities, actual
and potential, which make rule-following actions (logically) possible« (47).
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
21
Verhalten mit Bezug auf seine Gründe ist ein Merkmal von allen und nicht nur den
regelfolgenden Handlungen und auch die Bewertung, Kritik oder Korrektur von
Verhaltensweisen muß sich nicht in jedem Fall auf Regeln stützen oder beziehen.
Ein Fortschritt bei der Explikation des Regelbegriffs wäre also erst dann erzielt,
wenn diejenigen Arten von normativen Aktivitäten abgegrenzt werden könnten, die
sich spreziell auf normengeleitetes Verhalten beziehen, aber das dürfte keine
leichtere Aufgabe sein, als sich dem Begriff der Regel direkt zuzuwenden. Ja, es
liegt tatsächlich der Gedanke nahe, daß die normativen Aktivitäten, die auf
regelfolgendes Verhalten hinweisen, ihrerseits regelgeleitete Verhaltensweisen sind
oder zumindest in einer Weise von Regeln Gebrauch machen, die es nicht erlaubt,
sie ohne weiteres zur Explikation des Begriffs des Regelfolgens heranzuziehen.
Zwar ist Wittgensteins Zurückweisung des Intellektualismus überzeugend:
Regelfolgen – und normative Praxis allgemein – kann nicht ausschließlich nach dem
Modell der Deutung expliziter Regeln gedacht werden: Der Begriff des Befolgen
expliziter Regeln verweist letztlich auf ein pragmatistisches Konzept der
Normativität, auf eine praktische Fertigkeit des Unterscheidens zwischen richtigen
und falschen Verhaltensweisen in konkreten Situationen. Aber – und das ist der
entscheidende Punkt – das heißt nicht, daß das Regelfolgen in diesem Sinn keine
Form intentionalen Handelns darstellt. Denn tatsächlich ist das erwähnte Merkmal
ein allgemeines Merkmal absichtsvollen Verhaltens: Wenn ich beispielsweise in
der Absicht zum Kühlschrank gehe, mir ein Brot zu schmieren, dann werden mein
Öffnen des Kühlschranks, mein Herausnehmen der Butter etc. allesamt
absichtsvolle Handlungen sein. Aber selbstverständlich heißt das nicht, daß es da
jedesmal eine Entität, meine Absicht, gibt, die ich zunächst verstehen und dann in
eine Verhaltensweise umsetzen muß. Tatsächlich impliziert eine solche
intellektualistische Auffassung des Handelns im allgemeinen dieselbe Art von
Regreß, die Wittgenstein für das intellektualistische Bild des Regelfolgens
nachgewiesen hat. Denn wenn die Handlungsabsicht ersteinmal als eine von der
Handlung verschiedene Entität gefaßt ist, die erst in eine Handlung umgesetzt
werden muß, dann erscheint die Umsetzung selber als absichtsvolle Aktivität.
Selbstverständlich ist es in jedem einzelnen Fall möglich, sich von seinen
Handlungsabsichten in einer Weise distanziert zu sehen, daß eine absichtsvolle
Umsetzung dieser Absichten nötig ist – aber es nicht in allen Fällen möglich.
Darüber hianus hatte die Diskussion der Epistemologie des Regelfolgens ergeben,
daß zwar die einzelne gerechtfertigte Anwendung einer Regel nicht in jedem Fall
auf einer expliziten Rechtfertigung beruhen kann, daß Regelfolgen aber wesentlich
rechtfertigbar ist. Das heißt aber, daß der Begriff des Regelfolgens mit dem der
Rechtfertigung untrennbar verwoben ist – und der Begriff der Rechtfertigung
Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung
22
scheint ohne Rückgriff auf semantische Begriffe oder zumindest Begriffe des
Denkens oder der Intentionalität nicht explizierbar.
Der Punkt ist also folgender: Wittgensteins Kritik des Intellektualismus gibt uns als
solche keine Gründe an die Hand, uns von unserem gewohnten Bild des
Regelfolgens als einer Form intentionalen Handelns zu verabschieden, sondern zeigt
nur, daß intentionales Handeln selber nicht ausschließlich intellektualistisch
begriffen werden kann. Wenn ich von jemandem sage, er folge einer Regel, so
impliziert das, wie oben mit Sellars behauptet wurde, dieser Person einen Begriff
der entsprechenden Bedingungen und Handlungen zuzuschreiben und einen Begriff
davon, was es heißt, daß eine Handlung unter bestimmten Bedingungen gefordert
ist.
Die bedeutungstheoretische Moral der Geschichte ist, daß Wittgenstein einer
reduktionistischen Gebrauchstheorie der Bedeutung keine ausreichende
Begrifflichkeit bereitstellt. Wer Sprache als regelgeleitete Praxis begreift, begreift
sie immer schon als eine Praxis absichtsvollen und begrifflich strukturierten
Handelns.
Ich möchte mit einem Zitat von Wittgenstein schließen, daß zum einen verdeutlicht,
warum er immer wieder als Gewährsmann einer nicht-intentionalistischen
Auffassung des Regelbegriffs aufgefaßt wurde, und das zum anderen zeigt, warum
er nicht in diese Rolle paßt.
Man folgt der Regel ›mechanisch‹. Man vergleicht sich also mit einem Mechanismus.
»Mechanisch«, das heißt: ohne zu denken. Aber ganz ohne zu denken? Ohne
nachzudenken.