( Ebook German) Ludwig Wittgenstein Ueber Regelfolgen

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen
einer Theorie sprachlicher Bedeutung

Inhalt:

I. Einleitendes ............................................................................................... 1

II. Pragmatische Bedeutungstheorien ............................................................ 3

III. Probleme mit dem Regelbegriff............................................................... 5

IV. Wittgensteins Begriff des Regelfolgens................................................... 7

1. Die zentralen Thesen ...................................................................... 7

2. Die platonistisch-intellektualistische Auffassung vom

Regelfolgen ........................................................................................ 8

3. Wittgensteins Regreß-Argument..................................................... 10

4. Zur »Epistemologie des Regelfolgens«........................................... 15

5. Wittgensteins Begriff implizit normativer Praktiken ....................... 17

V. Regelfolgen als intentionales Handeln...................................................... 21

I. EINLEITENDES

Regeln oder Normen und von ihnen geleitetes Handeln spielen in wohl allen

Bereichen sozialer Praxis eine wichtige Rolle: Im Straßenverkehr richten wir uns

nach Verkehrsregeln, beim Spielen nach Spielregeln, bei der Nahrungsaufnahme

befolgen wir Benimmregeln, beim Rechnen Rechenregeln, beim Sprechen und

Schreiben Grammatik- und Rechtschreibregeln, unser Denken im allgemeinen, so

wird gesagt, richtet sich nach den Regeln der Logik, unser Umgang miteinander und

mit anderen Lebewesen wird von juristischen und moralischen Normen geleitet usw.

Regeln oder Normen können daher aus den verschiedensten Perspektiven

philosophisch von Interesse sein, und Wittgensteins Motive, sich mit diesen

Begriffen zu beschäftigen, waren ebenfalls vielfältig. So finden wir in seiner

Spätphilosophie Diskussionen des Begriffs des Regelfolgens in vielen Kontexten:

Im Rahmen der Erkenntnistheorie, der Philosophie der Psychologie, der Philosophie

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

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der Mathematik, der Philosophie der Logik und nicht zuletzt der

Sprachphilosophie.

1

Heute interessiert mich dieser Begriff ausschließlich aus der Perspektive des

Sprachphilosophen. Dabei geht es mir jedoch nicht um Wittgensteins

Sprachphilosophie, nicht um den sprachphilosophischen Gebrauch, den er von

seinem Begriff des Regelfolgens macht, sondern um die Möglichkeit, diesen Begriff

für eine Weise des Nachdenkens über Sprache fruchtbar zu machen, die

Wittgenstein selber sehr ferngelegen hat: nämlich für eine systematische Theorie

sprachlicher Bedeutung. Ich werde im folgenden zunächst kurz skizzieren, in

welcher Weise Wittgensteins Begriff des Regelfolgens – der Ansicht vieler

Sprachphilosophen zufolge – die Grundlage einer philosophischen Theorie

sprachlicher Bedeutung abgeben soll. Anschließend werde ich diesen Begriff selber

ausführlich diskutieren und argumentieren, daß er die ihm von diesen

Sprachphilosophen aufgebürdete theoretische Last nicht tragen kann. Schließlich

werde ich kurz versuchen, eine sprachphilosophische Moral aus diesem Scheitern zu

ziehen.

II. PRAGMATISCHE BEDEUTUNGSTHEORIEN

Eine der zentralen sprachphilosophischen Fragen ist die nach dem Charakter

sprachlicher Bedeutung: Was heißt es, daß sprachliche Ausdrücke das bedeuten,

was sie bedeuten? Was heißt es, sprachliche Ausdrücke zu verstehen und mit ihnen

etwas zu verstehen zu geben? Was heißt es, sich sprachlich zu verständigen? Die

Abfolge der Fragen deutet an, daß ich mit dem Gros der analytisch orientierten

Sprachphilosophen der Meinung bin, daß der primäre Ort sprachlicher Bedeutung

die Kommunikation ist, daß wir das Phänomen der sprachlichen Bedeutung in

einem primären Sinn verstanden haben, wenn wir verstanden haben, welche Rolle

sprachliche Ausdrücke in der sprachlichen Verständigung spielen. Des weiteren

gehe ich davon aus, daß sprachliche Bedeutung in einem bestimmten Sinn durch den

Gebrauch bzw. die Verwendung sprachlicher Ausdrücke konstituiert wird. Eine

1

Bei der Zitation von Wittgensteins Schriften verwende ich folgende Kürzel: PU: Philosophische
Untersuchungen
, in: Werkausgabe Bd. 1, Frankfurt/M. 1984; BGM: Bemerkungen über die
Grundlagen der Mathematik
, Werkausgabe Bd. 6, Frankfurt/M. 1984; BB: The Blue and
Brown Books
, Oxford 1958; ÜG: Über Gewißheit, in: Werkausgabe Bd. 8, frankfurt/M. 1984.
Wie üblich zitiere ich PU und ÜG mit Angabe des Paragraphen, alle anderen Texte mit Angabe
der Seitenzahl.

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

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philosophische Bedeutungstheorie wäre demnach eine Theorie darüber, wie

sprachliche Ausdrücke verwendet werden müssen, damit sie im Rahmen

wechselseitiger Verständigung das bedeuten können, was sie bedeuten. Dies ist

vielleicht gleichzeitig die allgemeinste Definition der heute so beliebten Ausdrücke

»Gebrauchstheorie der Bedeutung« oder »pragmatische Bedeutungstheorie«.

Ich möchte nun grob skizzieren, wie eine solche Theorie aussehen kann und welche

Rolle der Regelbegriff darin spielen soll. Dazu ist es sinnvoll, einen kurzen Blick

auf die vor allem in Amerika so einflußreiche Sprachtheorie Rudolf Carnaps zu

werfen. Die Disziplin der formalen Semantik, wie wir sie bei Carnap (in

Fortführung von Gedanken Freges und des jungen Wittgenstein) ausgeprägt finden,

besteht im wesentlichen darin, die semantische Struktur unserer Sprache – d.h. die

bedeutungskonstitutiven logischen Zusammenhänge ihrer Sätze – zu untersuchen,

indem man sogenannte »künstliche«, in ihrer Struktur sehr vereinfachte Sprachen

konstruiert. Diese Konstruktion erfolgt dabei schlicht dadurch, daß für die zu

konstruierende Sprache, die sogenannte Objektsprache, in einer anderen Sprache,

der sogenannten Metasprache, Regeln formuliert werden, Regeln, die anweisen, wie

Ausdrücke der Objektsprache zu bilden und wie wohlgebildete Ausdrücke zu

interpretieren sind. Nun mag es zwar sein, daß die künstlichen Sprachen hinsichtlich

ihrer semantischen Struktur ein Modell unserer Sprache sein können und insofern

einen wichtigen bedeutungstheoretischen Beitrag leisten. Der Gedanke einer

Bedeutungskonstitution durch metasprachliche Regeln hingegen läßt sich unmöglich

in eine Theorie sprachlicher Bedeutung übernehmen: Wenn die Ausdrücke unserer

Sprache ihre Bedeutungen dadurch erhielten, daß sie ihnen durch eine Metasprache

explizit zugewiesen werden, dann wäre es nicht möglich, eine Sprache zu erlernen,

ohne bereits über eine entsprechende Metasprache zu verfügen, für die sich das

Problem der Bedeutung dann in genau derselben Weise erneut stellte.

Der naheliegendste Weg, die Einsichten der formalen Semantik im Rahmen einer

philosophischen Bedeutungstheorie zu bewahren, besteht darin, die expliziten

metasprachlichen Bedeutungs-Regeln nur noch als Beschreibung oder Ausdruck von

Verhältnissen zu begreifen, die in der Praxis einer Gemeinschaft von Sprechern

bestehen. Die Brücke von der formalen Semantik zur Bedeutungstheorie bildet

damit eine Theorie regelgeleiteter Praxis, die zu klären hat, wie die von der

formalen Semantik rekonstruierten Bedeutungs-Regeln in der Praxis von

Sprecherinnen und Sprechern realisiert sein können, was es überhaupt heißen kann,

daß eine Sprache regelgeleitet ist, was es heißt, solche Regeln zu beherrschen usw.

– ich werde eine solche Theorie im weiteren eine (sprachphilosophische) Pragmatik

nennen. Dabei wird gleichzeitig deutlich, daß die philosophische Klärung des

Bedeutungsbegriffs zu einem großen Teil an diese Theorie übergeht.

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Zusammenfassend und vereinfachend kann man also sagen, daß eine pragmatische

Bedeutungstheorie aus zwei Untertheorien besteht, einer Semantik, die die

Bedeutungsstruktur einer Sprache als ein System von Bedeutungs-Regeln

rekonstruiert, und einer Pragmatik, die den Inhalt des Bedeutungsbegriffs dadurch

klärt, daß sie die von der Semantik aufgestellten Regeln als Züge einer sozialen

Praxis interpretiert.

Eine pragmatische Theorie der Bedeutung in diesem Sinn beansprucht, das

Phänomen der sprachlichen Bedeutung letztlich ohne Rest auf eine bestimmte Form

von Praxis zurückzuführen, die ihrerseits in Begriffen beschrieben werden kann, die

nicht wieder auf Sprachliches Bezug nehmen. Oder, in dem Sinn, in dem ich diese

Begriffe eben eingeführt habe: Sie versucht, die Semantik begrifflich durch eine

Pragmatik zu explizieren, die ihrerseits nicht auf semantisches Vokabular

angewiesen ist. Sie ist daher in ihrem Wesen reduktionistisch.

Verschiedene Gebrauchstheorien der Bedeutung lassen sich nun sinnvoll danach

klassifizieren, welche begrifflichen Ressourcen sie bei ihrer Beschreibung des

bedeutungsrelevanten Gebrauchs sprachlicher Ausdrücke jeweils in Anschlag

bringen: So können wir beispielsweise von behaviouristischen Theorien der

Bedeutung sprechen, wenn versucht wird, den Gebrauch sprachlicher Ausdrücke

allein in den deskriptiven Begriffen behaviouristischer Verhaltenstheorie zu

charakteriseren. Wir haben es hier mit einer Spielart naturalistischer

Bedeutungstheorien zu tun. Wir können von instrumentalistischen Theorien der

Bedeutung sprechen, wenn Sprachgebrauch primär als eine Form instrumentellen

Handelns aufgefaßt wird, wie bei den Philosophen Paul Grice oder John Searle.

Instrumentalistische Bedeutungstheorien bilden eine Variante des

bedeutungstheoretischen Intentionalismus, der Sprachgebrauch allgemein als eine

Form der Veräußerung der Intentionalität des Geistes betrachtet. Der Glaube, daß

sich Sprachgebrauch in angemessener Weise im Sinne des Behaviourismus

verstehen läßt, war – zumindest unter analytischen Philosophen – in der ersten

Hälfte dieses Jahrhunderts die vorherrschende Ansicht. Zur Zeit scheinen Varianten

des Intentionalismus die (analytische) sprachphilosophische Szene zu dominieren.

Allerdings bestehen gegen Theorien beider Klassen starke Vorbehalte. Während es

behaviouristischen Gebrauchstheorien der Bedeutung bis heute nicht gelungen ist,

die komplexen Zusammenhänge und Strukturen sprachlicher Bedeutung auch nur

annähernd pragmatisch zu rekonstruieren, sehen sich ihre intentionalistischen

Konkurrentinnen oft mit dem Vorwurf der Zirkularität konfrontiert: Intentionalität –

sei es im Sinne der repräsentationalen Eigenschften geistiger Zustände oder im

Sinne des zweckorientierten Handelns – gilt vielen Philosophinnen und Philosophen

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seit dem sogenannten linguistic turn als eine Eigenschaft des Menschen, die immer

schon unter Bezug auf seine Sprachfähigkeit verstanden werden muß, und daher

nicht deren Fundament abgeben kann. So lesen wir z.B. bei Michael Dummett

stellvertretend für viele:

Was die analytische Philosophie in allen ihren mannigfaltigen Erscheinungsformen von
anderen Richtungen unterscheidet, ist erstens die Überzeugung, daß eine
philosophische Erklärung des Denkens durch eine philosophische Analyse der Sprache
erreicht werden kann, und zweitens die Überzeugung, daß eine umfassende Erklärung
nur in dieser und keiner anderen Weise zu erreichen ist.

2

III. PROBLEME MIT DEM REGELBEGRIFF

Der Gedanke, daß eine pragmatische Reduktion des Begriffs der sprachlichen

Bedeutung auf Begriffe des Denkens oder der Intentionalität nur scheinbar eine

Reduktion darstellt und sich tatsächlich der Voraussetzung des zu Reduzierenden

schuldig macht, spricht nun prima facie ebenfalls gegen den Versuch, sprachliche

Bedeutung durch den Begriff der Regel zu explizieren. Denn es ist sicherlich kein

unplausibler Ansatz, Regeln als allgemeine Handlungsanweisungen zu verstehen,

die für eine unbegrenzte Zahl von Entscheidungssituationen eine (oder eine

Teilmenge) der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen vor den anderen in

einer bestimmten Hinsicht als die angemessene auszeichnen. Regeln würden dann

im Standardfall ihren Ausdruck in Sollens-Sätzen der folgenden Form finden:

(R)

Immer wenn die Bedingungen B vorliegen, sollst du T tun.

3

Von jemandem zu sagen, er folge mit seiner Handlung T einer Regel, muß dann

zwar nicht beinhalten, daß er eine eine entsprechenden Regelausdruck kennt, wohl

aber, daß er über einen Begriff von den in Frage stehenden Bedingungen und

Handlungen verfügt, daß es Sinn macht, von ihm zu sagen, er beabsichtige, der

Regel zu folgen, und glaube, daß die von der Regel genannten Bedingungen

2

M. Dummett: Ursprünge der analytischen Philosophie, Frankfurt 1988, S. 11.

3

Wilfrid Sellars hat Imperative dieser Form als »ought-to do's« bezeichnet und darauf
hingewiesen, daß es sich trotz ihrer konditionalen Form nicht um hypothetische Imperative im
Sinne Kants handelt, die eine Handlung immer nur relativ zu einem Wollen vorschreiben – vgl.
W. Sellars: »Language as Thought and as Communication«, in: ders.: Essays in Philosophy and
its History
, Dordrecht 1974, 93-117, 94.

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

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vorliegen und daß das von ihm an den Tag gelegte Verhalten dem von der Regel

geforderten entspricht.

4

Es ist, wie z.B. Sellars betont hat,

5

nicht zu erwarten, daß ein derart

voraussetzungsreicher Begriff des Regelfolgens sinnvollerweise zur Reduktion des

Begriffs der sprachlichen Bedeutung eingesetzt werden kann: Die Begriffe der

Absicht oder des Verfügens über bestimmte Begriffe gehören allesamt dem

intentionalistischen Vokabular an und sind keine Begriffe, deren sich eine

reduktionistische Gebrauchstheorie ohne weietres bedienen kann.

Hier nun endlich kommt Wittgenstein ins Spiel: Die Spätphilosophie Wittgensteins

wird oft als fruchtbarer Ansatzpunkt einer Theorie sprachlicher Praxis betrachtet,

die sich weder eines übertriebenen Reduktionismus, noch der intentionalistischen

Voraussetzung des zu Erklärenden schuldig macht. Wittgensteins Überlegungen

sollen einen anderen Begriff der Regel bereithalten: ein pragmatistisches Konzept

von Normativität, das dazu taugt, eine normative Pragmatik zu begründen, die

einerseits nicht von intentionalistischem Vokabular Gebrauch macht, andererseits

auch nicht einem kruden Behaviourismus verfällt, und so die Grundlage der

Explikation des Bedeutungsbegriffs abgeben kann. Diesen Gedanken, der in

jüngster Zeit vor allem von Robert Brandom in beeindruckender Weise entfaltet

wurde,

6

möchte ich in diesem Kapitel klären.

IV. WITTGENSTEINS BEGRIFF DES REGELFOLGENS

7

1. Die zentralen Thesen

Wittgensteins entwickelt sein Bild des Regelfolgens nicht in Form einer

systematischen Theorie des Regelfolgens. Vielmehr finden sich viele verstreute

Bemerkungen zu einzelnen Aspekten dessen, was es heißt, einer Regel zu folgen.

4

Kurz: Er muß über das verfügen, was Sellars »the conceptual framework of what it is to do
something in a circumstance« gennant hat (Sellars (1974), 99)

5

Vgl. Sellars (1974), 97: »It is obvious [...] that if all rules of language [..] were ought-to-do's we
would be precluded from explaining wht it is to have concepts in terms of rules of language«.

6

Vgl. R. Brandom: Making It Explicit. Reasoning, Representing, and Discursive Committment,
Cambridge u.a. 1994, v.a. Kap. I, »Toward a Normative Pragmatics«.

7

Meine Überlegungen zu Wittgenstein haben besonders profitiert von Robert Brandom (1994),
Colin McGinns Wittgenstein on Meaning, Cambridge 1984, und John McDowells »Wittgenstein
on Following a Rule«, in: Synthese 58 (1984), 325-363.

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

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Darüber hinaus wird das Problem des Regelfolgens selten abstrakt als solches

besprochen, meist betrachtet Wittgenstein Regeln in bestimmten Kontexten, wie

dem der Mathematik oder der Logik, oder in alltäglichen Verrichtungen wie dem

Folgen eines Wegweisers. Und schließlich sind ein Großteil von Wittgensteins

Überlegungen mehr der Zurückweisung verfehlter Auffassungen des Regelfolgens

gewidmet als der Entwicklung einer eigenen.

Dennoch lassen sich einige allgemeine Behauptungen über das Regelfolgen aus

Wittgensteins Bemerkungen extrahieren:

(i)

Einer Regel zu folgen, kann nicht in jedem Fall darin bestehen, eine explizite

Regel anzuwenden. Es muß eine Form des Regelfolgens geben, die ohne den

Bezug auf Regelformulierungen auskommt.

Hierzu zwei Unterpunkte:

(ia) Eine Regel zu verstehen, kann nicht in jedem Fall heißen, über eine Deutung

der Regel zu verfügen. Es muß eine Art des Verstehens von Regeln geben, die

im Handeln nach der Regel besteht und nicht auf einer Deutung beruht.

(ib) Ob eine bestimmte Handlung eine korrekte Anwendung einer bestimmten

Regel darstellt, kann nicht in jedem Fall einer Rechfertigung oder Begründung

bedürfen.

(ii) Einer Regel zu folgen kann aber andererseits auch nicht auf bloß regelmäßiges

Verhalten reduziert werden.

(iii) Einer Regel zu folgen ist eine Praxis (eine Gepflogenheit, ein Gebrauch, eine

Technik oder eine Institution).

(iv) Regelmäßiges Verhalten ist eine notwendige Voraussetzung für Regelfolgen.

(v) Übereinstimmung im Verhalten zwischen Teilnehmern einer sozialen Praxis

ist eine notwendige Bedingung für Regelfolgen.

Ich werde mich im weiteren vor allem auf die erste These und ihre Unterpunkte

konzentrieren, These (v) wird gar nicht zur Sprache kommen, da hier nicht der

soziale, sondern der intentionale Aspekt des Regelfolgens im Zentrum steht.

2. Die platonistisch-intellektualistische Auffassung vom Regelfolgen

Es ist sinnvoll, Wittgensteins Position in Abgrenzung zu einer Auffassung des

Regelfolgens darzustellen, die in der Literatur of als Regel-Platonismus bezeichnet

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

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wird. Der Regel-Platonismus läßt sich als eine Theorie über die logische Form von

Zuschreibungen regelfolgenden Verhaltens auffassen, die Sätze der Form

A folgt der Regel, unter Bedingungen B T zu tun

wie folgt analysiert:

(

x) x = die Regel, unter Bedingungen B T zu tun, und A folgt x.

»Regel-Platonismus« meint also zunächst nur, daß Regelfolgen als eine Aktivität

verstanden wird, die wesentlich dadurch zustandekommt, daß es Regeln im Sinne

abstrakter Entitäten gibt, die das Verhalten von Regelfolgern in einem noch näher

zu spezifizierenden Sinn ›leiten‹. Dem Platonismus bezüglich der Regeln entspricht

üblicherweise ein Intellektualismus bezüglich des Regelfolgens, worunter die These

zu verstehen ist, daß das Regelfolgen wesentlich einen – ebenfalls noch näher zu

spezifizierenden – geistigen Akt des Erfassens oder Begreifens der prinzipiell

unabhängig von ihrer Anwendung existierenden Regel beinhaltet. Es liegt dabei

nahe, diesen Akt nach dem Modell des Verstehens eines Satzes zu konzipieren und

Regeln dementsprechend als explizite Regeln oder Regelausdrücke. Das

Hervorbringen oder das Bewerten einer regelgeleiteten Verhaltensweise werden

dann als Leistungen beschrieben, die sich direkt oder indirekt auf eine explizite

Regel beziehen, die sagt, daß eine bestimmte Verhaltensweise unter bestimmten

Bedingungen richtig oder falsch ist. Robert Brandom hat diese Position

folgendermaßen charakterisiert:

On this account, acts are liable to normative assessments insofar as they are governed
by propositionally explicit prescriptions, prohibitions, and permissions. These may be
conceived as rules, or alternatively as principles, laws, commands, contracts, or
conventions. Eeach of these determines what one may or must do by saying what one
may or must do. For a performance to be correct is, on this model, for the rules to
permit or require it, for it to be in accord with principle, for the law to allow or
demand it, for it to be commanded or contracted. (ME 19)

Brandom zufolge handelt es sich hierbei um die traditionelle Position der

Philosophie im Hinblick auf normengeleitetes Verhalten.

8

Es ist evident, daß eine intellektualistische Theorie des Regelfolgens keinen Begriff

der Regel abgeben kann, der sich zur Explikation des Begriffs der sprachlichen

Bedeutung eignet, da das Verstehen sprachlicher Ausdrücke bzw. eine analoge

8

Als paradigmatischer Vertreter einer solchen Konzeption von Regelfolgen kann Robert Brandom
zufolge Kant gelten, der sich hier in der Tradition von Aufklärungsphilosophen wie Grotius und
Pufendorf bewegt: »For him, as for most philosophers before this century, explicit rules and
principles are not simply one form among others that the normative might assume. Rules are the
form of the norm as such« (Brandom (1994), 19f.). (Brandom reserveirt den Ausdruck »rule« für
explizite Regeln, eine Praxis, der ich hier nicht folge.)

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Kompetenz ihr zufolge eine Voraussetzung des Befolgens einer Regel darstellt. In

den Philosophischen Untersuchungen scheint sich nun darüber hinaus ein Argument

zu finden, demzufolge diese Konzeption des Regelfolgens überhaupt keine

konsistente Theorie normativer Praxis als solcher darstellen kann: Nicht nur die

sprachliche

Praxis, sondern normative Praxis

insgesamt kann nicht

konsistenterweise ausschließlich als das Befolgen expliziter Regeln konzipiert

werden. Der Begriff der Norm als einer expliziten Regel muß, so scheint

Wittgenstein zu argumentieren, ergänzt und fundiert werden durch einen Begriff der

Norm als einer implizit normativen Praktitk. Es kann als eines der zentralen

theoretischen Projekte der Philosophischen Untersuchungen betrachtet werden,

einen solchen Begriff normativen Verhaltens verfügbar zu machen – bzw. zu zeigen,

daß unser alltäglicher Begriff des Regelfolgens bereits einen solchen Begriff des

Normativen beinhaltet. Wenn dieser Begriff tatsächlich verfügbar gemacht werden

kann, dann, so scheint es, ist gleichzeitig ein neuer aussichtsreicher Kandidat für die

Explikation des Bedeutungsbegriffs gefunden. Es ist, wie bereits ausgeführt, diese

Perspektive, die die folgenden Überlegungen motiviert und leitet.

3. Wittgensteins Regreß-Argument

In den Philosophischen Untersuchungen finden sich an vielen Stellen Bemerkungen,

die sich als ein Regreß-Argument lesen lassen, das zeigen soll, daß normative

Praxis, wie sie im Rahmen einer intellektualistischen Auffassung des Regelfolgens

konzipiert wird, kein eigenständiges Phänomen darstellt, daß es ein Befolgen von

Regeln, das sich nach dem Modell des Befolgens von Regelausdrücken vollzieht,

nur geben kann, wenn es eine grundlegendere Form des Regelfolgens gibt, die nicht

nach diesem Modell funktioniert.

Es besteht jedoch bei näherem Hinsehen unter Wittgenstein-Interpreten keineswegs

Einigkeit darüber, wie Wittgensteins Regreß-Argument genau zu verstehen ist. So

findet sich bei Robert Brandom eine Deutung, derzufolge Wittgenstein

argumentiert, die intellektualistische Auffassung des Regelfolgens scheitere, weil sie

einen Regreß der Anwendung der Regeln impliziere:

9

Ein Regelausdruck, der sagt,

welche Verhaltensweise unter welchen Bedingungen die richtige ist, muß, wenn er

tatsächlich einen Einfluß auf jemandes Verhalten haben können soll, auf konkrete

Situationen [particular circumstances] angewendet werden können. Einen

Regelausdruck auf konkrete Situationen anzuwenden ist aber seinerseits etwas, das

9

Brandom (1994), 20f.

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

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richtig oder falsch getan werden kann. Wenn nun tatsächlich alles Regelfolgen nach

dem Modell des Befolgens expliziter Regeln verstanden werden soll, dann scheint

die Anwendung des Regelausdrucks auf konkrete Situationen ihrerseits eine weitere

Regel zu erfordern, die explizit sagt, wie der erste Regelausdruck anzuwenden ist.

Hier stehen wir offenstichtlich am Beginn eines infiniten Regresses, und es ist nicht

zu sehen, wie dieser im Rahmen einer intellektualistischen Theorie des

Regelfolgens gestoppt werden könnte.

Rules do not apply themselves; they determine correctness of performance only in the
context of practices of distinguishing correct from incorrect applications of the rules.
To conceive these practical proprieties of appliccation as themselves rule-governed is
to embark on a regress. (20)

10

Eine etwas andere Interpretation hat kürzlich Klaus Puhl vorgelegt: Ihr zufolge sieht

Wittgenstein den Intellektualismus durch einen Regreß »der Festlegung der

Regelforderung«

11

bedroht, der darin besteht, daß sich »für jede explizite Regelung

offene Fälle konstruieren [lassen], also Fälle, für die die Regel keine Gültigkeit hat,

weil sie einen Zweifel offen läßt [....] Um diese auszuschließen, bräuchte man neue

Regeln, für die sich wiederum Zweifelsfälle finden lassen«

12

usw. Die Konsequenz

ist diselbe:

Der Regress zeigt, daß, gäbe es nur explizite Regeln, keine Regel verbindlich und
deshalb auch nicht handlungsleitend sein könnte. (Puhl (1998), 129)

Den beiden Rekonstruktionen ist folgende Struktur gemeinsam: Es wird zunächst

diagnostiziert, daß explizite Regeln allein nicht ausreichen, um Verhalten zu leiten

(sie müssen noch auf konkrete Einzelfälle angewendet werden oder lassen Zweifel

hinsichtlich einiger ihrer konkreten Anwendungsfälle offen). Anschließend wird

behauptet, daß dasjenige, was zu dem Regelausdruck hinzutreten muß, damit dieser

handlungsleitend sein kann, selber eine Form regelgeleiteten Verhaltens ist.

Demnach muß es – wenn ein Regreß vermieden werden soll – eine Form

regelgeleiteten Verhaltens geben, die nicht nach dem intellektualistischen Modell

funktioniert.

Mir scheint allerdings, daß beide Rekonstruktionen einen Vertreter des

Intellektualismus nicht recht überzeugen könnten. Betrachten wir zunächst

Brandoms Deutung des Wittgensteinschen Regreß-Arguments als eines Regresses

der Regelanwendung: Hier kann vor allem eingewandt werden, daß die Tatsache,

daß Regeln als allgemeine Ausdrücke begriffen werden, ja nicht bedeuten muß, daß

10

Brandom verwendet den Ausdruck »rule« im Gegensatz zu Wittgenstein durchgängig im Sinne

von expliziten Regeln oder Regelausdrücken.

11

Puhl (1998), 128.

12

Ebd., 128f.

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

11

Regeln nichts über konkrete Fälle sagen, sondern lediglich, daß sie für eine meist

unbestimmt große Zahl von konkreten Fällen sagen, was in ihnen jeweils zu tun ist.

Wenn ich Regeln dieser Art verstehe, weiß ich, unter genau welchen Bedingungen

was zu tun ist, und bedarf keiner weiteren Regeln mehr.

13

Freilich kann eine Regel

so formuliert sein, daß sich das Problem der Anwendung in konkreten Fällen stellt,

aber das ist dann ein Problem, das ohne Regreß mit Bezug auf weitere Regeln,

letztlich solche, die ihre Anwendungsbedingungen unzweideutig spezifizieren,

behoben werden kann. Um Brandoms Interpretation zu verteidigen, ließe sich

einwenden, daß das ja nur gelte, wenn man davon ausginge, daß der Regelfolger die

Regel bereits verstehe. Mit dem Problem der Anwendung eines sprachlichen

Ausdrucks sei aber genau das Problem seines Verstehens gemeint: Regelausdrücke

müßten, um Verhaltensweisen leiten zu können, verstanden werden, und das

Verstehen von Regelausdrücken sei etwas, das man wiederum richtig und falsch

machen könne. Ein Regelausdruck könne eine normative Praxis nur im Kontext der

ihrerseits normativen Praxis des Unterscheidens von richtigen und falschen

Verständnissen dieses Ausdrucks konstituieren. Die Normativität der

Verstehenspraxis ihrerseits unter Bezug auf explizite Regeln beschreiben zu wollen,

liefe auf den erwähnten Regreß hinaus.

Auch hinter Puhls »Festlegungs-Regreß« scheint sich letztlich nichts anderes als ein

Regreß des Verstehens zu verbergen. Das Beispiel für die Möglichkeit des

Konstruierens der »offene Fälle«, die den Regreß generieren, entnimmt Puhl dem §

87 der Philosophischen Untersuchungen. Dort geht es aber darum, daß das

Verstehen dessen, was jemand mit einem sprachlichen Ausdruck meint, nicht unter

Bezug auf explizite Regeln im Sinne verbaler Bedeutungserklärungen verstanden

werden kann, weil sich das Problem des Verstehens für jede beigebrachte Erklärung

erneut stellen kann. »Offene Fälle« sind dabei Fälle, in denen nicht klar ist, wie der

Regelausdruck genau zu verstehen ist. Und solange der Regreß nicht allgemein als

einer des Verstehens expliziter Regeln begriffen wird, kann der Vertreter des

Intellektualismus darauf verweisen, daß der Fall des Miß- oder Nichtverstehens

einzelner Ausdrücke der Regel ein abgeleiteter ist, der ohne Regreß mit Bezug auf

verständliche Regelausdrücke behoben werden kann.

13

Nicht nur sachlich, auch als Wittgenstein-Interpretation ist Brandoms Formulierung des Regel-

Regresses fragwürdig. So beruft sich Wittgenstein an den für das Thema zentralen Stellen der
Philosophischen Untersuchungen nicht auf das Problem der Anwendung einer allgemeinen
Regel auf konkrete Fälle, um den Regreß zu formulieren. Eine der wenigen Stellen, an denen er
es doch tut, ist § 292: »Denn die Anwendung der Regel im besonderen Fall müßtest du ja doch
ohne Führung machen.«

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

12

Diese Überlegungen legen eine dritte Interpretation des Wittgensteinschen Regreß-

Arguments nahe, derzufolge es sich hier um einen Regreß des Verstehens oder der

Interpretation handelt. Was es heißt, daß ein Verhalten in einer bestimmten

Situation richtig oder falsch ist, wird im Rahmen des intellektualistischen Modells

unter Bezug auf eine explizite Regel erklärt, die sagt, welches Verhalten in dieser

Situation richtig ist. Damit »objektive« Regeln dieser Art unser Verhalten anleiten

können, müssen sie von ihren Befolgern zuallererst verstanden werden. Nun läßt

sich aber denken, daß verschiedene Personen ein und denselben Regelausdruck auf

verschiedene Weise verstehen und dementsprechend verschiedene Handlungen als

von diesem Ausdruck vorgeschrieben betrachten oder verschiedene Situationen als

die Bedingungen auffassen, unter denen gemäß der Regel eine bestimmte Handlung

auszuführen ist. Wittgenstein macht nun darauf aufmerksam, daß es nicht sein kann,

daß ein Regelausdruck eine Verhaltensweise nur relativ zu einer Interpretation

vorschreibt, wenn nicht gleichzeitig feststeht, welche Interpretation die richtige ist.

Wittgensteins Einwand gegen die intellektualistische Auffassung des Regelfolgens

ist nun, daß sie die Praxis des Unterscheidens zwischen richtigen und falschen

Interpretationen, d.h. die Praxis des Verstehens der Regel, selbst wieder nach dem

Modell des Befolgens expliziter Regeln denken muß. Wenn die Korrektheit einer

Interpretation aber immer Relativ auf eine weitere Interpretation ist, kann letztlich

jede beliebige Verhaltensweise als richtig in Bezug auf einen bestimten

Regelausdruck gewertet werden. Das jedoch hieße nichts anderes, als daß der

Ausdruck selber gar nicht mehr dazu dienen könnte, eine oder mehrere der in einer

bestimmten Situation zur Verfügung stehenden Verhaltensweisen vor den anderen

als richtig auszeichnen, und damit seine normative Kraft einbüßte: von richtigem

oder falschem Verhalten, von einer Bewertung des Verhaltens, von Regeln oder

Regelfolgen könnte gar nicht mehr geredet werden. So heißt es in § 198 der

Philosophischen Untersuchungen:

»Aber wie kann mich eine Regel lehren, was ich an dieser Stelle zu tun habe? Was
immer ich tue, ist doch durch irgendeine Deutung mit der Regel zu vereinbaren.« –
Nein, so sollte es nicht heißen. Sondern so: Jede Deutung hängt, mitsamt dem
Gedeuteten in der Luft; sie kann ihm nicht als Stütze dienen. (PU 198)

Und entsprechend im § 201:

Unser Paradox war dies: eine Regel könnte keine Handlungsweise bestimmen, da jede
Handlungsweise mit der Regel in Übereinstimmung zu bringen sei. Die Antwort war:
Ist jede mit der Regel in Übereinstimmung zu bringen, dann auch zum Widerspruch.
Daher gäbe es hier weder Übereinstimmung noch Widerspruch. (PU 201)

Diese Diagnose wertet Wittgenstein als

reductio ad absurdum der

intellektualistischen Regelkonzeption:

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

13

Daß da ein Mißverständnis ist, zeigt sich schon darin, daß wir in diesem
Gedankengang Deutung hinter Deutung setzen; als beruhige uns eine jede wenigstens
für einen Augenblick, bis wir an eine Deutung denken, die wieder hinter dieser liegt.
(PU 201)

14

Die Deutungen allein bestimmen die Bedeutung nicht. (PU 198)

Das Regreß-Argument läßt, wenn es stichhaltig ist, zwei Auswege offen: Entweder

der Intellektualist kann plausibel machen, daß es eine Form des Deutens eines

sprachlichen Ausdrucks gibt, die nicht ihrerseits eine Form normativ geleiteten

Verhaltens darstellt, oder man entwickelt einen Begriff von Regelfolgen, der nicht

auf das Verstehen expliziter Regeln zurückgreift und damit als Grundlage des

expliziten Regelfolgens herhalten kann.

Vor dem Hintergrund dieser Alternative wird deutlich, warum Wittgenstein in

vielen Passagen der Philosophischen Untersuchungen immer wieder gegen den

Anschein argumentiert, es könne Zeichen geben, die sich quasi »von selbst

verstehen«, bei denen eine weitere Interpretation nicht nur nicht nötig, sondern gar

nicht erst möglich ist. Selbst-interpretierende Zeichen dieser Art wären offenbar

geeignet, den Regreß der intellektualistischen Normen-Auffassung zu stoppen.

Wittgenstein diskutiert an vielen Stellen der Philosophischen Untersuchungen

Zeichen bzw. Arten von Zeichen, die scheinbar die Bedingung der Selbst-

verständlichkeit erfüllen. Es sind dies zum ersten Bilder, Zeichen also, von denen

behauptet werden könnte, daß ihre Inhalte schlicht gesehen werden und nicht

Gegenstand einer Deutung sein können bzw. Zeichen, die uns, wie Wittgenstein es

formuliert, »zu einer bestimmten Verwendung [zwingen]« (PU 140). Zum zweiten

kommen hier Akte des etwas mit einem Zeichen Meinens in Frage. Wie Wittgenstein

im Blue Book schreibt: »What one wishes to say is ›Every sign is capable of

interpretation; but the meaning mustn't be capable of interpretation. It is the last

interpretation‹« (BB 34). Eine dritte Klasse von Zeichen, die scheinbar keiner

Interpretation bedürfen, sind besonders simple Zeichen wie zeigende Gesten oder –

heirmit verwandt – Wegweiser. In all diesen Fällen versucht Wittgenstein – meines

Erachtens erfolgreich – nachzuweisen, daß, wenn diese Dinge auf eine Weise als

Zeichen verstanden werden können, immer auch andere Verständnisse möglich

sind, die der Intellektualist dann nur durch Inanspruchnahme einer weiteren Regel

ausschalten könnte. Nicht alle Bedeutung kann ein Ergebnis von Deutungen sein,

14

Sieh auch PU 198; mit Bezug auf logische Schlußregeln: BGM 79ff. Diese Interpretetaion

widerspricht der bekannten Interpretation Saul Kripkes: Das Regreß-Argument soll im Rahmen
des Wittgensteinschen Argumentationszusammenhangs nicht zeigen, daß es letztlich keine Fakten
bezüglich der Bedeutung eines sprachlichen Ausdrucks gibt, sondern, daß die Intellektualistische
Konzeption der Bedeutung diese Konsequenz hat und deshalb nicht haltbar ist.

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

14

aber für jedes einzelne Zeichen und jeden einzelnen sprachlichen Ausdruck lassen

sich Situationen denken, in denen ein Verständnis nur mithilfe einer Deutung zu

erzielen ist. Diese Konstruktion läßt sich auf den Begriff einer anti-

fundamentalistischen Semantik bringen, worunter die These zu verstehen ist, daß es

keine Schicht selbst-verständlicher Zeichen oder Ausdrücke gibt, die die

Bedeutungshaftigkeit aller anderen Zeichen oder Ausdrücke sichern könnte.

Eine zweite Argumentationslinie der Philosophischen Untersuchungen hat ebenfalls

hier ihren systematischen Ort, nämlich jene, in der Wittgenstein sich gegen den

Gedanken wendet, Zeichenverstehen könne letztlich als ein kausaler Vorgang

begriffen werden, die Anwendung in jenem Sinne aus der Regel folgen, in dem die

Bewegung eines Mechanismus aus dessen Konstruktion folgt. Das Verhältnis

zwischen der Regel und ihrer Anwendung, so hält Wittgenstein dagegen, ist aber ein

normatives, kein faktisches: Regeln schreiben bestimmte Handlungen unter

bestimmten Bedingungen auch dann noch vor, wenn sie im Einzelfall falsch

angewendet werden, Mechanismen liefern lediglich ein bestimmtes Ergebnis oder

nicht.

Diese Argumente sprechen dafür, die zweite Alternative zur Vermeidung des

Regresses zu wählen, nämlich einen Begriff des Regelfolgens bzw. der normativen

Praxis verständlich zu machen, der nicht nach dem Modell des Befolgens expliziter

Regeln gedacht ist. Dies ist der Weg, den Wittgenstein wählt, wenn er den bereits

zitierten § 201 mit folgenden Worten beschließt:

Dadurch zeigen wir nämlich, daß es eine Auffassung einer Regel gibt, die nicht eine
Deutung ist; sondern sich, von Fall zu Fall der Anwendung, in dem äußert, was wir
»der Regel folgen«, und was wir »ihr entgegenhandeln« nennen. (PU 201)

Der § 202 nennt dann den Begriff der Praxis als eine Weise, die »Auffassung einer

Regel, die nicht eine Deutung ist« zu explizieren:

Darum ist ›der Regel folgen‹ eine Praxis. (PU 202)

Bevor ich mich dem Begriff der Praxis, wie er hier ins Spiel kommt, im Einzelnen

zuwende und erörtere, inwiefern hier eine »Lösung« des Regelfolgen-Problems

erreicht ist, möchte ich noch kurz auf die Konsequenzen eingehen, die Wittgensteins

Überlegungen für die »Epistemologie des Regelfolgens« (McGinn) haben, d.h. für

die Frage, wie wir wissen und rechtfertigen können, welche Handlung in einem

konkreten Fall mit einer bestimmten Regel übereinstimmt und welche nicht, welche

Gründe wir dafür haben, an einer bestimmten Stelle so und nicht anders nach der

Regel zu handeln.

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

15

4. Zur »Epistemologie des Regelfolgens«

Wittgenstein betont immer wieder, daß nicht zu erwarten ist, daß es eine »letzte« im

Sinne einer epistemisch fundierenden Begründung dafür gibt, daß eine bestimmte

Verhaltensweise einer Regel gemäß ist oder nicht.

»Wie immer du ihn im Fortführen des Reihenornaments unterrichtest, – wie kann er
wissen, wie er selbstständig fortzusetzen hat?« – Nun, weiß ich's? – Wenn das heißt
»Habe ich Gründe?«, so ist die Antwort: die Gründe werden mir bald ausgehen. Und
ich werde dann, ohne Gründe, handeln.« (PU 216)

»Wie kann ich einer Regel folgen?« – wenn das nicht eine Frage nach den Ursachen
ist, so ist es eine nach der Rechtfertigung dafür, daß ich so nach ihr handle.
Habe ich die Begründungen erschöpft, so bin ich nun auf dem harten Felsen
angelangt, und mein Spaten biegt sich zurück. Ich bin dann geneigt zu sagen: »So
handle ich eben.« (PU 217)

Diese These erweist sich bei genauerem Hinsehen als eine Implikation des Regreß-

Arguments: Denn was anderes ist eine explizite Rechtfertigung, daß eine bestimmte

Verhaltensweise einer bestimmten Regel folgt, als eine Interpretation dieser Regel,

als eine Regel zur Auslegung der Regel. Auch hier wäre dann ein Regreß

unvermeidbar: Wäre zum jeweiligen Handeln nach einer Regel eine explizite

Rechtfertigung vonnöten, dann müßte auch gerechtfertigt werden, daß es sich bei

der Rechtfertigung tatsächlich um eine Rechtfertigung dieser Verhaltensweise mit

Bezug auf diese Regel handelt usw.

Allerdings ist bei der Interpretation von Wittgensteins Bemerkungen an dieser Stelle

Vorsicht geboten. Viele seiner Äußerungen zum Problem der Rechtfertigung, wie

sie ohne Beschränkung auf das Problem des Regelfolgens vor allem in Über

Gewißheit entwickelt werden, können zu einer Deutung veranlassen, nach der

Wittgenstein zuletzt den Unterschied zwischen regelgeleitetem Verhalten und bloß

regelmäßigem mechanischen Tun doch wieder nivelliert und mit dem

Intellektualismus gleichzeitig auch die Normativität als Ganze preisgibt. In dieser

Richtung mag z.B. auch der in obigem Zitat erwähnte »harte Felsen« interpretiert

werden: Die Forderung einer Begründung scheint hier, »am Grunde« des

Regelfolgens, kategorisch zurückgewiesen zu werden. Einer solchen Deutung

scheint z.B. Colin McGinn zugeneigt, wenn er schreibt:

To put his [Wittgensteins, J.L.] view crudely: we do better compare our use of
language with the trained behaviour of a dog when it puts out its paw than with
reflections of a scientist weighing evidence and doing experiments (of course this is
really too crude, but perhaps it serves to get the point across). (McGinn (1984), 24)

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

16

Wittgenstein's basic thesis is that acting in accordance with a rule is (typically) acting
without a reason; his point is that even in the cases in which a reason can be produced,
this reason cannot itself be based upon some further reason – at the foundation there
must be rationally ungrounded ways of acting. (Ebd., 20, Anm. 23)

Ich denke, daß Wittgenstein hier anders gelesen werden muß, wenn seine

Bemerkungen zur Epistemologie des Regelfolgens nicht in einen Widerspruch zu

seinen Überlegungen zum Regreß der Regeldeutungen geraten sollen. Dort wurde

geltend gemacht, daß die Bedeutung nicht in allen Fällen auf einer Deutung beruhen

kann, es einen Sinn von »Bedeutung« und »Verstehen« geben muß, nach dem diese

Phänomene dem der Deutung vorausliegen; dennoch sind Zeichen und sprachliche

Ausdrücke andererseits wesentlich deutbar: Für jedes einzelne/jeden einzelnen

lassen sich Situationen denken, in denen das Verstehen notwendig auf eine Deutung

angewisen ist. Aus der Tatsache, daß Deutungen nicht das Fundament der

Bedeutung abgeben können, muß nun jedoch nicht folgen, daß es irgendetwas

anderes gibt, das diese Rolle spielt. Vielmehr kann man die Idee eines Fundaments

der Bedeutungen als solche fallenlassen; und genau das, so habe ich oben

argumentiert, ist Wittgensteins Position. Ebenso sollte man nicht annehmen, wie

McGinn es zu tun scheint, daß Wittgenstein »rationally ungrounded ways of acting«

als epistemologische »foundation« des Regelfolgens ansetzt, sondern daß er die Idee

eines epistemologischen Fundaments als solche aufgibt: Der anti-

fundamentalistischen Semantik korrespondiert eine anti-fundamentalistische

Epistemologie des Regelfolgens. Wenn diese Interpretation richtig ist, dann müssen

Wittgensteins oben zitierte Äußerungen so verstanden werden, daß er die

Möglichkeit einer Rechtfertigung regelfolgenden Verhaltens in jedem einzelnen Fall

zugesteht. Explizit tut er das in den Bemerkungen über die Grundlagen der

Mathematik:

Es ist wahr, alle ließe sich irgendwie rechtfertigen. Aber das Phänomen der Sprache
beruht auf der Regelmäßigkeit, auf der Übereinstimmung im Handeln. (BGM 342)

Der Punkt, um den es hier geht, läßt sich auch so formulieren, daß der Begriff der

Begründung oder Rechtfertigung zwei Lesarten zuläßt. Zum ersten sagen wir von

Aussagen, sie seien begründet, wenn jemand eine Begründung für sie vorgebracht

hat. Aber es ist ein Zug unserer Praxis des »Gebens und Forderns von Gründen«

(Sellars), des Kritisierens, Rechtfertigens und Akzeptierens von Aussagen, daß

Aussagen auch den Status des Begründet-Seins innehaben können, ohne daß für sie

tatsächlich eine Begründung vorgebracht wurde: Eine Aussage ist nicht nur dann

begründet, so ließe sich der Sachverhalt auf den Punkt brigen, wenn sie begründet

wurde. Einschlägige Beispiele sind alltägliche Wahrnehmungsaussagen, die wir –

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

17

wenn wir den Sprecher für einen zuverlässigen Beobachter halten – akzeptieren

ohne eine explizite Begründung zu fordern. Ein Bild von Sellars

15

hilft vielleicht,

diesen Zusammenhang zu verdeutlichen: Aussagen begreift Sellars als Positionen

oder Felder im Spiel des Gebens und Forderns von Gründen. Eine Aussage zu

rechtfertigen heißt zu zeigen, daß man zu ihrem Feld durch ausschließlich gültige

Züge – die begründenden Schlußfolgerungen – gelangen kann. Aber das Spiel sieht

außerdem vor, daß Felder besetzt werden dürfen, ohne daß man zu ihnen von einem

anderen Feld aus ziehen müßte. Daß dies Wittgensteins Position ist, könnte

schlüssig nur an einer ausführlichen Diskussion seiner allgemeineren

erkenntnistheoretischen Auffassung in Über Gewißheit nachgewiesen werden. Hier

muß ein Zitat genügen, in dem Wittgenstein deutlich zwischen Rechtfertigung und

Gerechtfertigtsein unterscheidet:

Ein Wort ohne Rechtfertigung gebrauchen, heißt nicht, es zu Unrecht gebrauchen.

(PU 289)

5. Wittgensteins Begriff implizit normativer Praktiken

Doch worin besteht nun der »Überschuß«, der das Regelfolgen nach Wittgenstein

vor dem bloß regelmäßigen Verhalten auszeichnet? Der § 202 der Philosophischen

Untersuchungen hatte hier den Begriff der Praxis erwähnt. Vier Paragraphen zuvor

nennt Wittgenstein die Begriffe des Gebrauchs und der Gepflogenheit:

Was hat der Ausdruck der Regel – sagen wir der Wegweiser – mit meinen
Handlungen zu tun? Was für eine Verbindung besteht da? – Nun, etwa diese: ich bin
zu einem bestimmten Reagieren auf dieses Zeichen abgerichtet worden, und so
reagiere ich nun.
Aber damit hast Du nur einen kausalen Zusammenhang angegeben, nur erklärt, wie es
dazu kam, daß wir uns jetzt nach dem Wegweiser richten; nicht, worin dieses Dem-
Zeichen.Folgen eigentlich besteht. Nein; ich habe auch noch angedeutet, daß sich
einer nur insofern nach einem Wegweiser richtet, als es einen ständigen Gebrauch,
eine Gepflogenheit, gibt. (PU 198)

Die theoretische Rolle, die diese Begriffe spielen sollen, hat John McDowell sehr

anschaulich auf den Punkt gebracht:

Wittgensteins Problem is to steer a course between a Scylla nd a Charybdis. Scylla is
the idea that understanding is always interpretation. [...] We can avoid Sccylla by
stressing that, say, calling something ›green‹ can be like crying ›Help!‹ when one is
drowning – simply how one has learned to react to this situation. But then we risk
steering on to Charybdis – the picture of a basic level at which there are no norms

15

Vgl. zum Folgenden W. Sellars: »Some Reflections on Language Games«, in: ders.: Science,

Perception, and Reality, London 1963.

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

18

[...]. The point of PU 198, and part of the point of PU 201-202, is that the key to
finding the indespensible middle course is the idea of a custom or practice. How can a
performance be nothing but a ›blind‹ reaction to a situation, not an attempt to act on
an interpretation (avoiding Scylla); and be a case of going by a rule (avoiding
Charybdis)? The answer is: by belonging to a custom (PU 198), practice (PU 202), or
institution (BGM 334). (McDowell (1982), 341f., Zitationsweise angepaßt)

Allerdings erfahren wir bei Wittgenstein nur sehr wenig über die genauere

Bedeutung von Ausdrücken wie »Praxis«, »Gebrauch«, »Institution« oder

»Gepflogenheit«. Entsprechend große Uneinigkeit herrscht hier unter Wittgenstein-

Interpreten. Vor allem hinsichtlich der Frage, inwieweit Praktiken, Techniken usw.

notwendigerweise ein soziales Element beinhalten, scheint die Wittgenstein-

Forschung heute von einem Konsens weiter entfernt denn je. Einer der Gründe

hierfür ist was Crispin Wright einmal Wittgensteins »theoretischen Quietismus«

genannt hat. Eine explizite Theorie implizit normativer Praxis ist das letzte, was

man von einem Philosophen erwarten darf, der metaphilosophische Thesen wie die

folgenden geäußert hat:

Die Philosophie stellt eben alles bloß hin, und erklärt und folgert nichts. – Da alles
offen daliegt, ist auch nichts zu erklären. Denn, was etwa verborgen ist, interessiert
uns nicht. (PU, 126)

Die Arbeit des Philosophen ist ein Zusammentragen von Erinnerungen zu einem
bestimmten Zweck. (PU, 127)

Wollte man Thesen in der Philosophie aufstellen, es könnte nie über sie zur
Diskussion kommen, weil alle mit ihnen einverstanden wären. (PU, 128)

Die für uns wichtigsten Aspekte der Dinge sind durch ihre Einfachheit und
Alltäglichkeit verborgen. (Man kann es nicht bemerken, – weil man es immer vor
Augen hat.) (PU, 129)

Im Fall des Regelfolgens scheint noch ein weiterer Punkt für Wittgensteins

theoretische Enthaltsamkeit verantwortlich, auf den wiederum McDowell

hingewiesen hat: Wittgenstein hat den Begriff des Regelfolgens für einen der

grundlegenden philosophischen Begriffe gehalten:

Das Folgen nach der Regel is am G

RUNDE

unseres Sprachspiels. (BGM 330)

Dann ist aber nicht zu erwarten, daß dieser Begriff durch einfachere und

grundlegende Begriffe expliziert werden kann. Was Wittgenstein zufolge für

philosophische Fragen im allgemeinen gilt, muß daher verstärkt für die Frage nach

der Funktionsweise von Regeln gelten: Eine Theorie des Regelfolgens in seiner

grundlegenden Form der normativen Praktitk kann es nicht geben, da keine

grundlegenderen begrifflichen Ressourcen zur Explikation zur Verfügung stehen:

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

19

Wie weit kann man die Funktion der Regel beschreiben? Wer nicht eine beherrscht,
den kann ich nur abrichten. Aber wie kann ich mir selbst das Wesen der Regel
erklären?
Das Schwere ist hier, nicht bis auf den Grund zu graben, sondern den Grund, der vor
uns liegt, als Grund zu erkennen.

Denn der Grund spiegelt uns immer wieder eine größere Tiefe vor, und wenn wir
diese zu erreichen suchen, finden wir uns immer wieder auf dem alten Niveau.

Unsere Krankheit ist die, erklären zu wollen. (BGM, 333)

Wittgensteins Überlegungen zum Begriff der normativen Praxis bleiben also nicht

zufällig weit hinter dem zurück, was man von einer philosophischen Begriffs-

Explikation erwartet. Dennoch lassen sich einige zentrale Merkmale normativer

Praktiken herauspräparieren, die zwar nicht so etwas wie eine ausgereifte »Theorie«

der Normativität darstellen, wohl aber die Richtung erkennen lassen, die eine solche

Theorie zu nehmen hätte.

Ein wenig grob und ganz unwittgensteinianisch gesprochen, kann man die

Grundeinsicht von Wittgensteins Auffassung normativer Praxis so charakterisieren,

daß er im Gegensatz zum »Platonismus« zunächst eine adverbiale Analyse der

Zuschreibungen regelfolgenden Verhaltens vorschlägt. Damit meine ich, daß Sätze

wie

A folgt mit seiner Handlung einer Regel

nicht »platonistisch« gedeutet werden als

Es gibt eine Regel, und A folgt ihr

sondern vielmehr im Sinne von:

A handelt regelfolgend.

Einer Regel zu folgen, so der Sinn dieser kleinen grammatischen Übung, heißt nicht,

daß es etwas gibt, die Regel, das an der Produktion der entsprechenden Handlung

beteiligt war, sondern vielmehr, daß man auf eine bestimmte Art und Weise handelt.

Der Fehler des Platonismus/Intellektualismus bestand darin, die Regel als eine an

der Handlung beteiligte, aber von dieser verschiedene Entität zu konzipieren und

damit eine Kluft zwischen der Regel und ihrer Anwendung entstehen zu lassen, die

dann nicht wieder überbrückt werden konnte. Wittgensteins Strategie dagegen ist es,

das regelfolgende Verhalten selber als eine Form der Auffassung der Regel zu

begreifen, bzw., wie er an einer Stelle formuliert, »das So-Auffassen und So-

Fortsetzen in Eins zusammen[zu]ziehe[n]« (BGM 331). Regelfolgen zeichnet sich

nicht dadurch vor bloß regelmäßigem Verhalten aus, daß es unter Berücksichtigung

einer Regel produziert wird, sondern dadurch, daß es in einem bestimmten Umfeld

stattfindet, in eine Vielzahl charakteristischer Verhaltensweisen eingebettet ist, die

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

20

ich im folgenden mit Baker und Hacker als »normative Aktivitäten«

16

bezeichnen

möchte. Wenn wir ein Verhalten als regelgeleitet bezeichnen, dann gehen wir im

allgemeinen davon aus, daß dieses Verhalten auf eine bestimmte Weise gelernt

wurde, wobei der Lernvorgang oft unter Verwendung eines Ausdrucks der

entsprechenden Regel stattgefunden hat. Des weiteren wird regelfolgendes

Verhalten charakteristischerweise unter Bezug auf einen Ausdruck der

entsprechenden Regel erklärt (»Warum tut er das?« »Weil die Ampel rot ist und

man bei einer roten Ampel halten muß«) und kann entsprechend unter Bezug auf die

Regel gerechtfertigt werden. Charakteristisch für regelfolgendes Verhalten ist

weiterhin, daß es unter Bezug auf eine Regel als richtig oder falsch, angemessen

oder unangemessen, korrekt oder inkorrekt bewertet werden kann, daß es mit

anderen Worten kritisiert oder gelobt, bestraft oder belohnt, korrigiert oder

akzeptiert werden kann. Die normativen Aktivitäten des Lernens, Erklärens,

Rechtfertigens und Bewertens sind dabei nicht bloß Begleiterscheinungen des

Regelfolgens. Es machte keinen Sinn von Regelfolgen zu reden, würde Verhalten

nicht in bestimmter Weise gelehrt und gelernt, erklärt, gerechtfertigt und bewertet

werden. Normative Aktivitäten begleiten das Regelfolgen notwendig, sie sind ein

Bestandteil der Praxis des Befolgens von Regeln.

17

Verfügen wir somit über einen Begriff des Regelfolgens, der die Anforderungen

reduktionistischer Gebrauchstheorien der Bedeutung erfüllt? Stellt Wittgenstein

einen Begriff bereit, der einerseits nicht mit einem behaviouristischen Konzept des

Verhaltens zusammenfällt, andererseits jedoch auf das Voraussetzungsreiche

mentalistische und intentionalistische Vokabular verzichtet?

V. REGELFOLGEN ALS INTENTIONALES HANDELN

Ich glaube nicht, daß dem so ist. So wichtig der Hinweis auf die normativen

Aktivitäten auch ist, sie taugen nicht dazu, normativ geleitetes Verhalten zu

explizieren. Zunächst ist nicht jede Form von normativer Aktivität ein Zeichen für

regelfolgendes Verhalten. Nicht jedes Lehren oder Lernen ist ein Lehren oder

Lernen von regelfolgenden Verhaltensweisen, die Erklärung und Rechtfertigung von

16

G. P. Baker u. P. Hacker: Wittgenstein. Rules, Grammar and Necessity. An analytical

Commentary on the Philosophical Investigations, Vol. 2, Oxford 1988, 47; vgl. zum Folgenden
ebd., 45ff.

17

Baker und Hacker sprechen von den normativen Aktivitäten als »backgroung activities, actual

and potential, which make rule-following actions (logically) possible« (47).

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

21

Verhalten mit Bezug auf seine Gründe ist ein Merkmal von allen und nicht nur den

regelfolgenden Handlungen und auch die Bewertung, Kritik oder Korrektur von

Verhaltensweisen muß sich nicht in jedem Fall auf Regeln stützen oder beziehen.

Ein Fortschritt bei der Explikation des Regelbegriffs wäre also erst dann erzielt,

wenn diejenigen Arten von normativen Aktivitäten abgegrenzt werden könnten, die

sich spreziell auf normengeleitetes Verhalten beziehen, aber das dürfte keine

leichtere Aufgabe sein, als sich dem Begriff der Regel direkt zuzuwenden. Ja, es

liegt tatsächlich der Gedanke nahe, daß die normativen Aktivitäten, die auf

regelfolgendes Verhalten hinweisen, ihrerseits regelgeleitete Verhaltensweisen sind

oder zumindest in einer Weise von Regeln Gebrauch machen, die es nicht erlaubt,

sie ohne weiteres zur Explikation des Begriffs des Regelfolgens heranzuziehen.

Zwar ist Wittgensteins Zurückweisung des Intellektualismus überzeugend:

Regelfolgen – und normative Praxis allgemein – kann nicht ausschließlich nach dem

Modell der Deutung expliziter Regeln gedacht werden: Der Begriff des Befolgen

expliziter Regeln verweist letztlich auf ein pragmatistisches Konzept der

Normativität, auf eine praktische Fertigkeit des Unterscheidens zwischen richtigen

und falschen Verhaltensweisen in konkreten Situationen. Aber – und das ist der

entscheidende Punkt – das heißt nicht, daß das Regelfolgen in diesem Sinn keine

Form intentionalen Handelns darstellt. Denn tatsächlich ist das erwähnte Merkmal

ein allgemeines Merkmal absichtsvollen Verhaltens: Wenn ich beispielsweise in

der Absicht zum Kühlschrank gehe, mir ein Brot zu schmieren, dann werden mein

Öffnen des Kühlschranks, mein Herausnehmen der Butter etc. allesamt

absichtsvolle Handlungen sein. Aber selbstverständlich heißt das nicht, daß es da

jedesmal eine Entität, meine Absicht, gibt, die ich zunächst verstehen und dann in

eine Verhaltensweise umsetzen muß. Tatsächlich impliziert eine solche

intellektualistische Auffassung des Handelns im allgemeinen dieselbe Art von

Regreß, die Wittgenstein für das intellektualistische Bild des Regelfolgens

nachgewiesen hat. Denn wenn die Handlungsabsicht ersteinmal als eine von der

Handlung verschiedene Entität gefaßt ist, die erst in eine Handlung umgesetzt

werden muß, dann erscheint die Umsetzung selber als absichtsvolle Aktivität.

Selbstverständlich ist es in jedem einzelnen Fall möglich, sich von seinen

Handlungsabsichten in einer Weise distanziert zu sehen, daß eine absichtsvolle

Umsetzung dieser Absichten nötig ist – aber es nicht in allen Fällen möglich.

Darüber hianus hatte die Diskussion der Epistemologie des Regelfolgens ergeben,

daß zwar die einzelne gerechtfertigte Anwendung einer Regel nicht in jedem Fall

auf einer expliziten Rechtfertigung beruhen kann, daß Regelfolgen aber wesentlich

rechtfertigbar ist. Das heißt aber, daß der Begriff des Regelfolgens mit dem der

Rechtfertigung untrennbar verwoben ist – und der Begriff der Rechtfertigung

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Wittgensteins Begriff des Regelfolgens und die Grundlagen einer Theorie sprachlicher Bedeutung

22

scheint ohne Rückgriff auf semantische Begriffe oder zumindest Begriffe des

Denkens oder der Intentionalität nicht explizierbar.

Der Punkt ist also folgender: Wittgensteins Kritik des Intellektualismus gibt uns als

solche keine Gründe an die Hand, uns von unserem gewohnten Bild des

Regelfolgens als einer Form intentionalen Handelns zu verabschieden, sondern zeigt

nur, daß intentionales Handeln selber nicht ausschließlich intellektualistisch

begriffen werden kann. Wenn ich von jemandem sage, er folge einer Regel, so

impliziert das, wie oben mit Sellars behauptet wurde, dieser Person einen Begriff

der entsprechenden Bedingungen und Handlungen zuzuschreiben und einen Begriff

davon, was es heißt, daß eine Handlung unter bestimmten Bedingungen gefordert

ist.

Die bedeutungstheoretische Moral der Geschichte ist, daß Wittgenstein einer

reduktionistischen Gebrauchstheorie der Bedeutung keine ausreichende

Begrifflichkeit bereitstellt. Wer Sprache als regelgeleitete Praxis begreift, begreift

sie immer schon als eine Praxis absichtsvollen und begrifflich strukturierten

Handelns.

Ich möchte mit einem Zitat von Wittgenstein schließen, daß zum einen verdeutlicht,

warum er immer wieder als Gewährsmann einer nicht-intentionalistischen

Auffassung des Regelbegriffs aufgefaßt wurde, und das zum anderen zeigt, warum

er nicht in diese Rolle paßt.

Man folgt der Regel ›mechanisch‹. Man vergleicht sich also mit einem Mechanismus.

»Mechanisch«, das heißt: ohne zu denken. Aber ganz ohne zu denken? Ohne
nachzudenken.


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