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Als Bemessungsgrandlage sind dabei nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 die Ausgaben anzusetzen, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Zur Ermitthmg der Ausgaben, die auf die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Fahrzeugs entfallen, hat der Untcrnehmer die Wahl zwischcn drei Móglichkeiten:
Beispiel:
Zum Unlemehmensvermogen des Unternehmers U, Hamburg, gehort ein Pkw, der auch fur private Zwecke genutzt wird. Die untcrnehmcrischc Nutzung betragt mehr ais 50 %.
U hat den Pkw am 02.01.2006 fur 58.000 EUR (50.000 € + 8.0000 € USt) gekauft.
Es handclt sich um ein Neufahrzeug. U kann den Vorsteuerabzug in voller H5he von 8.000 Euro in Anspruch nehmen und aus den laufenden Kosten den vollen Vorsteuerabzug geltend machen (Wegfalł des § 15 Abs. Ib UStG).
Im Gegenzug ist der private Nutzungsanteil ais unentgeltłiche sonstige Leistung (unentgeltliche Wertabgabe) nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Fahrtenbuchregelung
Setzt der Untemehmer fur Ertragsteuerzwecke die private Nutzung mit den auf die Privatfahrten entfallendcn Aufwendungen an, indem er die flir das Fahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhaltnis der privaten zu den iibrigen Fahrten durch ein ordnungsgemaBes Fahrtenbueh nachweist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG), ist von diesem Wert auch bei der Bemessungsgrundlage fur die private Nutzung eines sog. Neufahrzeugs auszugehen.
Aus den Gesamtaufwendungen sind fur umsatzsteuerliche Zwecke die nicht mit Yorsteuer belasteten Kosten in der belegmaBig nachgewiesenen H5he auszuscheiden (BMF-Schreiben vom 27.8.2004, BStBl 2004 I Seite 864 ff.).
Beispiel:
Saclwerhalt wie im Bespiel zuvor. U nutzt den betrieblichen Pkw lt. ordnungsgemaB gefuhrtem Fahrtenbueh zu 30 % fur private Zwecke. Im Monat Oktober 2006 sind fur den Pkw folgende Kosten angefallen:
1. Kosten. die nicht mit Vorsteuem belastet sind | ||
Kfz-Versicherungen und Kfz-Steuer |
100,00 € | |
2. Kosten, die zum Yorsteuerabzug berechtigt haben | ||
Benzin |
200,00 € | |
Reparaluren |
300,00 € | |
Unfall auf Betriebsfahrt |
1.750,00 € | |
Absetzung fiir Abnutzung (AfA) |
250.00 € |
2.500,00 € |
Kosten insgesamt |
2.600,00 € |