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Die Lieferer gewahren haufig ihren Kunden Nachlasse und Abziige auf ihre Listcnpreise.
Diese Nachlasse und Abziige werden ais Rabatte, Skonti und Boni bezeichnet.
Rabatte sind Preisnachlasse, die der Lieferer aus unterschiedlichen Griinden gewahrt, z.B. ais
■ Mengenrabatt = bei der Abnahme grofterer Mengen
■ Treuerabatt = bei langer dauernder Geschaftsbeziehung
■ Wiederverkauferrabatt = bei Verkaufen an Handler
■ Personalrabatt = bei Verkaufen an Mitarbeiter
■ Sonderrabatt = bei Sonderverkaufen (z.B. Saisorwerkaufen).
Rabatte werden in der Regel sofort beim Ausstcllen der Rechnung preismindemd beriicksichtigt. Sie werden deshalb auch ais Sofort-Rabatte bezeichnet.
Bei Sofort-Rabatten berechnet der Lieferer die Umsatzsteuer schon vom verminderten Rechnungsbetrag, so dass die Rabatte nicht zu den Anschaffungs-kosten gehóren und fur die Umsatzsteuer keine Bedeutung haben.
Skonto ist ein Abzug des Kunden vom Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer vereinbarten kurzeń Frist (Preisabzug).
Die Moglichkeit des Skontoabzugs soli den Kunden veranlassen, den Kaufpreis kurzfristig nach Wareneingang zu zahlen und somit keinen Liefererkredit in Anspruch zu nehmen.
Umsatzsteuerlich bewirkt der Skontoabzug beim Lieferer eine Entgeltsminderung und damit eine Minderung der Umsatzsteuer, wahrend sich beim Kunden die Vorsteuer verringert.
Einkommensteuerlich verringert der Skontoabzug beim Lieferer den Ertrag aus
dem Warenverkauf und beim Kaufer die Anschaffungskosten des Wareneingangs.
Bonus ist ein nachtraglich entweder viertel-, halb- oder jahrlich vom Lieferer gewahrter Nachlass, den diesermeistens nach der Hohe des Umsatzes staffelt, den der Kunde bei ihm eiTeicht hat (nachtraglich gewahrter Rabatt).
Der Nachlass wird deshalb auch ais Umsatzbonus bezeichnet.